Gerade in Anlehnung an den Fall ,,Mechthild Bach“ hat das Thema Sterbehilfe in Niedersachsen neue Aktualität und Brisanz gewonnen, sowie für Diskussionsstoff gesorgt.
(...Darstellung des Falles...)
Auch wenn es sich vorliegend grundsätzlich um einen Fall der aktiven Sterbehilfe handelt, bestehen weiterhin viele die Sterbehilfe allgemein betreffende Fragen:
Was muss oder darf ein Arzt tun, um quälende Schmerzen zu lindern? Wann ist eine Krankheit soweit fortgeschritten, dass der Patient sich in der Sterbephase befindet? Wo beginnt Sterbebegleitung beziehungsweise -hilfe rechtswidrig zu werden? Wann endet das Recht oder die Pflicht ein zu Ende gehendes Leben künstlich zu verlängern ? Diesen verschiedenartigen Fragestellungen durch möglichst einfache Entscheidungsprinzipien gerecht zu werden, ist zwar ein verständliches Verlangen, das jedoch wegen teils gegenläufiger Interessen nur begrenzt durchsetzbar ist . Die Sterbehilfe stellt uns vor existenzielle Fragen, deren Antworten zwischen den Polen ,,effektiver Lebensschutz“ und ,,tatsächliche Achtung der menschlichen Selbstbestimmung am Lebensende“ liegen . Der strafrechtliche Schutz des Lebens dauert bis zum Tode und kommt auch den unheilbar Kranken zu Gute , während der Gedanke der autonomen Selbstbestimmung nicht nur die allgemeine Ausgestaltung des Lebens, sondern auch den Sterbevorgang als letzte Lebensphase erfasst .
Angesichts einer alternden Gesellschaft und der Fortschritte in der Medizin stellt sich bei rund 850.000 Todesfällen im Jahr bei mehr als einem Drittel die Frage nach behandlungsbegrenzenden Entscheidungen am Lebensende . Anhand des Stichwortes Sterbehilfe wird dieser Problemkreis seit längerem eingehend diskutiert . Mit wachsender Manipulierbarkeit des Todes durch die moderne Medizin und mit dementsprechend steigendem Selbstbestimmungsinteresse über das eigene Leben und Sterben stellt sich die Frage nach den Möglichkeiten und Grenzen der Sterbehilfe .
Die folgende Arbeit soll zunächst die rechtlich verschieden zu beurteilenden Arten der Sterbehilfe darstellen, sowie deren verfassungsrechtliche Problematik und die aktuelle Rechtsprechung zur passiven Sterbehilfe darstellen und kritisch bewerten.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Begriff der Sterbehilfe und Strafbarkeit
1. Die echte und die indirekte Sterbehilfe
2. Die unechte Sterbehilfe
a. Die aktive Sterbehilfe
b. Die passive Sterbehilfe
III. Verfassungsrechtliche Problematik
IV. Aktuelle Rechtsprechung zur passiven Sterbehilfe:
Urteil des BGH vom 25.6.2010 (2 StR 454/09)
1. Leitsätze
2. Sachverhalt
3. Entscheidungsgründe
4. Stellungnahme
V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte zur Sterbehilfe
VI. Schlussbetrachtung
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die strafrechtliche Einordnung der verschiedenen Formen der Sterbehilfe unter besonderer Berücksichtigung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten und analysiert kritisch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Behandlungsabbruch.
- Abgrenzung zwischen aktiver, passiver und indirekter Sterbehilfe
- Verfassungsrechtliche Grundlagen und das Patientenverfügungsgesetz
- Kritische Analyse des BGH-Urteils vom 25.6.2010 zum Behandlungsabbruch
- Rechtssicherheit im ärztlichen Handeln bei Sterbeprozessen
Auszug aus dem Buch
1. Die echte und die indirekte Sterbehilfe
Unproblematisch ist zunächst eine Konstellation, in der eine Handlung erst nach Eintritt des Hirntodes vorgenommen wird, da diese nicht mehr auf einen lebenden Menschen wirkt.
Außerhalb der Grenzen der Tatbestandsmäßigkeit liegt weiterhin die eigentliche Sterbehilfe, die darin besteht, dass der Arzt ohne das Leben des Patienten zu verkürzen, schmerzlindernde und bewusstseinsdämpfende Mittel verabreicht.
Von dem bereits Erläuterten zu trennen ist die indirekte Sterbehilfe, welche vorliegt, wenn einem Sterbenden die eben genannten Medikamente verabreicht werden und diese als unvermeidbare Nebenfolge den Todeseintritt beschleunigen. Der Begriff der indirekten Sterbehilfe beschreibt also eine bedingt vorsätzliche Verkürzung des Lebens eines Todkranken als sekundäre Folge medizinischer Maßnahmen. Es handelt sich folglich um eine ,,Hilfe beim Sterben“.
Diese Form der Sterbehilfe soll nach herrschender Meinung bei entsprechendem Vorliegen des mutmaßlichen oder erklärten Patientenwillens nicht strafbar sein. Dies gilt auch dann, wenn –wie regelmäßig- am Eventualvorsatz hinsichtlich der verursachten Lebensverkürzung nicht gezweifelt werden kann, und auch dann, wenn sicheres Wissen bezüglich der Tötung vorliegt. Während zum Teil vertreten wird, dass bereits die Tötungsrelevanz des auf Schmerzlinderung gerichteten Verhaltens fehlt oder kein Tötungsvorsatz erkennbar ist, geht die herrschende Meinung davon aus, dass ein Anwendungsfall von § 34 gegeben ist. Der BGH ist der Auffassung, dass die Ermöglichung eines Todes in Würde und Schmerzfreiheit ein höherwertiges Gut sei, als die Aussicht unter schwersten Schmerzen noch kurze Zeit länger leben zu müssen.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die Brisanz des Themas anhand des Falls "Mechthild Bach" und führt in die zentralen Rechtsfragen zum Lebensschutz und Patientenwillen ein.
II. Begriff der Sterbehilfe und Strafbarkeit: Dieses Kapitel differenziert zwischen echter, indirekter sowie aktiver und passiver Sterbehilfe und legt die rechtlichen Grundlagen für deren strafrechtliche Bewertung dar.
III. Verfassungsrechtliche Problematik: Hier wird das Spannungsfeld zwischen dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten aus dem Grundgesetz und der staatlichen Schutzpflicht für das Leben analysiert.
IV. Aktuelle Rechtsprechung zur passiven Sterbehilfe: Urteil des BGH vom 25.6.2010 (2 StR 454/09): Dieser Hauptteil analysiert detailliert das Urteil, welches die Unterscheidung zwischen Tun und Unterlassen zugunsten eines normativen Begriffs des Behandlungsabbruchs aufgibt.
V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte zur Sterbehilfe: Ein kurzer Überblick über die Rechtsprechung auf europäischer Ebene, die keine staatliche Verpflichtung zur Sterbehilfe sieht.
VI. Schlussbetrachtung: Das Kapitel resümiert, dass das BGH-Urteil zwar dogmatische Fragen aufwirft, aber entscheidend zur notwendigen Rechtssicherheit für Mediziner und Pflegekräfte beigetragen hat.
Schlüsselwörter
Sterbehilfe, Patientenwille, Behandlungsabbruch, Bundesgerichtshof, Strafrecht, Selbstbestimmungsrecht, passive Sterbehilfe, aktive Sterbehilfe, indirekte Sterbehilfe, Menschenwürde, Patientenverfügung, Lebensschutz, Rechtssicherheit, Kemptener Fall, Intensivbehandlung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit befasst sich mit der strafrechtlichen Bewertung von Sterbehilfe und der Frage, unter welchen Bedingungen medizinische Maßnahmen am Lebensende beendet werden dürfen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind die Abgrenzung verschiedener Sterbehilfeformen, der Patientenwille als Rechtfertigungsgrund und die Entwicklung der Rechtsprechung zu Behandlungsabbrüchen.
Welches primäre Ziel verfolgt die Arbeit?
Das Ziel ist die Darstellung der verfassungsrechtlichen Problematik und eine kritische Bewertung der neuen BGH-Rechtsprechung zur passiven Sterbehilfe.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die insbesondere auf der Auslegung von StGB-Paragrafen und der juristischen Aufarbeitung von Gerichtsurteilen basiert.
Was steht im Hauptteil im Fokus?
Der Hauptteil konzentriert sich auf die Analyse des BGH-Urteils vom 25. Juni 2010, welches das Dogma der Unterscheidung zwischen aktivem Tun und Unterlassen aufbricht.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Sterbehilfe, Patientenautonomie, Behandlungsabbruch und strafrechtliche Rechtfertigung geprägt.
Wie bewertet der Autor das Urteil des BGH?
Der Autor sieht in dem Urteil dogmatische Schwächen, erkennt jedoch dessen Bedeutung für die Schaffung von Rechtssicherheit im klinischen Alltag an.
Warum ist das Thema aktuell so umstritten?
Die Debatte bleibt aufgrund des Konflikts zwischen der Achtung menschlicher Selbstbestimmung und der staatlichen Pflicht zum Schutz des Lebens bei gleichzeitigen medizinischen Fortschritten hochsensibel.
- Arbeit zitieren
- Fabiana Böhmeke (Autor:in), 2011, Sterbehilfe - aktuelle Rechtsprechung zur passiven Sterbehilfe, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/193916