Grin logo
de en es fr
Shop
GRIN Website
Texte veröffentlichen, Rundum-Service genießen
Zur Shop-Startseite › Jura - Sonstiges

Der österreichische Hochwasserschutz

Eine Besprechung der WRG-Novelle 2011

Titel: Der österreichische Hochwasserschutz

Diplomarbeit , 2012 , 53 Seiten

Autor:in: Christina Faye Weiss (Autor:in)

Jura - Sonstiges
Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

Wasser, unverzichtbare Grundlage menschlicher Existenz, steht für Reinheit, Klarheit und Leben. Andererseits verursacht es unermessliches Leid und Verwüstung durch Unwetter und
Überschwemmungen. Hochwässer sind Naturkatastrophen, die gerade in den letzten Jahren nicht mehr aus Nachrichtenberichten wegzudenken sind. Gerade die Neuzehnfünfziger und -Sechziger Jahre waren in Österreich von Hochwässern geprägt. Nach seither mehreren Hochwasserkatastrophen in jedem Jahrzehnt sind nach der Jahrtausendwende schließlich die Hochwässer von 2002, 2005, 2009 und 2010 von Bedeutung. Abstände werden geringer und auch die Wissenschaft nimmt ein vermehrtes, zukünftig steigendes Aufkommen von Hochwässern an. Gerade über den Eintritt solcher Naturgefahren hat der Mensch grundsätzlich keine Kontrolle. Allerdings ist der Mensch befähigt, aus Vergangenem zu lernen, Methoden in der Forschung weiterzuentwickeln und durch Gesetze ein gemeinsames Vorgehen zu regeln, um so den Hochwässern und deren Gefährdungspotential vorzubeugen und im Eintrittsfall bestens gerüstet zu sein. Ein großer Teil des Schadens ist auf Mängel bei der Handhabe der Katastrophenvorsorge zurückzuführen. Als Beispiel kann hier die Widmung von Flächen mit hohem Gefahrenpotential zur Verbauung genannt werden, wobei als Ursache die Koordinationsprobleme von Gebietskörperschaften angesehen werden. Schwierigkeiten liegen vor allem in der weitreichenden Verknüpfung von unterschiedlichsten Fachgebieten begründet.
Gegenstand der Arbeit ist die rechtliche Gestaltung des Umgangs mit Hochwässern anhand des Wasserrechtsgesetzes. Dieses wurde im Jahr 2011 novelliert. 2007 wurde von der Europäischen Union eine Richtlinie erlassen, die einen einheitlichen Rahmen für den Umgang mit dieser Art von Naturgefahr vorgibt. Der Schwerpunkt der WRG-Novelle liegt auf der Umsetzung dieser Hochwasserrichtlinie in nationales Recht. Diese Arbeit widmet sich daher zuerst der Hochwasserrichtlinie. Anschließend werden die relevanten Bestimmungen der Novelle besprochen. Dabei wird das neue Managementsystem vorgestellt, welches für Österreich einen Hochwasserschutz bieten soll. Es folgt eine Kritik der Novelle, die Details aus den novellierten Paragraphen und entsprechende Zusammenhänge erläutert, und die Novelle wird in ihrer Gesamtheit hinsichtlich der Gewährleistung eines umfassenden Hochwasserschutzes bewertet.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

B. Unionsrechtliche Grundlagen für den Hochwasserschutz mit Schwerpunkt auf der Hochwasserrichtlinie 2007/60/EG

1. Die Rolle der Umwelt in der Europäischen Union

2. Inhalt der Hochwasserrichtlinie 2007/60/EG

C. Der Hochwasserschutz des novellierten WRG mit Schwerpunkt auf der Umsetzung der Hochwasserrichtlinie

1. Allgemeines zur Umsetzung der Richtlinie und die österreichische Kompetenzverteilung

2. Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos

3. Ermittlung von Gebieten mit potenziell signifikantem Hochwasserrisiko

4. Hochwasserrisikokarten und Hochwassergefahrenkarten

5. Hochwasserrisikomanagementpläne

6. Gefahrenzonenplanungen

7. Wasserwirtschaftliche Regionalprogramme

D. Kritik an der WRG-Novelle 2011

1. Passiver Hochwasserschutz und die Freihaltung von Retentionsflächen

a) Keine Möglichkeit zur Schaffung von ungebundenem Retentionsraum

b) Reaktivierung verlorener gegangener Hochwasserabflussgebiete

c) Retentionsraum durch nachträgliche Auflagen

2. Aktiver Hochwasserschutz durch Schutz- und Regulierungswasserbauten

3. Verhältnis des aktiven zum passiven Hochwasserschutz in Österreich

4. Handlungspflicht der Wasserrechtsbehörden

a) Ableitung einer Handlungspflicht aus Art. 2 EMRK?

b) Amtshaftung

5. Regionalprogramme als Mittel des Hochwasserschutzes

6. Vorsorge durch Wassergenossenschaften und Wasserverbände

7. Vorsorge durch Grundeigentümer bzw. Berechtigte

8. Koordinationsverpflichtung mit der Wasserrahmenrichtlinie

9. Weitere Kritik

E. Fazit

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht kritisch die Umsetzung der europäischen Hochwasserrichtlinie 2007/60/EG in das österreichische Wasserrechtsgesetz (WRG) durch die WRG-Novelle 2011, mit dem Ziel zu bewerten, ob diese Novelle tatsächlich zu einer Verbesserung des Hochwasserschutzes beiträgt oder lediglich formale Anforderungen erfüllt.

  • Analyse der unionsrechtlichen Vorgaben für den Hochwasserschutz.
  • Bewertung der österreichischen Umsetzung hinsichtlich der Kompetenzverteilung.
  • Kritische Beleuchtung der prozeduralen versus materiellen Hochwasserschutzmaßnahmen.
  • Untersuchung der Handlungspflichten für Behörden und Grundeigentümer.
  • Evaluierung des Verhältnisses von passivem und aktivem Hochwasserschutz.

Auszug aus dem Buch

A. Einleitung

Wasser, unverzichtbare Grundlage menschlicher Existenz, steht für Reinheit, Klarheit und Leben. Andererseits verursacht es unermessliches Leid und Verwüstung durch Unwetter und Überschwemmungen. Wasser bedeutet Segen, Wasser bedeutet Fluch, Wasser kann Leben spenden – Wasser bringt aber auch den Tod. Vom Wasser können große Gefahren ausgehen und durch das Wasser beträchtliche Schäden entstehen. Hochwässer sind Naturkatastrophen, die gerade in den letzten Jahren nicht mehr aus Nachrichtenberichten wegzudenken sind.

Quellen für Hochwasser finden sich in Österreich bereits ab dem Jahr 1012. Gerade die Neunzehnfünfziger und -Sechziger Jahre waren in Österreich von Hochwässern geprägt. Nach seither mehreren Hochwasserkatastrophen in jedem Jahrzehnt sind nach der Jahrtausendwende schließlich die Hochwässer von 2002, 2005, 2009 und 2010 von Bedeutung. Abstände werden geringer und auch die Wissenschaft nimmt ein vermehrtes, zukünftig steigendes Aufkommen von Hochwässern an.

Laut Forschungen wird sich das Hochwasserrisiko in Österreich besonders im Winter und Frühjahr vergrößern. Aber auch im Sommer führt die Vergrößerung von sog. „Vb-Wetterlagen“ zu einem vermehrten Aufkommen von Starkregen, welcher die Hochwassergefahr vergrößert. Gerade über den Eintritt solcher Naturgefahren hat der Mensch grundsätzlich keine Kontrolle. Allerdings ist der Mensch befähigt, aus Vergangenem zu lernen, Methoden in der Forschung weiterzuentwickeln und durch Gesetze ein gemeinsames Vorgehen zu regeln, um so den Hochwässern und deren Gefährdungspotential vorzubeugen und im Eintrittsfall bestens gerüstet zu sein. An diesem Punkt setzt die vorliegende Arbeit an.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die zunehmende Bedeutung von Hochwasserereignissen in Österreich und stellt die Forschungsfrage nach der Effektivität der WRG-Novelle 2011 zur Umsetzung der EU-Hochwasserrichtlinie.

B. Unionsrechtliche Grundlagen für den Hochwasserschutz mit Schwerpunkt auf der Hochwasserrichtlinie 2007/60/EG: Dieses Kapitel erläutert die rechtliche Einbettung des Hochwasserschutzes in EU-Recht und die spezifischen Anforderungen der Hochwasserrichtlinie 2007/60/EG.

C. Der Hochwasserschutz des novellierten WRG mit Schwerpunkt auf der Umsetzung der Hochwasserrichtlinie: Hier wird detailliert dargestellt, wie Österreich die Richtlinienvorgaben – wie Gefahrenkarten und Managementpläne – in das nationale Wasserrechtsgesetz integriert hat.

D. Kritik an der WRG-Novelle 2011: Das Kernstück der Arbeit übt fundierte Kritik an der Novelle, insbesondere hinsichtlich der mangelnden Verbindlichkeit des passiven Hochwasserschutzes und der unklaren Handlungspflichten.

E. Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass die Novelle zwar ein gutes Informations- und Dokumentationssystem geschaffen hat, aber wesentliche inhaltliche Verbesserungen vermissen lässt.

Schlüsselwörter

Hochwasserschutz, WRG-Novelle 2011, Hochwasserrichtlinie, Wasserrechtsgesetz, Gefahrenzonenplanung, Hochwasserrisikomanagement, Retentionsflächen, Passiver Hochwasserschutz, Amtshaftung, Wasserrahmenrichtlinie, Kompetenzverteilung, Naturkatastrophen, Vorsorge, Hochwassergefahrenkarten, Hochwasserrisikokarten.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Diplomarbeit grundlegend?

Die Arbeit analysiert kritisch, ob die WRG-Novelle 2011 in Österreich eine tatsächliche Verbesserung des Hochwasserschutzes darstellt oder ob sie lediglich prozedurale Vorgaben der EU-Hochwasserrichtlinie ohne echte materielle Fortschritte umsetzt.

Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?

Die zentralen Felder sind die unionsrechtlichen Grundlagen, die Umsetzung in das nationale Wasserrechtsgesetz, die Instrumente des Risikomanagements, Fragen der Haftung sowie der aktive gegenüber dem passiven Hochwasserschutz.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das primäre Ziel ist es, das "Gesamtkonzept" der novellierten wasserrechtlichen Bestimmungen zu bewerten und Schwachstellen in der rechtlichen Ausgestaltung des Hochwasserschutzes aufzuzeigen.

Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?

Die Arbeit verfolgt eine juristische Analyse, die sich auf die Auslegung des Wasserrechtsgesetzes, die Berücksichtigung einschlägiger Literatur sowie die kritische Würdigung der nationalen Umsetzung europäischer Richtlinien stützt.

Was steht im inhaltlichen Fokus des Hauptteils?

Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der EU-Richtlinie, deren Umsetzung durch Kartenwerke und Managementpläne sowie eine detaillierte Kritik an konkreten Schwachpunkten wie der Freihaltung von Retentionsflächen.

Durch welche Schlüsselwörter lässt sich die Arbeit charakterisieren?

Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Hochwasserschutz, WRG-Novelle 2011, Hochwasserrisikomanagement, Gefahrenzonenplanung und Amtshaftung beschreiben.

Warum wird die Freihaltung von Retentionsflächen als problematisch erachtet?

Die Arbeit kritisiert, dass es an einer verpflichtenden, normativen Regelung fehlt, die die Freihaltung solcher Flächen unabhängig von konkreten Bauvorhaben erzwingt, was den passiven Hochwasserschutz schwächt.

Inwieweit spielt die EMRK eine Rolle bei der Argumentation?

Die Arbeit prüft, ob sich aus Art. 2 EMRK (Recht auf Leben) eine staatliche Schutzpflicht ableiten lässt, um präventive Maßnahmen gegen Naturkatastrophen rechtlich zu begründen, verneint jedoch eine generelle Handlungspflicht.

Ende der Leseprobe aus 53 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Der österreichische Hochwasserschutz
Untertitel
Eine Besprechung der WRG-Novelle 2011
Hochschule
Johannes Kepler Universität Linz  (Institut für Umweltrecht (Environmental Law))
Autor
Christina Faye Weiss (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2012
Seiten
53
Katalognummer
V194756
ISBN (eBook)
9783656200697
ISBN (Buch)
9783656201984
Sprache
Deutsch
Schlagworte
hochwasserschutz trotz novelle neues Novelle 2011 WRG Novelle
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Christina Faye Weiss (Autor:in), 2012, Der österreichische Hochwasserschutz, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/194756
Blick ins Buch
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
Leseprobe aus  53  Seiten
Grin logo
  • Grin.com
  • Versand
  • Kontakt
  • Datenschutz
  • AGB
  • Impressum