Die Europäische Fusionskontrolle


Hausarbeit, 2002

25 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhalt

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Gründe für eine europäische Fusionskontrolle

3. Entwicklung der europäischen Fusionskontrolle
3.1. Vom ersten Entwurf zur Fusionskontrollverordnung (bis 1990)
3.2. Modifikation der Fusionskontrollverordnung (seit 1990)

4. Entscheidungsfindungsprozess
4.1. Kriterien für eine Fusion gem. der FKVO
4.1.1. Umsatzschwellen
4.1.2. Umsatzberechnung
4.1.3. Zusammenschlusstatbestand
4.1.4. Der relevante Markt
4.2. Verfahren zur Kontrolle von Fusionen
4.2.1. Phase
4.2.2. Phase

5. Entscheidungen der Kommission

6. Fusion am Beispiel von Tetra Laval SA und Sidel SA
6.1 Geschäftsfelder beteiligten Unternehmen
6.2 Ablauf der Fusion
6.3 Entscheidungsbegründung der Kommission
6.4 Klage von Tetra Laval

7. Abschließende Betrachtung

Literaturverzeichnis

Eidesstattliche Erklärung

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Phase 1

Abb. 2: Phase 2

Tabellenverzeichnis

Tbl. 1: FKVO: von ersten Anzeichen bis zur Einführung

Tbl. 2: Mutterländer der wichtigsten beteiligten Unternehmen

Tbl. 3: Entscheidungen in Phase 1

Tbl. 4: Entscheidungen in Phase 2

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

In den letzten Jahren sind Meldungen über Fusionspläne von immer größer werdende Unternehmen kaum noch aus der Presse wegzudenken, entweder um sich auf neuen Märkten neu zu positionieren oder um auf ihrem Markt eine größere Marktstellung zu erlangen. Das externe Wachstum, also die Fusion mit einem anderen Unternehmen ist dabei interessanter, da Wachstum aus eigener Kraft mehr Geld und Zeit erfordert. Der Zukauf von Unternehmen ist nicht nur kostengünstiger, sondern erfordert auch nicht zwangsläufig eine neue Positionierung der Produkte, da die Akzeptanz der Kunden für ein bestehendes Produkt meist schon gegeben ist. Um die Gefahr von Monopolen sowie den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung auf dem Gemeinsamen Markt kontrollieren zu können, bedarf es europäischer Wettbewerbspolitik. Seit der Einführung der Fusionskontrollverordnung im Jahre 1989 verfügt die Europäische Union über ein vollfunktionsfähiges Wettbewerbsrecht, dass aus den drei Säulen:

- Kartellverbot
- Missbrauchsaufsicht
- Fusionskontrolle

besteht. Seit der Einführung der präventiven Fusionskontrolle hat die Kommission, welche die Wettbewerbspolitik ausführt, nun ein Regelwerk um alle Wettbewerbsbedenklichen Tatbestände zu prüfen und gegebenenfalls zu Untersagen, um einen funktionierenden Markt zu gewährleisten. An der Bedeutung und Zahl der jährlichen Anmeldungen ist zu sehen, dass ein solches Regelwerk aus der heutigen Zeit nicht mehr wegzudenken ist, da nicht nur Kunden, sondern auch die Unternehmen selbst unter Umständen von einer Fusionskontrolle profitieren können. Diese Arbeit versucht nun einen Einblick in die Fusionskontrollverordnung und in die Arbeitsweise der Kommission bezüglich Unternehmenszusammenschlüssen zu geben. Dafür wird im 2. Kapitel auf die Gründe, die zu einer europäischen Fusionskontrolle führten eingegangen. Im dritten Kapitel ist die Entwicklung der Europäischen Fusionskontrolle näher beschrieben. Kapitel vier zeigt die Verfahrensweise der Kommission bei angemeldeten Fusionen. Im 5. Kapitel wird ein Überblick über die bisherigen Entscheidungen der Kommission gegeben und im sechsten Kapitel erfolgt dann die Anwendung der Fusionskontrolleverordnung am Beispiel der bisherigen Fusion von Tetra Laval und Sidel.

2. Gründe für eine europäische Fusionskontrolle

Die Globalisierung stellt nationale Wettbewerbshüter und Unternehmen vor das Problem, einen funktionierenden Markt zu erhalten. Unternehmen wollen größer werden und Länderübergreifen agieren und Wettbewerbshüter wollen eine Verfälschung des gemeinsamen Marktes verhindern. In den 80er Jahren führten verschiedene Gründe dazu, dass aus dem Kern der europäischen Wettbewerbspolitik (Art. 85 und 86 EGV) nach zähen Verhandlungen die Verordnung Nr. 4064/89 (im folgenden FKVO genannt) entstanden ist.

1. Problem der nationalen Rechtsanwendung bei grenzüberschreitenden Zusammenschlüssen. Bestehende nationale Fusionskontrollvorschriften konnten die stark zunehmende Zahl grenzüberschreitender Zusammenschlüsse kaum erfassen. Die Durchsetzung nationalen Kartellrechts gegenüber am Zusammenschluss beteiligter Unternehmen aus anderen Mietgliedsstaaten erwies sich als problematisch, sodass es gemeinschaftsweiter Vorschriften bedurfte.
2. Rechtsunsicherheit durch unterschiedliche nationale Regelungen. Die Inhaltliche und rechtstechnische Verschiedenheit bzw. das Fehlen nationaler Fusionskontrollvorschriften führte zu Rechtsunsicherheit bei Unternehmen bzgl. Zusammenschlüssen, die über nationale Grenzen hinausgingen.
3. Harmonisierung nationalen Fusionskontrollrechts durch Gemeinschaftsrecht. Vorschriften mit gemeinschaftsweiter Bedeutung bieten zum einen, ein Kontrollinstrument für Mietgliedsstaaten ohne Fusionskontrolle, zum anderen erhöht es den Anreiz, eine entsprechende nationale Regelung zu erlassen. Eine europäische Zusammenschlusskontrolle trägt damit zur Harmonisierung der nationalen Wettbewerbsgesetze bei und kann auch unterhalb des Anwendungsbereichs der gemeinschaftlichen Kontrolle für einheitliche Rahmenbedingungen im Gemeinsamen Markt sorgen.
4. Integrationspolitische Bedeutung. Eine Voraussetzung für den 1985 geschaffenen Binnenmarkt sind einheitliche Rahmenbedingungen für Unternehmen, die im Gemeinsamen Markt tätig sind. Dazu ist auch die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen zu zählen. Die Entscheidung für oder gegen einen Standort, darf nicht von Fusionskontrollvorschriften abhängig sein, da sonst eine dominierende Marktstellung in Ländern ohne Kontrollvorschriften kaum zu verhindern wäre. Einer gemeinschaftlichen Fusionskontrolle kommt damit auch integrationspolitische Bedeutung zu.
5. Konzentrationstendenzen als Gefahr für den Binnenmarkt. Die Anpassungsprozesse der Unternehmen an den Binnenmarkt waren in der Vergangenheit mit einer ständig steigenden Zahl an Fusionen gekennzeichnet, die zu Konzentrationsprozessen führten. Internationale und gemeinschaftsweite Zusammenschlüsse nahmen im Verhältnis zu nationalen deutlich zu. Eines der Hauptmotive für Fusionen war die Stärkung der Marktstellung. Die Gefahr der Monopolbildung durch die Konzentrationstendenzen und der damit abnehmende Wettbewerbsdruck gefährdete die Vorteile eines gemeinsamen Binnenmarktes.
6. Mangelnde Wettbewerbsregelungen von Zusammenschlüssen durch die Art. 85 und 86 EWGV. Da es bisher keine ausdrücklichen Wettbewerbsregelungen bzgl. Fusionen im EWGV gab, war umstritten, inwiefern die Vorschriften der Art. 85 und 86 sowie die VO Nr. 17/62 (Erste Durchführungsverordnung zu den Art. 85 und 86) greifen.

- Bei Art. 85 ist die Problematik, dass Verträge oder abgestimmte Verhaltensweisen über diesen Artikel entscheidbar sind. Aber ein Unternehmenszusammenschluss, der die rechtliche Selbstständigkeit der beteiligten Unternehmen aufhebt, kann an sich nicht über Art. 85 EWGV entschieden werden.

- In Art. 86 ist die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung geregelt. Allerdings ist fraglich, ob ein Zusammenschluss, der die Struktur der Unternehmen und der Märkte verändert, als missbräuchliche Ausnutzung angesehen werden kann.[1]

Diese Gründe und die voranschreitende Globalisierung führten dazu, dass die bisherigen Regelungen der EU kein ausreichendes Instrumentarium darstellten, um weiterhin einen funktionsfähigen Markt zu gewährleisten.

3. Entwicklung der europäischen Fusionskontrolle

3.1 Vom ersten Entwurf zur Fusionskontrollverordnung (bis 1990)

Erste Regelungen für europäische Wettbewerbspolitik finden sich schon in den 1951 geschlossenen Verträgen über die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS).[2] Bedeutender für die Einrichtung einer Zusammenschlusskontrolle ist allerdings der Spaak-Bericht (Bericht über die Vorteile eines gemeinsamen Marktes) aus dem Jahr 1956, in dem zum erstem mal konkret von einer europäischen Fusionskontrolle (FK) die Rede ist.[3] Die am 25.03.1957 geschlossenen Verträge, für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), enthalten die ersten entscheidenden Wettbewerbsregeln (Art. 85-94 EWGV), die auch heute noch gelten.[4] Wobei die Art. 85 (verbotene Vereinbarungen) und Art. 86 (Missbrauch einer Marktbeherrschenden Stellung) die wichtigsten darstellen. Allerdings, bestand trotz dieser Artikel immer noch eine Lücke in den europäischen Wettbewerbsregelen bzgl. der Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen.[5] Nach dem ‚Continental-Can-Urteil’, bei dem der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Entscheidung der Kommission aufgehoben hatte, weil er den Art. 86 anders auslegte, wurde eine Verordnung für Fusionen immer dringlicher. So legte die Kommission am 31.10.1973 dem Ministerrat ihren ersten Vorschlag für eine europäische FKVO vor. Trotz Zustimmung des Europäischen Parlaments und dem Wirtschafts- und Sozialausschuss, lehnte der Ministerrat den Vorschlag ab, da nicht nur Uneinigkeit bei der Rechtsgrundlage und dem Anwendungsbereich der FKVO bestand, sondern auch die präventive Anmeldepflicht, die Ausnahmenregelung und die Entscheidungsbefugnis der Kommission und der Mitgliedstaaten Streitpunkte waren. Ebenso wurden die Vorschläge von 1981, 1984 und 1986 abgelehnt, sodass das Europäische Parlament 1986 vorschlug, einen neuen Anfang zu machen und alle bisherigen Vorschläge zurückzuziehen. Im Zuge des ‚Philip-Morris-Urteils’ von 1987, wo der EuGH erstmals Art. 85 EWGV auf einen Zusammenschluss anwandte, wuchs der Druck auf die Kommission und den Ministerrat, eine europäische FKVO zu erlassen. Im April 1988 lag dem Ministerrat ein neugefasster Entwurf vor, der erneut abgelehnt wurde. Allerdings bestand bei der Ratssitzung am 22.06.1988 endlich Einigkeit darüber, eine europäische FKVO einzuführen. Nach weiteren Verhandlungen wurde die Verordnung (VO) Nr. 4064/89 (im allgemeinen Fusionskontrollverordnung genannt) am 21.12.1989 vom Ministerrat einstimmig verabschiedet und bildet seit ihrem Inkrafttreten am 21.09.1990 die Grundlage für die Kontrolle von Fusionen, die den Gemeinsamen Markt betreffen.[6] Einen chronologischen Überblick gibt Tbl. 1

Tbl. 1: FKVO: von ersten Anzeichen bis zur Einführung

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

vgl. Basedow, J.: in: EG-Wettbewerbsrecht Kommentar, Immenga, U./Mestmäcker, E.-J.(Hrsg.) München Bd. 1 1997, S. 418-419

vgl. . Noll, B.: Die Eu-Kommission als Hüterin des Wettbewerbs uns als Beihilfen Kontrolleur in: Wirtschaftwissenschaftliches Studium Zeitschrift für Ausbildung und Hochschulkontakt, Januar 2002, Nr.1, S. 15

3.2 Modifikationen der Fusionskontrollverordnung (seit 1990)

Damit die FKVO ein effizientes Fusionskontrollinstrument der Kommission unter den wandelnden wirtschaftlichen und politischen Bedingungen bleibt, hat die Kommission seit dem Inkrafttreten am 21.09.1990 einige Durchführungsverordnungen und Mitteilungen zur FKVO veröffentlicht. Die Mitteilungen sollen Interessierten und Betroffenen die Anwendung und Auslegung der Fusionskontrollvorschriften erleichtern und transparenter machen. Die erste Durchführungsverordnung von 1989 wurde durch die zweite aus dem Jahre 1994 ersetzt. Im Zuge der Erfahrungen mit der Fusionskontrolle wurde am 01.03.1998 die dritte Durchführungsverordnung erlassen, die Einzelheiten bzgl. der Anmeldung, Fristen und Anhörung regelt.

[...]


[1] vgl. Basedow, J.: in: EG-Wettbewerbsrecht Kommentar, Immenga, U./Mestmäcker, E.-J.(Hrsg.) München Bd. 1 1997, S. 418-419

[2] vgl. Noll, B.: Die EU-Kommission als Hüterin des Wettbewerbs uns als Beihilfen Kontrolleur in: Wirtschaftwissenschaftliches Studium Zeitschrift für Ausbildung und Hochschulkontakt, Januar 2002, Nr.1, S. 15

[3] vgl. Schmidt, I./ Schmidt, A.: Europäische Wettbewerbspolitik, München: 1997, S. 2

[4] vgl. Noll, B.: Die Eu-Kommission als Hüterin des Wettbewerbs uns als Beihilfen Kontrolleur in: Wirtschaftwissenschaftliches Studium Zeitschrift für Ausbildung und Hochschulkontakt, a.a.O., S. 15

[5] vgl. ebenda, S. 15

[6] vgl. Basedow, J.: in: EG-Wettbewerbsrecht Kommentar, a.a.O., S. 420-421

Ende der Leseprobe aus 25 Seiten

Details

Titel
Die Europäische Fusionskontrolle
Hochschule
Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg in Sankt Augustin  (Volkswirtschaft)
Note
1,7
Autor
Jahr
2002
Seiten
25
Katalognummer
V19319
ISBN (eBook)
9783638234702
ISBN (Buch)
9783640127962
Dateigröße
474 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Europäische, Fusionskontrolle
Arbeit zitieren
Jeannine Bansemer (Autor:in), 2002, Die Europäische Fusionskontrolle, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/19319

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