Ethik in der Sozialen Arbeit am Beispiel des Schwangerschaftsabbruches


Hausarbeit, 2011

21 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Problemaufriss
1.2 Zentrale Fragestellungen
1.3 Methodische Vorgehensweise

2 Definitionen
2.1 Schwangerschaftsabbruch
2.2 Ethik

3 Schwangerschaftsabbruch
3.1 Entwicklung und Stand der gesetzlichen Regelung des Schwangerschaftsabbruches
3.2 Zur Zahl der Schwangerschaftsabbrüche

4 Ethik in der Sozialen Arbeit
4.1 Die berufsethischen Prinzipien des DBSH
4.2 Ethische Theorieansätze - ein Überblick
4.2.1 Deontologische Ethik
4.2.2 Teleologische Ethik (Utilitarismus)

5 Anwendung ethischer Theorieansätze am Beispiel des Schwangerschaftsabbruchs
5.1 Anwendung des deontologischen Theorieansatzes
5.2 Anwendung des teleologischen Theorieansatzes

6 Schlussfolgerungen für die Profession Soziale Arbeit

7 Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

1 Einleitung

Das Thema meiner Hausarbeit ist ‚Ethik in der Sozialen Arbeit am Beispiel des Schwangerschaftsabbruches‘. Da die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruches eine ethisch brisante und sozialwissenschaftlich relevante Frage ist, möchte ich im Folgenden einige Standpunkte und Erkundungen dazu zusammentragen.

1.1 Problemaufriss

„ Manchmal spricht man über die Abtreibung, als ob keine Opfer da wären oder als ob nur die Frauen die Opfer einer verneinten Abtreibung werden könnten. Aber es gibt immer ein Kind. Dieses Leben wird im Falle einer Abtreibung aufgeopfert. “ 1

Auf meiner Suche nach einem passenden Thema für diese Arbeit stieß ich auf dieses Zitat von dem Kultusminister 2005/2006 Rocco Buttiglione, welches er in einem Interview mit Redakteuren ‚Der Zeit‘ und mit dem damaligen Bundestagspräsidenten Wolfgang Thierse äußerte.

Dieses Zitat macht deutlich, welche Stellung viele Menschen in der heutigen Gesellschaft zu dem Thema Schwangerschaftsabbruch beziehen. Es sind oft die Frauen, die pro Abtreibung sind und schon in den 60er Jahren für die Abtreibung gekämpft haben. Mit Parolen, wie „Mein Bauch gehört mir!“ kämpften sie für die Selbstbestimmung und für die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruches. Nun stellt sich für mich die Frage, wer für die Selbstbestimmung des werdenden Lebens kämpft? Frauen haben mit der Einführung der Antibabypille meiner Meinung nach ein Höchstmaß an Selbstbestimmung erlangt. Sie können bestimmen, ob sie schwanger werden möchten oder nicht. Was ist aber mit dem Embryo im Bauch der Frau. Gehört den Frauen in diesem Falle wirklich ihr Bauch und können sie über dieses Wesen bestimmen ohne es fragen zu können? Sind nicht wirklich die Kinder die Opfer? Dies gilt es im Folgenden zu klären. Welche Stellung bezieht hier die Soziale Arbeit und muss sie überhaupt zu diesem ethischen Konflikt Stellung beziehen?

Schwangerschaftsabbruch ist ein brisantes sozialethisches Thema. Aus diesem Grund habe ich mich auch dafür entschieden darüber zu schreiben. Wir als Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter haben den Auftrag uns für die Schwachen in dieser Gesellschaft einzusetzen. Nun gilt es abzuwägen wer in welchem Falle die Schwachen sind. Dies erfordert einen ethischen Diskurs und damit die Einbeziehung ethischer Theorien. Dabei möchte ich nicht, dass meine Arbeit als Versuch eines umfassenden Konzepts zum gesellschaftlichen Umgang mit Schwangerschaftsabbrüchen missverstanden wird.

1.2 Zentrale Fragestellungen

Die folgende Arbeit wird zwei zentrale Fragestellungen betrachten:

Anhand des Schwangerschaftsabbruches möchte ich veranschaulichen, ob die Soziale Arbeit unbedingt eine ethische Orientierung benötigt?

Außerdem möchte ich die Frage klären, ob ein Schwangerschaftsabbruch überhaupt ethisch zu rechtfertigen ist?

1.3 Methodische Vorgehensweise

Diese Hausarbeit beginnt unter Punkt 2 mit der Definition des Begriffes ‚Schwangerschaftsabbruch‘ und des Begriffes ‚Ethik‘. Grundlegend betrachte ich dort, was überhaupt unter diesen Worten zu verstehen ist. Im Folgenden findet der Leser etwas über den Schwangerschaftsabbruch, die dazugehörigen gesetzlichen Regelungen und aktuellen Daten. Als Nächstes wende ich mich der Problematik der Ethik in der Sozialen Arbeit zu. Hier werden die Berufsethischen Prinzipien des DBSH erläutert und ein Überblick über zwei essentielle Theorien gegeben. Schließlich werde ich diese Theorieansätze am Beispiel des Schwangerschaftsabbruchs versuchen anzuwenden. Und komme im Folgenden auf eine Schlussfolgerung für die Profession der Sozialen Arbeit, wobei ich meine zentralen Fragestellungen beantworten möchte. Abschließen werde ich diese Hausarbeit mit einer Schlussbetrachtung.

2 Definitionen

Bei dem Thema ‚Ethik in der Sozialen Arbeit am Beispiel des Schwangerschaftsabbruches‘ werde ich die Begriffe ‚Schwangerschaftsabbruch’ und ‚Ethik‘ definieren.

2.1 Schwangerschaftsabbruch

„Der Begriff des Schwangerschaftsabbruchs beinhaltet in juristischer Hinsicht definitionsgemäß die Absicht, das Ungeborene zu toten.“2

In ethischer Hinsicht muss man weiter differenzieren. Demnach können im Falle eines Schwangerschaftsabbruchs zwei unterschiedliche Ziele verfolgt werden. Das erste Ziel beschreibt die Beendigung der Schwangerschaft wenn der Gesundheitszustand der Schwangeren akut bedroht ist. Hierbei wird der Tod des ungeborenen Kindes, welches noch nicht lebensfähig ist, als unvermeidbare Folge in Kauf genommen. Die zweite Absicht beschreibt den Schwangerschaftsabbruch, wenn die prä- und postnatale Existenz des Ungeborenen zur Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Mutter führen würde. Solche „Gefahren“ scheinen umstrittenerweise pränataldiagnostisch festgestellte Erkrankungen, Entwicklungs- störungen, oder Anlagenträgerschaften des Kindes zu sein.3

2.2 Ethik

Über eine genaue Definition von „Ethik“ gibt es keine Einigkeit, jedoch besteht weitestgehend Konsens darüber, dass Ethik Reflexion von Moral ist. „Die Aufgabe der Ethik besteht nicht darin, eine Moral zu predigen, sondern Moral zu reflektieren. Sie fragt nach ihrer Begründung und sucht eine systematische Antwort auf die Frage, was moralisch richtig und falsch ist.“4

Damit verschiebt sich allerdings das Definitionsproblem auf den moralischen Begriff. „Moral als ein beschreibend gebrauchter Begriff bezeichnet summarisch alle von einem Menschen oder einer Gesellschaft als richtig und wichtig anerkannten Normen und Ideale des guten und richtigen Sichverhaltens.“5

Jeder Mensch lebt mit Moralvorstellungen. Werden diese kritisch und methodisch reflektiert, dann erst betritt man das Gebiet der Ethik. Man kann eigene und fremde Werte reflektieren. Reflektiert man Normen und Werte anderer Personen, so entsteht, wenn auch unbewusst, ein Vergleich mit den eigenen Werten und Normen. Unsere eigene Idealvorstellungen fließen somit stets in unsere ethische Reflexion mit ein. Ethik ist somit immer auch Selbstreflexion und somit Selbst - Infragestellung.6

3 Schwangerschaftsabbruch

Im Folgenden werde ich einen kurzen Überblick über die wichtigsten Daten der Gesetzesentwicklung bezüglich des Schwangerschaftsabbruchs geben. Des Weiteren möchte ich einen Überblick über die Statistik der legalen Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland geben.

3.1 Entwicklung und Stand der gesetzlichen Regelung des Schwangerschaftsabbruches

Das deutsche Strafgesetzbuch, dessen ursprüngliche Fassung im Jahr 1871 entstand, hat mehr als 100 Jahre keinen einzigen Fall zulässiger Abtreibung genannt. Abtreibung galt als Verbrechen und seine Bestimmungen wurden im § 218 Strafgesetzbuch festgehalten: „Eine Schwangere, welche ihre Frucht vorsätzlich abtreibt oder im Mutterleib tötet, wird im Zuchthaus zu 5 Jahren bestraft. Sind mildere Umstände vorhanden, so tritt die Gefängnisstrafe nicht unter 6 Monaten ein. (…)“7

Erst 1927 wurde das Gesetz zur Rettung von Leib und Leben der Mutter durch einen sogenannten übergesetzlichen Notstand8 als gerechtfertigt erklärt. Dies bezeichnete man als medizinische Indikation. Zur NS - Zeit wurde die Abtreibung schließlich komplett legalisiert, wenn das Kind Schädigungen aufzeigte, hier war sogar eine Abtreibung gewünscht. Bei „gesunden“ Kindern durfte jedoch nicht abgetrieben werden, da das deutsche Volk erhalten werden sollte.9

An eine grundlegende gesetzliche Reform wurde in der Nachkriegszeit zunächst nicht gedacht. Auch in dem neuen Entwurf des § 218 ff des Strafgesetzbuches von 1962 hatte ausschließlich die medizinische Indikation Geltung, jedoch geriet diese rigorose Haltung des Gesetzgebers in immer stärkeren Widerspruch zur Realität des sozialen Lebens. Die Anzahl illegaler Abtreibung nahm nach Bekanntgaben der Medien enorm zu, wobei nur jeder tausendste Fall entdeckt und bestraft wurde.10 Es ging jetzt also darum, Lösungen zu finden, die in der Wirklichkeit die Zahl der Abtreibungen verringern und gleichzeitig dem Wohl der in Not geratenen Schwangeren dienen könnten.11

Die Reaktion auf diesen Wandel war der im Frühjahr 1970 entstandene Alternativ- Entwurf zum Abtreibungsstrafrecht, vorgelegt von 16 deutschen und schweizerischen Professoren. Ziel dieses Entwurfes war, die Zahl der Abtreibungen durch Beseitigung ihrer Ursachen zu reduzieren. Es sollte versucht werden, „(…) die Schwangere durch Beratung und Hilfe zur Austragung ihres Kindes zu motivieren.“12 Das Kernstück war somit die Einrichtung von Beratungs - und Gutachterstellen, die den Schwangeren finanzielle, soziale und familiäre Hilfe leisten und deren Aufsuchung vor jedem Schwangerschaftsabbruch obligatorisch sein sollte. Jetzt bestand noch das Problem, was passierte, wenn die Frau nach dem Aufsuchen der Beratungsstelle an ihrem Wunsch festhielt, den Abbruch durchzuführen. Danach sollte die Abtreibung in den ersten drei Monaten ohne jeden Grund von einem Arzt durchgeführt werden, nachdem die Schwangere eine Beratungsstelle aufgesucht habe. So wollte man Kurpfuschern entgegenwirken und bewirken, dass die Frau eine Beratungsstelle besucht.

[...]


1 Die Zeit, 18.08.2005

2 Ärzteblatt, 1998, S 2

3 vgl. ebd.

4 Ethikdiskurs

5 Therapeutische Umschau, 2009: S 572 aus: Düwell M, Hübenthal C, Werner MH, Handbuch Ethik, Stuttgart, 2002, S 458

6 vgl. ebd.

7 Jütte, 1993, S 132

8 ein Notstand stellt eine gegenwärtige Gefahr für das Rechtsgut des Lebens und der Gesundheit der Schwangeren dar; hier zog das Reichsgericht den Grundsatz der Güterabwägung heran: solche Situationen, in denen eine den äußeren Tatbestand einer Verbrechensnorm erfüllende Handlung des einzige Mittel ist, um ein Rechtsgut zu schützen

9 vgl. Böckle, 1981, S 13 f

10 man ging von etwa 2.000.000 kriminellen Abtreibungen aus

11 vgl. ebd. S 14

12 vgl. ebd. S 15

Ende der Leseprobe aus 21 Seiten

Details

Titel
Ethik in der Sozialen Arbeit am Beispiel des Schwangerschaftsabbruches
Hochschule
Fachhochschule Erfurt  (Fakultät: Angewandte Sozialwissenschaften)
Note
1,0
Autor
Jahr
2011
Seiten
21
Katalognummer
V189123
ISBN (eBook)
9783656130420
ISBN (Buch)
9783656129707
Dateigröße
472 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Ethik, Soziale Arbeit, Schwangerschaftsabbruch
Arbeit zitieren
Gabriele Lorenz (Autor:in), 2011, Ethik in der Sozialen Arbeit am Beispiel des Schwangerschaftsabbruches, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/189123

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