Die Regelungen zur Tarifeinheit im Betrieb waren bisher von großer Bedeutung im deutschen Kollektivarbeitsrecht, wurden sie doch über 50 Jahre in ständiger Rechtsprechung größtenteils konsequent angewendet. Dies hat sich jedoch seit dem Jahr 2010 entscheidend verändert, da das Bundesarbeitsgericht in einem neueren Urteil von seiner ursprünglichen Grundsatzentscheidung Abstand ge-nommen hat. Sowohl in der Literatur, als auch in den Medien wird die Entschei-dung massiv diskutiert, aber auch kritisiert. Die Aufhebung des Grundsatzes der Tarifeinheit wird in der betrieblichen Praxis erhebliche Auswirkungen haben und wirft eine Vielzahl von rechtlichen Fragestellungen auf, die allerdings nach der-zeitigem Stand nicht mit zufriedenstellender Sicherheit beantwortet werden kön-nen. Erste Überlegungen zu dieser Problematik gibt es bereits in der Literatur, jedoch sind sie genau so vielfältig wie unterschiedlich.
Die folgende Ausarbeitung soll einen Überblick darüber geben, wie die Gestaltung dieses Themas in der Zukunft aussehen könnte. Einerseits sollen rechtliche-theoretische Aspekte gegenübergestellt werden und andererseits darf die ar-beitsrechtliche Praxis, insbesondere im Bereich des Arbeitskampfrechtes, nicht außer Acht gelassen werden. Darüber hinaus wird eine Darstellung zur bisherigen Rechtsprechung vorgenommen und begründet, warum der Grundsatz der Tarifeinheit aufgehoben wurde.
Inhaltsverzeichnis
- A. Hinführung zum Thema
- B. Geschichtliche Entwicklung
- C. Wesentliche Begriffsbestimmungen
- I. Tarifeinheit
- II. Tarifkonkurrenz
- III. Tarifpluralität
- D. Bisherige ständige Rechtsprechung
- E. Begründung zur Änderung der Rechtsprechung
- F. Rechtlich-theoretische Argumentation
- I. Für – Pro Tarifeinheit
- 1. Tarifvertragsgesetz
- 2. Betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Normen
- 3. Tarifvertragliches Ordnungsprinzip
- II. - Wider Contra Tarifeinheit
- 1. Tarifvertragsgesetz
- 2. Grundgesetz
- 3. Europäische Menschenrechtskonvention
- I. Für – Pro Tarifeinheit
- G. Argumentation in der arbeitsrechtlichen Praxis
- I. Arbeitskampfrecht - Teilnahmerecht an Arbeitskämpfen
- II. Arbeitskampfrecht - Aussperrungsbefugnis des Arbeitgebers
- III. Arbeitskampfrecht - Verteilung des Arbeitskampfrisikos
- H. Abschließende Betrachtung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Hausarbeit untersucht die Rechtsentwicklung im Bereich der Tarifeinheit im Betrieb und die damit verbundenen Auswirkungen auf das Arbeitsrecht. Dabei wird die historische Entwicklung der Tarifeinheit beleuchtet und die wesentlichen Begriffsbestimmungen erläutert.
- Die rechtlichen Grundlagen der Tarifeinheit im Tarifvertragsgesetz und im Grundgesetz
- Die Auswirkungen der Tarifeinheit auf das Arbeitskampfrecht
- Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Tarifeinheit
- Die Argumente für und gegen die Tarifeinheit
- Mögliche Folgen der Änderung der Rechtsprechung
Zusammenfassung der Kapitel
Die Arbeit beginnt mit einer Hinführung zum Thema Tarifeinheit und beleuchtet die historische Entwicklung des Rechtsbegriffs. Anschließend werden wesentliche Begriffsbestimmungen wie Tarifeinheit, Tarifkonkurrenz und Tarifpluralität erläutert. Das Kapitel über die bisherige ständige Rechtsprechung behandelt die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Tarifeinheit.
In Kapitel E wird die Begründung zur Änderung der Rechtsprechung durch das Bundesarbeitsgericht dargestellt. Das Kapitel F widmet sich der rechtlich-theoretischen Argumentation für und gegen die Tarifeinheit, wobei sowohl die Argumente aus dem Tarifvertragsgesetz als auch aus dem Grundgesetz und der Europäischen Menschenrechtskonvention beleuchtet werden.
Die Argumentation in der arbeitsrechtlichen Praxis behandelt die Auswirkungen der Tarifeinheit auf das Arbeitskampfrecht. Die Kapitel behandeln das Teilnahmerecht an Arbeitskämpfen, die Aussperrungsbefugnis des Arbeitgebers und die Verteilung des Arbeitskampfrisikos.
Schlüsselwörter
Die zentralen Schlüsselwörter der Arbeit sind Tarifeinheit, Tarifkonkurrenz, Tarifpluralität, Arbeitskampfrecht, Aussperrung, Teilnahmerecht, Bundesarbeitsgericht, Tarifvertragsgesetz, Grundgesetz, Europäische Menschenrechtskonvention, Arbeitsrecht.
Häufig gestellte Fragen
Was bedeutet „Tarifeinheit“ im deutschen Arbeitsrecht?
Tarifeinheit besagt, dass in einem Betrieb für dieselben Arbeitsverhältnisse nur ein Tarifvertrag anwendbar sein soll, um Kollisionen zu vermeiden.
Warum hat sich die Rechtslage 2010 entscheidend geändert?
Das Bundesarbeitsgericht gab 2010 seine langjährige ständige Rechtsprechung zur Tarifeinheit auf, was zu einer neuen Bewertung von Tarifpluralität führte.
Welche rechtlichen Argumente sprechen gegen die Tarifeinheit?
Gegen die Tarifeinheit werden vor allem die Koalitionsfreiheit aus dem Grundgesetz (Art. 9 Abs. 3) und die Europäische Menschenrechtskonvention angeführt.
Welche Auswirkungen hat das Ende der Tarifeinheit auf das Arbeitskampfrecht?
Es beeinflusst das Teilnahmerecht an Streiks, die Aussperrungsbefugnis des Arbeitgebers und die generelle Verteilung des Arbeitskampfrisikos im Betrieb.
Was ist der Unterschied zwischen Tarifkonkurrenz und Tarifpluralität?
Tarifkonkurrenz beschreibt die Situation, in der mehrere Tarifverträge auf ein Arbeitsverhältnis anwendbar sind, während Tarifpluralität das Nebeneinander verschiedener Verträge im selben Betrieb meint.
- Quote paper
- Bachelor of Laws (LL.B.) Christian Schultka (Author), 2012, Ende (und Zukunft?) der Tarifeinheit, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/191167