Rechtsextremismus in Ost und West


Hausarbeit, 2012

16 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Rechtsextremismus in Ost und West
2.1 Was ist Rechtsextremismus?
2.2 Entwicklung und historischer Hintergrund in Ost und West
2.3 Statistiken zu Rechtsextremismus in Ost und West
2.4 Motivation und Hintergründe für Rechtsextremismus

3. Fazit

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

14 Jahre lang trieb eine Terrorzelle in Deutschland ihr Unwesen. Sie war u. a. im Zeitraum von 2000 – 2006 für die sogenannten Ceska – Morde, die in weiten Teilen Deutschlands verübt wurden, verantwortlich. Die auch unter den Döner – Morden bekanntgewordene Serie wurde mittels einer Pistole der Marke Ceska begangen. Die aus dem Osten Deutschlands stammenden rechtsextremistischen Täter agierten also länderübergreifend.[1]

Wie also trennt man die rechtsextreme Szene zwischen Ost und West?

Die Hausarbeit behandelt die Unterschiede des Rechtsextremismus im Osten und Westen Deutschlands und befasst sich mit der Frage, in wie weit dieser in den je­weiligen Landesteilen verbreitet ist, in welcher Form er auftritt und wie er sich nach dem 2. Weltkrieg entwickelt hat. Rechtsextremismus ist, nur Deutschland betrachtet, in allen Bundesländern und in vielen sozialen Schichten präsent. Es gibt unterschiedliche Formen des Rechtsex­tremismus, die sich von der Zweitei­lung Deutschlands bis ins 21. Jahrhundert ver­ändert haben. So hatte man früher eher das Bild von einem glatzköpfigen, mit Springerstiefeln und Bomberjacke bekleideten jungen Mann, der zu roher scheinbar willkürlicher Gewalt neigt und dessen Bildungsstand eher in der unteren Mittel­schicht angesiedelt war. Heute ist das Bild nicht mehr so eindeutig, da sich immer mehr Männer und auch Frauen unterschiedlicher Altersgruppen dem Rechtsextre­mismus zuwenden, die sich besser organisieren, in einigen Teilen einen höheren Bildungsstand besitzen und so­gar einen in der Gesellschaft angesehenen Beruf aus­üben, ohne grundsätzlich Ge­fahr zu laufen, ins soziale Abseits gedrängt zu werden. Das zeigt u. a. ein Gerichts­urteil des Bundesarbeitsgericht vom 12.05.2011 ( Az: 2 AZR 479/09 ), das die Kün­digung eines Mitarbeiters des öffentlichen Dienstes für unwirksam erklärte, da der Betroffene nicht aktiv als Mitglied der NPD gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gewirkt habe. Grundsätzlich präsentieren sich rechtsorientierte Orga­nisationen, wie die NPD, nach außen eher gesellschafts­tauglicher und weniger auf­fällig, als es noch vor einigen Jahren der Fall war.

Wenn man sich die Homepage der NPD anschaut, muss man schon zwischen den Zeilen lesen, um möglicherweise demokratiefremde Andeutungen zu finden. Dies ist wohl eine Begründung des Erfolges, den die NPD vor allem im Osten auf kom­mu­naler und Landesebene verzeichnet hat.

Das soll aber nicht bedeuten, dass der Rechtsextremismus nicht auch im Westen seine Anhänger findet.

Im weiteren Verlauf soll vor allem die Hinzuziehung von Statistiken zur Aufklärung über die Verbreitung und Motivation rechtsextremistischer Handlungen beitragen.

2. Rechtsextremismus in Ost und West

2.1 Was ist Rechtsextremismus?

Eine allgemein gültige Definition zu Rechtsextremismus gibt es bis dato nicht, da durch die unterschiedlichen Ideologien keine klaren Grenzen absteckt werden konnten, die Rechtsextremis­mus im Einzelnen beschreiben.[2]

Nach Auffassung des Verfassungsschutzes stellt Rechtsextremismus kein einheitli­ches ideologisches Gefüge dar, sondern vereint vielmehr rassistische, antisemiti­sche und nationalistische Elemente. Idealbild des Rechtsextremismus ist die Ver­schmelzung eines autoritären, nach Macht und Ordnung strebenden Staates mit ei­nem ethnisch und kulturell einheitlichen Volk. Was wiederum die Kontrollele­mente der demokratischen Grundordnung außer Kraft setzt.[3]

Ein weiteres Element des Rechtsextremismus ist zweifelsfrei die Anwendung von Gewalt, um genannte Ideologien durchzusetzen.

Die Deutung des Begriffes hängt auch von der Vergangenheit eines Staates ab. So stützen sich die Ideologien der heutigen Rechtsextremisten in Deutschland auf die des NS – Regimes im 3. Reich.

2.2 Entwicklung und historischer Hintergrund in Ost und West

Bereits nach der Beendigung des Dritten Reiches und der daraus resultierenden Zweiteilung Deutschlands 1949 in Ost und West, bildeten sich neue rechte Lager.

So wurde unmittelbar nach 1949 die SRP, welche durch das Bundesverfassungsgericht in der BRD seit 1952 verboten ist, durch ehe-

malige Funktionäre des NS – Regimes gegründet.

Vor der Wiedervereinigung Deutschlands folgten weitere Verbote in der BRD für diverse Organisationen wie die KPD, NSDAP, FK, ANS/NA, WSG Hoffmann, BDNS.

Aber auch in der ehemaligen DDR gab es rechtsextremistische Gruppen, die jedoch durch das SED – System ebenso verboten waren, wie alle anderen, nicht dem Sozia­lismus zugehörigen politischen Denkweisen.

Deshalb agierten rechtsextremistische Gruppen im Osten eher im Untergrund, deren politisch motivierte Taten durch das SED – System verschleiert wurden.

Im Gegensatz dazu konnten sich rechtsextremistische Parteien und Gruppen in der BRD freier entfalten, da ihnen dies durch die Verfassung grundsätzlich zugesagt wurde. Lediglich der Verfassungsschutz beobachtete die Gruppen für mögliche Ver­botsverfahren.[4]

Es kann sowohl vor, als auch nach der Wiedervereinigung nicht von einem stetigen Anstieg des Rechtsextremismus gesprochen werden. Der Rechtsextremismus entwi­ckelte sich vor allem in der BRD eher Wellenartig mit Hochs und Tiefs. Dies wird vor allem in den Wahlergebnissen Anfang der fünfziger, im zweiten Teil der sechzi­ger, Ende der achtziger Jahre und zu Beginn des 21. Jahrhunderts deutlich, in denen Parteien wie die DVU und NPD einen erheblichen Zuwachs an Wählerstimmen ver­zeichnen konnten.[5]

Zu Zeiten der DDR wurden erst 1981 erste rechte Kerne registriert. Zuvor waren rechte Tendenzen eher Privatsache und fielen nur vereinzelt und nicht organisiert auf. Anfang der 80er traten rechte Gruppen hauptsächlich innerhalb von Freundescliquen oder in Fußballstadien in Erscheinung, wobei die politische Motivation nur sehr ge­ring oder gar nicht vorhanden war.

Der Rechtsextremismus äußerte sich in zahlreichen Gewalttaten, die sich vor allem gegen die linke Szene richtete. Dies hatte den Hintergrund, dass die rechte Bewe­gung auf Werte wie Fleiß, Gehorsam und Ordnung baute und somit im krassen Ge­gensatz zu den Werten der linken Szene lebte und diese grundsätzlich verachtete. Hieraus entwickelten sich ersten Tendenzen von Rassismus und Antisemitismus.

Mitte bis Ende der 80er Jahre entwickelte sich aus nur zum Teil strukturierten äu­ßerlich sehr auffälligen Skinheads die sogenannten „Faschos“, die äußerlich unauf­fälliger agierten und systematisch gegen das SED – System arbeiteten. Die rechten Ideologien wurden verfeinert und organisierter. Dieser Anpassung folgten Ende der

80er Jahre auch Teile der Skinheadszene, die zunächst versucht hatten, staatlichen Einrichtungen fernzubleiben oder auszutreten. Die Anpassung erlaubte den Skin­heads und den „Faschos“, unerkannt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, was vom DDR – Innenministerium als Infiltrationsversuche gesehen wurde.

Die Existenz des Rechtsextremismus wurde durch das SED – System bis zum Fall der Mauer geleugnet und stets darauf hingewiesen, dass es in der DDR keinen Nähr­boden für derartige gegen das System arbeitende Ausflüsse gebe. Gruppen aus dem Westen hätten rechte Ideologien injiziert.

Doch ohne einen Nährboden für Rechtsextremismus in der DDR wären versuchte Einflussnahmen durch den Westen gescheitert. Es wurde in einem durch Kaderpoli­tik geführten Staat wie der DDR unbewusst der Faschismus angeschoben, da in der DDR ebenfalls die Unterordnung und die Autorität, also Werte, die auch den Fa­schismus prägen, im Vordergrund standen. Demokratische Tugenden traten somit in den Hintergrund.

Ein weiterer Grund ist das Scheitern des Sozialismus in der DDR. Einigen, die sich gegen den Sozialismus stellten, aber gleichzeitig deren Tugenden in Teilen befür­worteten, blieb letzten Endes kaum eine andere Wahl, als sich der faschistischen Bewegung anzuschließen, da demokratische Werte nicht vermittelt wurden.

So kann man sehr wohl von einem rechten Nährboden innerhalb der DDR sprechen.

Rechte politische Strukturen, wie sie bereits in der BRD vor der Wende vorhanden waren, gab es in der DDR eher nicht. Dies änderte sich mit dem Fall der Mauer, weil plötzlich viele potentielle Mitglieder für die bereits bestehenden Parteien vor­handen waren.

Für die rechte Bewegung der ehemaligen DDR taten sich somit neue Möglichkeiten auf, da sich hinsichtlich der Rede- und Versammlungsfreiheit mehr Handlungsspiel­räume als noch zu DDR - Zeiten ergaben.

Umgekehrt nutzten im Westen agierende Parteien wie u. a. die DVU, Republikaner und NPD die offenen Grenzen, um ihren Einflussbereich in die neuen Bundesländer zu erweitern.[6]

Zusammenfassend kann für die Wiedervereinigung Deutschlands festgehalten wer­den, dass der Rechtsextremismus durch das große Potenzial im Osten, gepaart mit den schon vorhandenen Strukturen im Westen beunruhigend vorangetrieben wurde.

Neben der politischen Entwicklung ist aber auch die Gewaltbereitschaft rechtsext­remistischer Gruppen und die Befürwortung, bzw. Hinnahme derartiger politisch motivierter Taten zu nennen.

Trauriger Höhepunkt extremistischer Gewalt war die Aufdeckung einer Serie von Mord- und Sprengsatzanschlägen, die vom Osten ausgehend geplant und durchge­führt wurden. Das ist dennoch nur einer der wenigen Ausflüsse rechter Gewalt, die die Wiederver­einigung hervorbrachten.

Nachfolgend sollen Statistiken die Verteilung rechtsextremistischer Gewalt und der politisch motivierten Taten auf den Osten und Westen verdeutlichen.

2.3 Statistiken zu Rechtsextremismus in Ost und West

Der Verfassungsschutz veröffentlicht alljährlich einen Bericht, der u. a. auch Statis­tiken zu politisch motivierten Straftaten mit rechtsextremistischem Hintergrund be­inhaltet. Es werden solche Delikte erfasst, die sich gegen die freiheitlich demokrati­sche Grundordnung richten. Dabei handelt es sich um Straftatbestände, die unter die sogenannten Staatsschutzdelikte fallen und Tatbestände, die im Zusammenhang mit der politischen Gesinnung erfüllt werden.

Also auch solche, die in der allgemeinen Kriminalstatistik erfasst werden. Darunter fallen z. B. Tötungs-, Brandstiftungs- und Körperverletzungsdelikte.

Staatsschutzdelikte sind solche, die gegen die Existenz, Verfassung oder Sicherheit eines Staates gerichtet sind und deren Erfüllung der Tatbestandsmerkmale die ver­fassungsmäßige Ordnung beeinträchtigen.

Staatsschutzdelikte sind u. a. folgende des StGB:

- §§ 80, 80 a Vorbereitung eines Angriffskrieges, Aufstacheln zum An- griffskrieg
- §§ 81, 82 Hochverrat gegen den Bund, Hochverrat gegen ein Land
- § 83 Verbreitung eines hochverräterischen Unternehmens
- § 84 Fortführen einer für verfassungswidrig erklärten Partei
- § 85 Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot
- § 86 Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen ( nicht anwendbar auf Zeitungen und Zeitschriften, die außerhalb des räumli­chen Geltungsbereichs dieses Gesetzes in ständiger und regelmäßiger Folge erschei­nen und dort allg. und öffentlich vertrieben werden )
- § 86a Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
- § 87 Agententätigkeit zu Sabotagezwecken
- § 88 Verfassungsfeindliche Sabotage
- § 89 Verfassungsfeindliche Einwirkung auf Bundeswehr und öffentliche Sicher­heitsorgane
- §§ 89a, 89a Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Auf­nahme von Beziehungen zur Begehung einer solchen Gewalttat
- § 90 Verunglimpfung des Bundespräsidenten
- § 90a Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole
- § 90b Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen
- § 91 Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
- §§ 94, 95 Landesverrat, Offenbaren von Staatsgeheimnissen

94-100a, 102-104a, 105-108e, 109-109h, 129a, 129b, 234a ,241a[7]

[...]


[1] Vgl. Holocek, Rüdiger, Zeitschrift der GDP, Januar 2012 Ausgabe Nr. 1, S. 6

[2] Vgl. Nandlinger, Gabriele, BpB - Wann spricht man von Rechtsextremismus, Rechtsradikalismus oder Neonazismus, vom 25.07.2008, abgerufen am 29.12.2011, http://www.bpb.de/themen/VSBMKQ,0,Wann_spricht_man_von_Rechtsextremismus_Rechtsradikalismus_oder_Neonazismus%85_.html

[3] Vgl. Verfassungsschutzbericht des Bundes 2010, S. 52

[4] Vgl. Pfahl-Traughber, Armin – Rechtsextremismus in Ost und West, Publikation der bpb „Aus Politik und Zeitgeschichte Ausgabe B39, 2000, S. 5

[5] Vgl. Pfahl-Traughber, Armin – Rechtsextremismus in der Bundesrepublik, 4. aktualisierte Auflage 2006 S. 21

[6] Vgl. Trend Onlinezeitung Ausgabe 02/05 , Jochen Hippler, www.trend.infopartisan.net/trd0205/t410205.html

[7] Vgl. VDP Fachhandbuch Band 1, Juli 2011

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten

Details

Titel
Rechtsextremismus in Ost und West
Hochschule
Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen; Gelsenkirchen
Note
1,0
Autor
Jahr
2012
Seiten
16
Katalognummer
V194045
ISBN (eBook)
9783656197164
ISBN (Buch)
9783656206552
Dateigröße
490 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
rechtsextremismus, west, ost
Arbeit zitieren
Marco Petrat (Autor:in), 2012, Rechtsextremismus in Ost und West , München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/194045

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