Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
Definitionen von Denunziation
Vorbedingungen der Denunziationsbereitschaft
Wer denunzierte wen und weshalb?
Motive der Denunzianten
Die selbstüberwachende Gesellschaft und die Denunziationsforschung
Schlussbetrachtung
Literaturverzeichnis
Einleitung
„Nichts war einfacher, als einen unliebsamen Zeitgenossen, mit dem man privaten Streit hatte, wegen einer derartigen Äußerung (Heimtücke; H.P) bei der Gestapo zu denunzieren, worauf der Angezeigte ein Verfahren wegen Heimtückevergehen mit einiger Sicherheit erwarten konnte“[1] und Steinberg merkt an, dass die Akten der Gestapo „einen bemerkenswerten Einblick in die Verhaltensweisen von Menschen unter einem totalitären System geben, vor allem aber in das Ausmaß des kaum vorstellbaren Denunziationswesens“[2].
Diese zwei Meinungen waren jedoch für die Majorität der Historiker nicht konsensfähig. Bis in die 1990er Jahre hinein galt in der deutschen Geschichtswissenschaft das Postulat von Delarue[3], welcher die Vollkommenheit und allumfassende Macht der Gestapo[4] herausstellte.Mit Bezug auf ähnliche Ansichten wurden sowohl in der Bevölkerung als auch in der Geschichtswissenschaft die Denunziationen verschwiegen. Retrospektiv wurde attestiert, dass man theoretische Absichten mit der Wirklichkeit und das ideologische Programm mit der Realität verwechselt habe[5].
Erst mit dem bahnbrechenden Werk[6] des kanadischen Historikers Robert Gellately gelang der Paradigmenwechsel in der Forschung[7]. Die Interdependenz von Polizei und Gesellschaft wurde infolgedessen so gedeutet, dass Denunziationen aus der Bevölkerung die wichtigste Quelle staatspolizeilichen Handels seien. Die Gestapo war jetzt nicht mehr die omnipräsente Terrortruppe sondern eine unterbesetzte[8], überbürokratisierte Behörde, welche mit einer Aufgabeninflation konfrontiert, ihren entgrenzten Feindbildern hinterher hinkte[9].
Die Denunziationsforschung lieferte und liefert ihre Beiträge zur Entschlüsselung des ‚Gestapo-Mythos‘[10] und Gellately sieht eine so immense Abhängigkeit der Gestapo von Denunziationen, dass er die deutsche Gesellschaft als eine sich selbstüberwachende charakterisierte[11]. Neben dieser These beschäftigt sich die Denunziationsforschung mit der Frage der Repräsentativität der Lokal- und Regionalstudien, der geschlechterspezifischen Ausprägung des Denunziationswesens und dessen quantitativer Ausprägung[12]. Obwohl diese Fragen miteinander verwoben sind, soll in dieser Arbeit der Aspekt der Validität der sich selbstüberwachenden Gesellschaft im Vordergrund stehen.
Hierfür wird zuerst der Begriff der Denunziation definiert und deutlich gemacht, wie er im weiteren Verlauf der Arbeit verwendet wird. Ferner werden die sozio-politschen Vorbedingungen des ‚Denunziationswesens‘ erläutert, da ohne dieses Wissen die Diskussion der ‚selbstüberwachenden Gesellschaft‘ im kenntnisleeren Raum blieben würde. Aufgrund der Konzentration auf den Aspekt der ‚selbstüberwachenden Gesellschaft‘ werden zwar Forschungspositionen zu den Denunziaten und ihren Motiven, sowie den Inhalten einer Denunziation diskutiert, jedoch konnte die Bedeutung der ‚institutionalisierten Denunziation‘, des V-Leute Systems und die Adressaten einer Denunziation nur kursorisch erwähnt werden. Der Großteil der Arbeit ist daran anschließend der Überprüfung von Gellatelys These gewidmet. Es soll der Frage nachgegangen werden, inwieweit andere historische Untersuchungen seine These untermauern – oder falsifizieren konnten.
Definitionen von Denunziation
Der heute gemeinhin negativen Konnotation des Begriffes Denunziation geht Diewald-Kerkmann kurz nach. Sie erklärt etymologisch, dass eine Denunziation im antiken Römischen Recht eine Anzeige war und im deutsch-sprachigem Raum, der im 19. Jahrhundert geprägte Vers von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben („Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant“) dafür verantwortlich ist, dass mit einer Denunziation Motive wie Neid und Rache verbindet werden und sie somit als moralisch verwerflich gilt[13]. Ähnlich sehen Sheila Fitzpatrick und Robert Gellately[14], dass im 20. Jahrhundert Denunziation mit Verrat gleichgesetzt wurde und Denunziaten als Feiglinge und verachtenswerte Personen galten[15].
Um diesen Befund weiter zu erhärten, soll die Erklärung zum Definitionsbegriff aus Lexika verschiedener Dekaden herangezogen werden. 1929 war eine Denunziation „die an eine zur Verfolgung strafbarer Handlungen zuständige Behörde gerichtete Anzeige, durch die jemand einer strafbaren Handlung beschuldigt wird“[16]. Somit ist die Position von Diewald-Kerkmann, dass schon im 19. Jahrhundert der Denunziant eine zu verachtende Person war, hiermit nicht zu bestätigen. 1956[17] ist dann zu lesen, dass eine Anzeige aus niederen Beweggründen als Denunziation zu bezeichnen ist und zehn Jahre später wird das Motiv der Rachsucht im Lexikon[18] betont. Aus diesen Passagen lässt sich vermuten, dass das Erlebnis der NS-Zeit das Verständnis von Denunziationen verändert hat. Da diese Frage hier nicht geklärt werden kann und soll, werden im Folgenden die Definitionen vorgestellt, welche in der Geschichtswissenschaft erarbeitet wurden, um mit dem Themenkomplex der Denunziation arbeiten zu können.
Dass die Definition von Denunziationen ein gravierendes durchgängiges Problem ist und vor allem die juristische Grenze zwischen (politischer) Anzeigen und Denunziation für die Geschichtswissenschaft zu indifferent sind, erkennt Gerhard Sälter und erklärt als wesentliches Kriterium die Motive der Anzeige, um von einer Denunziation sprechen zu können[19].
Martin Broszat verstand schon 1977 unter Denunziationen „eine nicht durch Amtspflicht oder Gesetzesnorm gebotene, vielmehr freiwillig erfolgte Anzeige eines angeblichen oder wirklichen Verhaltens, das aus Sicht des NS-Regimes zu missbilligen war, mit dem Ziel der Bestrafung dessen, gegen den sich die Anzeige richtete“[20]. Diese Ausklammerung der institutionelle Anzeige[21], wird von Hensle ebenfalls vertreten. Michael P. Hensle sieht in einer Denunziation nicht nur die Weitergabe von Informationen über politisch unerwünschtes Verhalten, sondern „eine staatlich erwünschte, aber nicht organisierte Kooperation der Bevölkerung mittels Information der Behörden über Devianz“[22]. Eine andere Auffassung der Denunziation wird bei Christine Arbogast deutlich. Sie möchte auch die politischen Beurteilungen der NSDAP, welche bei Beförderungen usw. eingeholt werden mussten, als Denunziation verstehen. Sie ist der Ansicht, dass die Befragung von Arbeitskollegen und Nachbarn durch Parteifunktionäre eine Denunziation darstellte. Ferner ist sie der Auffassung, dass hierbei politische Belastungen und (kleinbürgerliche) Sittlichkeits- und Moralvorstellungen miteinander verschränkt wurden. Somit wäre also eine rein politische Denunziation gar nicht möglich[23].
Fitzpatrick und Gellately verstehen unter einer Denunziation hingegen eine spontane Information[24] eines einzelnen Bürgers an den Staat oder eine andere Autorität, in der ein anderer Bürger eines illegalen oder amoralischen Vergehens beschuldigt wird[25].
Peter Steinbach versteht unter Denunziationen ein System innergesellschaftlicher Verankerung und Kontrolle durch eine Zuträgerschaft, welche sich in den Dienst der polizeilichen Kontrolle stellt. Die Denunziation wird hier genutzt um durch eine Politisierung private Probleme zu lösen, indem der Gestapo Zugang in das private Umfeld gestattet wird[26]. Mit dieser Definition wird die Bedeutung von Denunziationen zwar benannt, aber der Begriff an sich wird nicht näher erörtert. Ein ähnliches Verständnis von Denunziationen hat Ralph Jessen. Er sieht den Denunzianten als eine Person, welche in informelle Beziehungsnetzwerke (Familie, Betrieb, Nachbarschaft, Verein) eingebunden war und diese durch die Mitteilung an die Gestapo (oder einer anderen Institution) dem staatlichen Zugriff eröffnete. Jessen sieht in Denunziationen kein individuelles Verhalten oder gar Fehlverhalten, sondern versteht sie als ein breites soziales Phänomen im ‚Dritten Reich‘[27]. Dieses Verständnis wird von Gerhard Paul geteilt, denn für ihn ist „eine Denunziation kein Ausdruck schlechter Charaktereigenschaften des Individuums, sondern eine intentionale Kollektivaktion, welche in komplizierte gesellschaftliche und administrative Zusammenhänge eingefügt ist“[28].
Giesela Diewald-Kerkmann definiert eine politische Denunziation als eine freiwillig erstattete Anzeige bei einer Behörde des NS-Staates[29], welche Abweichungen von der ideologischen Norm, Einstellung oder Verhalten betreffen und eine Bestrafung des Angezeigten beabsichtigen[30]. Sie möchte einerseits eine Trennung von politischen und privaten Denunziationen erreichen, aber andererseits ist ihre Unterscheidung dieser miteinander verwobenen Formen nicht stichhaltig und sie selbst formuliert an anderer Stelle, dass „eine politische Denunziation sehr häufig für private Zwecke instrumentalisiert wurde“[31].
Neben diesen komplexen Definitionen gab es Versuche sie einfach greifbar zu machen. So definiert Katrin Dördelmann eine Denunziation simpel als die Anzeige politisch unerwünschten Redens oder Handelns anderer durch Privatpersonen[32].
Da die Freiwilligkeit und Unabhängigkeit, also der Handlungsspielraum des Denunzianten berücksichtigt wird, gleichzeitig aber eine Spontanität negiert wird und ferner das Moment der beabsichtigten Bestrafung erwähnt wird, ist meines Erachtens die Definition von Broszat am fruchtbarsten und wird dem in folgenden Kapiteln verwendenden Definitionsbegriff zugrunde liegen.
[...]
[1] Inge Marßolek u. René Ott: Bremen im Dritten Reich. Anpassung, Widerstand, Verfolgung, Bremen 1986, hier: S. 192.
[2] Hans-Josef Steinberg: Widerstand und Verfolgung in Essen 1933-1945, Bonn Bad Godesberg ²1973, hier: S. 19.
[3] Jacques Delarue: Geschichte der Gestapo, Düsseldorf 1964.
[4] Allein ein Blick auf die Personenkartei der Gestapo zeigt, dass mitnichten alles und jeder im ‚Dritten Reich‘ überwacht wurde. Am 01.01.1939 umfasste die zentrale Personenkartei der Sicherheitspolizei 1,98 Millionen Karten. Jede Karte steht für eine Person, welche irgendwie Bestandteil einer sicherheitspolizeilichen ‚Operation‘ wurde. Vgl. Volker Eichler: Die Frankfurter Gestapo-Kartei. Entstehung, Struktur, Funktion, Überlieferungsgeschichte und Quellenwert, in: , in: Paul, Gerhard u. Mallmann, Klaus-Michael (Hg.): Die Gestapo. Mythos und Realität, Darmstadt 2003, S. 178-199, hier: S. 188.
[5] Gerhard Paul u. Klaus-Michael Mallmann: Auf dem Weg zu einer Sozialgeschichte des Terrors, in: Paul, Gerhard u. Mallmann, Klaus-Michael (Hg.): Die Gestapo. Mythos und Realität, Darmstadt 2003, S. 3-18, hier: S. 5, im Folgenden: Paul u.Mallmann: Auf dem Weg zu einer Sozialgeschichte des Terrors.
[6] Robert Gellately: The Gestapo and GermanSociety.Enforcing Racial Policy 1933 – 1945, Oxford 1990, im Folgenden: Gellately: The Gestapo and GermanSociety.
[7] Bisherige Aussagen zum Denunziationswesen charakterisiert Paul als ‚Abfallprodukte‘ von Forschungen über Widerstand, Gestapo und Sondergerichte. Vgl. Gerhard Paul: Private Konfliktregulierung, gesellschaftliche Selbstüberwachung, politische Teilhabe?Neuere Forschungen zur Denunziation im Dritten Reich, in: Archiv für Sozialgeschichte, Bd. 42, 2002, S. 380-402, hier: S. 384, im Folgenden: Paul: Private Konfliktregulierung.
[8] ‚Am Vorabend des Zweiten Weltkrieges‘ kam etwa ein Gestapobeamte auf zehntausend Bewohner einer Großstadt. In ländlichen Regionen war die Zahl noch höher. Vgl. Eric A. Johnson u. Karl-Heinz Reuband: Die populäre Einschätzung der Gestapo. Wie allgegenwärtig war sie wirklich?, in: Paul, Gerhard u. Mallmann, Klaus-Michael (Hg.): Die Gestapo. Mythos und Realität, Darmstadt 2003, S. 417-436, hier: S. 418, im Folgenden: Johnson u. Reuband: Die populäre Einschätzung der Gestapo.
Diewald-Kerkmann bestätigt die Zahlen und bezeichnet die Personalausstattung der Gestapo als „jämmerlich”. Vgl. Giesela Diewald-Kerkmann: Politische Denunziationen im NS-Regime. Die kleine Macht der „Volksgenossen“, Bonn 1995, hier: S. 25, im Folgenden: Diewald-Kerkmann: Politische Denunziationen im NS-Regime.
[9] Paul u. Mallmann: Auf dem Weg zu einer Sozialgeschichte des Terrors, S. 11.
[10] Mittlerweile ist erforscht worden, dass es nicht einen Mythos gab, sondern sowohl aus der Bevölkerung heraus, als auch vom Regime selbst (mithilfe von Propaganda, Halbwahrheiten, Zensur, Gerüchten, Klatsch), verschiedene Mythen gesponnen wurden. Die Wirkmächtigkeit und Konstruktion des Mythos wird u.a. erörtert bei: Robert Gellately: Allwissend und allgegenwärtig? Entstehung, Funktion und Wandel des Gestapo-Mythos, in: Paul, Gerhard u. Mallmann, Klaus-Michael (Hg.): Die Gestapo. Mythos und Realität, Darmstadt 2003, S. 47-72, im Folgenden: Gellately: Allwissend und allgegenwärtig?.
[11] Ebd., S. 67. Seine Aussagen stützt er auf Archivarbeit mit Gestapo-Akten zu Würzburg, Düsseldorf und Speyer.
[12] Paul: Private Konfliktregulierung, S. 383.
[13] Diewald-Kerkmann: Politische Denunziationen im NS-Regime, S. 19.
[14] Gellately schreibt ferner, dass eine Denunziation Verrat an sittlicher und moralischer Verpflichtung gegenüber Mitmenschen sei. Vgl. Robert Gellately: Hingeschaut und Weggesehen. Hitler und sein Volk, München 2004, hier: S. 194, im Folgenden: Gellately: Hingeschaut und Weggesehen.
[15] Sheila Fitzpatrick u. Robert Gellately: Introduction to the Practices of Denunciation in Modern European History, in: The Journal of Modern History, Bd. 68, Heft 4, 1996, S. 747-767, hier: 764, im Folgenden: Fitzpatrick u. Gellately: Introduction to the Practices of Denunciation in Modern European History.
[16] Der Große Brockhaus in 21 Bänden, Leipzig 1928-1935, Bd. 4, S.154-157, hier: S. 154.
[17] Bertelsmann Volkslexikon. Gütersloh 1956, hier: S. 350.
[18] Das Bertelsmann Lexikon in sieben Bänden, Bd.2, Gütersloh 1966, hier: S. 376.
[19] Gerhard Sälter: Denunziation. Staatliche Verfolgungspraxis und Anzeigeverhalten der Bevölkerung, in: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft, Bd. 47, 1999, S. 153-165, hier: S. 153f, im Folgenden: Sälter: Denunziation.
[20] Martin Broszat: Politische Denunziationen in der NS-Zeit. Aus Forschungserfahrungen im Staatsarchiv München, in: Archivalische Zeitschrift, Bd. 73, 1977, S. 221-238, hier: S. 221.
[21] Seit dem Januar 1937 war im Deutschen Beamtengesetz verankert, dass auch die Anzeige von außerdienstlichen Vorgängen, welche den Bestand des Reiches oder der NSDAP gefährden könnten nun eine Pflicht sei. Vgl. Reinhard Mann: Protest und Kontrolle im Dritten Reich. Nationalsozialistische Herrschaft im Alltag einer rheinischen Großstadt, Frankfurt/Main New York 1987, hier S. 291, im Folgenden. Mann: Protest und Kontrolle im Dritten Reich.
[22] Michael P. Hensle: Denunziantentum und Diktatur. Denunziation als Mittel der Machtausübung und Konfliktaustragung im nationalsozialistischen Deutschland, in: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft, Bd. 51, Heft 2, 2003, S. 144-162, hier: S. 146, im Folgenden: Hensle: Denunziantentum und Diktatur.
[23] Christine Arbogast: Von Spitzeln, „Greifern“ und Verrätern. Denunziantentum im Dritten Reich, in: Schnabel, Thomas /Hg.): Formen des Widerstandes im Südwesten 1933-1945. Scheitern und Nachwirken, Ulm 1994, S. 205-221, hier: S. 210, im Folgenden: Arbogast: Von Spitzeln, „Greifern“ und Verrätern. Dieses Problem wird im Kapitel die Motive betreffend erörtert.
[24] An dem Moment des Spontanen, kritisiert Thonfeld, dass der Handlungsspielraumin einem dynamischen Geschehen, die nüchterne Abwägung von Alternativen, soziale Zwänge und Ängste ebenso wie psychische Dispositionen zu berücksichtigen sind. Vgl. Christoph Thonfeld: Sozialkontrolle und Eigensinn: Denunziationen am Beispiel Thüringens 1933-1949, Köln u.a. 2003, hier: S. 339.
[25] Fitzpatrick u. Gellately: Introduction to the Practices of Denunciation in Modern European History, S. 748.
[26] Peter Steinbach: Vorwort, in: Paul, Gerhard u. Mallmann, Klaus-Michael (Hg.): Die Gestapo. Mythos und Realität, Darmstadt 2003, S. IX-XI, hier: S. XI, im Folgenden: Steinbach: Vorwort.
[27] Ralph Jessen: Polizei und Gesellschaft. Zum Paradigmenwechsel in der Polizeigeschichtsforschung, in: Paul, Gerhard u. Mallmann, Klaus-Michael (Hg.): Die Gestapo. Mythos und Realität, Darmstadt 2003, S. 19-43, hier: S. 42f.
[28] Paul: Private Konfliktregulierung, S. 385.
[29] Karl-Heinz Reuband ist der Hinweis zu verdanken, dass eine Denunziation auch ein (Leser)brief an eine Zeitung sein konnte, denn es war nicht unüblich, dass deviante Personen namentlich in der Zeitung angeprangert wurden. Vgl. Karl-Heinz Reuband: Denunziation im Dritten Reich: Die Bedeutung von Systemstützung und Gelegenheitsstrukturen, in: Historical Social Research, Bd. 26, Heft 2/3, 2001, S. 219-234, hier: S. 222, im Folgenden: Reuband: Denunziation im Dritten Reich.
[30] Giesela Diewald-Kerkmann: Denunziantentum und Gestapo. Die freiwilligen „Helfer“ aus der Bevölkerung, in: Paul, Gerhard u. Mallmann, Klaus-Michael (Hg.): Die Gestapo. Mythos und Realität, Darmstadt 2003, S. 288-305, hier: S. 281, im Folgenden: Diewald-Kerkmann: Denunziantentum und Gestapo.
[31] Ebd. S. 302.
[32] Katrin Dördelmann: Die Macht der Worte. Denunziationen im nationalsozialistischem Köln, Köln 1997, hier: S. 14, im Folgenden: Dördelmann: Die Macht der Worte.