Die Institutionalisierung des Islam in Deutschland

Am Beispiel der Deutschen Islamkonferenz


Hausarbeit, 2012

28 Seiten


Leseprobe


Inhalt

0. Einführung

1. Islam, Europa und Deutschland
1.1 Islam und Europa
1.2 Der Islam in Deutschland
1.2.1 Das Verhältnis von Staat und Religion in Deutschland
1.2.1.1 Staatsrechtliche Assymetrien zwischen Kirchen und Islam
1.2.3 Muslime in Deutschland
1.2.4 Muslimische Verbände in Deutschland

2. Institutionalisierung
2.1 Die deutsche Islamkonferenz - DIK

Schluß

Literaturverzeichnis

Anhang

0. Einführung

Ohne darüber nachgedacht zu haben, ist Deutschland zu einem Einwandererland geworden. Mit den Menschen kam auch eine neue Religion: der Islam. Mit dem Islam sind Diskussionen, Auseinandersetzungen und Diskurse entfachtet worden. Nicht nur innerhalb der islamischen Welt findet ein Kulturkampf statt. Auch in Europa ist die Debatte darüber, was die eigene Kultur ausmacht, in vollem Gange. Am deutlichsten zeigen sich die Frontlinien am Umgang mit den Muslimen: Einem Europa, das sich durch seine christlichen Wurzeln definiert, also durch die Abgrenzung vom Islam, liegt ein anderes Konzept zugrunde als einem Deutschland, dem der Islam zumindest potentiell angehört. Wie immer die Antwort ausfällt, sie hat angesichts der demographischen Entwicklung und der weltpolitischen Lage gravierende Auswirkungen auf die Zukunft. In welchem Europa möchten wir leben? Welches Deutschland gestalten wir heute? Unsere Identität als Deutsche, Europäer, Muslime oder Christen ist vielfältiger und ambivalenter, als uns oft eingeredet wird. In Deutschland leben nominell mehr als drei Millionen Muslime. Viele von ihnen besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit. In zwanzig bis dreißig Jahren werden in vielen deutschen Städten ein Drittel der Bürger einen muslimischen Hintergrund haben. Bundesinnenminister Schäuble machte mit seiner Regierungserklärung im September 2006 deshalb deutlich: „Der Islam ist Teil Deutschlands und Europas. Der Islam ist Teil unserer Gegenwart und unserer Zukunft[1] “. Die Einberufung der deutschen Islamkonferenz war daher auch eine Aufforderung zur Mitgestaltung dieser Zukunft an die Muslime in Deutschland. Ob der Islam nach Deutschland gehört oder nicht, steht also nicht länger zur Debatte. Die Zukunftsfragen sind vielmehr, wie Muslime ihre Rolle in Staat und Gesellschaft sehen, welchen Beitrag sie zur Entwicklung des demokratischen Gemeinwesens leisten können und welche Voraussetzungen hierfür geschaffen werden müssen.

1. Islam, Europa und Deutschland

1.1 Islam und Europa

Islam und Europa ist kein Gegensatz[2]. Der Dialog zwischen Islam und Europa ist so alt wie der Islam selbst[3]. In Bosnien[4] existiert ein europäischer Islam, der nicht durch Zuwanderung entstanden ist. Außerdem kennt der bosnische Islam eine islamische Einheitsvertretung und eine akademische Theologie - auch das Forderungen, die oft an die Muslime gerichtet werden.

Zu den Anschlägen in New York im September 2001, dem Massaker in Madrid im März 2004 und den Bombenanschlägen in London im Juli 2005 gibt es eine Stellungnahme der europäischen Muslime, die sogenannte „Deklaration europäischer Muslime.“[5] Viele europäische Muslime mit Migrationshintergrund denken heute neu den Bezug zum Herkunftsland[6], wenden sich kritisch an die muslimische Welt und fordern eine umfassende Führung und ein glaubwürdiges Eintreten für Frieden und Sicherheit in der Welt. Das Ziel ist eine einheitliche Islamische Gemeinschaft, die legitim den Regierungen gegenübertreten könne. Die Notwendigkeit der Bildung[7] ist allen Muslimen Europas heute klar und am Scheidweg zwischen Euro-Islam[8] und Ghetto-Islam[9] stellt die muslimische Gemeinschaft in Europa[10] den notwendigen Entwicklungsprozess unter die Formel: Assimilation nein, Integration ja[11].

Eine neue Generation selbstbewusster europäischer Muslime wächst heran[12], die die Kulturen verlinkt und Islam und Moderne verbindet[13], was deutlich wird durch: Loyalität gegenüber dem Land, Partizipation durch Dialog und eine vernünftige Gläubigkeit[14]. In diesem Sinne kann es einzig darum gehen, ob es gelingt, gemeinsam mit den Muslimen in Europa tragfähige Modelle zu entwickeln,[15] die es ihnen ermöglichen, unter Bejahung grundlegender europäischer Werte ihren Glauben zu praktizieren und ihren Beitrag zur Entwicklung der europäischen Gesellschaften zu leisten[16].

1.2 Der Islam in Deutschland

1.2.1 Das Verhältnis von Staat und Religion in Deutschland

In der unterschiedlichen Zuordnung[17] des Verhältnisses von Staat und Kirche[18] kommen unterschiedliche Staatsverständnisse zum Ausdruck. In Deutschland kam es zu keinen grundsätzlichen Brüchen mit früheren Traditionen. Der sog. „Weimarer Kirchenkompromiss[19] “, der bis heute geltendes Verfassungsrecht ist, enthielt den öffentlich-rechtlichen Status für diejenigen Religionsgemeinschaften, welche ihn 1919 bereits hatten. Gleichzeitig wurde er prinzipiell[20] für alle anderen Religionsgemeinschaften geöffnet.[21] Was genau der „Ehrentitel“ einer Körperschaft des öffentlichen Rechts für das Verständnis des Verhältnisses von Staat und Kirche bedeutet, ist bis heute umstritten. Auch wenn die sog. Koordinationslehre[22], inzwischen ganz überwiegend als überholt gilt, finden sich doch gelegentlich Anklänge an solche Vorstellungen[23]. Das deutsche Kooperationsmodell Weimarer Prägung hat keine vergleichbaren Grundsatzprobleme, muss aber Anpassungen vornehmen, um die Pluralisierung der religiösen Strukturen angemessen verarbeiten zu können[24].

1.2.1.1 Staatsrechtliche Assymetrien zwischen Kirchen und Islam

Institutionelle und staatsrechtliche Asymmetrien zum numerischen Ungleichgewicht zwischen Christen und Muslimen in Deutschland kommen institutionelle und rechtliche Asymmetrien, die zum einen aus grundsätzlichen Unterschieden beider Religionen, zum anderen auch aus der Migrationssituation des Islam resultieren[25]. Der Islam kennt keine den christlichen Kirchen vergleichbare institutionelle Verfasstheit. Moscheen können im Prinzip von jedermann gebaut und unterhalten werden, traditionell geschieht es durch sogenannte Stiftungen. Im sunnitischen Islam gibt es keine hierarchische Geistlichkeit, keine Institution, die als verbindliche Lehrautorität für alle Muslime[26] sprechen könnte. Eine gewisse Analogie z.B. zur katholischen Hierarchie, Geistlichkeit und Lehrautorität gibt es lediglich im schiitischen Islam[27]. Erste Anfänge einer Institutionalisierung des Islams in Deutschland gibt es zwar bereits seit der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts[28], verstärkt jedoch seit den 70/80er Jahren in Form von Moschee und Kulturvereinen in der Rechtsform von eingetragenen Vereinen[29]. Diese Form ist bis heute die einzige Möglichkeit für Muslime in Deutschland, Rechtsfähigkeit als juristische Person zu erlangen. Diese für den Islam jedoch bislang weitgehend unbekannte Form der Institutionalisierung, die räumliche Zerstreuung der Muslime, die Entfremdung von religiösen Wurzeln und der lange Zeit von den muslimischen Einwanderern selbst empfundene Gastarbeiterstatus haben dazu geführt, dass lediglich eine Minderheit der Muslime in Deutschland überhaupt organisiert sind und an einem Gemeindeleben aktiv teilnimmt (10 bis max. 30%, je nach Quelle und Zählweise).

Eine Anerkennung auch nur einer dieser Vereine, die sich dann zum Teil zu Dachverbänden oder Spitzenorganisationen (Islamrat, Zentralrat) zusammen-geschlossen haben, als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist bis heute nicht erfolgt, so dass die bestehenden Moscheevereine den verfassten christlichen Kirchen (wie auch dem Zentralrat der Juden) rechtlich nicht gleichgestellt sind, wie etwa in Bezug auf die Steuererhebung[30]. Diese Situation führt zu der auf staatlicher oder auch kirchlicher Seite immer wieder gestellten Frage: Wer ist überhaupt unser Ansprechpartner, wer kann die Muslime oder auch nur einen bestimmten Teil davon gegenüber Kirchen und Staat repräsentieren?

[...]


[1] Schäuble: Islam ist Teil Deutschlands, in: WELT ONLINE, Artikel vom 28.09.06. In: http://www.welt.de/politik/article156022/Schaeuble-Islam-ist-Teil-Deutschlands.html (Stand: 14.04.2012).

[2] Vrgl: Benjamin Idriz, Stephan Leimgruber, Stefan Jakob Wimmer(Hg.): Islam mit europäischem Gesicht. Perspektiven und Impulse, Butzon und Bercker, Kevelaer 2010.

[3] Zakzouk, Mahmoud Hamdi: Europa bauen, den Wandel gestalten. Islam und Europa – ohne Dialog keine Zukunft. Herausgegeben von der Robert Bosch Stiftung. Stuttgart 2002. In: http://www.bosch-stiftung.de/content/language1/downloads/Stiftungsvortrag_Zakzouk.pdf, S. 15ff.

[4] Sarajewo war beispielsweise schon multireligiös geprägt, als das christliche Mitteleuropa im Augsburger Religionsfrieden das Prinzip „cuius regio, eius religio “ als bedeutenden Fortschritt feierte, obwohl es den andersgläubigen Untertanen lediglich die Konversion oder die Auswanderung offen ließ. In Österreich gibt es schon seit 1982/83 islamischen Religionsunterricht. Seit 1878 wurde in Bosnien die Unterordnung des weltlichen Rechts unter die Scharia aufgehoben. Es gibt also Traditionen, nach denen Islam und demokratischer Rechtsstaat vereinbar sind. Vgl.: USA Department of State: International Religious Freedom Report 2007 – Bosnien and Herzegowina. In: http://www.state.gov/j/drl/rls/irf/2007/90167.htm (Stand: 10.04.2012), Clayer, Nathalie: Der Balkan, Europa und der Islam, in: Gramshammer-Hohl, D./Hödl, G./Kaser, K./Bister, F.J.: Wieserer Enzyklopädie des europäischen Ostens: Europa und die Grenzen im Kopf; WEEO Bd. 11. Universität Klagenfurt. Institut für Geschichte: Wieser Verlag, 2003, S. 303-327, Ernst-Wolfgang Böckenförde: Die Entstehung des Staates als Vorgang der Säkularisation. In: Säkularisation und Utopie. Ebracher Studien. Ernst Forsthoff zum 65. Geburtstag. Kohlhammer, Stuttgart u. a. 1967, S. 75–94 (Auch in: Ernst-Wolfgang Böckenförde: Staat, Verfassung, Demokratie. Studien zur Verfassungstheorie und zum Verfassungsrecht (= Suhrkamp-Taschenbuch Wissenschaft 953). Frankfurt am Main: Suhrkamp, 1991, S. 92–114, Dr. Mouhanad Khorchide: Der islamische Religionsunterricht in Österreich. Stand Juli 2009. In: Österreichischer Integrationsfonds, ÖIF-Dossier n°5, S. 3, Srećko M. Džaja: Bosnien-Herzegowina in der österreichisch-ungarischen Epoche (1878 - 1918), S. 58.

[5] DEKLARATION EUROPÄISCHER MUSLIME: Geschrieben von Dr. Mustafa Ceric Großmufti von Bosnien-Herzegowina. In: http://www.kultur-religion-dialog.de/uploads/media/Deklaration_europaeischer_Muslime.pdf (Stand: 09.04.2012).

Diese wendet sich zunächst an die EU. Großmufti Ceric bezeichnet das Gebiet Europas als „Haus des (Gesellschafts-)Vertrags und anerkennt vorbehaltlos Menschenrechte, Demokratie, Rechts-staatlichkeit, persönliche Freiheit und Glaubensfreiheit (damit entgeht er dem Dualismus von „Haus des Islam“ und „Haus des Krieges“). Dann wendet er sich an die in Europa lebenden Muslime und fordert sie auf, nach Wissen zu streben und der Bevölkerung Europas ein neues, universales Bild des Islam zu zeigen und nicht primär nationale und ethnische Färbungen.

[6] Werner Schiffauer, Vom Exil- zum Diaspora-Islam. Muslimische Identitäten in Europa, in: Soziale Welt 55 (2004), S. 347

[7] Dr. Frank Gesemann: Die Integration junger Muslime in Deutschland. Bildung und Ausbildung als Schlüsselbereiche sozialer Integration. In: Politische Akademie: Islam und Gesellschaft Nr. 5. Berlin: Studie im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung Politische Akademie Referat Interkultureller Dialog, 2006, S. 11.

[8] Tibi, Bassam: Political Islam, World Politics and Europe. Democratic Peace and Euro-Islam versus Global Jihad. Abingdon, Oxon: Routledge Chapman & Hall, 2008. S. 191

[9] Nezar AlSayyad, Manuel Castells: Muslim Europe Or Euro-Islam. Politics, Culture, and Citizenship in the Age of Globalization. Plymouth: Lexington Books, 2002, S 39ff.

[10] Dabei sollte noch angemerkt werden, dass es eigentlich um den Islam in Europa und nicht um einen Euro-Islam geht, wie es schließlich auch keinen Europrotestantismus oder Eurokatholizismus gibt, weil es sich um universale Religionen handelt, die aber in unterschiedlichen Strömungen und unterschiedlichen kulturellen und gesellschaftlichen Kontexten gelebt werden.

[11] Forum am Freitag, in: ZDF-mediathek. Sendung vom 04.03.2011 zum Thema: Integration ja, Assimilation nein. In: http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1274674/Integration-ja%252C-Assimilation-nein (Stand: 10.04.2012).

[12] Dr. Frank Gesemann: ebd., S. 8.

[13] Sen, Faruk: Islam in Deutschöland. Religion und Religiosität junger Muslime aus türkischen Zuwandererfamilien. In: Vensierski, Claudia Lübcke (Hrsg.): Junge Muslime in Deutschland, Opladen und Farmington Hills: Verlag Barbara Budrich, 2007, S. 30.

[14] Julia Gerlach: Zwischen Pop und Dschihad. Muslimische Jugendliche in Deutschland. Berlin: Ch. Links Verlag 2006, S. 100ff.

[15] Ramadan, Tariq: Die europäischen Muslime – Wandlungen und Herausforderungen, in: Hartmann, Thomas/Krannich, Marget (Hrsg.): Muslime im säkularen Rechtsstaat, Berlin: Das Arabische Buch, 2001, S. 93.

[16] Nur so gibt es auch glaubwürdige Alternativen zu den Identitätsangeboten islamistischer Gruppen. Die tendenzielle Ausgrenzung einer ganzen Religion stärkt lediglich den Islamismus und löst kein einziges Problem.

[17] Vgl. hierzu: Das Verhältnis von Religion und Staat in ausgewählten europäischen Staaten: Unterschiede und Gemeinsamkeiten: Christian Walter, Christine Langenfeld, Irene Schneider (Hg.): Recht und Religion in Europa Zeitgenössische Konflikte und historische Perspektiven, S. 192-194.

[18] Verfassungsdiskurse über Religion sind stark historisch geprägt. Die ganz unterschiedlichen Erfahrungen der jeweiligen Gesellschaften fließen sowohl auf der Ebene der Formulierung der Normen als auch auf derjenigen ihrer Auslegung und Anwendung in den Verfassungsdiskurs ein. In der Erfahrung des religiösen Bürgerkriegs liegt eine gemeinsame europäische Erfahrung, die sich in der grundsätzlichen Trennung von geistlicher und weltlicher Sphäre, von Kirche und Staat widerspiegelt. Ungeachtet sehr unterschiedlicher Ausgestaltungen im Einzelnen liegt hierin eine zentrale Gemeinsamkeit, die konzeptionelle Voraussetzung für jedes Staatskirchenrecht ist: Über unterschiedliche Formen der Zuordnung lässt sich nun einmal erst vor dem Hintergrund der gedanklichen Trennung diskutieren. Eine vollständige und bedingungslose Unterordnung des staatlichen Rechts unter religiöse Prinzipien ist mit dieser Grundbedingung unvereinbar.

[19] Andreas Müller: Das Staat-Kirche-Verhältnis in den Landesverfassungen der neuen Bundesländer. München: GRIN Verlag, 2000, ohne S. Kap.: 2.1.

[20] d.h. unter abstrakten Kriterien.

[21] Art. 137 Abs.5 und Abs. 7 WRV.

[22] Nach der sich Staat und Kirche auf gleicher Augenhöhe begegnen.

[23] In jüngerer Zeit kommt dem Grundrecht der Religionsfreiheit wachsende Bedeutung zu. Das gilt nicht nur in seiner (ursprünglich stark überwiegenden) individuellen Komponente, sondern gerade auch für seine korporative Dimension. Daneben treten gleichfalls grundrechtlich operierende Diskriminierungsverbote. Beides zusammen (Religionsfreiheit und Diskriminierungsverbot) bewirkt in gewissem Umfang eine Angleichung der sehr unterschiedlichen staatskirchenrechtlichen Systeme.

[24] Die gerade beschriebenen Prozesse haben dazu geführt, dass in Deutschland zunehmend die Bezeichnung „Religionsverfassungsrecht“ an die Stelle des traditionellen „Staatskirchenrechts“ tritt. In der veränderten Terminologie kommen eine stärkere Fokussierung auf grundrechtliche Argumentationsmuster und die zunehmende Pluralisierung des religiösen Lebens zum Ausdruck.

[25] Muhammad Salim Abdullah: Muslime in Deutschland – Geschichte und Herausforderungen, in: Tilman Hannemann/Peter Meier-Hüsing (Hrsg.): Deutscher Islam – Islam in Deutschland, Marburg 2000, S. 35-62, bes. 50f, 54f.

[26] Sunnitischen Muslime.

[27] Heinz Halm: Der schiitische Islam. Von der Religion zur Revolution, München 1994, 120ff; Wilfried Buchta: Die Schiiten, München 2004, 41ff.

[28] Islam-Institut zu Berlin 1927, Islamischer Weltkongreß Deutschland e.V. 1932.

[29] Marfa Heimbach: Die Entwicklung der islamischen Gemeinden in Deutschland seit 1961, Berlin 2001; Th. Lemmen: Muslime in Deutschland, 52-128.

[30] Vgl. dazu: Hans G. Kippenberg, Was spricht gegen eine öffentliche Anerkennung des Islam als einer weiteren deutschen Konfession?, in: Tilmann Hannemann/Peter Meier-Hüsing (Hg.), Deutscher Islam – Islam in Deutsch- land, Marburg 2000, S. 106-116. Im Anschluss an Charles Taylor plädiert Kippenberg für eine „Politik der Anerkennung“, bes. 114 ff.

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Details

Titel
Die Institutionalisierung des Islam in Deutschland
Untertitel
Am Beispiel der Deutschen Islamkonferenz
Hochschule
Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main  (Institut für Studien der Kultur und Religion des Islam)
Veranstaltung
Islam im europäischen Kontext
Autor
Jahr
2012
Seiten
28
Katalognummer
V192871
ISBN (eBook)
9783656186830
ISBN (Buch)
9783656187486
Dateigröße
1340 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Islam, Institutionalisierung, Deutsche Islamkonferenz, Islam in Deutschland, Muslime in Deutschland, Integration, Islamischer Religionsunterricht, Islam im europäischen Kontext
Arbeit zitieren
Christos-Athenagoras Ziliaskopoulos (Autor:in), 2012, Die Institutionalisierung des Islam in Deutschland , München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/192871

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