Durch die Einrichtung öffentlicher Einrichtungen, legitimiert durch Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG, erfüllt die Gemeinde eine von vielen wichtigen Aufgaben innerhalb der Daseinsvorsorge. Zu solchen Einrichtung zählen unter anderem Kindergärten, Sporthallen und Festplätze. Die folgenden Seiten sollen sich daher mit dem Begriff der öffentlichen Einrichtung, insbesondere im Rahmen der Thüringer Kommunalordnung, auseinandersetzen. Darüber hinaus soll kurz auf den Zulassungsanspruch der Bürger, die Organisationformen der Einrichtungen und die Benutzung bzw. Zulassung eingegangen werden. Weiterhin soll auch der Anschluss- und Benutzungszwang erwähnt werden. Kollidierende Rechtssätze oder Probleme werden in den entsprechenden Punkten mit eingearbeitet. Alle diese Ausführungen sollen nur kurz angeschnitten werden, da eine ausführliche Auseinandersetzung mit der Thematik im Rahmen dieser Seminararbeit nicht möglich ist.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Begriff der öffentlichen Einrichtung
3 Rechtsformen öffentlicher Einrichtungen
3.1 Öffendlich – rechtliche Organisationsformen
3.2 Privatrechtliche Organisationsformen
3.3 Zwei – Stufen – Verfahren
4 Zulassungsanspruch
5 Benutzungs- und Entgeltverhältnis
6 Anschluss- und Benutzungszwang
7 Fazit
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die vorliegende Seminararbeit befasst sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen öffentlicher Einrichtungen der Gemeinde im Kontext der kommunalen Daseinsvorsorge. Dabei werden insbesondere die begrifflichen Grundlagen, die verschiedenen Organisationsformen, der Zulassungsanspruch der Bürger sowie die rechtlichen Aspekte von Benutzungsverhältnissen und des Anschluss- und Benutzungszwangs untersucht.
- Begriffliche Definition öffentlicher Einrichtungen im kommunalen Recht
- Gegenüberstellung öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Organisationsformen
- Analyse des Zulassungsanspruchs und der Rolle der Widmung
- Regelungen zu Benutzungsverhältnissen und Entgelten
- Rechtliche Voraussetzungen und Grenzen des Anschluss- und Benutzungszwangs
Auszug aus dem Buch
3.3 Zwei – Stufen – Verfahren
Um die Erörterung der Rechtsformen öffentlicher Einrichtungen abschließend zu bearbeiten, soll an dieser Stelle noch kurz das Zwei – Stufenverfahren, auch Zwei – Stufe – Theorie, genannt werden. Nach herrschender Ansicht wird die Inanspruchnahme öffentlich rechtlicher Einrichtungen in einem Zwei – Stufen – Verfahren geregelt.
Ein Rückgriff auf diese Verfahren erfolgt wenn die Verwaltung bei einer Leistungsgewährung mittels Verwaltungsakt über das „Ob“ der Gewährung entschieden wird. Dies stellt die erste Stufe dar und behandelt den Anspruch auf Benutzung dem Grunde nach. In der zweiten Stufe geht es um die Ausgestaltung des Benutzungsverhältnisses im Einzelnen, bzw. das „Wie“ der Leistungsgewährung z.B. durch privatrechtlichen Vertrag. Davon erfasst sind eine Vielzahl von Einzelregelungen. Die zweite Stufe wird auch Benutzung im engeren Sinne genannt. Unabhängig von der Ausgestaltung der Zweiten Stufe ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet.
Der Grund für das Zwei – Stufen – Verfahren liegt in der schon zuvor genannten Wahlfreiheit der Gemeinde in Bezug auf die Rechtsform der jeweiligen Einrichtung, respektive dient sie zur Feststellung der Rechtsnatur des Verwaltungshandelns.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Diese Einleitung führt in die Bedeutung öffentlicher Einrichtungen für die kommunale Daseinsvorsorge ein und skizziert die wesentlichen rechtlichen Themenkomplexe der Arbeit.
2 Begriff der öffentlichen Einrichtung: Dieses Kapitel erläutert den Begriff der öffentlichen Einrichtung sowie das wesentliche Merkmal der Widmung im Kontext der Daseinsvorsorge.
3 Rechtsformen öffentlicher Einrichtungen: Hier werden die Wahlmöglichkeiten der Gemeinde zwischen öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Organisationsformen sowie das Zwei-Stufen-Verfahren detailliert dargestellt.
4 Zulassungsanspruch: Dieses Kapitel untersucht die Voraussetzungen für den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen sowie die Grenzen des Zulassungsanspruchs.
5 Benutzungs- und Entgeltverhältnis: Hierbei geht es um die Ausgestaltung der Benutzung im Einzelfall sowie um die rechtliche Grundlage für die Erhebung von Benutzungsgebühren oder Entgelten.
6 Anschluss- und Benutzungszwang: Dieses Kapitel beleuchtet die rechtlichen Voraussetzungen unter denen die Gemeinde einen Zwang zur Nutzung bestimmter Einrichtungen festlegen kann.
7 Fazit: Das Fazit fasst die rechtliche Rolle der Gemeinden bei der Daseinsvorsorge zusammen und resümiert die Bedeutung der untersuchten Instrumente.
Schlüsselwörter
Öffentliche Einrichtungen, Gemeinde, Daseinsvorsorge, Widmung, Rechtsformen, Zwei-Stufen-Verfahren, Zulassungsanspruch, Benutzungsverhältnis, Entgelt, Anschlusszwang, Benutzungszwang, Kommunalrecht, Thüringer Kommunalordnung, Leistungsgewährung, Verwaltungsakt.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit den rechtlichen Aspekten und Rahmenbedingungen von öffentlichen Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Die zentralen Themen sind die Begriffsbestimmung, die Organisationsformen, der Zulassungsanspruch, das Benutzungs- und Entgeltverhältnis sowie der Anschluss- und Benutzungszwang.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, einen Überblick über die rechtliche Ausgestaltung öffentlicher Einrichtungen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung und Daseinsvorsorge zu geben.
Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Seminararbeit, die auf der Analyse von Fachliteratur, Gesetzen (insbesondere der Thüringer Kommunalordnung) und einschlägiger Rechtsprechung basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die Rechtsnatur öffentlicher Einrichtungen, die Wahlfreiheit der Rechtsform, die rechtlichen Voraussetzungen der Zulassung und die Bedingungen für den Anschluss- und Benutzungszwang.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Schlüsselwörter umfassen Daseinsvorsorge, Widmung, Rechtsformen, Kommunalrecht, Zulassungsanspruch und Anschlusszwang.
Was genau ist das Zwei-Stufen-Verfahren?
Es ist ein in der Rechtswissenschaft anerkanntes Verfahren zur Trennung des "Ob" der Zulassung (erste Stufe, öffentlich-rechtlich) von der Ausgestaltung der Benutzung (zweite Stufe, oft privatrechtlich).
Unter welchen Umständen darf ein Anschluss- und Benutzungszwang verhängt werden?
Ein Zwang ist nur möglich, wenn ein dringendes öffentliches Bedürfnis besteht und die Einrichtung kapazitiv so konzipiert ist, dass sie den Bedarf abdecken kann.
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- B.A. Steffen Müller (Author), 2011, Öffentliche Einrichtungen der Gemeinde, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/194761