Standardsetting und Endorsement-Prozess in Europa


Hausarbeit, 2011

19 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Standardsetting
2.1 Ablauf des Standardsetting für IFRS
2.2 Public Hearings, Field Tests und Fast Track Due Process
2.3 Ablauf des Standardsetting für IFRS Interpretationen

3 Endorsement-Prozess
3.1 Rechtliche Grundlagen und Notwendigkeit
3.2 Am Endorsement beteiligte Institutionen
3.3 Ablauf des Endorsement-Prozesses
3.4 Anwendung von IFRS vor Übernahme in europäisches Recht

4 Fazit

Anhang

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Erster Schritt des Endorsement-Prozesses: Von der Verabschiedung einer neuen IFRS-Norm bis zum Übernahmevorschlag der europäischen Kommission

Abbildung 2: Zweiter Schritt des Endorsement-Prozesses: Prozess nach Vorlage des Übernahmevorschlags bis zur Übernahme in europäisches Recht

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Schon früh, nämlich mit Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, strebte die Europäische Union (EU) eine Harmonisierung der Rechnungslegung an. Zunächst wurde durch das Instrument der Richtlinien1 versucht, eine Angleichung des Gesellschaftsrechts und somit der Rechnungslegung der einzelnen Mitgliedsstaaten zu erzielen. Da die Mitgliedsstaaten die Richtlinien aber divergierend in nationales Recht umsetzten und vor allem die zeitliche Erstanwendung stark auseinanderfiel, vollzog sich die Harmonisierung nur auf einer niedrigen Ebene.2

Die zunehmende wirtschaftliche Globalisierung und der daraus resultierende Informationsbedarf internationaler Anleger machten es jedoch notwendig, einen einheitlichen Rechtsrahmen zu etablieren, der „die Bemühungen hinsichtlich der Verbesserung der Vergleichbarkeit der Abschlüsse“3 fortsetzt. Zur Erreichung dieses Ziels wurde am 11. September 2002 die „Verordnung Nr. 1606/2002 des europäischen Parlaments (EP) und des Rates betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards“ (IAS-VO) im Amtsblatt der europäischen Union veröffentlicht. Art. 4 der IAS-VO verpflichtet Gesellschaften, deren Wertpapiere in einem geregelten Markt eines beliebigen Mitgliedsstaat gehandelt werden, dazu, ihre konsolidierten Abschlüsse für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen, nach den internationalen Rechnungslegungsstandards aufzustellen. Mit den zuletzt genannten sind International Financial Reporting Standards (IFRS) des privaten Standardsetters International Accounting Standard Board (IASB) gemeint.

In dieser Arbeit soll geprüft werden, ob es der EU mit der Delegation des Standardsetting an das IASB gelungen ist, ein dynamisches und transparentes System der Rechnungslegung zu schaffen, das den Anforderungen internationaler Anleger Rechnung trägt.

Zunächst wird daher die Entstehung und Entwicklung neuer IFRS oder Interpretationen durch das IASB erläutert.

Auf Grund der privatrechtlichen Organisation des IASB müssen IFRS und deren Interpretationen nach den Art. 2,3 und 6 der IAS-VO in europäisches Recht transformiert werden. Dieser Rechtsakt der Anerkennung, genannt Endorsement- Prozess, wird im zweiten Teil der Arbeit thematisiert.

2 Standardsetting

2.1 Ablauf des Standardsetting für IFRS

Vor seiner Veröffentlichung durchläuft ein neuer IFRS ein mehrstufiges, formelles Standardsetzungsverfahren (Due Process). Damit wird dem Anspruch des IASB, nämlich weltweit anerkannte Rechnungslegungsstandards zu implementieren, Rechnung getragen. Im Folgenden werden die einzelnen Stufen des Due Process näher erläutert.

Auf der ersten Stufe steht die Identifizierung einer Rechnungslegungslücke durch die Mitglieder des IASB. Anregungen zur Feststellung solcher Regelungslücken können dabei auch andere, an der Rechnungslegung interessierten Parteien und Institutionen4 eingebringen.5 Insbesondere das IFRS Advisory Council, ein beratendes Gremium des IASB, erhält durch den ständigen Kontakt zu nationalen Standartsettern Einblick in bestehende Rechnungslegungslücken.

Als Hauptkriterium für die Aufnahme eines Projekts in die Agenda nennt das IASB die Relevanz für Kapitalmarktinvestoren. Da Kapitalmarktinvestoren Risikokapitalgeber sind, treffe ihr Anforderungsprofil an Jahresabschlüsse auch auf die meisten anderen Nutzer eines Jahresabschlusses zu.6 Für die Entscheidung gilt es weiterhin abzuwägen, ob die Relevanz des zu entwickelnden Standards in einem angemessenen Verhältnis zu den dafür notwendigen Ressourcen steht und ob es gegebenenfalls zu Konvergenzen mit bereits bestehenden Richtlinien kommen kann.7

Im Falle einer positiven Entscheidung steht auf der nächsten Stufe die Aufstellung eines Projektplans. Diesen Projektplan erarbeiten Mitarbeiter des IASB. Er liefert einen Überblick über Zeit- und Personalplanung, zu erstellende Dokumente und den weiteren Verlauf des Due Process.8 Die einem Projekt zugehörige Projektgruppe besteht aus Mitarbeitern und Mitgliedern des IASB, kann aber gegebenenfalls auch um Personal externer Standardsetter ergänzt werden.9

Für große Projekte kann auf dieser zweiten Stufe des Due Process zusätzlich eine Arbeitsgruppe gebildet werden. Diese Arbeitsgruppen bearbeiten klar definierte Aufträge des IASB und bringen dabei Ihre Praxiserfahrung ein.10 Auf der dritten Stufe steht die Entwicklung und Veröffentlichung eines Diskussionspapiers.11 Dieses Instrument ist zwar fakultativ, wird aber immer häufiger verwendet. Das Diskussionspapier verschafft einen Überblick über den Sachverhalt, sammelt potenzielle Regelungsalternativen und enthält vorläufige Meinungen der Autoren und des IASB. Ausdrücklich erwünschten Stellungnahmen der interessierten Öffentlichkeit zum Diskussionspapier wird eine Frist von mindestens 120 Tagen eingeräumt. Nach Ablauf dieser Kommentierungsfrist übernimmt die Projektgruppe die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen und veröffentlicht eine Zusammenfassung. Die vierte Stufe umfasst die Entwicklung eines Exposure Drafts (ED).12 Das ED basiert auf Stellungnahmen zum Diskussionspapier, Ratschlägen vom IFRS Advisory Council und Arbeitsgruppen sowie der Forschungsarbeit von Mitarbeitern des IASB. In der Form entspricht ein ED bereits einem finalen IFRS. Ein ED ist innerhalb des Due Process das wichtigste Instrument, um die interessierte Öffentlichkeit in das Standard Setting einzubinden. Wie bei einem Diskussionspapier gewährt das IASB auch beim auch beim ED eine Kommentierungsfrist von mindestens 120 Tagen.

Auf der fünften Stufe wird ein IFRS endgültig formuliert und veröffentlicht.13 Die Basis dafür bilden die Stellungnahmen zum jeweiligen ED.

Schließlich wird ein neuer IFRS vom IASB verabschiedet. Die notwendige Mehrheit bilden dabei mindestens neun Stimmen zugunsten eines IFRS.14 Die sechste und letzte Stufe steht zwar zeitlich schon nach Erlass einen neuen IFRS, zählt aber dennoch zum Due Process. Auf dieser Stufe werden Fragestellungen bezüglich der Umsetzung oder Änderungsbedarf eines IFRS in regelmäßigen Meetings zwischen IASB und der interessierten Öffentlichkeit eruiert.15

2.2 Public Hearings, Field Tests und Fast Track Due Process

Im vorherigen Abschnitt wurden vornehmlich verbindliche und obligatorische Stufen des Due Process geschildert. Über die beschriebenen Stufen hinaus können im Entstehungsprozess neuer IFRS weitere Instrumente eingebunden werden.

Eine häufig genutzte Hilfsquelle sind so genannte Public Hearings. In solchen öffentlichen Anhörungen, die zeitlich nach der Kommentierungsphase zu einem Diskussionspapier oder ED liegen, werden die vorgeschlagenen Lösungsvarianten für Rechnungslegungsprobleme diskutiert.16 Um die Umsetzungsfähigkeit eines IFRS zu bewerten, werden diese in so genannten Field Tests überprüft. Solche Feldstudien vollziehen sich in enger Kooperation mit Unternehmen, die von der Anwendung des jeweiligen IFRS betroffen sind.17

Weiterhin besteht seit der Satzungsüberarbeitung der IFRS Foundation die Möglichkeit eines so genannten Fast Track Due Process.18 Die Einführung dieses verkürzten Due Process erforderte die Wirtschafts- und Finanzkrise, auf Grund derer Handlungsschnelligkeit evident wichtig war.19

[...]


1 Namentlich die 4. (Bilanz-) Richtline (78/660/EWG), die 7. (Konzernabschluss-) Richtlinie (83/349/EWG) und die 8. (Abschlussprüfer-) Richtlinie (84/253/EWG)

2 Vgl. Kurz 2009, S.65 und 66

3 Vgl. Kommission 1995, Kapitel 4.1

4 Bspw. Nationale Standardsetter, Abschlussprüfer, Unternehmen. Im Folgenden: interessierte Öffentlichkeit

5 Vgl. IFRS Due Process Handbook 2010, Rdnr. 22

6 Vgl. IFRS Due Process Handbook 2010, Rdnr. 54 und Staff Summary of Constitution 2010, Part A, § 2a

7 Vgl. IFRS Due Process Handbook 2010, Rdnr. 21

8 Vgl. IFRS Due Process Handbook 2010, Rdnr. 64

9 Vgl. IFRS Due Process Handbook 2010, Rdnr. 66

10 Vgl. IFRS Due Process Handbook 2010, Rdnr. 92 und 93

11 Vgl. für diesen Absatz IFRS Due Process Handbook 2010, Rdnr. 30-36

12 Vgl. für diesen Absatz IFRS Due Process Handbook 2010, Rdnr. 38-43

13 Vgl. IFRS Due Process Handbook 2010, Rdnr. 51

14 Vgl. Constitution 2010, Rdnr. 36

15 Vgl. IFRS Due Process Handbook 2010, Rdnr. 52

16 Vgl. IFRS Due Process Handbook 2010, Rdnr. 105 und 106

17 Vgl. IFRS Due Process Handbook 2010, Rdnr. 101 und 102

18 Vgl. Constitution 2010, Rdnr. 37c

19 Vgl. Zülch/Güth 2010, S.181

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Details

Titel
Standardsetting und Endorsement-Prozess in Europa
Hochschule
Ruhr-Universität Bochum
Autor
Jahr
2011
Seiten
19
Katalognummer
V192878
ISBN (eBook)
9783656180739
ISBN (Buch)
9783656948797
Dateigröße
504 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
standardsetting, endorsement-prozess, europa
Arbeit zitieren
Leonard Sträter (Autor:in), 2011, Standardsetting und Endorsement-Prozess in Europa, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/192878

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