Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – umgangssprachlich auch
Antidiskriminierungsgesetz genannt – ist ein Bundesgesetz, welches zum Ziel hat, Benachteiligungen aus Gründen der „Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität“ zu verhindern oder zu beseitigen.
Mit dem AGG, welches als erster Artikel des umfangreichen Artikelgesetzes „ Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung“ zum 14. August 2006 in Kraft getreten ist, hat die Bundesrepublik Deutschland vier auf der Grundlage von Art. 13 EGV erlassene EUGleichbehandlungsrichtlinien in nationales Recht umgesetzt.
Der Schwerpunkt des AGG liegt hierbei auf dem Schutz vor Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf entsprechend den Richtlinienvorgaben.
Neben einem arbeitsrechtlichen Benachteiligungsverbot sowie seinen Ausnahmeregelungen werden Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers zum Schutz vor Benachteiligungen sowie Rechte der Beschäftigten (Beschwerderecht, Leistungsverweigerungsrecht) und ihre Ansprüche bei Verstößen gegen das Benachteiligungsverbot (Entschädigung, Schadenersatz) geregelt.
Weiter im AGG verankert sind Vorschriften zum Schutz vor Benachteiligungen im Zivilrechtsverkehr.
Hier wird neben einem zivilrechtlichen Benachteiligungsverbot aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft auch ein geschlechtsspezifisches Benachteiligungsverbot verankert. Dieses erstreckt sich aber entsprechend den europarechtlichen Vorgaben nur auf Massengeschäfte und privatrechtliche Versicherungen.
Der wirksame Schutz vor Diskriminierung durch das AGG in der Praxis der Rechtsanwendung steht und fällt mit dem Beweismaß und der Darlegungs- und Beweislast.1
[...]
1 Prütting, H., Gegenwartsprobleme der Beweislast, Seite 335
Inhaltsverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- Einleitung
- Die Beweislastregel nach § 22 AGG
- Begriff des Indizes
- Der Indizienbeweis
- „Vermuten lassen“ / Vermutung der Kausalität
- Anforderungen an den Vortrag von Indiztatsachen im Rahmen des § 22 AGG
- Ins Blaue hinein...
- Exkurs: Beweisnot trotz § 22 AGG?
- Beweislastumkehr
- Nachschieben von Rechtfertigungsgründen
- Anwendungsbereich der Beweislastregel
- Europarechtliche Bedenken gegen § 22 AGG
- Rechtsprechung zur Beweislastverteilung
- Das Urteil im Wortlaut
- Literaturverzeichnis
- Anhang I
- AGG relevante Rechtsprechung
- Anhang II
- Abschnitt 7 SchlussvorschriftenI
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Seminararbeit beschäftigt sich mit der Beweislastregel nach § 22 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und untersucht, wie diese in der Praxis zur Anwendung kommt. Dabei wird der Fokus auf die Frage gerichtet, ob das AGG in der Lage ist, einen wirksamen Schutz vor Diskriminierung zu gewährleisten.
- Die Beweislastregel nach § 22 AGG und ihre Bedeutung für den Schutz vor Diskriminierung
- Der Indizienbeweis und die Anforderungen an den Vortrag von Indiztatsachen
- Die Beweislastumkehr und ihre Voraussetzungen
- Die europarechtlichen Vorgaben und ihre Relevanz für die Beweislastverteilung
- Die Rechtsprechung zur Beweislastverteilung im Rahmen des AGG
Zusammenfassung der Kapitel
Die Arbeit beginnt mit einer Einleitung, in der die Bedeutung des AGG für den Schutz vor Diskriminierung erläutert wird. Anschließend wird die Beweislastregel nach § 22 AGG im Detail analysiert, wobei die verschiedenen Aspekte des Indizienbeweises sowie die Voraussetzungen für eine Beweislastumkehr betrachtet werden. Die Arbeit beleuchtet auch europarechtliche Bedenken gegen § 22 AGG und untersucht die Rechtsprechung zur Beweislastverteilung im Rahmen des AGG. Der Text endet mit einer Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse.
Schlüsselwörter
Die Arbeit beschäftigt sich mit zentralen Themen im Bereich des Diskriminierungsschutzes, insbesondere mit der Beweislastverteilung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Schlüsselbegriffe sind dabei Indizienbeweis, Beweislastumkehr, § 22 AGG, europarechtliche Vorgaben, Rechtsprechung und Diskriminierungsschutz.
- Arbeit zitieren
- Patricio Merforth (Autor:in), 2011, Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in der Praxis, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/193705