Droht dem deutschen „Jobwunder“ die baldige Insolvenz? Muss die Zeitarbeitsbranche Milliarden nachzahlen?
Dieses Thema beschäftigt spätestens seit dem 14. Dezember 2010 nicht nur eine ganze Branche, sondern auch die Rechtsprechung. Der 1. Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat in seiner Entscheidung zur Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) einen unter Umständen richtungsweisenden Beschluss für die gesamte Zeitarbeitsbranche gefällt. Die CGZP ist nicht tariffähig. Ihr fehlt somit die rechtliche Fähigkeit zum Abschluss wirksamer Tarifverträge, die normative Wirkung entfalten.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Einführung in das Thema
- Problemstellung und Zielsetzung der Arbeit
- Gang der Untersuchung
- Rechtlicher Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung
- Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
- Entwicklung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
- „Equal treatment“- und „Equal pay“-Grundsatz
- Tarifdispositivität (Öffnungsklausel)
- Systematik der Arbeitnehmerüberlassung
- Definition der Arbeitnehmerüberlassung
- Dreiecksverhältnis der Arbeitnehmerüberlassung
- Beteiligte im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung
- Verleiher (Arbeitgeber)
- Leiharbeitnehmer (Arbeitnehmer)
- Entleiher (Auftraggeber/Kunde)
- Rechtsverhältnisse im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung
- Rechtsverhältnis zwischen Verleiher und Entleiher (Überlassungsverhältnis)
- Rechtsverhältnis zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer (Leiharbeitsverhältnis)
- Rechtsverhältnis zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer (Beschäftigungsverhältnis)
- Tarifvertragsgesetz (TVG)
- Tarifverträge
- Rechtliche Einordnung
- Arten, Inhalte und Regelungsrahmen
- Voraussetzungen für den Abschluss von Tarifverträgen
- Tariffähigkeit
- Tarifzuständigkeit
- Feststellung der Tariffähigkeit und Tarifzuständigkeit
- Feststellungsverfahren nach § 97 Abs. 1 ArbGG
- Feststellungsverfahren nach § 97 Abs. 5 ArbGG
- Tarifvertragsparteien
- Gewerkschaften
- Arbeitgeber
- Arbeitgeberverbände
- Spitzenorganisationen
- Tarifgemeinschaften
- Abschluss von Tarifverträgen
- Eingliedrige Tarifverträge
- Mehrgliedrige Tarifverträge
- Tarifgebundenheit
- BAG-Entscheidung vom 14.12.2010 zur Tariffähigkeit der CGZP
- Ausgangslage und Historie zur umstrittenen Tariffähigkeit der CGZP
- Abschluss und Inhalt der ersten „Equal pay“ abbedingenden Tarifverträge
- Abschluss der ersten Flächentarifverträge
- Inhalt der ersten Flächentarifverträge
- Abschluss und Inhalt der Haustarifverträge
- Verfassungsmäßigkeit des tarifdispositiven „Equal-pay“-Grundsatzes
- „Equal pay“-Verfahren der Vergangenheit
- Vorinstanzliche Entscheidungen
- Der BAG-Beschluss vom 14.12.2010 und mögliche Konsequenzen
- Wesentliche Entscheidungsgründe des BAG-Beschlusses
- Mögliche Konsequenzen der BAG-Entscheidung
- Unwirksamkeit der Tarifverträge der CGZP
- Wiederaufleben des „Equal pay“-Anspruches und Nachzahlungsanspruch der Leiharbeitnehmer
- Entstehen und Umfang eines Nachzahlungsanspruches
- Zeitpunkt des Entstehens eines Nachzahlungsanspruches
- Zeitliche Wirkung der BAG-Entscheidung
- Einführung
- Gegenwartsbezug der Entscheidung („ex nunc“-Wirkung)
- Rückwirkung der Entscheidung („ex tunc“-Wirkung)
- Entscheidung
- Einschränkung einer „ex tunc“-Wirkung durch Vertrauensschutz?
- Hintergrund: Verbot der echten Rückwirkung (Art. 20 Abs. 3 GG)
- Meinungsstand
- Entscheidung
- Höhe des „Equal pay“-Anspruch
- Maßstab für die Berechnung des „Equal pay“-Anspruches
- Auskunftsanspruch des Leiharbeitnehmers
- Auskunftsanspruch gegenüber dem Verleiher
- Auskunftsanspruch gegenüber dem Entleiher
- Zwischenergebnis
- Ergebnis
- Grenzen für die Durchsetzung des „Equal pay“-Anspruches
- Grundlagen
- Abgrenzung von Ausschlussfristen, Verwirkung und Verjährung
- Untergang/ Nichtdurchsetzbarkeit des „Equal pay“-Anspruches wegen bestehender Ausschlussfristen?
- Definition und Wirkung einer Ausschlussfrist
- Bestehen einer Ausschlussfrist
- Tarifvertragliche Ausschlussfristen aus dem CGZP-Tarifvertrag
- Tarifvertragliche Ausschlussfristen des Entleiher
- Einzelvertragliche Ausschlussfristen aus dem Leiharbeitsvertrag
- Zwischenergebnis
- Beginn der Ausschlussfrist
- Meinungsstand
- Entscheidung
- Untergang/Nichtdurchsetzbarkeit des „Equal pay“-Anspruches wegen des Ausnahmetatbestandes der Verwirkung
- Begriff und Rechtsgrund der Verwirkung
- Voraussetzungen für die Verwirkung
- Zeitmoment - Zeitablauf und Untätig sein
- Umstandsmoment – Schutzwürdigkeit und Unzumutbarkeit
- Entscheidung
- Nichtdurchsetzbarkeit des „Equal-pay“-Anspruches wegen Verjährung?
- Definition der Verjährung
- Beginn der Verjährung
- Objektive Voraussetzungen
- Subjektive Voraussetzungen
- Ausnahme bei ungeklärter Rechtslage
- Meinungsstand
- Entscheidung
- Ergebnis
- Handlungsempfehlungen für die Verleiher
- Auswahl der in Bezug genommen Tarifverträge
- Gestaltung von Leiharbeitsverträgen
- Individualvertragliche Ausschlussfristen
- Verkürzung der Verjährung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Masterarbeit untersucht die Bedeutung des „Equal pay“-Grundsatzes im Kontext der Zeitarbeitsbranche, insbesondere im Lichte der BAG-Entscheidung vom 14.12.2010 zur Tariffähigkeit der CGZP. Die Arbeit analysiert den rechtlichen Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung, die einschlägigen Tarifverträge und die Konsequenzen der genannten BAG-Entscheidung.
- Rechtliche Grundlagen des „Equal pay“-Grundsatzes in der Arbeitnehmerüberlassung
- Analyse der BAG-Entscheidung vom 14.12.2010 und deren Auswirkungen
- Entstehung und Umfang eines möglichen Nachzahlungsanspruches von Leiharbeitnehmern
- Grenzen der Durchsetzbarkeit des „Equal pay“-Anspruches (Ausschlussfristen, Verwirkung, Verjährung)
- Handlungsempfehlungen für Verleiher
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Die Einleitung führt in die Thematik des „Equal pay“-Grundsatzes in der Zeitarbeit ein und beschreibt die Problemstellung der Arbeit. Sie umreißt die Zielsetzung, die darin besteht, die Rechtslage nach der wegweisenden BAG-Entscheidung vom 14.12.2010 zu analysieren und Handlungsempfehlungen für Verleiher zu formulieren. Der Gang der Untersuchung wird ebenfalls skizziert.
Rechtlicher Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung: Dieses Kapitel beleuchtet das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und das Tarifvertragsgesetz (TVG) als zentrale rechtliche Grundlagen. Es erklärt die Systematik der Arbeitnehmerüberlassung, definiert die beteiligten Akteure (Verleiher, Leiharbeitnehmer, Entleiher) und analysiert die jeweiligen Rechtsverhältnisse. Besonderes Augenmerk liegt auf dem „Equal treatment“- und „Equal pay“-Grundsatz sowie der Tarifdispositivität. Die Entwicklung des AÜG wird ebenfalls betrachtet.
BAG-Entscheidung vom 14.12.2010 zur Tariffähigkeit der CGZP: Dieses Kapitel analysiert die viel diskutierte BAG-Entscheidung zur Tariffähigkeit der CGZP. Es beschreibt den historischen Kontext, den Inhalt der betroffenen Tarifverträge und die wesentlichen Entscheidungsgründe des BAG. Die möglichen Konsequenzen der Entscheidung, insbesondere die Unwirksamkeit der Tarifverträge und die damit verbundenen Nachzahlungsansprüche der Leiharbeitnehmer, werden detailliert untersucht.
Entstehen und Umfang eines Nachzahlungsanspruches: Dieses Kapitel befasst sich mit dem Entstehen und der Berechnung eines möglichen Nachzahlungsanspruches von Leiharbeitnehmern nach der BAG-Entscheidung. Es analysiert die zeitliche Wirkung der Entscheidung (ex nunc, ex tunc) und diskutiert die möglichen Einschränkungen durch Vertrauensschutz. Die Bestimmung der Höhe des „Equal pay“-Anspruches und der Auskunftsanspruch der Leiharbeitnehmer gegenüber Verleiher und Entleiher werden ebenfalls thematisiert.
Grenzen für die Durchsetzung des „Equal pay“-Anspruches: In diesem Kapitel werden die Grenzen der Durchsetzbarkeit des „Equal pay“-Anspruches untersucht. Es werden Ausschlussfristen, Verwirkung und Verjährung als mögliche Hindernisse analysiert, deren Definitionen und Voraussetzungen detailliert erläutert werden. Der Fokus liegt auf der Frage, ob und unter welchen Umständen der Anspruch durch diese Faktoren untergehen kann.
Handlungsempfehlungen für die Verleiher: Dieses Kapitel bietet konkrete Handlungsempfehlungen für Verleiher, um zukünftigen Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen und die Einhaltung des „Equal pay“-Grundsatzes sicherzustellen. Die Empfehlungen betreffen die Auswahl von Tarifverträgen und die Gestaltung von Leiharbeitsverträgen, insbesondere hinsichtlich individueller Ausschlussfristen und der Verjährung.
Schlüsselwörter
Equal pay, Arbeitnehmerüberlassung, Zeitarbeit, BAG-Entscheidung, Tariffähigkeit, CGZP, Tarifvertrag, Tarifvertragsgesetz (TVG), Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), Nachzahlungsanspruch, Ausschlussfrist, Verwirkung, Verjährung, Leiharbeitnehmer, Verleiher, Entleiher.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Masterarbeit: "Equal Pay" im Kontext der Arbeitnehmerüberlassung nach der BAG-Entscheidung vom 14.12.2010
Was ist der Gegenstand dieser Masterarbeit?
Die Masterarbeit analysiert den "Equal Pay"-Grundsatz im Bereich der Zeitarbeit, insbesondere im Hinblick auf die Auswirkungen der richtungsweisenden Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 14.12.2010 zur Tariffähigkeit der CGZP (Christlich Gewerkschaftliche Zeitarbeitnehmer-Partei). Die Arbeit untersucht den rechtlichen Rahmen, die relevanten Tarifverträge und die Konsequenzen der BAG-Entscheidung für Leiharbeitnehmer und Verleiher.
Welche rechtlichen Grundlagen werden behandelt?
Die Arbeit behandelt das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und das Tarifvertragsgesetz (TVG) als zentrale rechtliche Grundlagen. Sie erläutert die Systematik der Arbeitnehmerüberlassung, definiert die beteiligten Akteure (Verleiher, Leiharbeitnehmer, Entleiher) und analysiert die jeweiligen Rechtsverhältnisse, mit besonderem Fokus auf den "Equal treatment"- und "Equal pay"-Grundsatz sowie die Tarifdispositivität.
Was ist die zentrale Bedeutung der BAG-Entscheidung vom 14.12.2010?
Die BAG-Entscheidung vom 14.12.2010 zur Tariffähigkeit der CGZP ist zentral, weil sie die Wirksamkeit bestimmter Tarifverträge in Frage stellte, die den "Equal pay"-Grundsatz eingeschränkt hatten. Dies hatte potentiell weitreichende Konsequenzen für Leiharbeitnehmer, die dadurch einen Nachzahlungsanspruch geltend machen konnten.
Wie entsteht ein Nachzahlungsanspruch von Leiharbeitnehmern?
Ein Nachzahlungsanspruch entsteht, wenn aufgrund der BAG-Entscheidung die Tarifverträge, die einen geringeren Lohn als für vergleichbare Festangestellte vorsahen, für unwirksam erklärt werden. Die Arbeit untersucht den Zeitpunkt des Entstehens (ex nunc, ex tunc), die Höhe des Anspruchs und den Auskunftsanspruch der Leiharbeitnehmer gegenüber Verleiher und Entleiher.
Welche Grenzen gibt es bei der Durchsetzung des "Equal pay"-Anspruches?
Die Durchsetzung des "Equal pay"-Anspruches kann durch Ausschlussfristen, Verwirkung und Verjährung begrenzt sein. Die Arbeit analysiert diese drei Faktoren detailliert, definiert ihre Voraussetzungen und untersucht, ob und unter welchen Umständen der Anspruch dadurch untergehen kann.
Welche Handlungsempfehlungen gibt die Arbeit für Verleiher?
Die Arbeit gibt Verleihern Handlungsempfehlungen zur Vermeidung zukünftiger Rechtsstreitigkeiten und zur Sicherstellung der Einhaltung des "Equal pay"-Grundsatzes. Diese Empfehlungen betreffen die Auswahl von Tarifverträgen und die Gestaltung von Leiharbeitsverträgen, insbesondere hinsichtlich individueller Ausschlussfristen und der Verjährungsfristen.
Welche Schlüsselbegriffe sind relevant für das Verständnis der Arbeit?
Schlüsselbegriffe sind: Equal pay, Arbeitnehmerüberlassung, Zeitarbeit, BAG-Entscheidung, Tariffähigkeit, CGZP, Tarifvertrag, Tarifvertragsgesetz (TVG), Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), Nachzahlungsanspruch, Ausschlussfrist, Verwirkung, Verjährung, Leiharbeitnehmer, Verleiher, Entleiher.
- Quote paper
- Dipl.-Kfm. (FH) Patrick Klama (Author), 2012, Die Bedeutung des „Equal pay“-Grundsatzes für die Zeitarbeitsbranche im Fokus der BAG-Entscheidung vom 14.12.2010 zur Tariffähigkeit der CGZP, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/192077