Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Fragestellung, inwieweit in den 11 römisch-katholischen Pfarrämtern im Bereich des politischen Bezirkes der Stadt St. Pölten der Arbeitnehmerschutz für jene Personengruppe, für die das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) gilt, Anwendung findet und ob die Verantwortlichen in den Pfarren über ihre Funktion als Vertreter der Arbeitgeberin und der daraus resultierenden gesetzlichen Wahrnehmung der arbeitnehmerschutzrelevanten Gesetze Bescheid wissen.
Aufbauend auf den theoretischen Grundlagen der Zuständigkeit, des Aufgabenbereiches und der Organisation der Arbeitsinspektion, sowie der Gliederung und Erläuterung der römisch-katholischen Kirche von der Diözese abwärts bis zum Pfarramt, wird der Fokus auf eine empirische Erhebung betreffend den Pfarrern im Hinblick auf deren Funktion als Vertreter der Arbeitgeberin gelegt. In dieser wird die Obliegenheit der Pfarrer bezüglich der Kenntnis des ASchG, deren Anwendung auf Arbeitnehmer im Bereich des Pfarramtes und die etwaige Unterweisung der Pfarrer durch die Arbeitgeberin erhoben.
Die Auswertung der Ergebnisse beantwortet nicht nur die dieser Arbeit zgrunde liegenden Hypothesen, sondern auch die etwaige Anwendung des ASchG in den Pfarrämtern und die Funktion des Pfarrers im Bezug auf dieses Gesetz.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Ausgangslage und Problemstellung
1.2 Forschungsgegenstand
1.3 Zielsetzung und persönliche Motivation
1.4 Methodik
2. Theoretische Grundlagen
2.1 Die Arbeitsinspektion
2.2 Gliederung der römisch-katholischen Kirche – von der Diözese zum Pfarramt
3. Erhebung
3.1 Befragungsplan
3.2 Interviewteilnehmer
3.3 Befragungsverfahren
4. Ergebnisse
4.1 Unterweisung in Funktion als Vertreter der Arbeitgeberin
4.2 Bekanntheit des Arbeitsinspektorates und dessen Aufgabe
4.3 Notwendigkeit von Arbeitnehmerschutzgesetze in röm.-kath. Kirche
4.4 Aufgabe des Pfarrers bezogen auf Beschäftigte
4.5 Gebot der Liebe und Arbeitnehmerschutz
4.6 Arbeitnehmerschutzrechtliche Basiselemente für Pfarrämter
4.7 Weitere Erkenntnis
5. Auswertung
5.1 Bestätigung oder Falsifizierung der Hypothesen
5.2 Antwort zur Forschungsfrage
6. Ausblick
7. Zusammenfassung
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit zielt darauf ab, die Diözese St. Pölten und die Pfarrer als Vertreter der Arbeitgeberin für die Relevanz des Arbeitnehmerschutzes zu sensibilisieren und zu untersuchen, inwieweit die gesetzlichen Vorgaben des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) in den 11 römisch-katholischen Pfarrämtern des politischen Bezirkes St. Pölten bekannt sind und Anwendung finden.
- Rechtliche Grundlagen und Anwendung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) in kirchlichen Einrichtungen.
- Untersuchung der Unterweisung von Pfarrern hinsichtlich ihrer Rolle als Vertreter der Arbeitgeberin.
- Erfassung des Kenntnisstandes über das Arbeitsinspektorat und dessen Aufgabenbereich.
- Analyse der Wahrnehmung von Arbeitnehmerschutz im Kontext kirchlicher Werte wie dem Gebot der Liebe.
- Empirische Vollerhebung unter den Priestern in den Pfarrämtern des Bezirks St. Pölten.
Auszug aus dem Buch
1.1 Ausgangslage und Problemstellung
In einer Zeit, in der der Einfluss der Finanzwelt und das Fortschreiten der Globalisierung eine immer größere Rolle spielt, ist eine Gefährdung des Arbeitnehmerschutzes erkennbar.
Dass der Arbeitnehmerschutz jedoch bereits an sich einen Wert darstellt, wird darin offenbar, dass dieser als vorbildhaftes Beispiel des Gesetzgebers in Zusammenhang mit dem Bewusstsein für ein gesundes Leben angeführt wird.1 Verschiedenste Personengruppen sind jedoch vom „klassischen“ Arbeitnehmerschutz ausgenommen. Diese sind jedoch für Arbeitnehmerschutzrechte anderer Gruppen oftmals maßgeblich verantwortlich. Und so besteht das Risiko, dass erstere Personengruppe, mangels Wissen, die Rechte der zweiten nicht wahrnimmt.
Es besteht daher die Notwendigkeit auch jene Personengruppe ob des etwaig vorhandenen Informationsdefizites zu erfassen und im Hinblick auf die Wahrnehmung des Arbeitnehmerschutzes zu sensibilisieren.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Dieses Kapitel führt in die Ausgangslage, den Forschungsgegenstand und die persönliche Motivation des Autors ein und erläutert die gewählte methodische Vorgehensweise.
2. Theoretische Grundlagen: Hier werden die organisatorischen Strukturen der Arbeitsinspektion sowie die kirchenrechtliche Gliederung von der Diözese bis hin zum Pfarramt dargelegt.
3. Erhebung: Es wird das methodische Vorgehen beschrieben, welches eine Vollerhebung mittels qualitativer Interviews unter den 11 Pfarrern umfasst, um Primärdaten zur Thematik zu gewinnen.
4. Ergebnisse: Die Antworten der befragten Pfarrer werden kategorisiert ausgewertet, insbesondere hinsichtlich ihrer Unterweisung, ihrer Kenntnis über das Arbeitsinspektorat und der Umsetzung basaler Schutzvorkehrungen.
5. Auswertung: In diesem Kapitel werden die aufgestellten Hypothesen überprüft und die zentrale Forschungsfrage basierend auf den erhobenen Daten beantwortet.
6. Ausblick: Der Autor resümiert die Offenheit der Befragten und leitet daraus einen dringenden Handlungsbedarf zur weiteren Sensibilisierung der Arbeitgeberin ab.
7. Zusammenfassung: Hier erfolgt ein abschließendes Resümee über die gesamte wissenschaftliche Arbeit und deren zentrale Erkenntnisse.
Schlüsselwörter
Arbeitnehmerschutz, ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, ASchG, römisch-katholische Kirche, Pfarramt, Pfarrer, Diözese St. Pölten, Arbeitsinspektion, Arbeitgeberfunktion, qualitative Interviews, Arbeitssicherheit, Arbeitsinspektorat, kirchliches Arbeitsrecht, Sensibilisierung, empirische Studie.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Anwendung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) in den römisch-katholischen Pfarrämtern und der Rolle der Pfarrer als Arbeitgebervertreter.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Zentral sind die Kenntnisse der Pfarrer über ihre arbeitgeberrechtlichen Pflichten, die Wissensvermittlung durch die Diözese und die praktische Umsetzung von Sicherheitsvorkehrungen in den Pfarren.
Was ist das primäre Ziel der Studie?
Das Ziel ist es, die Diözese und die Pfarrer für die Notwendigkeit des Arbeitnehmerschutzes zu sensibilisieren, da hier ein Wissensdefizit vermutet wird.
Welche wissenschaftliche Methode wurde angewandt?
Der Autor führte eine empirische Vollerhebung mittels qualitativer Experteninterviews in den 11 Pfarrämtern des politischen Bezirkes St. Pölten durch.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die theoretische Herleitung der kirchlichen und arbeitsschutzrechtlichen Strukturen, die Erhebung mittels Fragebogen und die anschließende Ergebnisanalyse.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Arbeitnehmerschutz, ASchG, Pfarramt, Diözese, Arbeitsinspektorat und Arbeitgeberfunktion.
Spielt das „Gebot der Liebe“ eine Rolle im Kontext der Ergebnisse?
Ja, die Arbeit untersucht, ob das religiöse Verständnis, dass christliche Nächstenliebe ausreicht, die Notwendigkeit für formale Arbeitnehmerschutzgesetze in den Augen der Pfarrer verdrängt.
Wie bewerten die Pfarrer die Notwendigkeit von Arbeitnehmerschutz?
Grundsätzlich wird die Notwendigkeit zwar anerkannt, jedoch fehlen den meisten Pfarrern konkrete Informationen über ihre Rolle als Vertreter der Arbeitgeberin und über die Aufgaben der Arbeitsinspektion.
Gibt es einen unmittelbaren Handlungsbedarf nach Abschluss der Studie?
Ja, der Autor identifiziert einen deutlichen Bedarf an Sensibilisierung und Informationsvermittlung seitens der Diözese, da bisher nur fragmentarische Kenntnisse vorliegen.
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- Peter Seewald (Author), 2011, Arbeitnehmerschutz in den römisch-katholischen Pfarrämtern, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/189597