Frauenbewegung in Deutschland - Auf dem Weg zur Gleichstellung


Referat (Ausarbeitung), 2003

14 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Erste Schritte

3. Gesetzesänderungen zum „Wohle der Frau“

4. Auswirkungen der Gesetzesänderungen

5. Eigentums- und Rechtlosigkeit der Frau in der bürgerlichen Gesellschaft der Weimarer Republik

6. Frauen im Nationalsozialismus

7. Offizielle Leitbilder der 50er und 60er Jahre

8. Neuorientierung in den 70er und 80er Jahren

9. Die Gegenwart

10. Zeittafel

11. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Die tief greifenden Veränderungen in der Rolle der Frau, ihrem Selbstverständnis und ihrer Lebenssituation gehören zu den gravierenden gesellschaftlichen Umbrüchen dieses Jahrhunderts in Deutschland und anderen Industriestaaten.

Ich werde mich im Folgenden mit den Anfängen der Frauenbewegung in Deutschland, der sozialen Situation der Frauen im 20. Jahrhundert und den verschiedenen Leitbildern für Frauen bis zur Gegenwart beschäftigen. Einen wichtigen Faktor auf dem Weg zur Gleichstellung spielen die verschiedenen Gesetzesänderungen, die ich im Einzelnen erwähnen werde.

2, Erste Schritte

Die sich in Deutschland seit 1840 entwickelnde organisierte Frauenbewegung ist Teil eines jahrhundertelangen gesellschaftlichen Emanzipationsprozesses, der in den Epochen von Renaissance und Reformation entstand und im Zeitalter der Aufklärung einen gewaltigen Fortschritt erfuhr, besonders hinsichtlich der Formulierungen von Rechtsprinzipien. Denn selbst von den amerikanischen und französischen Menschenrechtserklärungen von 1776 bzw. 1789 waren Frauen

ausgeschlossen[1]. Frauen hatten sich auf den privaten Wirkungskreis zu beschränken:“ Außer dem Hause ist sie immer lächerlich und einer gerechten Kritik ausgesetzt“[2]. Diese Aussage stammt von Jean-Jacques Rousseau 1762, der die „geschlechtspezifische Arbeitsteilung und die Rechtsmündigkeit der weiblichen Bevölkerung als naturgegeben“[3] hinnahm.

Die kontinuierliche Entwicklung der deutschen Frauenbewegung beginnt 1865 mit der Gründung des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins (ADF)[4] ; für die erste Generation, bis in die 90er Jahre, steht die `Bildungs- und Erwerbsfrage` im Vordergrund. In den 90er Jahren bildet sich in der deutschen Frauenbewegung auch ein radikaler Flügel, der um die Jahrhundertwende tonangebend wird. Die radikalen Frauen bringen neue Probleme zur Sprache: die Situation der Prostituierten(`Sittlichkeitsfrage`), die gesellschaftliche Stellung der ledigen Mütter und allgemeine Fragen der Sexualmoral (`Neue Ethik`)[5].

Am 15.05.1908 trat die Vereinsfreiheit für Frauen in Kraft, auf welche die Frauen und mit ihnen die Links- und Mittelparteien schon lange Jahre hinzuwirken versucht hatten und Frauen somit Parteimitglieder werden konnten, ohne jedoch wählen oder gewählt werden zu können![6] Die Vielzahl von Vereinen bot in jener Zeit ein recht verwirrendes Bild.

Durch die Radikalen wird die Kampagne für das Frauenwahlrecht gestartet, die die Zeit vor dem ersten Weltkrieg bestimmt.

3. Gesetzesänderungen zum „Wohle der Frau“

Mit der 1918 eingeführten Republik wurde der weiblichen Bevölkerung nun endgültig auch die formale politische Gleichberechtigung ermöglicht. Am 12. November 1918 verkündete der Rat der Volksbeauftragten im Reichsgesetzblatt Nr.153, dass „alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen“ wahlberechtigt seien[7].

Bei der Wahl zur Nationalversammlung 1919 wurde eine Wahlbeteiligung von 82% verzeichnet und 41 weibliche Abgeordnete wurden gewählt. Das war ein Frauenanteil von 9,6%.[8]

Die Weimarer Republik hatte in ihren Anfängen damit eine enorm hohe Wahlbeteiligung und ein hervorragendes Ergebnis für die Frauen zu verzeichnen. Dieser relativ hohe Frauenanteil im ersten Parlament wurde allerdings erst wieder 1983 im 10. Bundestag mit 9,8% erreicht[9]. Damals befassten sich die Politikerinnen, wie auch noch überwiegend heute, mit den typisch „weiblichen“ Politikfeldern, der Sozial- und Kulturpolitik. Sie erreichten in der Zeit der Weimarer Republik einige durchgreifende Reformen, die für das tägliche Leben der Frauen von großer Bedeutung waren.

- 1922 Jugendwohlfahrtsgesetz, es regelte die Jugendfürsorge und die Amtsvormundschaft für uneheliche Kinder
- 1924 Garantie der Sozialversicherung für Heimarbeiterinnen
- 1926 Milderung der Abtreibungsstrafe
- 1927 Gesetz für Mutterschutz und Wöchnerinnenfürsorge[10]

4. Auswirkungen der Gesetzesänderungen

Die Verhältnisse für die Frauen entwickelten sich in der Weimarer Republik zunächst nicht ungünstig. Zumindest den hochqualifizierten Frauen standen mehr Chancen offen als im Kaiserreich. Die Studentinnenzahlen nahmen zu; 1918 erhielten die Frauen das Habilitationsrecht und 1928 gab es in Deutschland bereits 44 Professorinnen[11].

An Volks- und Mittelschulen wurden 1926/27 etwa gleich viele männliche und weibliche Schüler unterrichtet. An Berufsschulen lag der Anteil der Frauen bei ca.60 %. An Höheren Schulen gab es eine deutliche Dominanz der männlichen Schüler (etwa 67% der Gesamtzahl), die sich an wissenschaftlichen Hochschulen noch auf bis zu 90 % steigerte. Der Unterricht fand, bis auf die Hochschulen, nach Geschlechtern getrennt statt. Die Zulassung der Frauen zum Studium wurde erst 1908 erreicht und seit 1918 standen ihnen alle akademischen Berufe (die juristischen erst ab 1922) offen.[12]

Zwischen 1882 und 1925 stieg der Anteil weiblicher Erwerbstätiger insgesamt von 24% auf 36%. Allein zwischen 1925 und 1929 erhöhte sich die Anzahl krankenversicherter Frauen um 20%. Zwischen 1907 und 1925 stieg die Gesamtzahl der Lohnarbeiterinnen in Industrie und Handwerk um 48%. Besonders hervorzuheben ist die Expansion des tertiären Sektors: Die Angestelltentätigkeiten wurden dort zunehmend zu einer weiblichen Domäne. Im Handel lag der Anteil der Frauen bei 45%.[13] Jedoch standen Frauen dabei am unteren Ende des beruflichen Qualifikationsniveaus, der innerbetrieblichen Hierarchien und der Lohn- und Gehaltsklassen. Der Frauenanteil in höher qualifizierten Berufen blieb gering, wobei sich der (Volksschul-) Lehrberuf als „Nische“ erwies, in dem 1925 100.000 Frauen beschäftigt waren[14].

5. Eigentums- und Rechtlosigkeit der Frau in der bürgerlichen Gesellschaft der Weimarer Republik

Jedoch scheiterten in diesen Jahren vermehrt andere frauenspezifische Forderungen und Anträge, so auch der Versuch einer Reform der Gleichberechtigung in der Ehe. Zwar sah die Verfassung eine formale Gleichberechtigung vor und bestimmte, dass die Ehe „auf der Gleichberechtigung der Geschlechter beruht“[15], aber leider gab es ein Spannungsverhältnis zwischen Verfassungstheorie und Praxis. Das Familienrecht im BGB legte beispielsweise eine strikte Unterordnung der Ehefrau unter den Ehemann fest. Zur Aufnahme einer eigenständigen Erwerbstätigkeit benötigten Frauen (rein rechtlich), die Einwilligung des Mannes, und das Vermögen der Frau ging nach der Heirat in die Verwaltung und Nutznießung des Mannes über. § 1627 lautete: „Der Vater hat Kraft der elterlichen Gewalt das Recht und die Pflicht, für die Person und das Vermögen des Kindes zu sorgen“ und § 1634 legte fest, dass bei einer Meinungsverschiedenheit zwischen den Eltern die Meinung des Vaters vorgeht. Die rechtliche Situation von Alleinerziehenden Müttern war ebenfalls schlecht, da der Vater des Kindes leicht die Unterhaltszahlung umgehen konnte. Das (uneheliche) Kind selbst war rechtlich gesehen „nicht mit dem Vater verwandt“.[16]

Der Mann verfügte über den Körper der Frau, ihr Vermögen und über ihr Gehalt.

[...]


[1] Informationen zur politischen Bildung, Heft 254: Frauen in Deutschland. Auf dem Weg zur Gleichstellung. München: Franzis-Druck GmbH, März 1997, S.4

[2] Jean-Jacques Rousseau, franz. Philosoph, in „Emile“ 1762

[3] Informationen zur politischen Bildung, Heft 254, a.a.O., S.4

[4] Schenk, Herrad: Die feministische Herausforderung. 150 Jahre Frauenbewegung in Deutschland. München: C.H. Beck, 4., unveränderte Auflage.1988, S. 22

[5] Schenk, Herrad, a.a.O., S. 22

[6] Nave-Herz, Rosemarie: Die Geschichte der Frauenbewegung in Deutschland.Opladen: Leske+Budrich, 4., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, S.39

[7] Informationen zur politischen Bildung, Heft 254, a.a.O., S.11.

[8] Landeszentrale für politische Bildung Baden-Würtemberg: Unsere Stadt braucht Frauen- Unser Kreis braucht Frauen. Dokumentation. Stuttgart: 1996 URL: http://www.lpb.bwue.de/publikat/stadtfra/frauen3.htm

[9] Kuhn, Anette (Hrsg.): Die Chronik der Frauen. Dortmund, 1992, S.434 ff.

[10] Kuhn, Anette (Hrsg.): Die Chronik der Frauen. a.a.O., S.437

[11] Winkler/ Cammann (Hrsg.): Weimar. Ein Lesebuch zur deutschen Geschichte 1918-1933. 3.Auflage. München: Beck, 1999, S.154.

[12] Spiekermann, S.: Weimarer Republik. URL: http://www.altenforst.de/faecher/litera/keun/zeitg/weimrep.htm [Stand: 16. Juni 2003]

[13] Spiekermann, S.: Weimarer Republik. a.a.O.

[14] Ebenda

[15] Landeszentrale für politische Bildung Baden-Würtemberg: Unsere Stadt braucht Frauen- Unser Kreis braucht Frauen. Dokumentation. a.a.O., S.4 f.

[16] Ebenda

Ende der Leseprobe aus 14 Seiten

Details

Titel
Frauenbewegung in Deutschland - Auf dem Weg zur Gleichstellung
Hochschule
Technische Universität Berlin  (Institut für Sozialpädagogik)
Veranstaltung
Menschenrechte
Note
2,3
Autor
Jahr
2003
Seiten
14
Katalognummer
V19204
ISBN (eBook)
9783638233835
Dateigröße
371 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Frauenbewegung, Deutschland, Gleichstellung, Menschenrechte
Arbeit zitieren
Dagny Speeck (Autor:in), 2003, Frauenbewegung in Deutschland - Auf dem Weg zur Gleichstellung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/19204

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