A. Hergang der Analyse
Das Ziel dieser Arbeit besteht darin, die wesentlichen Merkmale und Unterschiede der Organisationstypen deutscher Gemeindeordnungen an ausgewählten Beispielen herauszustellen. Dabei wird das Hauptaugenmerk auf den Zeitraum von 1945 bis circa 1980 gelegt. Die Entwicklungen in der sowjetischen Besatzungszone sollen nicht betrachtet werden.
Bei der folgenden Darstellung wird von vier Grundtypen der Gemeindeverfassungen ausgegangen (Magistratsverfassung, Süddeutsche Ratsverfassung, Norddeutsche Ratsverfassung, Bürgermeisterverfassung), wobei die drei erstgenannten den Schwerpunkt der Betrachtungen bilden.
Bei der Analyse der Kommunalverfassungen werden die Hauptorgane der Gemeinde genannt und deren Aufgabenbereich kurz umrissen. Im Zuge dieser Betrachtung soll die Frage geklärt werden, wie die Entscheidungsbefugnisse zwischen den Organen verteilt sind. Dabei wird zwischen monistischen (Erstzuständigkeit eines Organs) und dualistischen (zwei Organe erstzuständig) Verfassungen unterschieden. In einem weiteren Punkt dieser Arbeit geht es um die Organisation der Verwaltungsspitze. Hierbei ist die Frage zu klären, ob die Verwaltungsleitung kollegial (Verwaltung durch ein Kollegium) oder monokratisch (Verwaltung durch eine Person) organisiert ist. Zusätzliches Erkenntnisinteresse besteht hinsichtlich der Vereinigung bzw. Trennung von Ratsvorsitz und Verwaltungsleitung (Einköpfigkeit bzw. Zweiköpfigkeit) in einem Organ und die daraus resultierenden Konsequenzen für die Kommunalpolitik.
Bei der Analyse der Gemeindeordnungen ist zu beachten, dass sich hinter Bezeichnungen wie beispielsweise der des Bürgermeisters oft völlig verschiedene Ämter und Aufgaben verbergen. Während der Bürgermeister in Nordrhein-Westfalen Vorsitzender der Gemeindevertretung ist, steht er in Hessen an der Verwaltungsspitze.
Auf die vielfältigen Reformen ab 1990 soll in der Schlussbemerkung verwiesen werden.
Inhaltsverzeichnis
A. Hergang der Analyse
B. Grundlagen
I. Garantie kommunaler Selbstverwaltung
II. Kommunale Selbstverwaltung unter den Besatzungsmächten
C. Merkmale und Unterschiede der Kommunalverfassungen
I. Magistrats- und Bürgermeisterverfassung am Beispiel Hessen
1. Die Bürgervertretung
2. Die Gemeindeverwaltung / Der Magistrat
3. Der hessische Bürgermeister
4. Die Aufteilung der Entscheidungsbefugnis
5. Vergleich zur Bürgermeisterverfassung
II. Die Süddeutsche Ratsverfassung am Beispiel Bayern
1. Die Bürgervertretung
2. Die Gemeindeverwaltung / Der bayerische (erste) Bürgermeister
3. Die Aufteilung der Entscheidungsbefugnis
III. Die Norddeutsche Ratsverfassung am Beispiel Nordrhein-Westfalen
1. Die Bürgervertretung
2. Die Gemeindeverwaltung / Der Gemeindedirektor
3. Der Nordrhein-Westfälische Bürgermeister
4. Die Aufteilung der Entscheidungsbefugnis
D. Schlussbemerkung
Zielsetzung und Themen
Die Arbeit analysiert die wesentlichen Merkmale und Unterschiede verschiedener Organisationstypen deutscher Gemeindeordnungen im Zeitraum von 1945 bis circa 1980, um die Verteilung von Entscheidungsbefugnissen und die Struktur der Verwaltungsspitzen zu verdeutlichen.
- Vergleich der vier Grundtypen deutscher Gemeindeverfassungen
- Analyse der Machtverteilung zwischen Organen (monistisch vs. dualistisch)
- Untersuchung der Verwaltungsspitze (kollegial vs. monokratisch)
- Einfluss der Besatzungsmächte auf die kommunale Selbstverwaltung
- Rolle von Bürgermeister und Gemeindedirektor im Machtgefüge
Auszug aus dem Buch
Die Gemeindeverwaltung / Der Magistrat
Der Magistrat als Verwaltungsbehörde und Exekutivorgan besteht aus den Beigeordneten und dem Bürgermeister als Vorsitzenden (§§ 65, 66 HGO). Es handelt sich also gemäß § 9 HGO um ein kollegial organisiertes Verwaltungsorgan, welches für diesen Verfassungstyp namensgebend ist. Auf die Besetzung des Magistrats haben die Bürger keinen Einfluss, da die Mitglieder aus der Mitte der Gemeindevertretung durch Wahl bestimmt werden. In Folge dessen überträgt sich oft das politische Kräfteverhältnis der Gemeindevertretung auch auf den Magistrat.
Bei der Amtsperiode trifft die hessische Gemeindeordnung eine Unterscheidung zwischen haupt- und ehrenamtlicher Tätigkeit. Während hauptamtlich tätige Magistratsmitglieder für sechs Jahre gewählt werden, wird ein Ehrenamt nur für die Wahldauer der Gemeindevertretung besetzt (§ 39 Abs.2 u. 3 HGO). Die Dauer der Amtsperiode ist länderspezifisch geregelt und somit nicht charakteristisch für einen bestimmten Verfassungstyp. Zu beachten ist auch, dass ein Mitglied des Gemeindevorstandes nicht gleichzeitig Gemeindevertreter sein darf (§ 65 Abs.2 HGO). Somit wird die Trennung von exekutiver und judikativer Gewalt bewahrt. In der Praxis verzichten die „stärksten“ Politiker meist auf einen Sitz im Magistrat.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Hergang der Analyse: Einleitung in die Thematik der kommunalen Verfassungstypen unter Berücksichtigung der historischen Rahmenbedingungen von 1945 bis 1980.
B. Grundlagen: Erläuterung der verfassungsrechtlichen Verankerung der kommunalen Selbstverwaltung sowie des Einflusses der Besatzungsmächte auf die Reorganisation des politischen Systems.
C. Merkmale und Unterschiede der Kommunalverfassungen: Detaillierte Untersuchung spezifischer Verfassungstypen (Magistrats-, Süddeutsche Rats- und Norddeutsche Ratsverfassung) anhand von Beispielen aus Hessen, Bayern und Nordrhein-Westfalen.
D. Schlussbemerkung: Resümee über die Konzentration der Macht in der Bürgervertretung und Ausblick auf Reformprozesse sowie die Annäherung der unterschiedlichen Verfassungssysteme.
Schlüsselwörter
Kommunalverfassung, Selbstverwaltung, Magistratsverfassung, Ratsverfassung, Bürgervertretung, Gemeindeordnung, Besatzungsmächte, Machtgefüge, dualistisch, monistisch, Bürgermeister, Gemeindedirektor, Verwaltungsspitze, Kommunalrecht, Selbstverwaltung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Analyse der verschiedenen Organisationstypen deutscher Gemeindeordnungen nach dem Zweiten Weltkrieg und deren spezifischen Ausprägungen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die Ausgestaltung kommunaler Hauptorgane, die Verteilung von Entscheidungsbefugnissen sowie die Organisation der Verwaltungsspitze unter historischem Einfluss.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das primäre Ziel ist es, die Merkmale und Unterschiede zwischen den verschiedenen Gemeindeverfassungstypen (Magistratsverfassung, Süddeutsche und Norddeutsche Ratsverfassung) herauszuarbeiten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine vergleichende Analyse des Kommunalrechts ausgewählter Bundesländer (Hessen, Bayern, Nordrhein-Westfalen) auf Basis der jeweiligen Gemeindeordnungen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Vorstellung der rechtlichen Grundlagen sowie eine detaillierte Prüfung der Kompetenzverteilung und der Rolle der Verwaltungsleiter in den untersuchten Bundesländern.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind insbesondere Kommunalverfassung, Selbstverwaltung, dualistische/monistische Struktur und die verschiedenen Typen der Gemeindevertretung.
Warum wird zwischen "monistisch" und "dualistisch" unterschieden?
Diese Unterscheidung ist entscheidend, um zu verstehen, wie Entscheidungsbefugnisse verteilt sind: entweder konzentriert auf ein Organ (monistisch) oder aufgeteilt auf zwei Hauptorgane (dualistisch).
Welche spezifische Rolle spielt der Gemeindedirektor in Nordrhein-Westfalen?
In der Norddeutschen Ratsverfassung agiert der Gemeindedirektor als Leiter der Verwaltung, ist jedoch primär als ausführendes Organ untergeordnet, da die zentrale Entscheidungsmacht beim Gemeinderat liegt.
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- Jens Huke (Author), 2002, Wesentliche Merkmale und Unterschiede der traditionellen Gemeindeverfassungen so, wie sie nach dem Krieg in Deutschland eingeführt wurden, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/19291