Der Gesundheitssektor ist einer von vielen vormals staatlich organisierten Bereichen
unserer Volkswirtschaft, die in den vergangenen Jahren teilweise privatisiert wurden.
In den vergangenen beiden Jahrzehnten wurden zahlreiche lokale, kommunale Krankenhäuser
geschlossen bzw. waren unmittelbar von einer Schließung bedroht.
Die Zielsetzung dieser politischen Entscheidung ist in einer angestrebten Effizienzsteigerung
zu sehen, die aufgrund der deutlichen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen
von Seiten der Politik als unumgänglich betrachtet wurde.
(Monopolkommission, 2007, S. 365). Zudem versprach sich die Politik Qualitätssteigerungen
aus der wettbewerblichen Situation.
Unter dem Begriff der „Privatisierung“ verbirgt sich dabei keinesfalls nur eine Umschreibung
der Eigentümer eines bestimmten Krankenhauses in den Grundbüchern,
sondern dieser Vorgang geht mit weitreichenden Konsequenzen für die Zielsetzung
der Einrichtungen einher. Während der Staat als Betreiber vor allen anderen Aspekten
das größtmögliche Wohl der Patienten als zentrale Zielsetzung verfolgte und die
dafür anfallenden Kosten keine gleichwertige Zielrelevanz hatten, ändert sich dies
bei einem Übergang zu privaten Betreibern grundlegend.
Ein Kapitalgeber, der in ein Krankenhaus investiert, möchte in erster Linie einen
Gewinn aus dieser Investition erzielen. Zugleich bedeutet diese Änderung in der
Zielsetzung der Einrichtungen, dass der Konsumentennutzen, den die staatlichen
Betreiber noch in den Mittelpunkt ihrer Unternehmungen stellten, nunmehr „nur
noch“ als wesentliche Determinante der Nachfrage nach Krankenhausleistungen in
das Gewinnmaximierungs-Kalkül des Betreibers einfließt. Hierin ist dann auch ein
wesentlicher Grund dafür zu finden, dass unrentable kleine Krankenhäuser geschlossen
werden, weil sie sich gegenüber zunehmend effizienteren Konkurrenten nicht
mehr behaupten können. Grundsätzlich sind solche effizienzbedingten Bereinigungen
des Marktes aus ökonomischer Sicht zu begrüßen, weil sie einen Einsatz knapper
Ressourcen dort sichern, wo sie am effizientesten verwendet werden und am meisten
zu einer Steigerung der Gesamtwohlfahrt beitragen können. [...]
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Symbolverzeichnis
I. Einleitung
II. Modellierung des Krankenhausmarktes
II.1 Besonderheiten des Krankenhausmarktes
II.2 Grundmodell und Lösungskonzept
II.3 Die wohlfahrtsoptimale Allokation als Referenzfall
II.4 Allgemeine Rahmenbedingungen der Regulierung
III. Langfristige Betrachtung: Standort- und Qualitätswettbewerb
III.1 Gleichgewicht im Standort- und Qualitätswettbewerb
III.2 Marktergebnisse weichen von wohlfahrtsoptimaler Allokation ab
III.3 Wohlfahrtssteigerungen durch Preisregulierung
III.3.1 Unrealistische Bedingungen für ein Wohlfahrtsoptimum
III.3.2 Partial Commitment: Verbesserungen gegenüber dem Marktergebnis .
IV. Mittelfristige Betrachtung bei Einführung eines Preiswettbewerbs
IV. 1 Gleichgewicht im Qualitäts- und Preiswettbewerb
IV. 1.1 Sequentieller Wettbewerb
IV. 1.2 Simultaner Wettbewerb
IV. 2 Marktergebnisse weichen von wohlfahrtsoptimaler Allokation ab
IV.3 Verbesserungspotential durch Preisregulierung
V. Zusammenfassung
A. Anhang
Literaturverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Markt und Wettbewerbsfelder in der Krankenhausversorgung, entnommen aus (Wasem & Geraedts, 2011, S. 6)
Abbildung 2: Hotelling-Straße, angelehnt an (Montefiori, 2005)
Abbildung 3: Nash-Gleichgewicht
Abbildung 4: Minimale Transportkosten für hälftige Aufteilung des Marktes. In Anlehnung an (Kallfaß, 2006)
Symbolverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
I. Einleitung
Der Gesundheitssektor ist einer von vielen vormals staatlich organisierten Bereichen unserer Volkswirtschaft, die in den vergangenen Jahren teilweise privatisiert wurden. In den vergangenen beiden Jahrzehnten wurden zahlreiche lokale, kommunale Krankenhäuser geschlossen bzw. waren unmittelbar von einer Schließung bedroht.
Die Zielsetzung dieser politischen Entscheidung ist in einer angestrebten Effizienzsteigerung zu sehen, die aufgrund der deutlichen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen von Seiten der Politik als unumgänglich betrachtet wurde. (Monopolkommission, 2007, S. 365). Zudem versprach sich die Politik Qualitätssteigerungen aus der wettbewerblichen Situation.
Unter dem Begriff der „Privatisierung“ verbirgt sich dabei keinesfalls nur eine Umschreibung der Eigentümer eines bestimmten Krankenhauses in den Grundbüchern, sondern dieser Vorgang geht mit weitreichenden Konsequenzen für die Zielsetzung der Einrichtungen einher. Während der Staat als Betreiber vor allen anderen Aspekten das größtmögliche Wohl der Patienten als zentrale Zielsetzung verfolgte und die dafür anfallenden Kosten keine gleichwertige Zielrelevanz hatten, ändert sich dies bei einem Übergang zu privaten Betreibern grundlegend.
Ein Kapitalgeber, der in ein Krankenhaus investiert, möchte in erster Linie einen Gewinn aus dieser Investition erzielen. Zugleich bedeutet diese Änderung in der Zielsetzung der Einrichtungen, dass der Konsumentennutzen, den die staatlichen Betreiber noch in den Mittelpunkt ihrer Unternehmungen stellten, nunmehr „nur noch“ als wesentliche Determinante der Nachfrage nach Krankenhausleistungen in das Gewinnmaximierungs-Kalkül des Betreibers einfließt. Hierin ist dann auch ein wesentlicher Grund dafür zu finden, dass unrentable kleine Krankenhäuser geschlossen werden, weil sie sich gegenüber zunehmend effizienteren Konkurrenten nicht mehr behaupten können. Grundsätzlich sind solche effizienzbedingten Bereinigungen des Marktes aus ökonomischer Sicht zu begrüßen, weil sie einen Einsatz knapper Ressourcen dort sichern, wo sie am effizientesten verwendet werden und am meisten zu einer Steigerung der Gesamtwohlfahrt beitragen können.
Damit aber unter der Voraussetzung profitorientierter Anbieter im Sinne der Gesamtwohlfahrt optimale, weil sozial effiziente, Ergebnisse resultieren, muss nach dem ersten Hauptsatz der Wohlfahrtsökonomik ein vollkommener Wettbewerb garantiert sein. Bei Unvollkommenheiten des Marktes führen die privaten Maximierungskalküle sonst zu Allokationen, die aus gesamtökonomischer Sicht nicht wünschenswert sind.
Ermöglicht die Marktstruktur zum Beispiel die Bildung einer Marktmacht für einzelne Anbieter, ist zu befurchten, dass diese Ihre Stellung ausnutzen, um ohne Rücksicht auf die Gesamtwohlfahrt die eigenen Gewinne zu steigern. In erster Linie bedeutet dies, dass Marktstrukturen garantiert werden müssen, die die Bildung einer solchen Marktmacht weitgehend verhindern können. Sofern eine solche Implementierung der Wettbewerbsmechanismen auf dem Krankenhausmarkt gelingt, kann mit einer in allen Dimensionen effizienten Bereitstellung des Gutes „Krankenhausleistung“ gerechnet werden.
Trotz vieler vorgenommenen Schritte zur Überführung des Gesundheitsmarktes in eine privatwirtschaftliche, wettbewerbliche Organisation, bleibt allerdings festzustellen, dass immer noch in nicht unerheblichem Umfang Eingriffe von staatlicher Seite vorgenommen werden: So erfolgt beispielsweise die Bezahlung der Krankenhäuser für bestimmte Leistungen nach Fallpauschalen (Monopolkommission, 2007, S. 371).
Daraus ergibt sich die Frage, ob es sich bei diesen Eingriffen im Krankenhausmarkt um Relikte einer überholten politischen Überzeugung handelt, die von einer Überlegenheit staatlicher Monopole in unvollkommenen Märkten ausgeht und von der sich die Entscheidungsträger nur widerwillig verabschieden. Oder ob es neben dieser politisch motivierten Befürwortung auch eine ökonomische Rechtfertigung für Eingriffe in den Krankenhausmarkt gibt.
Zur Befürwortung solcher Eingriffe bedarf es aus ökonomischer Sicht zweier Voraussetzungen:
1. Das allgemeine Wettbewerbsgleichgewicht auf dem Krankenhausmarkt weicht von der wohlfahrtsoptimalen Allokation ab.
2. Es existieren praktikable Regulierungsmaßnahmen, die unter den gegebenen Rahmenbedingungen zu einer Verbesserung gegenüber den suboptimalen Marktergebnissen führen.
Sollten diese Voraussetzungen nicht erfüllt sein, kann aus ökonomischer Sicht eine Fortsetzung der bestehenden Regulierung nicht empfohlen werden, sondern es sollte eine stärkere Wettbewerbsausrichtung des Krankenhausmarktes angestrebt werden.
Die Prüfung dieser Bedingungen wird in der vorliegenden Arbeit in der folgenden Struktur vollzogen:
In Kapitel II werden wir den Gesundheitsmarkt grundlegend beschreiben und dabei insbesondere betrachten, welche der Dimensionen Standort bzw. Spezialisierung, Qualität und Preis für den Wettbewerb auf dem Krankenhaus relevant sind. Darauf aufbauend werden wir unsere Grundannahmen treffen, daraus eine geeignete Modellierung des Marktes mit horizontaler und vertikaler Produktdifferenzierung vornehmen und diese in Bezug zur relevanten Literatur setzen. Zuletzt werden wir unsere grundlegende Methodik darstellen und erste allgemeingültige Ergebnisse ableiten, die im weiteren Verlauf der Arbeit aufgegriffen und erläutert werden.
In Kapitel III und IV werden Analysen des Krankenhausmarktes aus verschiedenen zeitlichen Perspektiven vorgenommen.
Zunächst werden wir über spezifische Annahmen anhand des Modells eine ex-post- Betrachtung der in den letzten Jahrzehnten beobachteten Entwicklungen vornehmen. Im Krankenhausmarkt kam es seit der Einführung von Wettbewerbsmechanismen zu einer bereits zu Beginn beschriebenen Konsolidierung. Wir werden im Vergleich mit der wohlfahrtsoptimalen Allokation zum Schluss kommen, dass der Standort- und Qualitätswettbewerb in der langen Frist Verzerrungen unterliegt, die den vorgenommenen Eingriff durch den Regulator rechtfertigen. Für verschiedene Rahmenbedingungen einer Regulierung werden wir schließlich feststellen, dass das hier verwendete Modell für eine Preisregulierung eine maximale horizontale Differenzierung vorhersagt, was die tatsächlichen Entwicklungen hinreichend gut beschreibt, und zudem gegenüber dem Marktergebnis mit Wohlfahrtsgewinnen gerechnet werden kann Die aktuellen Forderungen nach einer weiteren Wettbewerbsausrichtung des Krankenhausmarktes über die Einführung eines Preiswettbewerbs (Neubauer, Beivers, & Paffrath, 2011) wollen wir in Kapitel IV aufgreifen. Ausgehend vom Ergebnis der maximalen Differenzierung in Kapitel III wird hier eine ex-ante-Betrachtung der mittleren Frist vorgenommen, in der die Standorte der Anbieter als unveränderlich betrachtet werden. Im Ergebnis gelangen wir zu einem Wettbewerbsgleichgewicht mit suboptimaler Qualitätsproduktion und können somit einen Eingriff wie in Kapitel III grundsätzlich begründen. Die Regulierung verspricht schließlich auch in der mittleren Frist eine Verbesserung des Marktergebnisses, was uns zu dem Schluss führt, dass die derzeitigen Bestrebungen zur Implementierung eines Preiswettbewerbs auf dem Krankenhausmarkt abzulehnen sind.
In Kapitel V werden zuletzt die zentralen Ergebnisse zusammengefasst und unsere zugrundeliegenden Annahmen einer kritischen Prüfung unterzogen. Trotz vorhandener Kritikpunkte am hier gewählten Ansatz kommen wir in unserer Abwägung schließlich zum Ergebnis, dass eine weitere Regulierung des Krankenhausmarktes sinnvoll erscheint.
II. Modellierung des Krankenhausmarktes
II.1 Besonderheiten des Krankenhausmarktes
Um eine geeignete Modellierung des Krankenhausmarktes zu wählen, die auf plausiblen Annahmen basiert, werden wir im ersten Schritt eine Beschreibung des Gesundheitsmarktes vornehmen.
Der Gesundheitsmarkt lässt sich in drei Teilmärkte unterteilen, an denen jeweils verschiedene Akteure beteiligt sind. Für einen ersten Überblick über die spezifische Struktur des Gesundheitsmarktes sei auf folgende Abbildung von (Wasem & Geraedts, 2011) verwiesen:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Markt und Wettbewerbsfelder in der Krankenhausversorgung, entnonmien aus (Wasem & Geraedts, 2011, S. 6)
Der Krankenhauswettbewerb unterscheidet sich von einem herkömmlichen Wettbewerb also insofern, dass die Leistungserbringer nicht vom Leistungsempfänger, sondern von Dritten, namentlich den Versicherungen, die Vergütung für ihre Leistung erhalten. Auf dem „Behandlungsmarkt“ (Wettbewerb der Krankenhäuser um die Patienten) wird der Wettbewerb demnach nicht über den Preis ausgetragen. Aufgrund der vollständigen Versicherung der Patienten haben die Preise im Kalkül der Patienten nur eine untergeordnete Rolle und diese wählen ein Krankenhaus in erster Linie nach Standort bzw. Spezialisierung auf bestimmte Leistungen und der Qualität der Behandlung aus. (Monopolkommission, 2007, S. 371)
Der „Versicherungsmarkt“ umfasst den Wettbewerb der Versicherer um die Konsumenten bzw. Patienten. Prinzipiell besteht hierbei bis heute ebenfalls eine Situation, die wenig mit gängigen Vorstellungen eines Wettbewerbs gemein hat. Ein Großteil der Bevölkerung ist in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert (Bundesministerium für Gesundheit und Soziales, 2011) und entrichtet dafür die gesetzlich festgelegten Prämien. Auch der Versicherungsmarkt ist aufgrund dieser Konstellation mit homogenen Leistungen, die zu Einheitspreisen gehandelt werden, kaum durch wettbewerbliche Mechanismen gekennzeichnet.
Die Arbeit greift diese Rahmenbedingungen in Kapitel III auf und modelliert für eine langfristige Perspektive den Krankenhausmarkt als einen Wettbewerb, indem die Anbieter ausschließlich über Standort (horizontal) und Qualität (vertikal) miteinander konkurrieren.
Diese Spezifikation des Modells ermöglicht es uns, die Entwicklungen der letzten Jahre auf dem Krankenhausmarkt und die zugrundeliegenden Wirkungsmechanismen nachzuvollziehen. Ebenfalls lässt sich zeigen, mit welchen Abwägungen sich die regulierende Instanz konfrontiert sieht und warum es auch ihr nicht gelingen wird, ein optimales Ergebnis zu erreichen.
Mit Blick auf die aktuelle Debatte in der Gesundheitspolitik sind allerdings, wie in der Einleitung bereits kurz angeführt, auch erste Bestrebungen zu erwähnen, über den Versicherungsmarkt einen Preiswettbewerb auf dem Krankenhausmarkt zu implementieren. Dies soll über die Einführung von sogenannten Optionstarifen geschehen, bei denen der Versicherungsnehmer bei einer Bindung an bestimmte Leistungserbringer (Krankenhäuser) eine geringere Prämie an den Versicherer entrichten muss (Neubauer, Beivers, & Paffrath, 2011). Zugleich wird über den „Leistungsmarkt“ ein Wettbewerb der Leistungserbringer um Verträge mit den Krankenversicherungen eingeführt, in dem die Preise zwischen beiden Akteuren verhandelt werden. Dies wird also dazu führen, dass auch die Patienten zunehmend zu einer Einbeziehung der Preise in ihr Kalkül gezwungen werden.
Vor diesem Hintergrund werden wir bei der mittelfristigen Betrachtung in Kapitel IV, eine Modellierung eines Qualitäts- und Preiswettbewerbs vornehmen, bei der die horizontale Positionierung der Unternehmen als gegeben und unveränderlich angenommen wird. Dabei können wir aufzeigen, dass bei der mittelfristigen Einführung eines Preiswettbewerbs eine suboptimale Qualität zu erwarten ist und die bestehende Preisregulierung deshalb entgegen der politischen Absicht nicht aufgegeben werden sollte.
Die vorliegende Arbeit ist in die Literatur zur horizontalen und vertikalen Produktdifferenzierung wie folgt einzuordnen.
Das bekannteste und zugleich erste Modell für eine (reine) horizontale Produktdifferenzierung ist im Beitrag von (Hotelling, 1929) zu finden, der für einen zweistufigen Standort- und Preiswettbewerb zum berühmten und vielzitierten Ergebnis kommt, dass im Gleichgewicht eine minimale horizontale Differenzierung der Anbieter resultiert. Jedoch wird von (D'Aspremont, Gabszewicz, & Thisse, 1979) gezeigt, dass es sich bei Hotellings Resultat nicht um ein stabiles Gleichgewicht handelt, sondern dass demgegenüber mit einer maximalen Differenzierung zu rechnen ist.
Mit einem Modell der vertikalen Differenzierung zeigt (Spence, 1975) in seiner Arbeit, dass ein Monopolanbieter, der neben Preisen auch die Qualität seines Gutes festlegt, eine aus Wohlfahrtsgesichtspunkten suboptimale Produktqualität wählt. Erschafft damit ein erstes Referenzergebnis, aus dem sich Anhaltspunkte für die Rechtfertigung einer Regulierung auf einem Markt, der sich durch einen Wettbewerb in mehreren Dimensionen auszeichnet, ergeben.
Eines der ersten Modelle, das die horizontale und vertikale Produktdifferenzierung vereint, geht auf (Economides, 1989) zurück. Er kommt zum Ergebnis, dass durch die Einführung einer weiteren strategischen Variablen für die Produktqualität in den konventionellen Standort-Preis-Wettbewerb à la Hotelling ein Ergebnis mit maximaler (und damit übermäßiger) horizontaler und minimaler vertikaler Differenzierung resultiert. Dies entspricht im Wesentlichen auch den Ergebnissen die sich in unserer Arbeit ergeben werden.
Als Ausgangpunkt der vorliegenden Arbeit sind insbesondere die Beiträge von (Ma & Burgess, 1993) und (Brekke, Nuscheler, & Straume, 2006) zu nennen.
(Brekke, Nuscheler, & Straume, 2006) betrachten in ihrer Arbeit die Abwägung, die bei einer Preisregulierung im Standort- und Qualitätswettbewerb zwischen optimalen Standorten und optimaler Qualität für den Regulierer besteht und aufgrund welcher er in der Regel keine vollständig wohlfahrtsoptimale Allokation im Sinne eines First- Best erreichen wird. Wir werden auf diese Arbeit insbesondere in Kapitel III Bezug nehmen.
Die Arbeit von (Ma & Burgess, 1993) hingegen dient uns als Grundlage für die mittelfristige ex-ante-Betrachtung der Einführung eines Preiswettbewerbs, die in Kapitel IV vorgenommen wird und zeigt Verzerrungen auf, die zwischen der Qualitätswahl und der Preisentscheidung der Unternehmen auftreten.
Jüngere Arbeiten untersuchen auch den Fall sogenannter „gemischter Duopole“, bei denen private, profitorientierte Anbieter mit „non-profit“ Anbietern konkurrieren, die neben den eigenen Gewinnen auch eine Steigerung des Patientennutzens in ihr Maximierungskalkül einbeziehen. So wird beispielsweise von (Herr, 2009) gezeigt, dass für solche Rahmenbedingungen unter einer Preisregulierung ein rein privates Duopol zu höherer Gesamtwohlfahrt führt als ein Wettbewerb zwischen sogenannten “for- profit“ und „non-profit“ Unternehmen. Wir werden uns in der vorliegenden Arbeit jedoch auf die Analyse symmetrischer Anbieter beschränken.
II.2 Grundmodell und Lösungskonzept
Die Grundlage für die hier vorgenommenen Modellierung des Krankenhausmarktes ist ein Hotelling-Modell zur horizontalen Differenzierung mit Erweiterung um eine Variable für die vertikale Differenzierung zurück, wie es beispielsweise von (Ma & Burgess, 1993) und von (Brekke, Nuscheler, & Straume, 2006) untersucht wurde.
Zwei Krankenhäuser (A,B) sind auf einer Hotelling-Straße mit der Länge 1 an den Standorten (xA,xB) angesiedelt, wobei angenommen wird, dass das Krankenhaus A links von Krankenhaus B liegt, also stets xA < xB gilt.
Dabei kann die horizontale Dimension sowohl als geographischer Standort, als auch im Sinne einer Spezialisierung im heterogenen Produktraum verstanden werden. Bei einer Interpretation als Spezialisierung wird davon ausgegangen, dass der „Standort“ des jeweiligen Konsumenten seine Präferenzen, also seine Vorstellung des optimalen Produkts darstellt. Die zu überwindende Strecke zwischen Anbieter und Nachfrager ist dann ein Maß für die Abweichung des angebotenen Produktes von diesen Präferenzen des Konsumenten. Für den Krankenhausmarkt würde dieses Modellverständnis also beispielsweise implizieren, dass jeder Standort als eine bestimmte Behandlungsmethode interpretiert wird. Der Abstand zwischen Krankenhaus und Patient gibt also an, inwiefern das betrachtete Krankenhaus genau auf die für den Patienten erforderlichen Behandlungsmethoden spezialisiert ist bzw. davon abweicht.
Die Konsumenten bzw. Patienten sind gleichverteilt auf dieser Hotelling-Straße positioniert und die Dichte der Nachfrage sei 1. So erfährt das an Stelle z angesiedelte Individuum aus dem Konsum des Gutes „Krankenhausleistung“ bei Anbieter i folgenden Nutzen:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Der Konsum bringt jedem Konsumenten einen Basisnutzen in Höhe von v. Eine höhere Qualität ai des konsumierten Gutes wirkt sich positiv auf den Nutzen des Patienten aus, während die Transportkosten t pro Längeneinheit für die zum gewählten Krankenhaus zu überwindende Distanz (z — xt) den Nutzen mindern. Durch die Verminderung um den Preis erhalten wir den Nettonutzen des Patienten.
Wir nehmen an, dass der Bruttonutzen v + ai so groß ist, dass sich grundsätzlich immer alle Konsumenten für einen Kauf entscheiden[1]. Diese Annahme einer vollkommen unelastischen Nachfrage ist gerade für den Krankenhausmarkt eine plausible, da bei tatsächlichem Bedarf eines Krankenhausbesuchs die Option, keine Behandlung in Anspruch zu nehmen, für den Patienten keine Handlungsalternative darstellt. Patienten, die einen Krankenhausaufenthalt benötigen, können im Allgemeinen als durch die Krankheit oder Verletzung in ihrer Lebensführung derart eingeschränkt betrachtet werden, dass sie sich keinesfalls gänzlich gegen einen Krankenhausaufenthalt entscheiden, sondern vielmehr die erwartete Behandlungsqualität mit den in Verbindung stehenden Kosten (hier vor allem: Transportkosten bzw. Disnutzen einer Abweichung von den speziellen Bedürfnissen) abwägen.
Die Berücksichtigung eines Preises, den die Konsumenten zu entrichten haben, widerspricht zunächst unseren Ausführungen in der Einleitung, dass im Wettbewerb der Krankenhäuser um Patienten der Preis keine Rolle spielt. Jedoch kann diese Modellierung mit Blick auf die Form der Finanzierung von Krankenhausleistungen begründet werden: Da die Finanzierung der Krankenhausleistung über eine Versicherung erfolgt, und die Beiträge zu dieser Versicherung von den Konsumenten erhoben wer den, hat der Preis indirekt doch einen Einfluss auf den Nutzen der Patienten, was die Einbeziehung begründet. Zudem ermöglicht uns die Berücksichtigung einer Preisvariablen, auch die Analyse eines neu eingeführten Preiswettbewerbs an demselben Grundmodell durchzuführen.
Um aus der Nutzenfunktion die jeweilige Nachfrage für beide Anbieter zu bestimmen, muss derjenige Konsument ermittelt werden, der zwischen beiden Krankenhäusern indifferent ist. Für eine Indifferenz muss die Bedingung erfüllt sein, dass sich der Nutzen des Konsumenten bei Besuch des einen Krankenhauses nicht von dem bei Besuch des anderen unterscheidet:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Lösen wir diese Gleichung nun nach dem Standort z auf (Herleitung siehe Anhang unter A.1), so erhalten wir den Standort z des indifferenten Konsumenten:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Die hier eingelhrte Variable Δ steht für die Distanz zwischen den beiden Anbietern, also den relativen Standort. Wie wir später sehen werden, ist diese eine hauptsächliche Determinante für einige Ergebnisse, da aufgrund von angenommener Symmetrie der absolute Standort des einzelnen Anbieters keinen Einfluss hat.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Mit der getroffenen Annahme bezüglich der Standorte (jxA < xB) lässt sich nun die Nachfrage für Anbieter A (B) als DA = z {DB = 1 — ž) bestimmen. Krankenhaus A (B) kann also alle Nachfrager gewinnen, die links (rechts) vom Standort des indifferenten Konsumenten z positioniert sind. Abbildung 1 verdeutlicht diese Aufteilung der Marktnachfrage zwischen den beiden Anbietern.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2: Hotelling-Straße, angelehnt an (Montefiori, 2005)
Entscheidend für den Marktanteil des einzelnen Krankenhauses ist also die Positionierung des indifferenten Konsumenten ž. Wie die Anbieter dessen Position zu ihrem Vorteil beeinflussen können, wird bei einem detaillierten Blick auf die Nachfragefunktion deutlich: So kann Krankenhaus A (B) entweder durch eine Erhöhung der eigenen Qualität oder durch eine Preissenkung eine Verlagerung nach rechts (links) erreichen. Diese ist gleichbedeutend mit einem höheren Marktanteil für Anbieter A (B).
Die einfachste Möglichkeit zum Gewinn von Marktanteilen besteht allerdings in einer Verlagerung des Standortes, der den Abstand zum Konkurrenten verringert. Bei diesem Effekt handelt es sich um den bereits von (Hotelling, 1929) beschriebenen „business stealing effect“. Im ursprünglichen, zweistufigen Modell von (Hotelling, 1929) führt dieser Effekt schließlich zum Ergebnis der minimalen horizontalen Differenzierung und einem Bertrand-Preiswettbewerb auf der zweiten Stufe mit Nullgewinnen für die Unternehmen. Hierbei handelt es sich allerdings, wie (D'Aspremont, Gabszewicz, & Thisse, 1979) zeigen, nicht um ein stabiles Gleichgewicht, da die Anbieter durch einseitiges Abweichen Preisspielräume zurückgewinnen und wieder positive Gewinne erwirtschaften können.
Die Unternehmen streben eine Gewinnmaximierung an, die Gewinnfunktion hat die allgemeine Form:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Die Krankenhäuser maximieren ihre Gewinne folglich durch eine optimale Festlegung der Kombination aus Standort, Qualität und Preis.
Die Kosten haben für die Unternehmen eine zweigeteilte Struktur und bestehen aus einem variablen Bestandteil C(ai) pro Einheit zu Qualität ai und einem Fixkostenbestandteil K{ai), so dass die gesamten Kosten für die Produktion C(ai)*Di + betragen. Die Entscheidung zu einer höheren Qualität ist für die Anbieter also grundsätzlich mit höheren variablen und fixen Kosten verbunden.
Wir werden für diese Kostenstruktur im Laufe der Arbeit verschiedene Annahmen treffen, die für die jeweilige Perspektive sinnvoll erscheinen.
Über die konkreten Eigenschaften der Kostenfunktionen treffen wir folgende Annahmen:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Annahme P.1 und P.3 entsprechen den Standardannahmen über Kostenfunktionen. Die variablen und fixen Grenzkosten der Qualität sind positiv und monoton steigend.
Gerade für den Krankenhausmarkt wirkt diese Annahme zunehmender Grenzkosten sinnvoll. So kann beispielsweise die Investition in ein Ultraschallgerät die Diagnose bestimmter Krankheitsbilder erheblich verbessern und ist trotzdem vergleichsweise kostengünstig. Eine weitere Verbesserung der Behandlungsqualität um denselben Faktor, z.B. über die Anschaffung eines MRT-Gerätes (Magnetresonanztomographie), ist hingegen mit erheblich höheren Kosten verbunden.
Annahme P.2 ist, wie sich später zeigen wird, erforderlich, damit ein Gleichgewicht im Standortwettbewerb existiert. Eine Funktion für die unsere Annahme P.2 erfüllt ist, ist beispielsweise jede Funktion der Form Κ{α{) = к* an, was ebenfalls einer Standardannahme zur Kostenfunktion entspricht.
Zur Überprüfung der Eignung eines freien Wettbewerbs als Garant für im Sinne der Gesamtwohlfahrt effiziente Qualitätsentscheidungen werden wir in den folgenden Kapiteln jeweils die Ergebnisse betrachten, die im (langfristigen) Standort- und Qualitätswettbewerb bzw. im (mittelfristigen) Qualitäts- und Preiswettbewerb zwischen den beiden Anbietern zu erwarten sind.
Die Lösung unserer zweistufigen Spielstrukturen erfolgt über die Suche nach teilspielperfekten Gleichgewichten. Durch Ableitung der Zielfunktion nach den relevanten Entscheidungsvariablen erhält man Reaktionsfunktionen für die Anbieter. Das Gleichgewicht ist generell dort zu finden, wo sich beide Reaktionsfunktionen schneiden. An diesem Punkt lohnt sich ein einseitiges Abweichen vom Gleichgewicht nicht, sondern die jeweilige Strategie der Anbieter stellt wechselseitig die sogenannte „Beste Antwort“ dar. Das teilspielperfekte Gleichgewicht ist zugleich auch ein Nash- Gleichgewicht[2]. Eine beispielhafte Darstellung des Konzepts des Nash- Gleichwichtes für einen Preiswettbewerb zeigt Abbildung 3.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 3: Nash-Gleichgewicht
Die Ergebnisse auf der zweiten Stufe werden dann im Verfahren der Rückwärtsinduktion auf der ersten Stufe bei der Optimierung berücksichtigt. Die Krankenhäuser antizipieren so bei der Festlegung ihrer Entscheidungsvariablen auf der ersten Stufe, dass diese die verfügbaren Optionen auf der zweiten Stufe determiniert. Für einen Qualitäts- und Preiswettbewerb bedeutet dies konkret, dass die optimalen Preise der zweiten Stufe in die Zielfunktionen für den Qualitätswettbewerb auf der ersten Stufe eingesetzt werden.
II.3 Die wohlfahrtsoptimale Allokation als Referenzfall
Um eine Referenz zu definieren, mit der sowohl die Marktergebnisse aber auch die Resultate einer Regulierung verglichen werden können, bedarf es der Bestimmung der sozial effizienten Werte der Entscheidungsvariablen. Dazu nehmen wir an, ein Sozialer Planer zielt auf eine Maximierung der Gesamtwohlfahrt, die wir konventionell als Summe aus Konsumenten- und Produzentenrente definieren.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Der Soziale Planer strebt eine Minimierung der Transportkosten an. Aufgrund unserer durchgängig verwendeten Annahme symmetrischer Anbieter und der Spezifikation der Transportkosten als quadratische Funktion trifft er daher eine Wahl, die den Markt genau hälftig zwischen den beiden Krankenhäusern aufteilt.
Warum genau diese Aufteilung zu in der Summe minimalen Transportkosten führt, wird bei einem Blick auf Abbildung 4 auf der folgenden Seite deutlich. Die über alle Konsumenten summierten Transportkosten entsprechen dabei den schraffierten Flächen und sind für den ersten in der Abbildung gezeigten Fall minimal. Wie sich die quadratische Form der Transportkostenfunktion bei einer anderen Aufteilung auswirkt, zeigt der zweite Fall eindrücklich.
[...]
[1] (Mas-Colell, Whinston, & Green, 1995, S. 396f.) verwiesen.
[2] Für weitere Details zum Konzept des Nash-Gleichgewichts in strategischen Spielen vgl. beispielsweise (Tirole, 1988, S. 205ff.)
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