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Betriebsübergang nach § 613f. BGB

Arbeitsrecht

Title: Betriebsübergang nach § 613f. BGB

Term Paper (Advanced seminar) , 1997 , 16 Pages , Grade: 2,5

Autor:in: Uwe Suntrup (Author)

Law - Civil / Private / Industrial / Labour
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Die Krankenhausleitung beschließt, aus Kostengründen den Küchenbetrieb mit eigenen Kräften einzustellen und den Küchenbetrieb durch einen Großküchenbetreiber durchführen zu lassen.
Der Betriebsrat ist mit dem Vorgehen der Krankenhausleitung nicht einverstanden und bittet um juristischen Rat.
Im Rahmen dieser Hausarbeit wird untersucht, ob es sich hier um ein besonderen Kündigungsschutztatbestand nach § 613a BGB bei einem Betriebsübergang handelt.

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Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

B. Hauptteil

1. Betriebsübergang

1.1. Tatbestände des Betriebsübergangs

1.1.1. Betriebsteil

1.1.2. Rechtsgeschäft

1.2. Rechtsfolgen

1.2.1. Arbeitsbedingungen

1.2.2. Kündigungsschutz

1.3. Definitionsstreit Übergang

2. Kollektiver und individueller Kündigungsschutz bei Betriebsübergang

2.1. Möglichkeiten des BR

2.2. Möglichkeiten der betroffenen Arbeitnehmer

C. Schluß

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht anhand eines Fallbeispiels die Anwendbarkeit und Schutzwirkung des § 613a BGB bei einem Betriebsübergang. Dabei wird analysiert, unter welchen Voraussetzungen ein solcher Übergang vorliegt, welche Rechte den betroffenen Arbeitnehmern zustehen und welche Möglichkeiten der Betriebsrat zur Intervention hat, um drohende Kündigungen abzuwenden.

  • Rechtliche Voraussetzungen und Tatbestände des Betriebsübergangs nach § 613a BGB
  • Kündigungsschutz bei Betriebsübergang und Abgrenzung zum Kündigungsschutzgesetz
  • Kontroversen in der Definition des Betriebsübergangs (BAG vs. EuGH)
  • Handlungsoptionen des Betriebsrats im Rahmen der Anhörung
  • Individuelle Rechtsschutzmöglichkeiten für Arbeitnehmer (Kündigungsschutzklage)

Auszug aus dem Buch

1.1.1. Betriebsteil

Es muss ein Betrieb oder Betriebsteil vorhanden sein, damit der Tatbestand nach §613a Abs. 1 S. 1BGB erfüllt wird. Gegenstand eines Übergangs kann sowohl ein Betrieb als auch ein Betriebsteil sein.

Ein Betriebsteil ist ein Anteil von Betriebsmitteln eines Betriebs mit einem Zusammenhang für den bestehenden arbeitstechnischen Zweck, insbesondere trifft das für Betriebsabteilungen zu. Die Größe einer Abteilung ist unerheblich.

Des Weiteren ist ein Betriebsteil eine organisatorische Einheit eines Betriebes, mit der bestimmte arbeitstechnische (Teil-)Zwecke selbständig verfolgt werden können. Genauer werden Betriebsteile in § 4 BetrVG definiert. Dort sind Betriebsteile zwar organisatorisch und räumlich unterscheidbare Betriebsbereiche, die aber wegen der Eingliederung in den Betrieb allein nicht bestehen können. Weiter heißt es, dass sie sich zwar von anderen Teilen in den Aufgaben unterscheiden, aber in ihrer Zielsetzung dem arbeitstechnischen Zweck des Gesamtbetriebs dient.

Für die Anwendbarkeit des § 1 KSchG ist laut Definition des KSchG die Verfolgung des arbeitstechnischen Zwecks ohne Belang. Daher fallen auch Einrichtungen mit karitativer, erzieherischer, künstlerischer oder religiöser Zielsetzung unter den betrieblichen Geltungsbereich.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung: Die Einleitung stellt den Fall eines privaten Krankenhauses dar, das seinen Küchenbetrieb verpachten möchte, und formuliert die Untersuchung der Kündigungsschutz-Problematik nach § 613a BGB.

B. Hauptteil: Der Hauptteil analysiert die rechtlichen Definitionen des Betriebsübergangs sowie die Rechtsfolgen für Arbeitsverhältnisse und Kündigungsschutz.

1. Betriebsübergang: Dieses Kapitel definiert die notwendigen Tatbestandsmerkmale eines Betriebsübergangs, wie den Betriebsteil und das Rechtsgeschäft.

1.1. Tatbestände des Betriebsübergangs: Hier werden die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit von § 613a BGB detailliert geprüft.

1.1.1. Betriebsteil: Untersuchung der Kriterien, wann eine Abteilung oder Einheit als Betriebsteil im Sinne des Gesetzes anzusehen ist.

1.1.2. Rechtsgeschäft: Erläuterung, dass ein Rechtsgeschäft wie ein Pachtvertrag als Grundlage für den Übergang erforderlich ist.

1.2. Rechtsfolgen: Darstellung der rechtlichen Auswirkungen eines Betriebsübergangs auf bestehende Arbeitsverhältnisse.

1.2.1. Arbeitsbedingungen: Erörterung des Fortbestehens von Arbeitsverhältnissen und dem Verschlechterungsverbot für Arbeitnehmer.

1.2.2. Kündigungsschutz: Analyse des speziellen Kündigungsverbots bei Betriebsübergang und der Abgrenzung zum KSchG.

1.3. Definitionsstreit Übergang: Gegenüberstellung der divergierenden Auffassungen von BAG und EuGH zur Definition des Betriebsübergangs.

2. Kollektiver und individueller Kündigungsschutz bei Betriebsübergang: Aufzeigen praktischer Strategien zur Abwehr von Kündigungen.

2.1. Möglichkeiten des BR: Erläuterung der Beteiligungsrechte des Betriebsrats, insbesondere der Anhörung nach § 102 BetrVG.

2.2. Möglichkeiten der betroffenen Arbeitnehmer: Darstellung der Optionen für Arbeitnehmer, insbesondere durch die Kündigungsschutzklage.

C. Schluß: Zusammenfassende Bewertung des Falls und kritische Reflexion darüber, inwieweit der Schutz des § 613a BGB in der Praxis durch finanzielle Anreize für Arbeitnehmer ausgehebelt werden könnte.

Schlüsselwörter

Betriebsübergang, § 613a BGB, Kündigungsschutz, Betriebsteil, Rechtsgeschäft, Arbeitsbedingungen, Betriebsrat, Kündigungsschutzklage, Arbeitsrecht, Bestandsschutz, Verschlechterungsverbot, BAG, EuGH, Sozialauswahl, Pachtvertrag

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit den arbeitsrechtlichen Auswirkungen eines Betriebsübergangs, insbesondere im Hinblick auf den besonderen Kündigungsschutz für Arbeitnehmer gemäß § 613a BGB.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentral sind die rechtlichen Voraussetzungen für die Definition eines Betriebsübergangs, die Rechtsfolgen für die betroffenen Arbeitsverhältnisse sowie die Interventionsmöglichkeiten für Betriebsräte und Arbeitnehmer.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist zu klären, ob die geplanten Kündigungen in einem Krankenhaus nach einer Ausgliederung der Küche rechtlich wirksam sind oder ob der Schutz nach § 613a BGB greift.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Autorin wendet eine juristische Fallanalyse an, indem sie den Sachverhalt anhand der gesetzlichen Bestimmungen des BGB, der einschlägigen Rechtsprechung des BAG und des EuGH sowie der Literatur kommentiert.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Im Hauptteil werden die Tatbestandsmerkmale des Betriebsübergangs, die Rechtsfolgen wie der Fortbestand von Arbeitsverhältnissen und die verschiedenen Möglichkeiten des kollektiven und individuellen Rechtsschutzes detailliert dargelegt.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Schlüsselwörter sind insbesondere Betriebsübergang, § 613a BGB, Kündigungsschutz, Betriebsteil, Betriebsrat und Kündigungsschutzklage.

Warum ist die Definition des Betriebsübergangs zwischen BAG und EuGH umstritten?

Das BAG fokussiert stärker auf materielle und immaterielle Betriebsmittel, während der EuGH den Schwerpunkt auf die Bewahrung der Identität einer Wirtschaftseinheit legt, was bei Dienstleistungsbetrieben zu unterschiedlichen Ergebnissen führen kann.

Welche Rolle spielt die Anhörung des Betriebsrats in diesem speziellen Fall?

Der Betriebsrat muss vor Kündigungen ordnungsgemäß angehört werden. Da im Fallbeispiel die soziale Auswahl oberflächlich argumentiert wurde, bestehen gute Chancen, dass die Kündigungen aufgrund der mangelhaften Anhörung unwirksam sind.

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Details

Title
Betriebsübergang nach § 613f. BGB
Subtitle
Arbeitsrecht
College
Berlin School of Economics and Law
Grade
2,5
Author
Uwe Suntrup (Author)
Publication Year
1997
Pages
16
Catalog Number
V194022
ISBN (eBook)
9783656198659
ISBN (Book)
9783656200123
Language
German
Tags
Betriebsübergang BGB §613a
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Uwe Suntrup (Author), 1997, Betriebsübergang nach § 613f. BGB, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/194022
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