Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
1. Problemeinführung
2. Grundlagen zum Glücksspiel
2.1 Begriffliche Definitionen
2.1.1 Glücksspiel
2.1.2 Wette
2.2 Arten des Glücksspiels
2.2.1 Sportwetten
2.2.2 Sportwetten im Internet
3. Der Glücksspielstaatsvertrag
4. Grenzen bei der Durchsetzung des Sportwettenmonopols
4.1 Wirtschaftliche Hürden
4.2 Rechtliche Hürden
4.2.1 Verfassungsrechtliche Aspekte
4.2.2 Vereinbarkeit mit europäischem Recht
5. Dringende Neuregulierung des Glücksspielstaatsvertrags
6. Fazit
Literaturverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Beiträge zum Gesamtumsatz im Jahr 2005
Abbildung 2: Nutzung von Online-Gaming Produkten im Jahr 2006 (Weltweit)
Abbildung 3: Anteile am Markt für Sportwetten in Deutschland 2009
1. Problemeinführung
Fast Jeder hat in seinem Leben schon einmal mit Glücksspielen zu tun gehabt, sei es durch Online-Casinos, Gewinnspiele oder den allseits bekannten Lottoschein. Wenn man heutzutage mit dem Auto durch Deutschland fährt, kann man vielerorts Kioske und andere Geschäfte sehen, in denen Lottoscheine und Sportwetten angeboten wer- den. Das Glücksspiel ist somit zu einem festen Bestandteil unserer westlichen Le- benskultur geworden.
Jedoch sollte man keineswegs außer Acht lassen, dass Glücksspiel süchtig machen kann. Dies kann sogar soweit führen, dass letzten Endes sprichwörtlich „Haus und Hof“ verspielt werden, um der Illusion des ständigen Gewinnens zu folgen. Mit der Schaffung des deutschen Glücksspielmonopols, was sich auch über den Bereich der Sportwetten erstreckt, sollte durchgesetzt werden, die Konsumenten vor diesem suchtgefährdenden Spielverhalten zu schützen und Glücksspiele sowie Wetten in geordnete Bahnen zu bringen.
In den letzten Jahren hat sich bei den Glücksspielen im Bereich der Sportwetten viel getan. Durch die große Verbreitung von internetfähigen Computern sind europaweit viele Unternehmen auf die Idee gekommen, Sportwetten im Internet anzubieten. Die- se ermöglichen den Spielern, bequem von zu Hause aus auf verschiedenste Sporter- eignisse zu wetten. Mit der Errichtung des deutschen Glücksspielmonopols wurden jedoch Sportwetten und sämtliche andere Glücksspiele im Internet verboten. Dies hat in Deutschland bis heute schwerwiegende realwirtschaftliche und juristische Folgen.
Ziel dieser Hausarbeit ist, diese realwirtschaftlichen und juristischen Folgen aufzu- zeigen und anschließend einen Lösungsansatz zu skizzieren. Als erstes wird demnach zum besseren Verständnis des Problems, ein Einblick in die Grundlagen des Glücks- spiels gegeben, wo unter anderem begriffliche Definitionen gegeben werden und der Bereich der Sportwetten näher beleuchtet wird. Im Anschluss daran wird der Glücks- spielstaatsvertrag vorgestellt, der die Grundlage für das deutsche Glücksspielmono- pol bildet. Da sich aus ihm eine Reihe von Problemen, gerade im Bereich der Online- Sportwetten, ergeben, werden diese im vierten Abschnitt detailliert betrachtet. So wird aufgezeigt, dass es unter anderem sowohl verfassungsrechtliche als auch euro- parechtliche Probleme gibt.
Nach dieser Betrachtung erfolgt im vorletzten Teil die Formulierung von fünf Eck- punkten, die für eine dringende Neuregulierung des Glücksspielstaatvertrags notwendig scheinen. Im letzten Abschnitt werden abschließend eine Zusammenfassung und ein kurzer Ausblick in die Zukunft der Sportwetten im Internet gegeben.
2. Grundlagen zum Glücksspiel
Glücksspiele sind seit jeher ein Teil der menschlichen Geschichte.1 Die Ursprünge vieler Spiele lassen sich Tausende Jahre zurückverfolgen, so dass einige der bekanntesten und beliebtesten Spiele ihre Wurzeln bei den alten Ägyptern oder Griechen, im römischen Reich, dem Mittelalter oder der Renaissance gefunden haben. Die unterschiedlichen Lebensumstände und Ansprüche der Menschen vergangener Zeiten führten also dazu, dass unterschiedliche Epochen unterschiedliche Spiele mit verschiedenen Schwierigkeitsgraden hervorgebracht haben.
2.1 Begriffliche Definitionen
2.1.1 Glücksspiel
Als Ursprung für den Versuch einer Definition des Begriffes Glücksspiel dient der § 762 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), der zwischen Spiel2 und Wette3 differenziert. Beide gehören zu den aleatorischen Verträgen4 und basieren auf dem Aspekt, dass ein Geschäftserfolg von einer Ungewissheit, unter Umständen sogar dem Zufall, ab- hängt. Aus diesem Grund ist die Wirksamkeit solcher Verträge zivilrechtlich be- schränkt.5
Gemäß § 1 Abs. 1 Glücksspielgesetz (GSpG) und § 168 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) bezeichnet der Begriff Glücksspiel sämtliche Formen von Spielen, bei denen die endgültige Entscheidung des Spieles, d.h. Sieg oder Niederlage, weniger von den Fähigkeiten und dem Wissen eines Spielers, sondern viel mehr vom Zufall abhängt. Somit können Glücksspiele als Zufallsspiele bezeichnet werden.6
Grundlage eines Glücksspieles ist immer ein Einsatz, der vor Spielantritt durch den Spieler erbracht werden muss. Durch diesen Einsatz wird dem Spieler die Aussicht auf einen erheblichen Vorteil in Form eines Gewinnes vermittelt, so dass sich das Glücksspiel eindeutig von Geschicklichkeitsspielen und Unterhaltungsspielen ab- grenzt.7
2.1.2 Wette
Als die einfachste Form des Glücksspiels kann die Wette bezeichnet werden. Anders als bei Spielen wird bei der Wette kein Spielgegenstand, wie der Würfel oder die Karten, benötigt. Viel mehr basiert die Wette auf einer Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Parteien. Bereits in der Antike wurde das Wetten als göttliches Entscheidungsinstrument eingesetzt und kam ferner im Rechtsstreit zum Einsatz. Im Mittelalter traten Wetten in Genua und in Antwerpen in Form von Handelsübereinkünften, wie Terminhandel oder Lebensversicherungen auf. Allerdings wurde diese Art der Übereinkunft als Glücksspiel häufig verboten.8
2.2 Arten des Glücksspiels
Auf dem deutschen Glücksspielmarkt sind unzählige Arten von Glücksspielen be- kannt, so dass man diese in sechs Bereiche untergliedern kann. Man unterscheidet zwischen:
- Lotterien,
- Automatenspielen,
- Casinospielen,
- Sportwetten,
- Gewinnspielen sowie
- Online-Casinos.9
Zusätzlich gibt es auch Geldgewinnspiele mit Glücksspielcharakter. Dazu zählen unter anderen Hausverlosungen, Börsenspekulationen oder TV-Geldgewinnspiele, wie sie bei dem Sender 9-Live üblich sind.10
Im Jahre 2005 wurden im deutschen Glücksspielmarkt rund 27 Mrd. € umgesetzt, so dass sich die öffentlichen Einnahmen auf ca. 4,3 Mrd. € beliefen. Die folgende Ab- bildung stellt dar, wie sich die einzelnen Bereiche am Gesamtumsatz beteiligten:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Beiträge zum Gesamtumsatz im Jahr 200511
Wie in Abbildung 1 erkennbar wird, bildeten im Jahr 2005 die Lotterien mit 54 Pro- zent und die Automatenspiele mit 24 Prozent die größten Marktanteile. Der Marktan- teil von Sportwetten betrug lediglich 5 Prozent, was 1,57 Mrd. € entspricht. Doch in den Folgejahren wuchs er nach Schätzungen der Goldmedia GmbH bis 2009 auf 7,8 Mrd. €, wobei nur 500 Mio. € auf Sportwetten entfallen, die gemäß dem im vierten Abschnitt behandelten Glückspielstaatvertrag legal sind.12 Da der Schwerpunkt die- ser Hausarbeit auf den Sportwetten liegt, werden diese im Folgenden näher erläutert.
2.2.1 Sportwetten
Für den Begriff der Sportwette gibt es keine eindeutige legitime oder wissenschaftli- che Definition. Häufig wird die Sportwette mit dem aus dem Niederländischen stammenden Lotteriebegriff in Verbindung gebracht, welcher ein Los bezeichnet, durch dessen Kauf man an einer Auslosung teilnimmt. Sportwetten bezeichnen hin- gegen die Wette auf ein Sportergebnis. Dabei wird die jeweilige Sportwette entweder zu einer konstanten Gewinnquote von einem Buchmacher oder zu variierenden Quo- ten am Totalisator angeboten.13
Entgegen der begrifflichen Definition einer Wette, die besagt, dass die Bekräftigung einer Meinungsverschiedenheit im Vordergrund steht, überwiegt bei Sportwetten das Gewinninteresse. Somit stellt die Sportwette keine Wette im eigentlichen Sinne, sondern ein Spiel dar. Allerdings handelt es sich bei der Sportwette eher um eine Art Glücks- bzw. Geschicklichkeitsspiel, das von schlüssigen Überlegungen und Berechnungen sowie dem Fachwissen des Spielers beeinflusst werden kann. Trotzdem spielt auch bei den Sportwetten der Zufall eine große Rolle, was dazu führt, dass Sportwetten als Glücksspiel angesehen werden können.14
Neben der klassischen Form der Sportwette, der Pferderennwette, gewinnen auch andere Sportarten zunehmend an Bedeutung. Vor allem Fußballwetten, aber auch Boxwetten, Hunderennwetten und Formel-1-Wetten rücken dabei in den Fokus.15
2.2.2 Sportwetten im Internet
Laut Untersuchungen der Global Betting and Gaming Consultants (GBGC) stellt der Online-Bereich den in den letzten Jahren am stärksten steigenden Bereich des weltweiten Glücksspielmarktes dar. Während 1995 lediglich 100.000 Millionen Dollar durch Online-Glücksspiele eingenommen wurden, waren es im Jahr 2005 bereits 11 Millarden Dollar. Aufgrund der zunehmenden Vernetzung und dem leichten Zugang in das Internet ist die Tendenz weiter steigend. Unter allen OnlineSpielmöglichkeiten dominieren im Jahr 2006 die Sportwetten.16
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2: Nutzung von Online-Gaming Produkten im Jahr 2006 (Weltweit)17
Abbildung 2 verdeutlicht, dass 40 Prozent der Nutzer von Online-Glücksspielen auf Sportwetten zurückgegriffen haben. Knapp dahinter landen mit jeweils 25 Prozent die Online-Casinospiele und Online-Pokerspiele. Normale Online-Spiele nutzen lediglich 7 Prozent der Spieler.
Gründe für die stetig steigende Beliebtheit von Sportwetten im Internet ist der relativ einfache Zugang. So können Wettkontos bei den meisten Anbietern online eröffnet werden. Zudem sind bei vielen Anbietern schon Wetteinsätze ab 0,50 Euro möglich. Zu beachten ist allerdings, dass Einsätze per Überweisung ein paar Tage in Anspruch nehmen. Spieler, die mit Kreditkarte zahlen, dürfen meist sofort mit den Wetten be- ginnen. Zu bemerken ist an dieser Stelle allerdings, dass die meisten Online-Spieler illegal handeln, da der deutsche Staat seit mehreren Jahrzehnten ein Glücksspiel- Monopol hält.18
In Deutschland nehmen an Glücksspielen und Wetten im Internet etwa zwei Millio- nen Deutsche teil. Davon sind 1,7 Millionen Spieler männlich und 0,3 Millionen weiblich. Bei Internet-Sportwetten wetten laut dem Branchenverband Bitkom 94 Prozent der Teilnehmer auf Fußballthemen. Am beliebtesten ist dabei die Fußball- Bundesliga, auf die ca. 90 Prozent der Online-Spieler mit einer Vorliebe für Sport wetten. Mit Abstand folgen Formel 1 und Tennis. Fern ab liegt die klassische Sport- wette Pferderennen.19
3. Der Glücksspielstaatsvertrag
In Deutschland werden Sportwetten auf bundeseinheitlicher Ebene durch den Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) geregelt. Dieser Staatsvertrag trat am 1. Januar 2008 in Kraft und ist ein Vertrag zwischen allen Bundesländern Deutschlands. Der Glücksspielstaatsvertrag hat eine Laufzeit von vier Jahren und läuft Ende 2011 aus. Danach müssen mindestens 13 der 16 Bundesländer einer Verlängerung zustim- men.20 Er wurde nötig, um den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bezüglich des staatlichen Monopols für Sportwetten zu entsprechen. Dieser urteilte 2006, dass ein staatliches Sportwettenmonopol nur dann gestattet sein darf, wenn es primär der Suchtprävention dient.21
Demnach wurden die Ziele des Staatsvertrages im § 1 GlüStV wie folgt definiert:
- Die Unterbindung von Glücksspiel-und Wettsucht sowie Schaffung von Vo- raussetzungen für eine wirkungsvolle Suchtbekämpfung
- Die Begrenzung des Glücksspielangebots und die Steuerung des natürlichen Spieltriebs der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen, insbeson- dere der Verhinderung eines Ausweichens auf nicht erlaubte Glücksspiele
- Die Gewährleistung von Jugend- und Spielerschutz
- Die Sicherstellung von ordnungsgemäß durchgeführten Glücksspielen
- Der Schutz der Spieler vor betrügerischen Machenschaften und Abwehr von der mit Glücksspielen verbundenem Folgekriminalität22
Der Anwendungsbereich, der im § 2 GlüStV geregelt wird, erstreckt sich über die Veranstaltung, Durchführung und Vermittlung von Glücksspielen jeglicher Art. Der Anwendungsbereich geht demnach über den vom Bundesverfassungsgericht beurteilten Bereich der Sportwetten hinaus und betrifft sämtliche öffentlich durchgeführten Wetten, Lotterien und sonstige Glücksspiele.23
Um die in § 1 GlüStV definierten Ziele zu erreichen, wurde eine Reihe von Maß- nahmen getroffen, die unter anderem Verbote sowie Einschränkungen umfassen. So dürfen gemäß § 4 Abs. 1 GlüStV öffentliche Glücksspiele nur mit Erlaubnis der zu- ständigen Behörde des jeweiligen Landes veranstaltet bzw. vermittelt werden. Dem- nach ist das Veranstalten und Vermitteln von Glücksspielen ohne diese Erlaubnis verboten.
Nach Genehmigung eines öffentlichen Glücksspiels sind die Veranstalter und Ver- mittler nach § 6 GlüStV dazu angehalten, ein Sozialkonzept zu entwickeln, das den Spielern ein verantwortungsbewusstes Spielen nahebringen soll. Zur Bekämpfung der Glücksspielsucht müssen Schulungen für Mitarbeiter vorgenommen sowie die Vorgaben des Anhanges „Richtlinien zur Vermeidung und Bekämpfung von Glücks- spielsucht“ erfüllt werden. Gemäß § 8 GlüStV sind die Veranstalter und Vermittler sogar dazu verpflichtet, ein übergreifendes Sperrsystem zu unterhalten. So können entweder die Spieler durch eine Selbstsperre, oder durch Sperrung bei Wahrnehmung bzw. Vermutung einer Spielsucht sowie finanzieller Überschuldung durch das Personal oder von sonstigen Dritten daran gehindert werden, aktiv an öffentlichen Glücksspielen teilzunehmen. Diese Sperre beträgt mindestens ein Jahr.
Die für diese Hausarbeit wichtigste Maßnahme stellt der § 4 Abs. 4 GlüStV dar. Nach ihm sind das Veranstalten und Vermitteln von öffentlichen Glücksspielen im Internet verboten. Ebenso ist gemäß § 5 Abs. 3 GlüStV die Glücksspielwerbung im Fernsehen, Internet sowie über Telekommunikationsanlagen verboten. Dies zeigt, dass die Bundesländer durch den Glücksspielstaatsvertrag enge Schranken gesetzt haben, um ihr Glücksspielmonopol gegenüber privaten Wettbewerbern zu behaupten.
[...]
1 Bestätigt wird dies durch Funde aus der Steinzeit, die würfelähnliche Gegenstände darstellen, vgl. Flügge, Die Wettbewerbsintensität des deutschen Sportwettenmarktes, S. 9.
2 Beim Spiel liegt das Hauptaugenmerk auf dem Unterhaltungsinteresse des Spielers. Unter Umständen kann auch ein Gewinninteresse des Spielers bestehen.
3 Die Wette dient hingegen dem Beweis und der Durchführung einer Meinungsverschiedenheit.
4 Aleatorische Verträge sind Verträge, bei denen der Zufall entscheidet, für welchen der Vertragspartner ein Geschäft einen Vorteil oder Nachteil bringt, vgl. von Fürstenwerth/Weiss, Versicherungs-Alphabet (VA), S. 17.
5 Vgl. Fackler, Fernsehen und Glücksspiel, S. 21.
6 Vgl. Segalla, Glücksspiel- und Wettrecht, S. 251.
7 Vgl. Flemming, Glücksspiele, S. 2.
8 Vgl. Näther, Zur Geschichte des Glücksspiels, [URL: https://gluecksspiel.uni-hohenheim.de/ filead- min/einrichtungen/gluecksspiel/Forschungsarbeiten/Naether.pdf]
9 Vgl. Flemming, Glücksspiele, S. 2.
10 Vgl. Landesfachstelle Glücksspielsucht Saarland, Arten von Glücksspielen, [URL: http://www. gluecksspielsucht-saar.de/gl%C3%BCcksspiele/arten_des_gl%C3%BCcksspiels]
11 In Anlehnung an: Flemming, Glücksspiele, S. 3.
12 Demnach entfallen 7,3 Mrd. € auf nichtregulierte und somit illegale Sportwettenanbieter: Davon entfallen 2,4 Mrd. € auf stationäre Wettshops, 3,9 Mrd. € auf Onlineanbieter und weitere 1,0 Mrd. € auf den Schwarzmarkt, vgl. Goldmedia, Glücksspielmarkt in Deutschland zunehmend vom Ausland kontrolliert, [URL: http://www.goldmedia.com/index.php?id=994]
13 Vgl. Koopmann, Sportwetten in Deutschland, S. 13.
14 Vgl. Näther, Zur Geschichte des Glücksspiels, [URL: https://gluecksspiel.uni-hohenheim.de/ fileadmin/einrichtungen/gluecksspiel/Forschungsarbeiten/Naether.pdf]
15 Vgl. Koopmann, Sportwetten in Deutschland, S. 13.
16 Vgl. von Külmer, Die Liberalisierung des Online-Sportwettenmarktes in Deutschland, S. 84.
17 In Anlehnung an: bwin Interactive Entertainment AG, Erfolgsfaktoren im Online-Gaming-Enter- tainment S. 5.
18 Vgl. Reents, Die meisten Sportwetten im Internet sind illegal, [URL: http://www.welt.de/finanzen/ verbraucher/article9128586/Die-meisten-Sportwetten-im-Internet-sind-illegal.html]
19 Vgl. Albat, Internet-Sportwetten, [URL: http://www.global-press.de/dienste/cid/html/default/article. aspx?aid=99324&seid=00000000&sid=2&meth=article]
20 Dies schreibt § 28 Abs. 1 GlüStV vor.
21 Vgl. Engel/Hornuf, Das deutsche Glücksspielmonopol, S. 88.
22 Vgl. Diegmann/Hoffman/Ohlmann, Praxishandbuch für das gesamte Spielrecht, S. 44.
23 Nicht betroffen sind lediglich Pferdewetten (geregelt im RennwLottG), Spielautomaten (§§ 33c, 33f Abs. 1 GewO, SpielbankVO) sowie Geschicklichkeitsspiele (§ 33d GewO), vgl. Engel/Hornuf, Das deutsche Glücksspielmonopol, S. 89.