Diese Hausarbeit widmet sich dem Thema der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung. Zuerst wird eine Auseinandersetzung mit den Urteilen des EuGHs über die vier Fälle Kohll, Geraets-Smits und Peerbooms, Müller-Fauré und van Riet sowie Watts vorgenommen. Diese beschäftigen sich zum einen mit der Frage, ob das Gebiet der Gesundheitsversorgung unter die Dienstleistungsfreiheit nach den Artikeln 56 und 57 AEUV fällt und zum anderen, inwiefern die nationalen Gesundheitssysteme dazu verpflichtet sind, Kosten von Behandlungen in anderen Mitgliedsstaaten zu erstatten. Hier werden die Ausgangsfälle und die Entscheidungsgrundsätze des EuGH herausgearbeitet. Danach wird beim dritten Punkt die in diesem Jahr verabschiedeten Richtlinie 2011/24 behandelt. Die Richtlinie wird hinsichtlich der Umsetzung der EuGH Grundsätze analysiert. Anschließend folgt eine kritische Betrachtung der Richtlinie, um zu sehen, inwiefern sie zu einer Vereinfachung der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung beitragen kann. Im Fazit werden die Ergebnisse dieser Arbeit noch einmal kurz zusammengefasst.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs
2.1. Kohll C-158/96
2.2. Geraets-Smits und Peerbooms C-157/99
2.3. Müller-Fauré und van Riet C- 385/99
2.4. Watts C-372/04
3. Richtlinie 2011/24/EU
3.1. Umsetzung der EuGH- Grundsätze
3.2. Kritische Betrachtung der Richtlinie
4. Fazit
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit untersucht die Entwicklung und rechtliche Ausgestaltung der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung innerhalb der Europäischen Union, ausgehend von zentralen EuGH-Urteilen bis hin zur Richtlinie 2011/24/EU.
- Rechtsprechung des EuGH zur Dienstleistungsfreiheit im Gesundheitswesen
- Kriterien für die Kostenerstattung bei Auslandsbehandlungen
- Analyse der Richtlinie 2011/24/EU in Bezug auf die EuGH-Rechtsprechung
- Bedeutung von nationalen Kontaktstellen für Patientenrechte
- Herausforderungen bei der Umsetzung und Abgrenzung nationaler Gesundheitssysteme
Auszug aus dem Buch
2.1. Kohll C-158/96
Im Ausgangsfall dieser Entscheidung wollte der luxemburgische Staatsangehörige Raymond Kohll die Zahnregulierung seiner minderjährigen Tochter durch einen Zahnarzt in Deutschland vornehmen lassen. Hierfür wurde ein Antrag auf Behandlung im Ausland gestellt, wie es im luxemburgischen Sozialrecht vorgesehen ist. Der Antrag wurde abgelehnt, da die Behandlung auch in Luxemburg erbracht werden könne und sie weiterhin nicht dringend erforderlich sei. Das luxemburgische Sozialgesetz sieht vor, dass eine Behandlung im Ausland nur genehmigt werden muss, wenn die benötigte Behandlung in Luxemburg nicht durchgeführt werden kann. Gegen diesen Bescheid lehnte Herr Kohl Klage ein, mit der Begründung, dass die Bestimmungen des luxemburgischen Sozialrechts gegen Artikel 59 EG-Vertrag verstoßen würden. Der Fall wurde schließlich dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt.
Dabei stellte sich die Frage, ob die Artikel 59 und 60 EG-Vertrag einer Regelung entgegenstehen, die die Übernahme der Kosten einer Behandlung im Ausland von einer Genehmigung abhängig macht. Weiterhin wurde die Frage gestellt, ob eine solche Regelung mit dem Zweck begründet werden kann, dass eine finanziell ausgewogene, allen offenstehende ärztliche und klinische Versorgung in einer bestimmten Region aufrecht erhalten werden soll. Als erstes stellte der EuGH grundsätzlich fest, dass nach ständiger Rechtsprechung die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten ihre Systeme der sozialen Sicherheit auszugestalten, vom Gemeinschaftsrecht unberührt bleibt. Allerdings müssen die Mitgliedsstaaten bei dieser Ausgestaltung das Gemeinschaftsrecht beachten. Daher ist die Anwendung der Artikel 59 und 60 EG-Vertrag nicht ausgeschlossen.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung führt in die Problematik der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung ein und umreißt die Analyse der EuGH-Rechtsprechung sowie der Richtlinie 2011/24/EU.
2. Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs: Dieses Kapitel arbeitet anhand von vier Schlüsselurteilen die Grundsätze heraus, unter denen Gesundheitsleistungen als Dienstleistungen im Sinne der EU-Verträge geschützt sind.
3. Richtlinie 2011/24/EU: Hier wird die Umsetzung der vom EuGH entwickelten Grundsätze in das Unionsrecht analysiert und kritisch hinterfragt.
4. Fazit: Das Fazit fasst die rechtliche Entwicklung zusammen und bewertet die Auswirkungen der Richtlinie auf die Rechtssicherheit für Patienten sowie die zukünftige Relevanz des Gesundheitstourismus.
Schlüsselwörter
Gesundheitsversorgung, Dienstleistungsfreiheit, EuGH, Richtlinie 2011/24/EU, Patientenrechte, Kostenerstattung, Vorabgenehmigung, Sozialversicherung, Krankenhausbehandlung, Binnenmarkt, Gesundheitsschutz, grenzüberschreitend, Gesundheitstourismus, Rechtssicherheit, nationale Kontaktstellen.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Hausarbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit dem rechtlichen Rahmen der grenzüberschreitenden Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen innerhalb der Europäischen Union.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die europäische Dienstleistungsfreiheit, die Rechtsprechung des EuGH zu Kosten von Auslandsbehandlungen und die Bestimmungen der Richtlinie 2011/24/EU.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es aufzuzeigen, wie sich der Rechtsanspruch auf grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung durch die EuGH-Urteile entwickelt hat und wie die Richtlinie 2011/24/EU diese Grundsätze konkretisiert.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die Urteile des EuGH und Gesetzestexte der EU systematisch auswertet und kritisch betrachtet.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Darstellung der EuGH-Fälle (Kohll, Smits/Peerbooms, Müller-Fauré/van Riet, Watts) sowie eine Analyse der Richtlinie 2011/24/EU hinsichtlich ihrer praktischen Umsetzung.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Dienstleistungsfreiheit, Vorabgenehmigung, Kostenerstattung und Patientenrechte definiert.
Warum spielt die Unterscheidung zwischen ambulanter und stationärer Behandlung eine Rolle?
Der EuGH differenziert hierbei, um das finanzielle Gleichgewicht der nationalen Sozialversicherungssysteme zu schützen, weshalb für stationäre Krankenhausbehandlungen strengere Regeln bei der Vorabgenehmigung gelten.
Was leisten die in der Richtlinie genannten nationalen Kontaktstellen?
Sie dienen der Information der Versicherten über ihre Ansprüche im Ausland und unterstützen bei der Klärung, ob für eine geplante Behandlung eine Vorabgenehmigung erforderlich ist.
- Arbeit zitieren
- Jasmin Geist (Autor:in), 2011, Gesundheitstourismus - Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/191032