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Vertragsverletzung als Wettbewerbsverstoß

Vom „Ausschank unter Eichstrich“, über „Kontostandsauskunft“ zur „Änderung der Voreinstellung“

Title: Vertragsverletzung als Wettbewerbsverstoß

Seminar Paper , 2011 , 29 Pages , Grade: 18,00

Autor:in: Franziska Gloria Kurt (Author)

Law - Civil / Private, Trade, Anti Trust Law, Business Law
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Die Novellierungen des UWG im Jahr 2004 und im Zuge der Umsetzung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken im Binnenmarkt im Jahr 2008 führten zu verschiedenen Änderungen im Anwendungsbereich des UWG. Vor allem wurde der Begriff der „Wettbewerbshandlung“ in § 2 I Nr.1 UWG durch die „geschäftliche Handlung“ ersetzt.
Auf die damit verbundenen Veränderungen für die Fallgruppe von „Handlungen nach dem Geschäftsabschluss“, namentlich Vertragsver-letzungen, wird in der Arbeit unter Berücksichtigung der höchstrich-terlichen Rechtsprechung eingegangen und ihre wachsende Bedeutung herausgearbeitet.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Entwicklung des Wettbewerbsrechts

III. Vertragsverletzung in der Rechtsprechung des BGH im Zuge der historischen Entwicklung des UWG

1. UWG 1909

a. Fallgruppe: Kundentäuschung zum Mittel des Wettbewerbs

aa. BGH: „Ausschank unter Eichstrich I“

bb. BGH: „Ausschank unter Eichstrich II“

cc. BGH: „Irreführende Kontostandsauskunft“ (2002)

b. Fallgruppe: Erhaltung des Kundenstammes

2. UWG 2004

a. BGH: „Irreführender Kontoauszug“ (2007)

b. BGH: „Änderung der Voreinstellung I“ (2007)

3. UWG 2008

a. BGH: „Änderung der Voreinstellung II“ (2009)

b. BGH: „Ahd.de“ (2009)

c. BGH: „Gewährleistungsausschluss im Internet“ (2010)

d. BGH: „Voreinstellung III“ (2010)

4. Zwischenergebnis

IV. Bewertung der neuen Rechtslage durch die Literatur

1. Verhältnis des Lauterkeitsrechts zum Vertragsrecht

2. Begrenzung der lauterkeitsrechtlichen Sanktionierung von Vertragsverletzungen

a. Differenzierung zwischen „versehentlich“ und „bewusst“

b. Verbraucherrelevanz als Korrektiv

c. Weitere Korrektive

3. Objektiver Zusammenhang zwischen dem Handeln und der Durchführung eines Vertrages

4. Zwischenergebnis

V. Die Vertragsverletzung im Wettbewerbsrecht von 2008

1. Anwendungsbereich: geschäftliche Handlung

2. § 3 III UWG („Schwarze Liste“)

3. Spezialtatbestände §§ 4-6 UWG

a. Verstoß gegen § 4 Nr. 1 - 11 UWG

aa. § 4 Nr.1 UWG (unsachlicher Einfluss)

bb. § 4 Nr.10 UWG (gezielte Behinderung)

cc. § 4 Nr.11 UWG (Verstoß gegen gesetzliche Vorschrift)

b. Verstoß gegen §§ 5, 5a UWG

aa. § 5 UWG (Irreführung)

bb. § 5a UWG (Irreführung durch Unterlassen)

4. Verstoß gegen § 7 UWG (unzumutbare Belästigung)

5. Die Generalklausel § 3 I/II UWG

VI. Aktuelle Problemstellungen und Fazit

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die Entwicklung und aktuelle Einordnung von Vertragsverletzungen als wettbewerbswidrige Handlungen nach dem UWG. Im Zentrum steht die Frage, inwieweit verbraucherschutzrechtliche Anforderungen und die Neuregelungen durch die UGP-Richtlinie dazu führen, dass vertragswidriges Verhalten nunmehr lauterkeitsrechtlich sanktioniert wird und welche Abgrenzungskriterien hierfür maßgeblich sind.

  • Historische Entwicklung des Begriffs der Wettbewerbshandlung in der BGH-Rechtsprechung.
  • Einfluss der UGP-Richtlinie und der UWG-Novelle 2008 auf das Verständnis der "geschäftlichen Handlung".
  • Verhältnis zwischen allgemeinem Vertragsrecht und spezialgesetzlichem Wettbewerbsrecht.
  • Anwendung der Spezialtatbestände (§§ 4-6 UWG) auf Vertragsverletzungen.
  • Korrektive und Beweislastfragen bei der lauterkeitsrechtlichen Beurteilung nachvertraglicher Pflichtverletzungen.

Auszug aus dem Buch

III. Vertragsverletzung in der Rechtsprechung des BGH im Zuge der historischen Entwicklung des UWG

Anknüpfungspunkt für die Anwendbarkeit des UWG 1909 war der aus § 1 UWG 1909 (Verbot des Sittenverstoßes) abgeleitete Begriff der Wettbewerbshandlung, der zu diesem Zeitpunkt nicht legaldefiniert war. Voraussetzung war, dass das Verhalten objektiv geeignet ist, den Absatz oder Bezug einer Person zum Nachteil einer anderen Person (Nachteilserfordernis) und damit den Wettbewerb zu fördern (Handlung zur Förderung des Wettbewerbs). Zusätzlich bedurfte es auf subjektiver Ebene der „Absicht des Handelns zur Förderung des Wettbewerbs“ (Wettbewerbsförderungsabsicht), sofern diese nicht völlig hinter anderen Beweggründen zurücktrat.

Ein Handeln zur Förderung des Wettbewerbs war nur bei Handlungen vor Vertragsschluss möglich. Handlungen nach Vertragsschluss dienen ausschließlich der Abwicklung eines Vertragsverhältnisses und können nicht mehr den Absatz fördern. Ihnen fehlt ein Bezug zu Mitbewerbern (sog. Wettbewerbsverhältnis) und eine Außenwirkung im Wettbewerb (sog. Marktbezug). Die Wettbewerbshandlung endete somit im Verständnis des BGH mit dem Vertragsschluss. Ein Verstoß gegen vertragliche Pflichten konnte daher grundsätzlich keine Wettbewerbshandlung darstellen, sondern unterlag ausschließlich der vertragsrechtlichen Prüfung. Die Rechtsprechung ging damit davon aus, dass Zweck des UWG nicht der Ausgleich von Leistungsstörungen sein kann.

Ausnahmsweise beurteilte die Rechtsprechung die Sachlage anders, wenn ein „Handeln zur Förderung des Wettbewerbs“ anzunehmen war. Dann konnten auch Handlungen nach Vertragsschluss als Wettbewerbshandlungen gewertet werden, wenn die Vertragsverletzungen in Umfang und Ausmaß ein besonderes Gewicht hatten. Die Rechtsprechung entschied dies für folgende Fallgruppen: Ein Unternehmer hat es von vornherein auf eine Täuschung/Irreführung des Kunden abgesehen und ein Unternehmer versucht durch vertragsbezogene Maßnahmen zu verhindern, dass Kunden zu Mitbewerbern abwandern (Erhaltung des Kundenstammes).

Zusammenfassung der Kapitel

I. Einleitung: Diese Einleitung erläutert die Auswirkungen der UWG-Novellen 2004 und 2008 auf den Anwendungsbereich, insbesondere den Übergang von der "Wettbewerbshandlung" zur "geschäftlichen Handlung".

II. Entwicklung des Wettbewerbsrechts: Dieses Kapitel zeichnet die historische Entwicklung vom Schutz der Konkurrenten hin zu einem einheitlichen Schutzmodell nach der UGP-Richtlinie nach.

III. Vertragsverletzung in der Rechtsprechung des BGH im Zuge der historischen Entwicklung des UWG: Hier wird detailliert analysiert, wie der BGH Vertragsverletzungen historisch beurteilte und unter welchen Ausnahmen er diese als lauterkeitsrechtlich relevant einstufte.

IV. Bewertung der neuen Rechtslage durch die Literatur: Dieses Kapitel fasst die wissenschaftliche Diskussion über das Verhältnis von Vertrags- und Lauterkeitsrecht sowie die Suche nach Korrektiven für die Einbeziehung von Vertragsverletzungen zusammen.

V. Die Vertragsverletzung im Wettbewerbsrecht von 2008: Hier wird das aktuelle Prüfschema für Vertragsverletzungen erläutert, angefangen bei der "Schwarzen Liste" bis hin zu den Spezialtatbeständen und der Generalklausel.

VI. Aktuelle Problemstellungen und Fazit: Das Fazit resümiert die Problematik der Zuständigkeitsausweitung der Wettbewerbsgerichte und stellt offene Fragen zur Trennung von Vertragsrecht und Lauterkeitsrecht in den Raum.

Schlüsselwörter

UWG, Lauterkeitsrecht, Vertragsverletzung, Wettbewerbshandlung, geschäftliche Handlung, BGH, UGP-Richtlinie, Verbraucherschutz, Marktbezug, Tatbestandsmerkmale, Sonderdeliktsrecht, Absatzförderung, Schwarze Liste, Spezialtatbestände, Irreführung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die rechtliche Einordnung von Vertragsverletzungen als Wettbewerbsverstöße unter dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), insbesondere unter Berücksichtigung der Neuregelungen durch die UGP-Richtlinie.

Was sind die zentralen Themenfelder der Publikation?

Zentral sind die historische BGH-Rechtsprechung zu Vertragsverletzungen, die Interpretation des Begriffs der "geschäftlichen Handlung" und die daraus resultierenden Abgrenzungsprobleme zum allgemeinen Vertragsrecht.

Welches Ziel verfolgt die Autorin mit dieser Untersuchung?

Das Ziel ist es, die wachsende Bedeutung von Vertragsverletzungen im Wettbewerbsrecht herauszuarbeiten und aufzuzeigen, wie sich die höchstrichterliche Rechtsprechung an die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst hat.

Welche wissenschaftlichen Methoden werden angewendet?

Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Arbeit, die auf einer umfassenden Analyse der BGH-Rechtsprechung, der maßgeblichen Literatur sowie der richtlinienkonformen Auslegung der gesetzlichen Tatbestände basiert.

Was wird im Hauptteil der Arbeit detailliert behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die historische Entwicklung, die Bewertung durch die Literatur und ein praktisches Prüfschema für Vertragsverletzungen nach aktuellem UWG-Recht.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Untersuchung?

Zu den prägenden Begriffen zählen neben dem UWG selbst vor allem die Begriffe Vertragsverletzung, Wettbewerbshandlung, geschäftliche Handlung und der für die Einordnung kritische objektive Zusammenhang.

Wie unterscheidet sich die Beurteilung von Vertragsverletzungen nach dem UWG 2008 vom alten Recht?

Unter dem alten Recht war das Kriterium der zeitlichen Zäsur (vor oder nach Vertragsschluss) entscheidend; heute wird stattdessen auf das Merkmal der "geschäftlichen Handlung" und den objektiven Zusammenhang abgestellt.

Warum ist die Unterscheidung zwischen "versehentlichem" und "bewusstem" Verhalten relevant?

Diese Differenzierung dient als Korrektiv in der Rechtsprechung, um zu beurteilen, ob eine Vertragsverletzung das erforderliche Gewicht für eine wettbewerbsrechtliche Relevanz besitzt, auch wenn das subjektive Merkmal der Wettbewerbsabsicht entfallen ist.

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Details

Title
Vertragsverletzung als Wettbewerbsverstoß
Subtitle
Vom „Ausschank unter Eichstrich“, über „Kontostandsauskunft“ zur „Änderung der Voreinstellung“
College
University of Dusseldorf "Heinrich Heine"
Course
Lauterkeitsrecht; Die Umsetzung der UGP-Richtlinie
Grade
18,00
Author
Franziska Gloria Kurt (Author)
Publication Year
2011
Pages
29
Catalog Number
V193297
ISBN (eBook)
9783656183815
ISBN (Book)
9783656185345
Language
German
Tags
Wettbewerbsrecht Vertragsverletzung
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Franziska Gloria Kurt (Author), 2011, Vertragsverletzung als Wettbewerbsverstoß, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/193297
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