In meiner wissenschaftlichen Hausarbeit möchte ich die Praxis der Arbeitsmarktintegration untersuchen.
Die rot-grüne Koalition hat die Ziele der Reform, inhaltlich zusammengefasst, in etwa so angepriesen: Armutsvermeidung durch Vereinfachung des Leistungsbezugs, Entstigmatisierung durch mehr Autonomie der Leistungsempfänger um die Dunkelziffer der Nicht- Inanspruchnahme zu verringern. Gleichzeitig sollte ein stärker aktivierender Ansatz den Anreiz zur Beschäftigung fördern, das breite Stichwort Zumutbarkeit im Sinne der Arbeitsannahme, ist zentral in diesen Überlegungen (vgl. Bäcker 2008: 21ff).
Heute ist ALG II und Hartz IV gerade wegen Zumutbarkeit, Stigmatisierung, einer nicht gewahrten Menschenwürde (vgl. Bundesverfassungsgericht Februar 2010) in Verruf geraten. Die vermehrte Entstehung von Tafeln zeigt, dass Armutsverhältnisse konstant bleiben und der Fürsorge bedürfen, wobei der Staat sich tendenziell zurückhält und Verantwortung delegiert, z.B. an die Kirche (vgl. ARD 2009). Dabei entsteht der Eindruck, dass hier Gesellschaftsverhältnisse konstatiert werden und die (berufliche) Partizipation der Hilfebedürftigen nicht primäres Ziel ist.
Trotzdem gibt es politische, bzw. wirtschaftsliberale Kräfte, wie der (noch) hessische Ministerpräsident Koch, die heute von einer Perversion des Sozialstaatsgedanken sprechen (FAZ 2010) oder wie unser Vizekanzler Westerwelle, wenn er im Kontext von Hartz IV eine spätrömische Dekadenz unterstellt (Welt 2010) und damit ein Bild des faulen ALG II Bezieher nähren und die Hilfebedürftigen ein Stück weiter ins öffentliche Abseits rücken kann.
Da das (Un-)Rechtssystem Hartz IV,dessen Konstruktion und Konsequenzen für SGB II Empfänger und Arbeitsmarkt schon vielfach im öffentlichen und fachlichen im Diskurs stehen, folgende Fragestellung:
Ist die Umsetzung des SGB II konform zu seinen gesetzlichen Vorgaben in die Praxis umgesetzt?
Eine Analyse der Übersetzungsleistung Gesetz-Handlungsanleitung-Praxis anhand ausgewählter Instanzen.
Gegenstand der Betrachtung ist die Vermittlungsebene des SGB II, also die Bundesagentur für Arbeit, die Optionskommunen oder Argen in Interaktion mit den SGB II Beziehern. Innerhalb dieses Kontextes wird die Vermittlungsleistung dreigliedrig kausal untersucht:
1.Vorgaben des SGB II, z.B. die obligatorische Eingliederungsvereinbarung
2.Theoretische Umsetzungsrichtlinien / Rechtsanwendung- und Interpretation des SGB II
3. Praktische Umsetzung in der Interaktion anhand empirischer Belege.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Wesentliche Inhalte und Programmatik des SGB II
2.1. Leistungsberechtigter Personenkreis
2.2. Leistungen der Grundsicherung
2.3 Programmatik Fordern und Fördern
3. Eingliederungsvereinbarung
3.1. Profil der Eingliederungsvereinbarung nach dem SGB II:
3.2. Regelsatz und Sanktionen laut SGB II
3.3. Zur Rechtsnatur der Eingliederungsvereinbarung
3.4. Theoretische Handhabung der Eingliederungsvereinbarung
3.5. Praxis (Empirie/Fakten)
3.6. Resümee zur Eingliederungsvereinbarung
4. Vermittlungsebene
4.1 Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach § 16 SGB II
4.2. Grundsätze der Leistungsgewährung:
4.3. Persönlicher Ansprechpartner
4.4 Ermessensausübung
4.5. Priorität der Eingliederungsmaßnahmen
4.6. Kundengruppen
4.7.Resümee
5. Handlungsfelder der Sozialen Arbeit aufgrund des SGB II
6. Schlussteil
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht kritisch die Praxis der Arbeitsmarktintegration unter dem SGB II, indem sie die Diskrepanz zwischen gesetzlichen Vorgaben, theoretischen Handlungsleitfäden und der empirischen Realität in der Vermittlungsarbeit analysiert. Das zentrale Ziel ist es, die "Übersetzungsleistung" vom Gesetz über die bürokratischen Richtlinien hin zur tatsächlichen Anwendung zu hinterfragen.
- Analyse der Eingliederungsvereinbarung als zentrales Instrument.
- Untersuchung der Vermittlungspraxis und Entscheidungsspielräume.
- Kritische Beleuchtung der Prioritätensetzung bei Eingliederungsmaßnahmen.
- Rolle und Handlungsfelder der Sozialen Arbeit im Kontext des SGB II.
- Bewertung der Leistungsfähigkeit und der Stigmatisierungseffekte.
Auszug aus dem Buch
3.5. Praxis (Empirie/Fakten)
In der Praxis wird den SGB II-/ Leitfaden legitimierten Ermessensspielräumen der vermittelnden Akteure ein Handlungsdilemma diagnostiziert, welches sich durch die Kombination von gesetzlichen Vorgaben, individuellem Fallverstehen und Fallsubsumtion entwickelt und oftmals mittels einer naturwüchsigen Pädagogik auf Herrschaftsausübung und Machtmissbrauch hinausläuft (Behrend 2007: 102,103) Naturwüchsige Pädagogik meint einen nicht professionellen, auf Alltagserfahrungen basierenden pädagogischen Ansatz (Behrend 2007: 103). So artikuliert sich ein Vermittler, in einer empirischen Untersuchung mit interpretativ-rekonstruierender Erkenntnismethode, über Gesprächsabläufe mit seinen Kunden: „ Ich flecht denn schon mal ein, was ich vorher gemacht habe. Oh da muss ich so weit fahrn hin und her´. Da sag ich: Wissen Se, was ich gemacht hab? Montag früh um drei aufgestanden“ (Ludwig-Mayerhofer 2009: 132). Ein anderer Vermittler wiederum zum Thema Durchgreifen gegen Langzeitarbeitslose: „Dazu kann ich sagen, Langzeitarbeitslose härteres Regiment? Greift man nem´nackigen Mann in den Sack? (…) Aber es sind viele da liegt es am Markt, ja …“ (ebd 2009: 149). Diese Vermittler, welche deutlich erkennbar, jeweils einen unterschiedlichen Idealtypus der Gesamtheit der untersuchten Vermittler darstellen, veranschaulichen das hohe Maß an Differenzierung der individuellen Deutungsmuster der Arbeitsvermittler innerhalb ihrer gesetzes- und leitfadenlegitimierter Deutungsmacht.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Einführung in die Fragestellung zur Konformität der SGB II-Umsetzung in die Praxis sowie Erläuterung der methodischen Vorgehensweise.
2. Wesentliche Inhalte und Programmatik des SGB II: Darstellung der Kriterien für den Leistungsbezug und der grundlegenden Prinzipien des "Forderns und Förderns".
3. Eingliederungsvereinbarung: Untersuchung des Profils, der Rechtsnatur und der praktischen Anwendung der Eingliederungsvereinbarung als zentrales Steuerungselement.
4. Vermittlungsebene: Analyse der konkreten Vermittlungspraxis, der Ermessensausübung, der Kundengruppeneinteilung und der Priorisierung von Maßnahmen.
5. Handlungsfelder der Sozialen Arbeit aufgrund des SGB II: Erörterung der Schnittstellen zwischen Sozialer Arbeit und Arbeitsförderung sowie der Rolle von Kooperationen.
6. Schlussteil: Zusammenfassende Bewertung der Übersetzungsmängel von der gesetzlichen Vorgabe zur empirischen Wirklichkeit und Appell zur Professionalisierung.
Schlüsselwörter
SGB II, Arbeitsvermittlung, Eingliederungsvereinbarung, Fordern und Fördern, Hartz IV, Ermessensspielraum, Arbeitsmarktintegration, Soziale Arbeit, Grundsicherung, Leistungsberechtigte, Arbeitsgelegenheiten, Fallmanagement, Rechtsanspruch, Vermittlungsebene, Machtmissbrauch.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit untersucht die tatsächliche Umsetzung des SGB II in die Praxis der Arbeitsvermittlung und beleuchtet die Brüche zwischen gesetzlichen Vorgaben, theoretischen Leitfäden und der gelebten Realität der Akteure.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Im Zentrum stehen die Eingliederungsvereinbarung, die Ermessensausübung der Arbeitsvermittler, die Priorisierung bestimmter Maßnahmen wie Arbeitsgelegenheiten und die Rolle der Sozialen Arbeit.
Welches primäre Ziel verfolgt der Autor?
Ziel ist es, die "Übersetzungsleistung" der Behörden zu analysieren und aufzuzeigen, wie bürokratische Prozesse und interne Steuerung die gesetzlich verankerten Versprechen einer umfassenden Unterstützung beeinflussen.
Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit verwendet?
Der Autor nutzt eine dreigliedrige Vergleichsmethode: Er vergleicht den Gesetzestext, die theoretischen Umsetzungsrichtlinien (Leitfäden) und empirische Belege (Untersuchungen, Statistiken, Urteile) miteinander.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die detaillierte Untersuchung der Eingliederungsvereinbarung, die Analyse der Vermittlungsebene sowie die Einordnung der Sozialen Arbeit im Kontext des SGB II.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die vorliegende Arbeit?
Kritische Begriffe wie SGB II, Ermessensspielraum, Arbeitsmarktintegration, Fordern und Fördern sowie die Rolle des persönlichen Ansprechpartners stehen im Fokus.
Warum wird die Arbeitsgelegenheit (1-Euro-Job) kritisch betrachtet?
Der Autor zeigt auf, dass diese Maßnahmen laut Gesetz als "Ultima Ratio" (letztes Mittel) gedacht sind, in der Praxis jedoch aufgrund hoher Ausgaben und hoher Teilnehmerzahlen eher als "Prima Ratio" fungieren.
Welche Bedeutung kommt den "Kundengruppen" in der Vermittlung zu?
Die Kategorisierung in Kundengruppen führt laut der Analyse zu einer systematischen Vernachlässigung von "Betreuungskunden" mit multiplen Vermittlungshemmnissen, da diese statistisch schwerer vermittelbar sind.
Wie bewertet die Arbeit das Urteil des Bundessozialgerichts zum "persönlichen Ansprechpartner"?
Der Autor sieht in dem Urteil eine Relativierung des Anspruchs auf einen festen Ansprechpartner, was die künftige Einklagbarkeit dieses Rechts erschwert und die Position der Leistungsempfänger schwächt.
- Arbeit zitieren
- Joscha Klausmann (Autor:in), 2010, Problemfeld Arbeitsvermittlung: Kausalanalyse vom SGB II zur empirischen Wirklichkeit der Arbeitsvermittlung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/191297