Rahmenbedingungen Sozialarbeiterischen Handelns

Räume und Grenzen der Sozialen Arbeit im sozialstaatlichen Rahmen - Abhängigkeit von der Sozialpolitik


Studienarbeit, 2011

22 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1.Sozialpolitisch-rechtliche Rahmenbedingungen
1.1 Festlegung sozialpolitischer Rahmenbedingungen
1.1.1 Vorstrukturierung der Rahmenbedingungen
1.2 Produktions- und Reproduktionssicherung im Sozialstaat
1.3 Historische Notiz (Entstehung der Politik der sozialen Sicherung):
1.4 Vergabeformen der Sozialpolitik
1.5 Ausdifferenzierung der Grundfunktion
1.6 Soziale Gerechtigkeit
1.7 Interventionsformen der Sozialpolitik

2.Organisatorische Rahmenbedingungen
2.1 Einflussfaktor Institution/ Organisationsgebundene Formalisierung
2.2 Subsidiaritätsprinzip
2.3 Die sozialstaatlich festgelegte Nachrangigkeit des Einsatzes Sozialer Arbeit
2.4 Die Koproduktion der Leistungen durch die Produzenten und Konsumenten der Dienstleistung
2.5 Vor- und Nachteile von Organisationen/ Institutionen
2.6 Neue Organisationsformen

3. Auswirkungen staatlicher Rahmenbedingungen und kultureller Leitbilder auf das Geschlechterverhältnis

4. Fazit

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Einleitung

Die Soziale Arbeit, als Humandienstleister, wird als Teil unseres sozialstaatlichen Dienstleistungssystems verstanden. Diese Leistung erfolgt im Rahmen teilweise komplex sozialstaatlich- rechtlicher, berufsethischer und berufsfachlicher, sowie gesellschaftlicher Bedingungen. Die Doppelfunktion der Sozialen Arbeit, das Handeln für das Klientel einerseits und für den Staat andererseits, bildet das Grundgerüst des sozialarbeiterischen Aufgabenfeldes. Einzelne Prozesse werden im Rahmen sozialstaatlicher Vorgaben verbessert, erhalten, geschützt und kompensiert. Das breite Spektrum der Sozialen Arbeit wird explizit in verschiedene Bereiche gegliedert und durch rechtliche, ökonomische, ökologische, sowie pädagogische Formen der Intervention (= Eingriff) der Sozialpolitik beeinflusst, ebenso die Arbeit für und mit dem Klientel. (vgl. Heiner, 2010, S.53ff.)

Als Klientel können Stadtteile, Gruppen und Einzelpersonen gemeint sein. Die Arbeitsund Tätigkeitsfelder der Sozialen Arbeit unterliegen einem ständigen gesellschaftlichen und auch sozialpolitischen Wandel, aufgrund der Abhängigkeit von institutionalisierten Hilfen und Subventionen .

In der Sozialen Arbeit ist man ständig mit gewissen Rahmenbedingungen konfrontiert, die entweder durch den Staat, die Gesellschaft, die Institution, die Fachlichkeit oder die Ethik festgelegt werden. Oftmals stehen diese einzelnen Systeme auf Kollisionskurs miteinander und sollten gezielt und methodisch erfüllt werden.

Rahmenbedingungen schaffen Raum für neue Tätigkeitsfelder, begrenzen aber auch wiederum die Soziale Arbeit. Die Rahmenbedingungen sozialarbeiterischen Handelns begleiten SozialarbeiterInnen ständig auf ihrem Weg bei der Berufsausübung und sind ein wichtiges und komplexes Thema, das man sich immer vor Augen halten sollte. Inwieweit die Sozialpolitik durch sozialstaatlich- rechtliche Rahmenbedingungen der Sozialen Arbeit Räume und Grenzen einräumt und unter welchen Gesichtspunkten sie entstehen, werde ich in der folgenden Studienarbeit verdeutlichen.

1.Sozialpolitisch- rechtliche Rahmenbedingungen

1.1 Festlegung sozialpolitischer Rahmenbedingungen

Sozialpolitik ist und war schon immer von gesellschaftlichen Spannungen und Spaltungen geprägt. Durch den Wandel gesellschaftlicher und sozialer Verhältnisse ist eine ständige individuelle Anpassung sozialpolitischer Rahmenbedingungen erforderlich. Seit Ende des 19 Jahrhunderts bis heute hat es viele sozialpolitische Veränderungen gegeben. Eine Gewichtung auf bestimmte gesellschaftliche Bereiche kann auf unterschiedlichen Grundlagen festgelegt und rechtlich festgeschrieben werden. Der Aufbau des Sozialstaates wird grundlegend in Gesetzen festgehalten. Diese ergeben das Aufgabenfeld, schaffen den Raum, aber auch ebenfalls die Grenzen der Sozialen Arbeit. Die Entstehung/ Entwicklung der Rahmenbedingungen wurzelt in historischen Ursachen, die sich teilweise bis heute durchgesetzt und angepasst haben. (vgl. Engelke, 2009, S.139ff.)

1.1.1 Vorstrukturierung der Rahmenbedingungen

Der erhebliche Einfluss der Sozialpolitik, die Standards und Ziele, bzw. Zwecke und Aufgaben finanziell und materiell unterstützt, schafft einen Rahmen in dem einerseits das Aufgabenfeld eines Sozialarbeiters entsteht, dadurch aber andererseits auch begrenzt. Die Zusammenarbeit von Fachkräften und den Adressaten wird im gesellschaftlichen Kontext festgelegt und vorstrukturiert. Arbeitsaufträge des Arbeitsfeldes werden im Wesentlichen durch Aushandlungen auf gesellschafts- und machtpolitischer Basis entwickelt, grundsätzliche Funktionen und Gegenstand der beruflichen Arbeit bestimmt und gegebenenfalls auch verlagert. Kurz und knapp ausgedrückt könnte man auch die Sozialpolitik als Trendsetter der Sozialen Arbeit bezeichnen. Aktuelle politische Trends wie die schulische Sozialarbeit (durch Pisa- Studie ausgelöst), die Jugendberufshilfe (aufgrund der Jugendarbeitslosigkeit) und die zurückgehende Bedeutung interkultureller Arbeit (paradoxerweise entgegen des Integrationsanspruchs von Migranten) sind dabei nur als Beispiel zu nennen. Die Prioritätssetzung unserer Sozialpolitik erfordert eine ständige Umorientierung institutioneller Träger und muss aus Finanzierungsgründen oftmals in andere Bereiche verlagert werden. (vgl. Spiegel 2008, S.126ff.)

1.2 Produktions- und Reproduktionssicherung im Sozialstaat

Eine wichtige und zentrale Aufgabe für die Sozialpolitik stellt die Produktions- und Reproduktionssicherung dar. Die Sicherung zur Reproduktion der Individuen, die man als Wiederherstellung bzw. Aufrechterhaltung sozialer und ökonomischer Verhältnisse des Einzelnen definieren kann, ist eine der sozialstaatlichen Kernaufgaben, in der man ganz gezielt regulierend und unterstützend in Sozialisations- und Ausbildungsprozesse eingreift. Hierbei erhält die Soziale Arbeit eine Ihrer wichtigen Funktionen und erfüllt dabei die doppelte Funktion von Hilfe und Kontrolle. Personalisation (Bemühung der Persönlichkeitsentwicklung), Qualifikation (Erwerb relevanter Fähigkeiten), Reproduktion (Unterstützung und Förderung), Rehabilitation (max. Wiederherstellung bzw. Erhalt) und Resozialisation (alle aktiven Maßnahmen zur Verhinderung/ Abbau massiver Verhaltensauffälligkeiten, Wiedereingliederung in die Gesellschaft) sollen auf das entsprechende Klientel übertragen werden. Die Sozialgesetzgebung und das Sozialrecht bilden dabei ein rechtliches Fundament für den Staat und die Soziale Arbeit. (vgl. Heiner, 2010, S.54 f.)

Die drei wichtigsten Grundfunktionen der Produktions- und Reproduktionssicherung sind:

- die Entstehung des Arbeitsvermögens, z.B. die Unterstützung der Familie bei der Erziehung und Versorgung ihrer Kinder durch z.B. Kindergärten, Horte, Erziehungsberatungsstellen etc.
- die Absicherung gegen vorübergehende Störungen der Reproduktionsfähigkeit, z.B. Krankheit, Arbeitslosigkeit etc.
- die Versorgung derjenigen die nicht mehr zur Reproduktion (chronisch Kranke, psychisch kranke Menschen etc.) fähig sind.

(vgl. Heiner, 2010, S.54 f.)

Dadurch dass die Soziale Arbeit durch die Sozialgesetzgebung und das Sozialrecht einem erheblichen Einfluss ausgesetzt ist, können viele Entscheidungen nur auf sozialrechtlicher Grundlage getroffen werden. Einzelne Bereiche der Sozialen Arbeit sind mehr oder weniger durch den Einfluss der Sozialpolitik geprägt. So sind beispielsweise Förderleistungen für die Eingliederung behinderter Menschen im SGB IX, Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe im SGB VIII und die Wohnungsförderung im WoGG geregelt. (vgl. Heiner, 2010, S.54 f.)

1.3 Historische Notiz (Entstehung der Politik der sozialen Sicherung)

Historisch betrachtet galt Fürsorglichkeit als Auftrag „sozialer Mütterlichkeit“ (Engelke, 2009, S.139ff.) ehrenamtlich engagierter Frauen. Dadurch das die industrielle Modernisierung vielmehr Spannungen und Spaltungen der Gesellschaft hervorriefen, wurde der Rahmen personalistisch-altruistischer (aufopfernder) Fürsorge gesprengt und zugleich zerbrach das Vertrauen ins System und in eine liberale Selbstregulierung Vielmehr wurde die Grenze zwischen Armen und Arbeitern durch die privatisierte Fürsorge für Arme und einer wohlfahrtsstaatlich regulierten Daseinsvorsorge für Arbeiter unterschieden. Durch die immer stärker vertretende Arbeiterschaft und der sich politisch formierenden Arbeiterbewegung war der Staat dazu angehalten auch die sozialen Probleme der Arbeitergesellschaft wohlfahrtsstaatlich unter Kontrolle zu bringen. (vgl. Engelke, 2009, S. 139ff.)

In Bezug auf die Standardrisiken des Arbeitslebens, wie Krankheit, Alter, Unfälle und Ausfälle, fehlende Entlohnung und Arbeitslosigkeit war die Politik dazu angehalten Lösungen zur Existenzsicherung zu finden und gesellschaftliche Unruhen zu vermeiden. Dabei ist Bismarcks (1815-1898) Doppelstrategie zu erwähnen: Die Politik der sozialen Sicherung (Krankenversicherung 1883, Unfallversicherung 1884, Alters- und Hinterbliebenenversicherung 1889) und das Sozialistengesetz sollten den Aufruhr der Arbeiterbewegung entschärfen und durch politische Organisation diesen Problemen entgegenwirken . Jedoch ging diese Lösung nur bedingt auf. (Vgl. Engelke, 2009, S. 139ff.) Otto von Bismarcks Sozialpolitik wurde zu seiner Zeit kritisch gesehen und viele hatten kein Verständnis für Versicherungen, speziell ArbeitnehmerInnen und UnternehmerInnen. Der Versicherungszwang wurde von Fortschrittsparteien als unvereinbar gegenüber den Grundgesetzen und einer modernen Volkswirtschaft angesehen und Sozialdemokraten diffamierten diese zu einer Almosenvergabe des Staates. Trotz aller Widerstände wurde seine Sozialpolitik mit Hilfe von Kaiser Wilhelm I. (1797-1888) durchgesetzt. 1911 wurden die Sozialversicherungen im Reichsverordnungsgesetz (RVO) neu zusammengestellt und geordnet. Die RVO ist seitdem der Grundstein der Sozialversicherungen in Deutschland, dessen Inhalte 1976 im Sozialgesetzbuch neu festgehalten wurden. ( vgl.: Engelke, 2009, S. 139ff.)

1.4 Vergabeformen der Sozialpolitik

Otto von Bismarks Sozialpolitik begründete die Entstehung eines Teiles unseres heutigen Sozialstaates, der sozialen Vorsorge, die ein System für typische Risiken (z.B. Krankheit, Verlust des Arbeitsplatzes, Alter- und Pflegebedürftigkeit usw.) in Form von den vier Versicherungszweigen darstellt, Kranken-, Unfall-, Renten- und Pflegeversicherung (vgl. Engelke, 2008, S.139ff.)

Die Versicherung ist grundsätzlich eine Versicherung von Arbeitnehmern, bei der der Versicherte ein Anrecht auf eine Geldleistung aufgrund vorher gezahlter Beiträge hat und gegen Risiken aus Lebens- und Arbeitssituationen versichert ist. (vgl. Heiner, 2010, S.55ff.)

Neben den Versicherungen gibt es noch zwei weitere zentrale Vergabeformen des Sozialstaats:

Versorgung und Ausgleich bedeutet, dass derjenige der im Dienste der Allgemeinheit Schaden erlitten hat, ein Anrecht auf Ausgleich dieser Situation hat, z.B. Kriegsopfer. Die Organisation übernehmen hierfür staatliche Behörden. Anders als bei den Versicherungen wird diese Leistung über Steuern finanziert. (vgl. Heiner, 2010, S.55ff.)

Fürsorge sichert gegen nicht genau definierbare Risiken und individuelle Notlagen, wenn die eigene Kraft nicht ausreicht den privaten Lebensunterhalt zu sichern und wenn keine anderen Sozialleistungsträger zuständig sind. Nach dem Fürsorgeprinzip beispielweise organisiert sich die Sozial- und die Jugendhilfe. Dabei gilt der SGB II Grundsatz: Fördern und Fordern. Außer beim Arbeitslosengeld sind hierfür spezielle eingerichtete Ämter der Kommunen die Träger der Fürsorgeleistungen. Sie werden auch aus Steuermitteln finanziert. (vgl. Heiner, 2010, S.55ff.)

Eine sozialpolitische Umsteuerung findet derzeit im Bereich der Versicherungen statt, sie werden zunehmend durch private Altersversorgung bzw. private Gesundheitsversorgung entlastet, sozusagen privatisiert. (vgl. Heiner, 2010, S.60 f.)

[...]

Ende der Leseprobe aus 22 Seiten

Details

Titel
Rahmenbedingungen Sozialarbeiterischen Handelns
Untertitel
Räume und Grenzen der Sozialen Arbeit im sozialstaatlichen Rahmen - Abhängigkeit von der Sozialpolitik
Hochschule
SRH Hochschule Heidelberg
Note
1,3
Autor
Jahr
2011
Seiten
22
Katalognummer
V188749
ISBN (eBook)
9783656126362
ISBN (Buch)
9783656126959
Dateigröße
481 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Rahmenbedingungen Sozialarbeiterischen Handelns, Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit, Räume und Grenzen der Sozialen Arbeit, Soziale Arbeit und Abhängigkeit von der Sozialpolitik, Sozialpolitische Rahmenbedingungen, Organisatorische Rahmenbedingungen, Subsidiaritätsprinzip, Soziale Gerechtigkeit, Auswirkungen staatlicher Rahmenbedingungen und kultureller Leitbilder auf das Geschlechterverhältnis
Arbeit zitieren
Alexander Thomas Kreutzer (Autor:in), 2011, Rahmenbedingungen Sozialarbeiterischen Handelns, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/188749

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