Die Regelungen zur Tarifeinheit im Betrieb waren bisher von großer Bedeutung im deutschen Kollektivarbeitsrecht, wurden sie doch über 50 Jahre in ständiger Rechtsprechung größtenteils konsequent angewendet. Dies hat sich jedoch seit dem Jahr 2010 entscheidend verändert, da das Bundesarbeitsgericht in einem neueren Urteil von seiner ursprünglichen Grundsatzentscheidung Abstand ge-nommen hat. Sowohl in der Literatur, als auch in den Medien wird die Entschei-dung massiv diskutiert, aber auch kritisiert. Die Aufhebung des Grundsatzes der Tarifeinheit wird in der betrieblichen Praxis erhebliche Auswirkungen haben und wirft eine Vielzahl von rechtlichen Fragestellungen auf, die allerdings nach der-zeitigem Stand nicht mit zufriedenstellender Sicherheit beantwortet werden kön-nen. Erste Überlegungen zu dieser Problematik gibt es bereits in der Literatur, jedoch sind sie genau so vielfältig wie unterschiedlich.
Die folgende Ausarbeitung soll einen Überblick darüber geben, wie die Gestaltung dieses Themas in der Zukunft aussehen könnte. Einerseits sollen rechtliche-theoretische Aspekte gegenübergestellt werden und andererseits darf die ar-beitsrechtliche Praxis, insbesondere im Bereich des Arbeitskampfrechtes, nicht außer Acht gelassen werden. Darüber hinaus wird eine Darstellung zur bisherigen Rechtsprechung vorgenommen und begründet, warum der Grundsatz der Tarifeinheit aufgehoben wurde.
Inhaltsverzeichnis
A. Hinführung zum Thema
B. Geschichtliche Entwicklung
C. Wesentliche Begriffsbestimmungen
I. Tarifeinheit
II. Tarifkonkurrenz
III. Tarifpluralität
D. Bisherige ständige Rechtsprechung
E. Begründung zur Änderung der Rechtsprechung
F. Rechtlich-theoretische Argumentation
I. Für – Pro Tarifeinheit
1. Tarifvertragsgesetz
2. Betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Normen
3. Tarifvertragliches Ordnungsprinzip
II. Wider – Contra Tarifeinheit
1. Tarifvertragsgesetz
2. Grundgesetz
3. Europäische Menschenrechtskonvention
G. Argumentation in der arbeitsrechtlichen Praxis
I. Arbeitskampfrecht – Teilnahmerecht an Arbeitskämpfen
II. Arbeitskampfrecht – Aussperrungsbefugnis des Arbeitgebers
III. Arbeitskampfrecht – Verteilung des Arbeitskampfrisikos
H. Abschließende Betrachtung
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die vorliegende Arbeit untersucht die Auswirkungen der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 07.07.2010, durch die der langjährige Grundsatz der Tarifeinheit aufgegeben wurde. Ziel ist es, die rechtlichen und praktischen Konsequenzen dieser Kehrtwende – insbesondere im Hinblick auf das Arbeitskampfrecht – darzulegen und kritisch zu beleuchten.
- Historische Entwicklung und rechtliche Einordnung der Tarifeinheit.
- Analyse der Begründung für die Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung.
- Rechtlich-theoretische Auseinandersetzung mit dem Für und Wider der Tarifeinheit.
- Implikationen für das Arbeitskampfrecht, insbesondere hinsichtlich Streikteilnahme und Aussperrung.
- Fragen der Risikoverteilung bei Arbeitskämpfen in tarifpluralen Betrieben.
Auszug aus dem Buch
D. Bisherige ständige Rechtsprechung
Der Grundsatz der Tarifeinheit besagt, dass in den Fällen der Tarifpluralität nur einer der konkurrierenden Tarifverträge im Betrieb Anwendung findet. Die übrigen Tarifverträge bleiben rechtsgültig, kommen aber nicht zur Anwendung. Tarifpluralität ist gegeben, wenn in einem Betrieb mit verschiedenen Gewerkschaften abgeschlossene Tarifverträge gelten, die zwar denselben Regelungsgegenstand betreffen, aber inhaltlich voneinander abweichen. Der Arbeitgeber ist an beide Tarifverträge; die Arbeitnehmer sind, je nach dem welcher Gewerkschaft sie angehören, an den einen oder an den anderen Tarifvertrag gebunden.
Davon ist die Tarifkonkurrenz jedoch eindeutig zu unterscheiden, bei der divergierende Normen verschiedener Tarifverträge aufeinander treffen, die aber mit derselben Gewerkschaft vereinbart worden sind. Ein Beispiel stellt ein Beschäftigungssicherungstarifvertrag dar, der für ein Unternehmen vereinbart wird, vom Niveau des Flächentarifvertrags allerdings abweicht, an den das Unternehmen auf Grund seiner Verbandsmitgliedschaft gebunden ist. Es gelten dann nur die spezielleren Normen des unternehmensbezogenen Tarifvertrages.
Ähnlich ist nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes die Tarifpluralität aufzulösen. Die Tarifeinheit soll auch dann durch den Vorrang des Tarifvertrages hergestellt werden, der dem Betrieb auf Grund seines räumlichen, betrieblichen, fachlichen und persönlichen Geltungsbereiches am nächsten steht. Dies wird in der Rechtsprechung auch als sogenanntes Spezialitätsprinzip bezeichnet, wie in der nachfolgenden Abbildung ersichtlich ist.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Hinführung zum Thema: Einführung in die Bedeutung der Tarifeinheit und die Zäsur durch die Entscheidung des BAG von 2010.
B. Geschichtliche Entwicklung: Darstellung der historischen Entstehung und Festigung des Grundsatzes der Tarifeinheit nach dem Zweiten Weltkrieg.
C. Wesentliche Begriffsbestimmungen: Definition und Abgrenzung der Kernbegriffe Tarifeinheit, Tarifkonkurrenz und Tarifpluralität.
D. Bisherige ständige Rechtsprechung: Erläuterung des Spezialitätsprinzips als Instrument der bisherigen Rechtsprechung zur Auflösung von Tarifpluralität.
E. Begründung zur Änderung der Rechtsprechung: Analyse der Leitsätze der BAG-Entscheidung von 2010, die zur Aufgabe des Tarifeinheitsgrundsatzes führten.
F. Rechtlich-theoretische Argumentation: Gegenüberstellung der Pro- und Contra-Argumente unter Berücksichtigung von Gesetzen und Verfassungsrecht.
G. Argumentation in der arbeitsrechtlichen Praxis: Untersuchung der Auswirkungen auf Streik, Aussperrung und die Verteilung des Arbeitskampfrisikos.
H. Abschließende Betrachtung: Zusammenfassendes Fazit über die offenen Fragen und den weiteren Entwicklungsbedarf des Kollektivarbeitsrechts.
Schlüsselwörter
Tarifeinheit, Tarifpluralität, Tarifkonkurrenz, Bundesarbeitsgericht, Spezialitätsprinzip, Tarifvertrag, Arbeitskampfrecht, Koalitionsfreiheit, Grundgesetz, Arbeitskampf, Kampfparität, Arbeitskampfrisiko, Spartengewerkschaft, Gewerkschaft, Arbeitgeber.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die Aufgabe des Grundsatzes der Tarifeinheit im deutschen Kollektivarbeitsrecht durch eine Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts im Jahr 2010.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Felder sind die historische Herleitung der Tarifeinheit, die rechtliche Begründung ihrer Aufgabe sowie die praktischen Folgen für Arbeitskämpfe und die betriebliche Praxis.
Was ist die primäre Forschungsfrage?
Die Arbeit fragt danach, wie sich die Abkehr von der Tarifeinheit rechtlich begründet und welche Herausforderungen sich daraus für die Gestaltung der betrieblichen Arbeitsbeziehungen sowie für Arbeitskämpfe ergeben.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Analyse, die auf der Auswertung von Rechtsprechung, Fachliteratur und gesetzlichen Grundlagen basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine theoretische Argumentation (Pro/Contra) und eine Untersuchung der arbeitsrechtlichen Praxis, insbesondere in Bezug auf Streikteilnahme, Aussperrung und Risikoverteilung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wesentliche Begriffe sind Tarifeinheit, Tarifpluralität, BAG, Arbeitskampfrecht und Koalitionsfreiheit.
Welche Rolle spielt das Spezialitätsprinzip?
Das Spezialitätsprinzip war das entscheidende Werkzeug der bisherigen Rechtsprechung, um im Falle von Tarifpluralität den Tarifvertrag zu wählen, der dem Betrieb am nächsten stand.
Warum ist die Verteilung des Arbeitskampfrisikos so problematisch?
Da in tarifpluralen Betrieben Spartengewerkschaften mit wenigen Mitgliedern den gesamten Betrieb lahmlegen können, stellt sich die Frage, ob auch nicht am Streik beteiligte Arbeitnehmer das Risiko eines Entgeltausfalls tragen müssen.
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- Bachelor of Laws (LL.B.) Christian Schultka (Author), 2012, Ende (und Zukunft?) der Tarifeinheit, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/191167