Das deutsche Arbeitsrecht ist bis auf den heutigen Tag nicht einheitlich kodifiziert. Die Gründe hierfür sind mannigfacher Natur, nicht zuletzt spielte die wechselvolle deutsche Geschichte im 20. Jahrhundert hierfür eine wesentliche Rolle. Trotzdem ist die Forderung nach einem einheitlichen Arbeitsgesetzbuch keine Idee dieser Tage, sondern im Gegenteil reichen die Wurzeln dieser Programmatik bis zum Übergang vom kaiserlichen Deutschland zur ersten deutschen Republik zurück. In den Tagen, in denen „die Macht im Staate (…) buchstäblich auf der Straße lag“ (Wahsner, Roderich, Arbeitsrecht unter'm Hakenkreuz, Baden-Baden 1994, S. 22) wurden entscheidende Fortschritte in der Entwicklung des deutschen Arbeitsrechts erzielt, allem voran die verfassungsrechtliche Kodifizierung der Koalitionsfreiheit im Art. 159 WRV, dessen Bedeutung entsprechend sich diese Arbeit, nach einem Überblick über die historische Entwicklung des Arbeitsrechts bis zur Entstehung der Weimarer Reichsverfassung und deren wichtigsten arbeitsrechtlichen Regelungen, weitestgehend widmen wird.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Die historische Entwicklung
III. Die Systematik der arbeitsrechtlichen Artikel
IV. Koalitions- und Vereinsfreiheit
V. Negative Koalitionsfreiheit
VI. Kampfmittelschutz durch Koalitionsfreiheit?
VII. Fazit
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Diese Arbeit analysiert die verfassungsrechtliche Verankerung des Arbeitsrechts in der Weimarer Republik, wobei der Schwerpunkt auf der Entwicklung und Bedeutung der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 159 WRV liegt. Die zentrale Forschungsfrage untersucht, inwieweit die Weimarer Reichsverfassung tatsächlich einen epochalen Neuanfang für das deutsche Arbeitsrecht darstellte oder ob sie hinter den Erwartungen der damaligen politischen Akteure zurückblieb.
- Historische Entwicklung des Arbeitsrechts bis zur Weimarer Reichsverfassung
- Systematik und Bedeutung der arbeitsrechtlichen Artikel in der WRV
- Abgrenzung zwischen Koalitionsfreiheit und allgemeiner Vereinsfreiheit
- Diskussion um die negative Koalitionsfreiheit und das Recht auf Nichtorganisierung
- Rechtliche Einordnung von Kampfmitteln wie Streik und Aussperrung
Auszug aus dem Buch
IV. Koalitions- und Vereinsfreiheit
In der Weimarer Republik war das Verhältnis von Koalitions- und Vereinsfreiheit umstritten. Einerseits wurde die Ansicht vertreten, dass die Koalitionsfreiheit ein eigenständiges Grundrecht sei, während andererseits die Gegenseite die Koalitionsfreiheit als lex specialis der Vereinsfreiheit ansah. Zur Klärung dieser Diskussion ist zunächst eine Begriffsbestimmung der Koalitions- und der Vereinsfreiheit notwendig.
Entsprechend des Art. 159 WRV ist unter der Koalitionsfreiheit das Recht jedes einzelnen, sich zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen in Koalitionen zusammenzuschließen, zu verstehen. Nipperdey definierte die Koalition im Sinne des Art. 159 WRV treffend als „jeden freiwilligen Zusammenschluss gleich bestrebter Personen zur Wahrnehmung kollektiver Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberinteressen“.
Die Vereinsfreiheit hingegen umfasst gemäß Art. 124 WRV das Recht der Deutschen, „zu Zwecken, die den Strafgesetzen nicht zuwiderlaufen, Vereine oder Gesellschaften zu bilden“.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Skizzierung der Entwicklung des deutschen Arbeitsrechts bis zur Weimarer Reichsverfassung unter besonderer Berücksichtigung der Kodifizierung der Koalitionsfreiheit.
II. Die historische Entwicklung: Überblick über die arbeitsrechtliche Gesetzgebung und gewerkschaftliche Selbsthilfe von der preußischen Zeit bis zum Ende des Ersten Weltkriegs.
III. Die Systematik der arbeitsrechtlichen Artikel: Klassifizierung der zahlreichen arbeitsrechtlichen Bezüge in der Weimarer Reichsverfassung in Zuständigkeits-, Gesetzgebungs-, inhaltliche und Räte-Regelungen.
IV. Koalitions- und Vereinsfreiheit: Erörterung des verfassungsrechtlichen Verhältnisses zwischen Koalitions- und Vereinsfreiheit sowie deren begriffliche Abgrenzung.
V. Negative Koalitionsfreiheit: Untersuchung der Frage, ob die Koalitionsfreiheit auch das Recht beinhaltet, unorganisiert zu bleiben, und ob ein verfassungsrechtlicher Schutz besteht.
VI. Kampfmittelschutz durch Koalitionsfreiheit?: Analyse der rechtlichen Einordnung von Streik, Boykott und Aussperrung im Hinblick auf den Schutzbereich der Koalitionsfreiheit.
VII. Fazit: Kritische Würdigung der Weimarer Reichsverfassung als arbeitsrechtliches Projekt, das trotz verfassungsrechtlicher Fortschritte hinter den gesellschaftspolitischen Erwartungen zurückblieb.
Schlüsselwörter
Weimarer Republik, Arbeitsrecht, Koalitionsfreiheit, Reichsverfassung, WRV, Gewerkschaften, Vereinsfreiheit, negative Koalitionsfreiheit, Streikrecht, Tarifvertrag, Arbeitskampf, Sozialgesetzgebung, Art. 159 WRV, Mitbestimmung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit den verfassungsrechtlichen Grundlagen des Arbeitsrechts in der Weimarer Republik und untersucht, wie dieses durch die Weimarer Reichsverfassung geprägt wurde.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zu den Kernbereichen zählen die historische Entwicklung des Arbeitsrechts, die Koalitionsfreiheit, die Rolle der Gewerkschaften sowie die rechtliche Einordnung von Arbeitskampfmitteln.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es zu beurteilen, inwieweit die Weimarer Reichsverfassung einen wirklichen Neuanfang für das deutsche Arbeitsrecht darstellte oder ob sie lediglich programmatische Ziele formulierte, deren Umsetzung in der Praxis scheiterte.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Der Autor nutzt eine historisch-juristische Analyse, wobei er auf zeitgenössische Rechtsliteratur, Protokolle des Verfassungskonvents und historische Gesetzestexte zurückgreift.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert detailliert die verschiedenen arbeitsrechtlichen Artikel, das umstrittene Verhältnis von Koalitions- und Vereinsfreiheit sowie die Frage, ob Kampfmittel wie Streiks durch die Verfassung geschützt sind.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am besten?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Weimarer Reichsverfassung, Koalitionsfreiheit, Arbeitskampfrecht und die Stellung der Gewerkschaften definiert.
Warum wurde die negative Koalitionsfreiheit nicht verfassungsrechtlich verankert?
Der Autor führt aus, dass die historische Genese der Verfassung, die aus einer von Arbeiterorganisationen getragenen Bewegung stammte, eine Implementierung der negativen Koalitionsfreiheit als Individualrecht verhinderte.
Wurde das Streikrecht in der Weimarer Zeit als verfassungsrechtlich geschützt angesehen?
Nein, der Autor kommt zu dem Schluss, dass der Wille der Nationalversammlung explizit gegen einen solchen Schutz sprach und Streiks daher im Rahmen der allgemeinen Gesetze reguliert wurden.
- Quote paper
- Stefan Schubert (Author), 2002, Die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Arbeitsrechts in der Weimarer Republik, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/19014