Kampfkunst in der Resozialisierung


Hausarbeit, 2002

18 Seiten, Note: 14 Punkte


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Fachlicher Teil

1 Vorwort

2 Kampfkunst und Kampfsport
2.1 Die pädagogische Intention der Kampfkünste

3 Die Kampfkunst „Shorinji-Ryu“

4 Anti-Agressivitäts-Training am praktischen Beispiel
4.1 Die Zielgruppe
4.2 Das Anti-Aggressivitäts-Training an der JA Hameln
4.3 Einführung des „Shorinji-Ryu“ in die JA Hameln
4.4 Der sporttherapeutische Inhalt des „Shorinji-Ryu“
4.4.1 Soziale Bewegungs- und Zweikampfspiele
4.4.2 Chinesische Gymnastik und Yoga
4.4.3 Kihon-die Technikschule
4.4.4 Kumite- der Kampf

5 Fazit

Literatur- und Quellenverzeichnis

Erklärung

Fachlicher Teil

1 Vorwort

Die Strafe dient dazu, dem Täter eine Chance zu geben über die Tat nachzudenken und Reue zu zeigen. Weiterhin soll er auf ein Leben in der gesetzestreuen Gemeinschaft vorbereitet werden. Dies sind die Ziele der Resozialisierung, die in der Regel nach einer Straftat beim Täter durchgeführt werden. Dafür gibt es viele Wege.

Aber ist der Weg, einen Täter das tun zu lassen, was ihn in den Vollzug gebracht hat, ein richtiger? Kann man jemanden resozialisieren, der einen anderen schwer körperlich misshandelt hat, indem man ihn trainiert, wie er es perfekt ausführt. Ist Kampfkunst in der Resozialisierung überhaupt sinnvoll? Lässt man denn einen Mörder zur Resozialisierung weitere Menschen töten?

Das alles sind Fragen mit denen sich in dieser Arbeit auseinandergesetzt wird. Doch ganz gleich was sie hervorbringt, zum Thema Resozialisierung wird es immer verschiedene Meinungen geben. Dennoch ist es eine interessante Frage, ob Kampfkunst in der Resozialisierung erfolgsversprechend ist. Es gilt zu klären, wo es eingesetzt wird und in welche Zielgruppe es passt. Was ist eigentlich Kampfkunst und wo ist der Unterschied zum Kampfsport? Wie hoch ist der körperliche Anteil und wie hoch der mentale? Gibt es auch Straftäter bei denen diese Art der Resozialisierung nicht funktioniert? Wenn man diese Aspekte näher betrachtet, kommt man bei einer zu Beginn paradox klingenden Frage, so langsam ins Grübeln. Ist Kampfkunst in der Resozialisierung wirklich sinnvoll?

2 Kampfkunst und Kampfsport

Natürlich muss man zwischen diesen beiden Begriffen differenzieren. Dies ist nicht so einfach, da es zu diesem Thema eine unüberschaubare Fülle an Literatur gibt. Dennoch ist der größte Unterschied ganz klar in den Teilen Kunst und Sport zu finden.

Kunst ist das „freie schöpferische Tun in geistig-seelischer Durchdringung und Deutung von Objekten und Gehalten einer Erfahrungswelt“ Dies unterscheidet sich deutlich vom Sportgedanken und Leistungsbestreben.

Dies heißt nichts weiter, als dass es bei den klassischen Kampfkünsten um Vervollkommnung des Charakters geht und philosophische Grundsätze. Im Kampfsport, wie zum Beispiel Boxen, Kickboxen und dem Wettkampfkarate ist der Sieg über den Gegner das Ziel. Es ist erheblich geprägt vom Leistungsgedanken und ohne Zweifel in der heutigen Zeit ein kommerzielles Ereignis. Man halte sich nur die Börsen von amerikanischen Profiboxern vor Augen, die in die Millionen Dollar gehen. Selbstverständlich ist dies nicht zur Resozialisierung geeignet. Der Inhaftierte soll nach Möglichkeit charakterliche Eigenschaften erfahren , die die Kampfkunst innehält.

Zur Entstehung der Kampfkünste wird sehr viel spekuliert, da nicht viele überlieferte Schriften erhalten sind. Sicher jedoch ist, dass die Ursprünge in asiatischen Zivilisationen zwischen dem 3. und 5. Jahrhundert n. Chr. gelegt wurden. Die berühmtesten Ursprünge kommen aus China, nämlich aus dem legendären Shaolin-Kloster (495 n. Chr.) in der Region Honan. Diese Kampfkünste lehren u.a. die Einheit von Körper und Geist, Weltharmonie und inneres Gleichgewicht. Es gipfelt in der Ideologie vom Siegen ohne zu Kämpfen und beherrschen von Leere und Fülle. Dies beruht auf Lehren von Philosophen wie Laotse und Konfuzius die Gebote zur Konfliktvermeidung und das Ideal des kampflosen Sieges prägten.

Natürlich könnte man vermuten, dass dies auf ein Prinzip hinausläuft, wonach man die rechte Seite hinhalte, wenn man auf die Linke geschlagen wird. Nur ist dies weit gefehlt, Ziel ist nämlich das Erlangen von physischer Stärke und psychischer Gelassenheit. Ein guter Kämpfer muss nicht mehr kämpfen, weil er weiß, dass er siegen würde und dieser Umstand sich auf seine Psyche spiegelt, wobei er Stärke ausstrahlt und somit nicht Opfer eines Angriffs wird.

Diese Merkmale sind in der Resozialisierung viel besser einzugliedern, als beispielsweise Leistungsdruck, oder Sieg über einen Gegner.

2.1 Die pädagogische Intention der Kampfkünste

Im Folgenden soll darauf eingegangen werden, welche grundsätzliche pädagogische Intention den Kampfkünsten unterstellt wird und woran dies im Wesentlichen festzumachen ist. Lernziele u.a. sind, Übernahme von Verantwortung für den Partner sowie die Erhöhung der Selbstsicherheit (kampfkunstspezifisches Können) zum Abbau der Gewaltbereitschaft.

Pädagogische Ziele sind in den Kampfkünsten als Grundsätze und Richtschnuren verankert. Die herausragende Erziehungswirkung wird vor allem in der Theorie und Praxis des Do-Prinzips gesehen, also der kontinuierlichen Hinwendung zu einer Sache und den durch sie bedingten Entwicklungsprozess. Die Erziehung der Jugendlichen zu der Erkenntnis, dass tatsächliche Leistungsfortschritte sich erst durch Geduld und Anstrengung über einen langen Zeitraum hinweg, durch regelmäßiges ausdauerndes Üben erzielen lassen, ist eine der grundlegendsten pädagogischen Ansprüche.

Ein anderes Ziel ist die Erhöhung der Frustationstoleranz durch Bewegungs- und Trainingstheorie asiatischer Kampfkünste. Dies soll exemplarisch aufzeigen, dass auch Schwierigkeiten des Alltags durch Durchhaltevermögen überwunden werden können.

Die geistigen Leistungen und Entwicklungen, die hinter den einzelnen Übungen und Praktiken stehen, nämlich die Eigenschaften wie Willenskraft, Selbstdisziplin, Mut Ausdauer, Toleranz, Ehrlichkeit, Fairness und Hilfsbereitschaft sollen in der Kampfkunstpraxis kontinuierlich hervorgerufen, gefördert und stabilisiert werden und alltagsrelevante Fähigkeiten lehren.

Ein gutes Beispiel dafür ist die Übung des „Randori-Kumite“, eine Form des partnerschaftlichen Zweikampfes. Dies setzt in erster Linie sportlich-technisches Können voraus, vermittelt aber zudem noch moralisch ethische Grundsätze, da die zum Teil gefährlichen Techniken kurz vor dem Körper des Partners abgestoppt werden müssen. Das ist zum Teil nicht einfach, da die Schläge kraftvoll und dynamisch sein müssen, aber den Partner nicht berühren dürfen. Somit schult man hiermit Körperbeherrschung, Konzentration, Selbstdisziplin und Fairness.

Durch diese Erfahrung, etwas Schwieriges zu können, etwas zu beherrschen und anderen körperlich und kämpferisch überlegen zu sein, führt dazu auf z.Bsp. Schlägereien zum Zwecke der Selbstwerterhöhung eher verzichten zu können. Denn das was man lernt, muss intern bleiben und darf nicht extern angewandt werden, vor allem nicht denen gegenüber, die unterlegen sind. Damit ist man auf einem Weg die Gewaltbereitschaft zu verringern.

3 Die Kampfkunst „Shorinji-Ryu“

Im Folgenden geht es um die Theorie und Praxis der sport-therapeutischen Maßnahme „Shorinji-Ryu": Asiatische Bewegungskünste der Körper- und Selbstbeherrschung“ als Behandlungsangebot zum Abbau der Gewaltbereitschaft und Aggressivität bei inhaftierten Körperverletzern im Jugendvollzug. Dabei handelt es sich um ein Konzept, das sich auf den bereits beschriebenen Prinzipen asiatischer Kampfkünste beruht.

„Shorinji-Ryu" ist die japanische Bezeichnung für Shaolin-Weg und kein bereits bestehendes festgelegtes Kampfkunst-System. Es besitzt technische und philosophische Nähe zu zen-buddhistischen Traditionen und distanziert sich von den kritisierten Kampfsportarten, indem es die erzieherischen Werte betont und therapeutische Methoden und Ziele besitzt.

Der Grund, warum man diese sporttherapeutische Maßnahme „Shorinji-Ryu“ nannte, ist eindeutig. Ziel ist die Vermeidung von Missverständnissen und Irritationen, die der Begriff Karate bei den Inhaftierten oder Mitarbeitern des Vollzuges ausgelöst hätte. Bei „Shorinji-Ryu“ weiß die Mehrheit nicht um was es sich handelt und ist so dienlich, keine Vorurteile zu produzieren.

[...]

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Kampfkunst in der Resozialisierung
Hochschule
Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung; ehem. VFH Wiesbaden
Note
14 Punkte
Autor
Jahr
2002
Seiten
18
Katalognummer
V19040
ISBN (eBook)
9783638232616
Dateigröße
522 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Kampfkunst, Resozialisierung
Arbeit zitieren
Sylvio Barth (Autor:in), 2002, Kampfkunst in der Resozialisierung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/19040

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