Die Ordnung der Konsens-Demokratie - Eine Neudeutung des Politischen in Zeiten der Revolte

Theorie, Analyse, Kritik und Praxis am Beispiel des Café Philo


Bachelorarbeit, 2011

24 Seiten, Note: 1.0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Das Konzept bürgerlicher Öffentlichkeit
Die Refeudalisierung derPolitik
Das FundamentderHabermas'schen Demokratie

Der Begriff des Politischen
Das politische Subjekt.
Politikals Unterbrechung derLogikderarche
Die Bedingung derMöglichkeit des Politischen
Die Figurdes Dritten

Die Tautologie der politischen Philosophie
Philosophische Debatte
Bei Sokrates zum Kaffee

Résumé

Literatur

Einleitung

'Es ist, als bräche das jüngste Gericht über uns herein; die Welt kommt nicht mehr zur Ruhe. Sie ist ins Rollen gekommen und geht dabei zu Bruch.' Diese Worte meiner Mutter brachen in die Stille des familiären Frühstücks herein und hinderten uns alle einen Moment lang daran, das Mahl fortzusetzen. Mir ist noch immer nicht restlos klar, ob es die Treffsicherheit war, mit der sie aus­sprach, was viele Menschen derzeit denken, oder der Umstand, dass meine Mutter politische, so­ziale Geschehnisse zu ihren eigenen Angelegenheiten machte, was mich an dieser Aussage ver­wunderte. In der Tat ist die erste Hälfte des Jahres 2011 gekennzeichnet von massive Krisen und Katastrophen; die Revolutionen im arabischen Raum, die Unruhen in den 'Problembezirken Lon­dons', die soziale Bewegung in Israel, die Unruhen in Spanien, Griechenland und Portugal, die Bildungsproteste in Chile, die Naturkatastrophe vor der Küste Japans, welche Anstoss der nu­klearen Katastrophe in Fokushima war, ganz zu Schweigen von den verheerenden Ereignissen am Horn von Afrika. Mit einem Schlag veränderte sich die Situation an unserem Frühstückstisch; die Zeitungsnachrichten waren nicht länger nackte Information, sondern überschritten die Schwelle der Diskretion und drangen in unser behütetes Umfeld ein.

Wir standen plötzlich Fragen der Verantwortlichkeit gegenüber und setzten uns dabei in Bezie­hung zu anderen Menschen. Diesen Übergang bestimmt Hannah Arendt in ihrem Buch vita activa (Arendt, 2010) als Grenze zwischen dem Privaten und dem Öffentlichen, wobei ersteres dabei als Sphäre des Besitzes und des Eigentums, letzteres als jene des Gemeinsamen verstanden wird. Bei dieser Differenzierung geht es also darum, den öffentlichen vom privaten Handlungs- und Ver­antwortungsbereich zu trennen. Arendt verortet diese Differenz im Unterschied zwischen dem Marktplatz und dem Haushalt. Letzterer, griechisch oikos, ist in erster Linie gekennzeichnet durch einen Zustand „in dem man bestimmter, wesentlich menschlicher Dinge beraubt ist“ (Arendt, 2010, S. 73), beraubt nämlich der Beziehung zu Anderen. Der Privatmensch tritt nicht in Erschei­nung, „(...) es ist, als gäbe es ihn gar nicht. Was er tut oder lässt, bleibt ohne Bedeutung, hat kei­ne Folgen, und was ihn angeht, geht niemanden sonst an“ (ebd). Im privaten Bereich unterliegt das Subjekt demnach keinerlei Rechtfertigungszwang und kann seine Ziele verfolgen, ohne sich kollektiven Entscheidungen unterwerfen zu müssen. Das Subjekt ist einzig und alleine für private Handlungen verantwortlich; und dies zwangsläufig und notwendigerweise, steht es doch in kei­nerlei Beziehung zu anderen Subjekten. Meine Mutter hat daher bereits im ersten Teil ihres State­ments die Lage der Welt als öffentliche Angelegenheit bestimmt. Denn was gerade geschieht, bricht über uns herein; betroffen davon isteine Pluralität.

In diesem Ausspruch wurde also die Grenze zwischen der privaten und der öffentlichen Sphä­re sichtbar; doch wenn sich dieser plurale Bereich auf Verhaltensweisen und Verantwortlichkeiten von Handlungen bezieht, dann stellt sich die Frage auf welchen Grundlagen diese ausgemacht werden können, auf welche Wissensbestände sie sich beziehen. In unserer Frühstückssituation verweisen wir auf öffentlich zugängliche Informationen aus Zeitungen, aus dem TV, dem Internet und dergleichen mehr, wobei sich die Verwendung des Attributs 'öffentlich' hier von oben genann­ter Weise unterscheidet. Öffentliche Informationen grenzen sich nicht in erster Linie von privaten, sondern von geheimen ab. Der Bezugsbereich dieser Unterscheidung fällt weniger auf Verhal­tensweisen und Verantwortlichkeiten, als auf das, was für ein Publikum hörbar und sichtbar ist.

Geheime Wissensbestände müssen aus irgendwelchen Gründen vor einem Aussen, dem Publi­kum, abgeschirmt werden, wobei diese entweder als legitim oder aber als illegitim erachtet wer­den können. Im Gegensatz zum Privaten rekurriert das Geheime demnach immer auf einen Be­reich ausserhalb der Eingeweihten, auf eine Öffentlichkeit.

In diesem Verweis wird uns eine dritte Verwendungsweise des Attributs 'öffentlich' erkennbar, die ein Kollektiv bezeichnet, das bestimmten Kommunikationsstrukturen unterliegt. In dem Sinne ist jener demokratischer Prozess gemeint, in dem der Wille und die Meinung der Mitglieder einer politischen Gemeinschaft bezüglich der Bearbeitung öffentlicher Angelegenheiten ausgebildet wird. Gegenstand dieser Seminararbeit ist in erster Linie jene dritte Spielart, welche die beiden ersten in sich aufnimmt und durch weitere normative Facetten ergänzt. Im Anschluss an Jürgen Habermas' Strukturwandel der Öffentlichkeit (vgl. Habermas, 1990) werde ich im Folgenden den Entstehungs-, Entwicklungs- und Verfallprozess der modernen bürgerlichen Öffentlichkeit nach­zeichnen und mich, ausgehend von der diesem Buch zugrunde liegenden These der Refeudali- sierung der Politik, dem Versuch annehmen nachzuvollziehen, auf welches Signifikat dieser dabei verwendete Begriff des Politischen verweist. An jenem Verhältnis ansetzend werde ich eine Kritik an dem Habermas'schen Konzept bürgerlicher Öffentlichkeit anbringen. Von dem anschliessend von mir eingeführten differenten Begriff des Politischen ausgehend, versuche ich die Reflexion zu vollziehen und die Auswirkungen auf die Konstitutionsmechanismen öffentlicher Meinungsbil­dung, wie auch eine Form des Gesprächs aufzeigen, die dem Begriff des Politischen einerseits und der demokratischen Meinungsbildung andererseits gerecht werden kann.

Das Konzept bürgerlicher Öffentlichkeit

Die Refeudalisierung der Politik

Im Übergang vom Mittelalter zur Neuzeit vollzieht sich eine Entwicklung, die offenkundig gros­se Parallelen zum längst vergangenen Sozialsystems des antiken Athen aufweist; so lautet eine Grundthese in Jürgen Habermas1 Strukturwandel der Öffentlichkeit. In diesem Buch entwirft er einen Idealtypus dieser sozialen Erscheinungsform, ausgehend von den Entwicklungen in west­europäischen Staaten und Verbünden, welcher auf dem ursprünglichen Widerspruch zwischen Privatem und Öffentlichem fusst. Als Kontrastschablone zu diesem, sich in der Renaissance des 15. und 16. Jahrhunderts formierenden Typus der Öffentlichkeit, dient die im Mittelalter vorherr­schende repräsentative Öffentlichkeit (vgl. Habermas, 1990, S. 58). Dieser Begriff ist jedoch pro­blematisch, könnte er doch in einer ähnlichen Weise verstanden werden wie etwa im Falle der re­präsentativen Demokratie. Hierbei bezieht sich die Repräsentation auf das Volk als im Parlament zu repräsentierende Referenz; die repräsentative Öffentlichkeit hingegen bezieht sich auf und ver­gegenwärtigt sich durch die Herrschaft. „[...Die] Attribute der Herrschaft, etwa das fürstliche Sie­gel, [heissen] nicht zufällig 'öffentlich1; nicht zufällig geniesst der englische König 'publicness' [...]“ (Habermas, 1990, S. 60). Die repräsentative Öffentlichkeit ist demnach nicht als sozialer Be­reich, als Sphäre (vgl. Tarde, 2009, S. 48), sondern vielmehr als Statussymbol zu verstehen, das in Zeremonien, Insignien, aber auch im Habitus und in der Gestik ihren Ausdruck findet.

Diese autoritäre Form von Öffentlichkeit wurde im Mittelalter als absolut verstanden und mach­te daher auch nicht vor dem Privaten halt, was darin ersichtlich wird, dass der König gar Herr über die Körper seiner Untertanen war. Jeder Bauer, jede Magd war ein Teil des Volkskörpers, den der König beherrschte und gegen deren Körper sich Sanktionen oftmals wendeten, als sym­bolischen Akt gegen den sich nicht einordnen wollenden Teil dieses Volkskörpers. Die Marter war somit bis ins 18. Jahrhundert eine öffentliche Angelegenheit (vgl. Foucault, 2008), die sich erst mit dem Rückzug des Adels in die Höfe und dem Aufkommen einer sich gegen staatliche Übergriffe zur Wehr setzenden Bürgerlichkeit in die sich neu ausgebildete staatliche Sphäre verschob, von der sich das Private als dasjenige unterschied, bei dem der Verwaltungsapparat ausgeschlossen war (vgl. Habermas, 1990, S. 66); die Herrschaft verlor ihre Absolutheit. In diesem neugewonne­nen Spielraum konstituierte sich, vorwiegend in urbanem Gebiet, eine aufstrebende soziale Schicht der Bürgerlichen, die einen durch die Dynamisierung des kontinentalen Handels befruch­teten wirtschaftlichen Aufstieg erlebte. Beschleunigt durch diesen wirtschaftlichen Erfolg, wurden in den bürgerlichen Kreisen jene Stimmen stetig lauter, die sich zunehmend als gesellschaftliche Macht verstanden und sich als Publikum wahrnahmen, an das sich die Staatlichkeit zu richten hatte.

Der Kommunikationsfluss zwischen Staat und Publikum erfuhr im Zuge des technischen Fort­schritts eine Neuerung, die weit über dieses Verhältnis hinaus Auswirkungen hatte. Es war dies die Möglichkeit, Informationen maschinell und in grosser Zahl zu drucken und zu vervielfältigen, was die Voraussetzung und der Keim für eine aufkommende Industrie darstellte; die Druckpresse. Das staatlich monopolisierte Recht auf die Verbreitung und die Kontrolle von Informationen wurde mit dieser Entwicklung, angetrieben durch die stetig steigenden Nachfrage an Zeitungen und Zeitschriften, sanft unterwandert. Mitte des 17. Jahrhunderts versammelte sich das bürgerliche Publikum zunehmend in den Kaffeehäusern, Salons und Clubs, um über all das zu räsonieren, was lesbar war; die Grundlage bildeten Wochenschriften, Enzyklopädien, Romane und derglei­chen mehr. Diese bürgerliche, von Habermas als literarische Öffentlichkeit bezeichnete Schicht formierte sich gewissermassen wie ein Keil zwischen dem Feudaladel und den traditionellen Bür­gern, zu denen auch Handwerker und Krämer zählten. Diese neue Schicht grenzte sich also ei­nerseits von dem sich im Rückzug befindenden Adel und zugleich vom Volk, dem peuple ab; es ist diese Gesellschaftsgruppe, die später als Bourgeoisie bezeichnet werden wird (vgl. Haber­mas, 1990, S. 80).

Die einst dem Adel und den Geistlichen vorbehaltene Kunst, Literatur und Musik erfuhr durch die Gespräche in den Kaffeehäusern eine Entgeistlichung und somit eine selbstbewusste Aneig­nung durch eben diese bürgerliche Öffentlichkeit, die sich nun ein Urteil und damit eine öffentli­che Meinung auch in derartigen Bereichen zutraute. Der sich in diesem Umfeld ausbildenden neuen Interaktionsform mit dem Ziel eines Konsenses zwischen Privatleuten schreibt Habermas drei, für sie konstitutive, institutionelle Kriterien zu (vgl. Habermas, 1990, S. 97ff). a) Diese Form der Öffentlichkeit setzt nicht nur eine Gleichheit des Status voraus, sondern muss generell von diesem absehen. Jene „Ebenbürtigkeit“ ist eine notwendige Voraussetzung dafür, dass sich die Menschen in ihrer „blossen Menschlichkeit [...als] les hommes, private gentlemen“, als Privatleute begegnen können und sich letztlich die „Autorität des Arguments“ (ebd) gegen die Macht der so­zialen Stratifkation durchzusetzen vermag[1].

b) Als zweite Notwendigkeit fügt Habermas die Möglichkeit an, restlos alles einer Problemati- sierung zu unterziehen. Gegenstand der öffentlichen Diskussion ist 'das Allgemeine1, wobei in dieser um eine rationalen Verständigung gerungen wird, um ihm einen Sinn zuschreiben zu kön­nen. Mit anderen Worten spricht Habermas dieser Interaktionsform emanzipatorisches Potenzial zu, da sich die Menschen in der Öffentlichkeit als Privatleute begegnen und dadurch einzig die Argumentation über Macht verfügt und gleichzeitig jedes (vermeintliche) Wissen problematisiert werden kann. Die DiskutantInnen können sich demnach einzig auf die rational geführte Verständi­gung berufen. In seinem späteren Werk Theorie des kommunikativen Handelns (Habermas, 1997) geht Habermas detailliert auf den Begriff der rationalen Verständigung ein, wobei er die Rationali­tät des zweckrationalen und jene des kommunikativen Handelns unterscheidet. Dabei ist zentral, dass ersteres im Kern aus der Suche und dem Einsatz geeigneter Mittel besteht, um den gesetz­ten Zweck zu erreichen. Das kommunikative Handeln hingegen ist verständigungsorientiert und dient der Verständigung bezüglich bestimmter Handlungssituationen, -plänen und schliesslich der Handlungskoordination (vgl. Habermas, 1997, S. 128). Die emanzipatorische Kraft, die Ha­bermas dieser interpersonalen Aktion zuschreibt, bezieht sich darauf, dass die autoritative Kraft des Unausgesprochenen entmachtet wird.

Mit dieser These geht das dritte Merkmal einher, welches sich darauf bezieht, c) dass das Pu­blikum sich stets nur als Teil der Allgemeinheit versteht; die Anwesenheit im Bereich der Öffent­lichkeit darf keinerlei Einschränkungen unterliegen. ,,[A]lle müssen dazugehören können“ (Haber­mas, 1990, S. 98)! Wo immer eine Interaktionsgruppe institutionalisierte Abgrenzungen zwischen Innen und Aussen zieht, da verstösst sie gegen dieses dritte Merkmal der Öffentlichkeit, da ver­steht sie sich nicht mehr als das Publikum im Allgemeinen; gewissermassen fällt in derartigen Formationen die Funktion der Öffentlichkeit zurück in die blosse Repräsentation der Herrschaft.

Durch diese drei Merkmale der bürgerlichen Öffentlichkeit, nämlich die Gleichheit, die unein­geschränkte Themenwahl der rationalen Verständigung und die generelle Offenheit des Publi­kums, bildete dieses zunehmend ein Selbstbewusstsein als Träger der öffentlichen Meinung aus und forderte auf der Basis dieser Legitimation Teilhabe an der rechtlichen und politischen Organi­sation des Staates ein. So stellte sich der königlichen Arkanpolitik das Prinzip der Publizität ge­genüber; legitimiert werden sollen die Gesetze nicht länger durch den blossen Willen eines Kö­nigs, sondern durch die Referenz auf eine öffentliche Meinung, die durch eine rationale Verständi­gung konstituiert, also in einem Prozess, der einzig durch die Autorität des besseren Arguments bestimmt wird. Die Zeit, in dem Autorität Recht geschaffen hat, neigte sich seinem Ende zu; Hob­bes' Prinzip des absolutistischen Staates verkehrt sich zu „Veritas, non auctoritas facit legem[2] “ (Habermas, 1990, S. 120).

Soviel zur emanzipatorischen Tendenz der bürgerlichen Öffentlichkeit; Zeit, sich Janus' Rücken zuzuwenden. Denn der wohl wichtigste Katalysator für die Etablierung des räsonierenden Publikums, die durch technische Fortschritte erst ermöglichte Expansion gedruckter Medien, un­terwandert zugleich die funktionalen Strukturen derselben. Traten sich doch im 18. Jahrhundert Privatpersonen in einem physischen Raum gegenüber und produzieren in der rationalen Verstän­digung die öffentliche Meinung, so sieht Habermas eine Korrelation zwischen der Medienexpansi­on und dem vermehrten Fernbleiben von diesen Orten. Was einst vom Publikum produziert, wird durch diese Entwicklung zu einem Gut, das konsumiert werden kann; aus dem räsonierenden wird das konsumierende Publikum. Diese Entwicklung richtet sich gegen das gesamte Funda­ment der bürgerlichen Öffentlichkeit, so wie es Habermas konstruiert. Zunächst und offenkundig kann die Verschiebung der rationalen Verständigung in die Printmedien das Prinzip der Reziprozi­tät zwischen Hörerin und Sprecherin in keiner Weise gewährleisten; die Debatte unter Gleichen verkehrt sich zu einer Inszenierung, was wiederum zur Folge hat, dass die zu untersuchenden Themen nicht frei gesetzt werden können, sondern eben inszeniert werden müssen. Dies wieder­um ist eine typische Funktion der Kulturindustrie, wie bereits Horkheimer und Adorno aufgezeigt haben (vgl. Horkheimer & Adorno, 1987, S. 144ff). Die von dieser produzierte Öffentlichkeit kann nur eine Scheinöffentlichkeit sein, bei dem die Kommunikation einzig in eine Richtung verläuft und das Publikum zunehmend verstummt (vgl. Habermas, 1990, S. 248ff).

Wenn nun aber dies der Fall ist, so wird der einst räsonierenden Öffentlichkeit eine Funktion zu­teil, die jener der Werbung ähnelt. „Je mehr sie als Medium politischer und ökonomischer Beein­flussung eingesetzt werden kann, um so unpolitischer wird sie im ganzen [...sic!]“ (Habermas, 1990, S. 267).

[...]


[1] Habermas war sich bewusst, dass die Leserin, der Leser in diesem Punkt leicht Gefahr laufen, die normative mit der deskriptiven Ebene zu vertauschen. Daher schob er folgende Klarstellung nach. „Nicht als ob mit den Kaffeehäusern, den Salons und den Gesellschaften im Ernst diese Idee des Publikums verwirklicht worden sei; wohl aber ist sie mit ihnen als Idee institutionalisiert, damit als objektiver Anspruch gesetzt und insofern, wenn nicht wirklich so doch wirksam gewesen.“ (Habermas, 1990, S. 97)

[2] 'Wahrheit, nicht Autorität schafft das Recht'. Im Original von Hobbes: 'Auctoritas, non veritas facit legem' also: 'Autorität, nicht Wahrheit schafft das Recht'.

Ende der Leseprobe aus 24 Seiten

Details

Titel
Die Ordnung der Konsens-Demokratie - Eine Neudeutung des Politischen in Zeiten der Revolte
Untertitel
Theorie, Analyse, Kritik und Praxis am Beispiel des Café Philo
Hochschule
Universität Basel  (Philosophisches Seminar)
Note
1.0
Autor
Jahr
2011
Seiten
24
Katalognummer
V191351
ISBN (eBook)
9783656161165
ISBN (Buch)
9783656161653
Dateigröße
530 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Politik, Café Philo, Rancière, Habermas, Demokratie, Badiou, Konsens, Bürgertum, Politisches Subjekt, Sokrates, Politische Philosophie
Arbeit zitieren
Martin Wyss (Autor:in), 2011, Die Ordnung der Konsens-Demokratie - Eine Neudeutung des Politischen in Zeiten der Revolte, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/191351

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