Im September 2009 trat in der Bundesrepublik Deutschland die Neuregelung des Betreuungsrechtes gem. § 1901ff. BGB in Kraft. Hierunter fällt u. a. die gesetzliche Verbindlichkeit der Patientenverfügung in Deutschland. Somit kann in Deutschland ein Volljähriger vor Beginn einer Krankheit festlegen, ob er in bestimmte ärztliche Eingriffe einwilligen möchte oder nicht.
Die Hausarbeit stellt einen Vergleich der rechtlichen Verbindlichkeit der Patientenverfügungen in den ausgewählten Ländern Deutschland, Österreich und Dänemark an, um zu vergleichen und zu bewerten, inwieweit Patienten ihren eigenen Willen zu medizinischen Behandlung anzeigen können, auch wenn sie nach dem Gesetz her nicht mehr einwilligungsfähig sind. Das Thema ist wichtig, da durch den medizinischen Fortschritt in den Sterbeprozess des Menschen eingegriffen werden und das Leben somit künstlich verlängert werden kann. Die Lebensverlängerung entspricht aber nicht immer den Vorstellungen der Patienten, die ihre Würde gem. Art. 2 II 1 GG auch durch die Beendigung ihres Lebens schützen möchten. Anderseits gibt es auch Patienten, die befürchten, dass ihnen aus Kostengründen medizinische Maßnahmen vorenthalten werden können, sobald sie nicht mehr selber einwilligungsfähig sind. Auch dieser „Wunsch nach ‚Maximaltherapie‘“ gehört zum Selbstbestimmungsrecht gem. Art. 2 II 1 GG.
Für den Vergleich wurde Dänemark ausgewählt, da in diesem Land bereits seit 1992 ein „Gesetz über Lebenstestamente“ und seit 1998 ein „Gesetz über Patientenrechte“ be-steht. Somit haben die Dänen von den ausgewählten Ländern die meiste Erfahrung in der Umsetzung des Selbstbestimmungswillens des Patienten. Österreich wurde in den Vergleich mit eingezogen, da dort seit 2006 das „Patientenverfügungsgesetz“ existiert, welches den Patientenwillen als verbindlich beachtet, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt wurden. Deutschland ist von diesen drei Ländern das jüngste Land, welches ein Gesetz zur Verbindlichkeit der Patientenverfügung in Kraft treten ließ, indem es das Betreuungsrecht und die §§ 1901 a-c BGB zum 01.09.2009 geändert hat.
Im Rahmen der Hausarbeit soll die folgende konkrete Frage beantwortet werden:
Welche gesetzlichen Möglichkeiten besitzen Einwohner der Länder Deutschland, Österreich und Dänemark, ihren Willen zur medizinischen Behandlung zu beeinflussen, wenn sie nicht mehr einwilligungsfähig sind?
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Theoretischer Hintergrund
2.1 Patientenverfügung
2.2 Sterbehilfe
2.3 Gesetzliche Betreuung im Bereich der Gesundheitsfürsorge und ihre Schwierigkeiten
3. Ländervergleich
3.1 Auswahl der zu vergleichenden Länder
3.2 Deutschland und die Änderung des Betreuungsrechtes vom 01.09.2009
3.3 Das Patientenverfügungsgesetz in Österreich
3.4 Dänemark und die Verbindlichkeit der Patientenverfügung
3.5 Zusammenfassende Bewertung
4. Fazit und Handlungsempfehlungen für die Selbstbestimmung der Patienten in Deutschland
6. Anhang
6.1 Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch
6.2 Auszug aus dem Grundgesetz
6.3 Auszug aus dem Strafgesetzbuch
6.4 Auszug aus dem Beurkundungsgesetz
6.5 Auszug aus der Bundesnotarordnung
6.6 Auszug aus dem Patientenverfügungsgesetz
6.7 Auszug aus dem ABGB
6.8 Auszug aus dem österreichischen Strafgesetzbuch
6.9 Musterkarte für das Portemonnaie
6.10 Checkliste für die Erstellung einer Patientenverfügung
Zielsetzung & Themen
Das Hauptziel dieser Arbeit besteht darin, die gesetzlichen Möglichkeiten der Patienten in Deutschland, Österreich und Dänemark zu analysieren und zu vergleichen, wie sie ihren Willen zur medizinischen Behandlung beeinflussen können, wenn sie selbst nicht mehr einwilligungsfähig sind. Die Forschungsfrage fokussiert dabei auf die rechtliche Verbindlichkeit der Patientenverfügung in den jeweiligen Ländern.
- Rechtliche Grundlagen der Patientenverfügung in Deutschland, Österreich und Dänemark
- Vergleich der Anforderungen an die Verbindlichkeit und Formvorschriften
- Einfluss der Patientenautonomie und Reichweitenbeschränkungen in den untersuchten Ländern
- Rolle des gesetzlichen Betreuers und Bevollmächtigten bei der Umsetzung des Patientenwillens
- Praktische Handlungsempfehlungen für die Gestaltung und Hinterlegung einer Patientenverfügung
Auszug aus dem Buch
2.1 Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung ist gem. § 1901a I BGB ein Schriftstück, in dem der Verfasser seine Einwilligung oder die Untersagung in bestimmte Untersuchungen, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe bekannt gibt (vgl. drze (Deutsches Referenzzentrum für Ethik in den Biowissenschaften) 2010a, S.1). Die Untersuchung, Behandlung oder ärztlichen Eingriffe müssen zum Zeitpunkt der Verfügung noch nicht bevorstehen, sondern beziehen sich auf einen zukünftigen Zeitraum (vgl. ebd.), wenn der Patient nicht mehr selber einwilligungsfähig ist. Daher gilt die Patientenverfügung als vorgezogene Entscheidung für den Patienten und als eine individuelle Willensäußerung des Patienten (vgl. Zimmermann 2010, S. 206), die vom gesetzlichen Betreuer bzw. dem Bevollmächtigen zu beachten ist (vgl. § 1901a I 2 BGB). Für die Erstellung einer Patientenverfügung muss der Verfasser allerdings einwilligungsfähig und volljährig sein (vgl. § 1901a I 1 BGB). Sie kann gem. § 1901a I 3 BGB aber jederzeit formlos widerrufen werden. Die Patientenverfügung darf Dritte aber nicht zu Straftaten, wie z. B. zur aktiven Sterbehilfe, aufrufen (vgl. Müller, Renner 2011, S. 209 f.).
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung erläutert die Neuregelung des Betreuungsrechts in Deutschland und definiert die Forschungsfrage bezüglich der rechtlichen Verbindlichkeit von Patientenverfügungen im Ländervergleich.
2. Theoretischer Hintergrund: Dieses Kapitel legt die rechtlichen Grundlagen der Patientenautonomie sowie die Definitionen und Abgrenzungen der verschiedenen Formen der Sterbehilfe und der gesetzlichen Betreuung dar.
3. Ländervergleich: Hier werden die spezifischen gesetzlichen Regelungen und die Verbindlichkeit der Patientenverfügung in Deutschland, Österreich und Dänemark detailliert gegenübergestellt und bewertet.
4. Fazit und Handlungsempfehlungen für die Selbstbestimmung der Patienten in Deutschland: Das Fazit fasst die länderspezifischen Unterschiede zusammen und leitet praktische Empfehlungen für eine rechtssichere Erstellung von Patientenverfügungen in Deutschland ab.
6. Anhang: Der Anhang enthält Gesetzestexte, eine Musterkarte sowie eine Checkliste zur praktischen Unterstützung bei der Erstellung einer Patientenverfügung.
Schlüsselwörter
Patientenverfügung, Selbstbestimmungsrecht, Betreuungsrecht, Sterbehilfe, Patientenautonomie, Patientenverfügungsgesetz, Vorsorgevollmacht, Ländervergleich, Behandlungsabbruch, medizinische Versorgung, gesetzlicher Betreuer, Notfallversorgung, Patientenrechte, Patientenwillen, Formvorschriften
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Hausarbeit untersucht die rechtliche Verbindlichkeit von Patientenverfügungen und wie Patienten ihren Behandlungswillen für den Fall einer späteren Einwilligungsunfähigkeit absichern können.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Arbeit behandelt schwerpunktmäßig das Selbstbestimmungsrecht am Lebensende, das Betreuungsrecht, die verschiedenen Formen der Sterbehilfe sowie die spezifischen rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland, Österreich und Dänemark.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Ziel ist es, die gesetzlichen Möglichkeiten zu bewerten, mit denen Einwohner der drei Länder ihren medizinischen Behandlungswillen rechtlich verbindlich dokumentieren können, wenn sie die eigene Einwilligungsfähigkeit verloren haben.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um einen rechtsvergleichenden Ansatz, der auf der Analyse aktueller Fachliteratur und einschlägiger Gesetzestexte basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in einen theoretischen Hintergrund zu den medizinrechtlichen Begrifflichkeiten und einen detaillierten Ländervergleich, der Anforderungen, Verbindlichkeiten und Reichweiten der Patientenverfügungen in Deutschland, Österreich und Dänemark gegenüberstellt.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Patientenverfügung, Selbstbestimmungsrecht, Patientenautonomie, Betreuungsrecht, Sterbehilfe und Vorsorgevollmacht.
Welche Rolle spielt die "Infauste Prognose" bei der Verbindlichkeit?
In Dänemark und Österreich ist die Verbindlichkeit der Patientenverfügung teilweise an das Vorliegen einer infausten Prognose (aussichtslose Erkrankung) gebunden, während in Deutschland die Verfügung unabhängig vom Krankheitsstadium gilt.
Warum wird im Anhang eine Checkliste bereitgestellt?
Die Checkliste dient als praktische Arbeitshilfe für Leser, um die essenziellen Bausteine einer Patientenverfügung zu strukturieren und sicherzustellen, dass wichtige Punkte wie Wertvorstellungen und konkrete Behandlungssituationen berücksichtigt werden.
- Citation du texte
- Rebecca Südfeld (Auteur), 2011, Die Überprüfung der Verbindlichkeit der Patientenverfügung in den Ländern Deutschland, Österreich und Dänemark, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/192404