Bericht über ein Praktikum bei der Jugendgerichtshilfe


Praktikumsbericht / -arbeit, 2011

22 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Präsentation der Jugendgerichtshilfe Landkreis Kassel
2.1 Handlungsauftrag mit gesetzlichen Grundlagen
2.2 Personalstruktur

3 Aufgabendarstellung der Jugendgerichtshilfe Landkreis Kassel
3.1 Beratungsgespräche und Vorbereitung der Berichterstattung
3.2 Der Jugendgerichtshilfebericht sowie vorzuschlagende Maßnahmen und Hilfen vor Gericht
3.3 Weisungen und Auflagen überwachen sowie sonstige Aufgaben

4 Rolle als Praktikantin/ Verlauf meiner Tätigkeit

5 Reflexion

6 Schlusswort

7 Literaturverzeichnis

1 Einleitung

Im Rahmen des Begleitseminars zu den Berufspraktischen Studien an der Universität Kassel, werde ich über mein absolviertes Praktikum bei der Jugendgerichtshilfe des Jugendamtes des Landkreises Kassel einen Bericht verfassen.

Einführend soll es einen Einblick in die Institution der Jugendgerichtshilfe geben. Dazu werden in diesem Portrait die gesetzlichen Grundlagen bzw. der Handlungsauftrag, wie auch in diesem Sinne, kurz die Adressaten und die Personalstruktur erläutert. Diese Punkte stellen gleichzeitig den groben konzeptionellen Rahmen der Jugendgerichtshilfe dar.

Im dritten Gliederungspunkt möchte ich die Aufgaben meiner Praktikumsstelle darstellen, angefangen von Beratung, Gesprächsführung, über Berichterstattung, Stellungnahme vor Gericht bis hin zur Überwachung von Weisungen. Anschließend soll es um meine Rolle als Praktikantin gehen. Die Aufgaben bzw. die Inhalte und Ziele während meiner Praktikumszeit werde ich darin vorstellen sowie den Verlauf meiner Tätigkeiten verdeutlichen. Außerdem folgt eine Reflexion des eigenen Erlebens dieses Arbeitsbereiches in meiner konkreten Praxisstelle, mit Problemen, aber auch Erfolgserlebnissen sowie persönlichen Lerneffekten.

Abschließend werde ich im letzten Punkt ein resümierendes Schlusswort verfassen, in dem es unter anderem um den Einfluss des Praktikums auf meine Berufs­wahl gehen soll.

2 Präsentation der Jugendgerichtshilfe Landkreis Kassel

In dem folgenden Abschnitt werde ich die Institution der Jugendgerichtshilfe des Landkreises Kassel vorstellen. Zu Beginn gebe ich den Handlungsauftrag der Jugendgerichtshilfe wieder, in dem die gesetzlichen Grundlagen eingebettet sind, sowie die Personalstruktur, welche gemeinsam mit dem Handlungsauftrag wichtige Elemente der Konzeption darstellen. Die daran anschließende Arbeitsweise der Jugendgerichtshilfe des Landkreises ist deutlich herauszuheben, denn diese ist spezialisiert. Dies wird unter anderem an den Ambulanten Maßnahmen und an der speziellen weiblichen Jugendgerichtshilfe deutlich. Im Gegensatz dazu werden bei anderen Jugendämtern in Deutschland bestimmte Arbeitsinhalte an externe Institutionen abgegeben.

2.1 Handlungsauftrag mit gesetzlichen Grundlagen

Die Jugendgerichtshilfe, aktuell auch als Jugendhilfe im Strafverfahren betitelt, wurde 1923 im Jugendgerichtsgesetz und auch 1990 im SGB VIII gesetzlich festgeschrieben. Gemäß des § 38 Abs. 1 JGG wird die Aufgabe der Jugendgerichtshilfe von Jugendämtern in der Zusammenarbeit mit den Vereinigungen für Jugendhilfe nachgegangen. Die Jugendgerichtshilfe wird tätig wenn der Verdacht besteht, dass der betreffende Jugendliche oder Heranwachsende Straftaten begangen hat. Es soll mittels der Jugendgerichtshilfe, dem Gericht über die erzieherischen, sozialen und fürsorgerischen Gesichtspunkte der Klienten berichten und folglich, dessen Persönlichkeit, die Entwicklung sowie deren soziales Umfeld untersuchen. Ein weiterer wesentlicher Bestandteil des Aufgabenbereichs von Jugendgerichtshelfern und -helferinnen ist eine Einschätzung zu den geplanten Maßnahmen des Gerichts abzugeben, die nach dem JGG in Betracht kommen könnten, insbesondere in Folge der Ausweitung des Jugendgerichtsgesetztes durch die Ambulanten Maßnahmen nach § 10 JGG (vgl. Plewig 2005, S. 465- 467).

Hauptaufgabe der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Jugendgerichtshilfe des Jugendamtes im Landkreis Kassel, wird durch den § 38 des Jugendgerichtsgesetzes und durch den § 52 des SGB VIII grundlegend bestimmt. Nach eigenverantwortlicher Realisierung der Jugendgerichtshilfe bzw. Jugendhilfe im Strafverfahren, richtet sich diese an 14 bis 18 Jahre alte Jugendliche sowie 18 bis 21 Jahre alte junge Heranwachsende (vgl. Henke, 2006, S. 1).

2.2 Personalstruktur

In der Jugendgerichtshilfe des Landkreises Kassel sind insgesamt sieben Sozialarbeiter/Sozialpädagogen angestellt. Die Altersstruktur liegt im Bereich zwischen 28 und 52 Jahren. Zusätzlich ist die Verteilung von männlichen und weiblichen Mitarbeitern fast ausgeglichenen.

Es sind vier Frauen als Sozialarbeiterinnen bzw. Sozialpädagoginnen angestellt und eine zusätzliche Verwaltungsfachangestellte. Die Anzahl männlicher Mitarbeiter liegt bei drei. Die Aspekte des Alters- und Geschlechteranteils sind für die sozialpädagogische Arbeit der Jugendgerichtshilfe des Landkreises sehr bedeutend. Daraus hat sich eine komplexe und besser auf die Klienten zugeschnittene Arbeit entwickelt.

Die Verteilung der Geschlechter ist keineswegs zufällig. Einerseits bietet diese Schutz, zum Beispiel vor Verleumdungen im sexuellen Bezug für die männlichen Mitarbeiter. Andererseits werden oft weibliche Sozialarbeiterinnen von den Klientinnen, aber auch von deren Müttern bevorzugt. Diese erlangen aber auch oft bei Klienten einen besseren Zugang. Das auch hier meist weibliche Mitarbeiterinnen bevorzugt werden, kann auch an einer problematischen Beziehung zum leiblichen Vater oder auch vermehrt, an Konflikten mit dem neuen Lebenspartner der Mutter liegen. Andererseits können junge Männer in der Adoleszenz, die evtl. ohne Vater aufgewachsen sind, eine männliche Bezugsperson benötigen, an welcher sie sich auch reiben können. Obgleich der größte Teil des Klientel durchgängig männlich ist.

Gleichermaßen ergeben sich durch die breite Altersspanne der Belegschaft weitere Vorteile für die sozialpädagogische Arbeit in der Jugendgerichtshilfe. Die jüngeren Angestellten gewährleisten eine altersgerechte Beratung. Diese können einerseits Verständnis für die heutige Jugendkultur aufweisen und andererseits auch die daraus entstehenden sozialen Strukturen einbeziehen, wodurch ein besserer Zugang zu den Klienten entstehen kann. Die in ihrem Beruf erfahrene Belegschaft besitzt selbstverständlich mehr Routine und Professionalität in dieser, die in der Zusammenarbeit mit den jüngeren Kollegen sehr produktiv geteilt werden.

Es ist zu erwähnen, dass es zwei Außenstellen von der Jugendgerichtshilfe des Landkreises gibt. Grund dafür ist das große Einzugsgebiet in dem die Klienten ihren Wohnsitz haben. Das heißt, dass durch das große Einzugsgebiet des Landkreises Kassel, Außenstellen in Wolfhagen und Hofgeismar eingerichtet wurden, die eine bessere Erreichbarkeit der Institution und den persönlichen Kontakt zu den Sozialpädagogen ermöglichen. Die Außenstellen sind jeweils von einem Mitarbeiter besetzt. Die Zuteilung der Klienten richtet sich nach Zuständigkeiten der Amtsgerichtsbezirke und die des Landkreises, sowie nach dem Wohnort des beschuldigten Heranwachsenden bzw. nach dem Wohnort der Sorgeberechtigten bei minderjährigen Beschuldigten.

Die Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagogen der Jugendgerichtshilfe des Landkreises Kassel besitzen des Weiteren verschiedene Zusatzqualifikationen. Alle Mitarbeiter haben eine Zusatzqualifikation im Bereich der Konfliktschlichtung, fungieren also als Mediator in Strafsachen bei Täter- Opfer- Ausgleichen. Außerdem werden von diesen regelmäßig Weiterbildungen oder Veranstaltungen (Seminare, Vorträge) wahrgenommen, vor allem durch die DVJJ (Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e. V.) ausgerichtet.

Alle zwei Wochen finden außerdem Teambesprechungen zu aktuellen Anliegen, Problemen, Neuigkeiten usw. statt, wie auch alle vier Wochen Supervisionssitzungen mit einem externen Supervisor.

Eine Mitarbeiterin ist ausgebildete Anti-Aggressions-Trainerin und bietet im Rahmen der Ambulanten Maßnahmen Anti- Aggressions-Trainings, Soziale Erfahrungskurse oder einzelne Gesprächseinheiten an. Die Ambulanten Maßnahmen des Landkreises Kassel sind in dem Maße besonders, dass diese gewöhnlicher Weise von freien Trägern angeboten und auch größtenteils finanziert werden. Hierbei handelt es sich aber um ein Angebot des Jugendamtes Landkreis Kassel. Die Ambulanten Maßnahmen, die im Kulturbahnhof beheimatet sind, sind mit zwei bis drei Sozialarbeitern besetzt, welche unter anderem Jugendfreizeiten, Verkehrssicherheitstrainings oder Anti-Aggressions-Trainings anbieten. Die Teilnahme von Klienten geschieht hauptsächlich auf richterliche Weisung. Diese

Angebote richten sich auch an Klienten aus der Stadt Kassel oder wenn die Kapazität vorhanden ist, an andere Landkreise.

3 Aufgabendarstellung der Jugendgerichtshilfe Landkreis Kassel

Die Aufgabenbereiche der Jugendgerichtshilfe des Landkreises Kassel werde ich nun versuchen, mittels eines chronologischen Verlaufs darzustellen, um die vielfältige und breit gefächerte Arbeit besser darstellen zu können.

Die Jugendgerichtshilfe des Landkreises Kassel versteht sich als begleitende und unterstützende Institution durch das gesamte Strafverfahren. Es berät vor einer möglichen Gerichtsverhandlung, ist während dieser anwesend, trägt den Bericht vor, gibt eine Empfehlung des Strafmaßes ab und ist auch oft nach der Gerichtsverhandlung zuständig, wenn es um die Vermittlung und Überwachung von Arbeitsauflagen oder Betreuungsweisungen geht (vgl. Flyer 2010, S. 2).

Doch zuvor- Wie wird die Jugendgerichtshilfe des Landkreises bzw. im Allgemeinen, eigentlich auf straffällige Jugendliche und junge Heranwachsende aufmerksam? Wenn junge Menschen Straftaten begangen haben und diese auf irgendeine Art und Weise polizeilich angezeigt werden (oder aber auch in Folge einer staatsanwaltlichen Strafverfolgung auffallen) wird der Sachverhalt an das zuständige Jugendamt bzw. die Jugendgerichtshilfe weitergeleitet.

3.1 Beratungsgespräche und Vorbereitung der Berichterstattung

Gibt es gewisse Zeit später eine Mitteilung von der Staatsanwaltschaft, wenn entschieden wurde wie im Fall dieser Strafanzeige weiter verfahren wird (Diversion, Anklage, TOA, Einstellung ohne Auflagen etc.).

[...]

Ende der Leseprobe aus 22 Seiten

Details

Titel
Bericht über ein Praktikum bei der Jugendgerichtshilfe
Hochschule
Universität Kassel
Veranstaltung
Begleitseminar zu Praktikum/ Praktikumsmodul
Note
1,3
Autor
Jahr
2011
Seiten
22
Katalognummer
V190515
ISBN (eBook)
9783656151203
ISBN (Buch)
9783656151937
Dateigröße
459 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
bericht, praktikum, jugendgerichtshilfe
Arbeit zitieren
Lydia Respondeck (Autor:in), 2011, Bericht über ein Praktikum bei der Jugendgerichtshilfe, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/190515

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Bericht über ein Praktikum bei der Jugendgerichtshilfe



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden