Wasser wird oft als das Öl des 21. Jahrhunderts bezeichnet, und während im Nahen Osten
nach Meinung Vieler ein Krieg um herkömmliches Öl geführt wird, tagt von der
Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet im japanischen Kioto das Welt-Wasser-Forum1, um auf
der Grundlage des gerade erschienen Weltwasserentwicklungsberichtes der Vereinten
Nationen Lösungen für die von der UN diagnostizierte „ernsthafte Wasserkrise“2 zu finden -
auch um zukünftige Kriege um Wasser zu verhindern. Die wesentliche Ursache der Krise
sehen die Vereinten Nationen in „falsche[r] Bewirtschaftung“3; die Krise sei eine „Krise des
Wassermanagements“4.
Wasserbewirtschaftung findet weltweit traditionell überwiegend durch den öffentlichen
Sektor statt. Ist es an der Zeit, dessen oft beschrieene unternehmerische Inkompetenz durch
professionelles Management privater Firmen zu ersetzen? Viele sehen in der Liberalisierung
und Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen den Königsweg zur Steigerung der Effizienz
und damit zur Erhöhung des Nutzens aller. Andere fürchten die Aufgabe staatlicher Kontrolle
über existentielle Güter und sehen die Bevölkerung schutzlos dem rücksichtslosen
Profitstreben multinationaler Unternehmen ausgesetzt. In dieser Arbeit wird die derzeitige
Position der Kommission der Europäischen Union (EU) zu der Frage Liberalisierung und
Privatisierung im Wassersektor dargestellt und ein Ausblick vermittelt, wie sich diese im
Rahmen internationaler Abkommen ändern könnte.
1 3. Welt-Wasser-Forum, drittes internationales Treffen organisiert vom Weltwasserrat. Kioto, Japan, 16.-
23.03.2003
2 Vereinte Nationen, Weltwasserentwicklungsbericht, 2003, S. 4
3 Ebenda, S. 4
4 Ebenda, S. 4
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Einführung in die Europäische Union
2.1 Die Stellung der Kommission
2.2 Rechtsquellen der EU
3. Wasserdienstleistungen im EU- Recht
3.1 Preisgestaltung im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie
3.2 Vorschriften im Bereich Leistungen der Daseinsvorsorge
3.2.1 Wettbewerbsrecht
3.2.1.1 Kartellrechtliche Sonderstellungen
3.2.1.2 Beihilfen
3.2.2 Binnenmarktrecht
3.2.3 Weitere Vorschriften
4. Resümee und Ausblick
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit untersucht die aktuelle Position der Europäischen Kommission hinsichtlich einer möglichen Liberalisierung und Privatisierung im Wassersektor. Ziel ist es, den rechtlichen Rahmen zu beleuchten, innerhalb dessen Wasserdienstleistungen in der EU erbracht werden, und aufzuzeigen, wie sich diese Rahmenbedingungen durch internationale Abkommen künftig verändern könnten.
- Stellung der Europäischen Kommission im Institutionengefüge der EU
- Rechtliche Grundlagen und Sekundärrecht im Wassersektor
- Die Rolle der Wasserrahmenrichtlinie bei der Preisgestaltung
- Vorschriften für Leistungen der Daseinsvorsorge (Wettbewerbs- und Binnenmarktrecht)
- Perspektiven für den Wassersektor im Kontext globaler Handelsabkommen
Auszug aus dem Buch
3.1 Preisgestaltung im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie
In der Mitteilung über Einbeziehung des Umweltschutzes in die Wirtschaftspolitik vom September 2000 (KOM (2000) 576 endgültig, 20.09.2000) stellt die Kommission fest, dass im Umweltbereich vermehrt unerwünschte Externalitäten auftreten, „weil die Märkte für Umweltgüter unzulänglich sind oder fehlen“. Um diese Externalitäten zu internalisieren, also ihren Verursachern den Ausgleich der privaten und der sozialen Kosten aufzubürden (Verursacherprinzip), kann durch „Festlegung und Zuteilung handelbarer Eigentumsrechte“ ein Markt für Umweltgüter geschaffen werden. Dies führt nicht nur zu einem „ökonomisch effizienten Ergebnis“, sondern trägt nebenbei auch „zur Bewältigung der Probleme [bei], die gemeinhin unter dem Schlagwort >Wettbewerbsfähigkeit< zusammengefasst werden“.
Die reine Internalisierung der Externalität entspricht natürlich nicht einer tatsächlichen Entlastung für die Umwelt. Dementsprechend stellt die auf Schutz der Umwelt bedachte Wasserrahmenrichtlinie auch gleich am Anfang klar, dass Wasser „keine übliche Handelsware“ ist. Es herrscht Einigkeit darüber, dass dies als Absage an eine mögliche Einführung handelbarer Eigentumsrechte auszulegen ist. Dennoch sieht auch die Wasserrahmenrichtlinie die Einführung des Verursacherprinzips als „Grundssatz der Deckung der Kosten der Wasserdienstleistungen“ vor, und zwar „einschließlich umwelt- und ressourcenbezogener Kosten“.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die globale Wasserkrise und die traditionelle Rolle des öffentlichen Sektors bei der Wasserbewirtschaftung sowie die Debatte über eine mögliche Liberalisierung.
2. Einführung in die Europäische Union: Dieses Kapitel erläutert die institutionelle Stellung der Kommission und die grundlegenden Rechtsquellen der EU, um das Verständnis für den weiteren rechtlichen Rahmen zu schärfen.
3. Wasserdienstleistungen im EU- Recht: Der Hauptteil analysiert die Wasserrahmenrichtlinie sowie spezifische Vorschriften zu Wettbewerb, Beihilfen und Binnenmarktrecht im Kontext der Daseinsvorsorge.
4. Resümee und Ausblick: Das Kapitel fasst zusammen, dass die Kommission bisher keine expliziten Liberalisierungsvorschriften für den Wassersektor erlassen hat, diskutiert jedoch potenzielle künftige Entwicklungen.
Schlüsselwörter
Europäische Kommission, Wassersektor, Privatisierung, Liberalisierung, Wasserrahmenrichtlinie, Daseinsvorsorge, Wettbewerbsrecht, Binnenmarktrecht, Verursacherprinzip, Externalitäten, Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, Beihilfen, Wasserversorgung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Haltung der Europäischen Kommission zur Privatisierung und Liberalisierung der Wasserversorgung in den EU-Mitgliedstaaten.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Themen umfassen die Rolle der Kommission, die rechtlichen Grundlagen (Primär- und Sekundärrecht), Preisgestaltung im Wassersektor und die Einordnung der Wasserversorgung als Leistung der Daseinsvorsorge.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, die derzeitige Position der EU-Kommission darzustellen und zu analysieren, wie sich diese durch internationale Abkommen in Zukunft verändern könnte.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer Analyse von EU-Dokumenten, Richtlinien, Mitteilungen der Kommission sowie der relevanten Rechtslage und Rechtsprechung.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden die Wasserrahmenrichtlinie, die Anwendung des EU-Wettbewerbs- und Binnenmarktrechts sowie Transparenz- und Bewertungsvorschriften für Wasserdienstleistungen detailliert untersucht.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Schlüsselwörter sind Wassersektor, Liberalisierung, EU-Recht, Daseinsvorsorge, Wasserrahmenrichtlinie und Wettbewerbsrecht.
Welche Rolle spielt die Wasserrahmenrichtlinie für die Preisgestaltung?
Sie etabliert das Verursacherprinzip, welches die Deckung der Kosten der Wasserdienstleistungen, einschließlich Umwelt- und Ressourcenkosten, vorsieht.
Warum wird die Wasserversorgung als Leistung der Daseinsvorsorge eingestuft?
Weil sie eine marktbezogene oder nichtmarktbezogene Leistung darstellt, die im Interesse der Allgemeinheit erbracht wird und daher mit spezifischen Gemeinwohlverpflichtungen verbunden ist.
- Quote paper
- Simon Grohe (Author), 2003, Privatisierung/Liberalisierung im Wassersektor - Die Haltung der EU-Kommission, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/19391