Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
1. Einleitung
1.1. Einführung in die Thematik
1.2. Zielsetzung und Aufbau der Arbeit
2. Konzeptionelle Grundlagen
2.1. Genesis der europäischen Integration
2.2. Die Chronologie des europäischen Integrationsprozesses
2.2.1. Phase Eins: Die Gründungsverträge (1950-1958)
2.2.2. Phase Zwei: Konsolidierung und allmähliche Erweiterung (1958-1986)
2.2.3. Phase drei: Die Institutionelle Reform und Vollendung des Binnenmarktes (1986-1993)
2.2.4. Phase vier: Die Konstitutionalisierungsphase (Seit 1993)
3. Würdigung des Europäischen Union
3.1. Faszination: Vorteile und Errungenschaften eines gemeinsamen Europas
3.1.1. Werte und Ziele der Europäischen Union
3.1.2. Die klare Festlegung der Zuständigkeiten
3.1.3. Jetzt erstmalig möglich: Der freiwillige Austritt
3.1.4. Die Stärkung der demokratische Grundlage
3.2. Frustration: Problemattische Facetten in einer kritischen Würdigung
4. Quo vadis Europa - Eine zusammenfassende Betrachtung
Anhang
Literaturverzeichnis
Sachwortverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Funktionen und Zusammenspiel der Europäischen Organe
Abbildung 2: Übersicht zur Normenhierarchie im EU-Recht 27
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Elementare Zielsetzungen der EWG- und EURATOM-Verträge
Tabelle 2: Die Drei-Säulenstruktur über die Integrationsbereiche der Europäischen Union
Tabelle 3: Die sechs Hauptüberschriften der Charta der Grundrechte
Tabelle 4: Die vertraglich fixierten Ziele und Werte der Union
Tabelle 5: Die institutionellen Organe der Europäischen Union
Tabelle 6: Bevölkerungszahlen der EU, dessen Währungsraums und derzeitiger Kandidatenländer
1. Einleitung
1.1. Einführung in die Thematik
Im Rückblick auf Jahrhunderte kriegerischer europäischer Geschichte kommt der friedliche Zusammenschluss souveräner Staaten nach dem zweiten Weltkrieg zu einer „Europäischen Union“ einer Revolution mit friedlichen Mitteln gleich.“ 1
Europa befindet sich seit dem 1. Dezember 2009 auf einer neuen Stufe im Prozess der Europäischen Integration. Seitdem ist nunmehr über ein Jahr der Bewährungsprobe der reformierten Europäischen Union vergangen. „In dem Wunsch, Demokratie, Effizienz in der Arbeit der Organe weiter zu stärken, damit diese in die Lage versetzt werden, die ihnen übertragenen Aufgaben in einem einheitlichen institutionellen Rahmen besser wahrzunehmen [...]“2 wurde zum genannten Datum der jüngste Schritt der Europäischen Integration voll- zogen. Diese entwickelte sich bisher schon weit über ein halbes Jahrhundert hinweg. In diesem Zeitraum gab es Höhen und Tiefen, die durchlebt werden mussten, um Europa jene Gestalt zu geben, in der sie sich heute präsentiert. Diese Reifephase formte den europäischen Wirtschaftsraum, in dem bereits mehr als eine halbe Milliarde Menschen leben und handeln. Somit ergibt sich zugleich eine stetig wachsende Verantwortung gegenüber seiner Bewohner, die für jeden einen Anreiz schaffen sollte, sich mit seinen Spezifika auseinanderzusetzen.
1.2. Zielsetzung und Aufbau der Arbeit
Ziel dieser Arbeit ist es, den Verlauf des Integrationsprozesses mit seinen wichtigsten Eckpunkten, den ihm zugrundeliegenden Zeitgeist, der zu seinem offiziellen Beginn führte und eine Analyse des gegenwärtigen Integrationsstandpunktes der Union darzulegen.
Bevor in dieser Ausarbeitung damit begonnen werden soll, konzeptionell zu illustrieren, wie sich der Integrationsprozess darbot, gilt es vorerst deren kategorischen Aufbau vorzustellen.
Die vorliegende Arbeit ist in vier Hauptabschnitte untergliedert. Im ersten Abschnitt wurden bereits einleitend die Formulierung der Problemstellung vorgenommen und des Weiteren die Relevanz und Intention der Arbeit im aktuellen Kontext dargestellt.
Ausgehend von dem historischen Hintergrund soll zunächst ein detailliertes Grundverständnis über die einzelnen Vertragskonstellationen geschaffen in ihrer chronologischen Abfolge aufgeschlüsselt werden. Dabei soll die logische Aufteilung in vier aufeinanderfolgende Reifephasen die Grundlage für eine tiefergehende Analyse des Vertragswerkes ermöglichen.
Anschließend soll das erarbeite Basiswissen innerhalb des dritten Gliederungspunktes dazu dienen, Europa - soweit dies im Rahmen einer Seminararbeit nur möglich ist - einer durchdringenden Würdigung unterzogen zu werden und sowohl positive Errungenschaften, als auch gegenteilig die negativen Facetten der bisherigen Entwicklungen zu durchleuchten.
Die Arbeit schließt mit einer zusammenfassenden Darstellung der wesentlichen Aussagen und einem Rückblick auf den forschungsleitenden Prozess der Integrationsentwicklung.
2. Konzeptionelle Grundlagen
2.1. Genesis der europäischen Integration
Mit dem Versuch das geschichtliche Verständnis Europas literarisch zu erfassen, bilden sich nach Brunn Gemeinsamkeiten heraus, die Europa als Gesamtheit räumlich, politisch und kulturell abgegrenzter Einheiten verstehen, welche kollektiv den Charakter eines imaginären, geistigen Konstrukts aufkommen ließen, sich jedoch zur Selbstbestimmung, Unabhängigkeit und Freiheit unablässig in kriegerischer Machtausübung befanden.3 Bereits seit Anbeginn des Mittelalters befassten sich vereinzelte Entwürfe mit grundlegenden Gedanken der europäischen Idee resp. Integration.4 So entstanden damals schon die verfassungselementaren Fundamentalfaktoren der Friedenssicherung, Supranationalität, Handels- und Wirtschafts- förderung bis hin zur Einbildung machterhaltender Aspekte.5 Währenddessen das intellektuelle europäische Gedankengut vom Mittelalter bis zur Neuzeit nicht hinreichend politisch umgesetzt wurde, etablierte sich bis zum 19. Jahrhundert weiterhin der Grundsatz national souveräner Staaten heraus, der schließlich jene Erlebnisse während des Ersten Weltkrieges durch die Forderung des Zusammenschlusses europäischer Staaten in rund 600 literarischen Veröffentlichungen überstimmt wurde und - neben über zehn weiteren jedoch eher unwesentlichen Vereinigungen - in der durch den österreichischen Grafen Richard Coudenhove-Kalergi im Jahre 1923 gegründeten Paneuropa-Union lautstark wiederkehrten.6
Zur Mitte des 19. Jahrhunderts forderte der durch europäische Bürgerkriege (1918-41), dem zweiten Weltkrieg (1939-45) und dem darauffolgend zusammengebrochenen Transport- und Versorgungssystem (1945/46), aber auch der durch den kalten Krieg (ab 1947) geformte Zeitgeist fortan ein international orientiertes ordnungspolitisches Denken.7 Im westlichen Teil des europäischen Kontinents mündeten jene genannten Besorgnisse schließlich in dem Bemühen, einen politischen Weg einzuschlagen, der die damalige Not mittels internationaler Kooperationen zur Friedenssicherung und Wiederherstellung des Wohlstandes zum Ziel hatte.8 Da es die Heterogenität der diversen Länderinteressen und -erwartungen unmöglich machten, den Integrationsprozess in großen Schritten zu vollführen, folgte man der - nach dem französischen Europapolitiker Jean Monnet benannten - „Methode Monnet“, welche es vorsah, alle Nationalstaaten in kleineren, allseits vertretbaren Schritten unter Berück- sichtigung der jeweiligen Erwartungen, Pläne und Ängste in einem gemeinsamen Europa zu integrieren, um den gesamten Prozess in seinem Fortschreiten nicht unnötig zu blockieren.9
Somit ist unter Integration im europäischen Kontext eine Zusammenführung mehrerer Volkswirtschaften zu einem homogenen Ganzen - unter schrittweisem Abbau von Handelshemmnissen und einer Vereinheitlichung wirtschaftspolitischer Bereiche unter- einander - zu verstehen, während die Handelshemmnisse nach Außen - also gegenüber Drittländern - gewahrt bleiben.10 Der Zusammenschluss souveräner Staaten zu einem multinationalen Binnenmarkt - einer so genannten Wirtschaftsunion - wird dabei in der Praxis - gem. der Methode Monnet - durch eine stufenweise Harmonisierung der nach außen und innen gerichteten Wirtschaftspolitik sowie einer Vereinheitlichung der Sozialpolitik im Binnenmarkt unter Abgabe nationaler Rechte an die supernationale Ebene realisiert.11
2.2. Die Chronologie des europäischen Integrationsprozesses
Während bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts beinahe jedes staatliche und politische Handeln ausschließlich auf der Grundlage nationaler Verfassungen und daraus abgeleiteter Gesetze beruhte, welche für Bürger, Parteien, Organe und den jeweiligen Staat selbst einem verbindlichen Verhaltenskodex gleichkamen, schuf der wirtschaftliche und politische Zusammenbruch Europas das Fundament einer neuen europäischen Ordnung.12 Nach dem zweiten Weltkrieg wurde von den Europäern erkannt, dass zum Wiederaufbau wirtschaftlicher und demokratischer Strukturen entlang des Weges der Integration nicht zwangsweise die Errichtung eines europäischen Bundesstaates von Nöten sei, um eine gemeinsame Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) zu errichten, sondern die partielle Übertragung von Hoheitsrechten gebündelt mit der erforderlichen politischen Kooperation für die Herstellung eines gemeinsamen Binnenmarktes genügen.13
Nach Hobe (2011) lässt sich der Entwicklungsprozess der Europäischen Integration grob in vier Phasen aufteilen,14 die im Rahmen dieser Arbeit übernommen und deren wichtigsten Eckpunkte im zeitlichen Verlauf umrissen werden sollen, um den gegenwärtigen Integrations- stand und somit das bestehende Unionsrecht einer fundierten Analyse bezüglich ihrer Vor- und Nachteile unterziehen und somit ein umfassendes Bild darüber vermitteln zu dürfen.
2.2.1. Phase Eins: Die Gründungsverträge (1950-1958)
Es ist der auf das Jahr 1950 zurückblickende 9. Mai, der an die Schuman-Deklaration zur Gründung einer Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) erinnert und jährlich aufs Neue als Europatag gefeiert wird.15 Wieder vor dem Hintergrund einer Bedrängnis - ausgehend von der US-Deutschen Politik und der daraus resultierenden Gefahr für Frankreich - folgte der eben genannte französische Außenminister (dem bis zur Mitte der 1920er Jahre zurückzuverfolgenden Gedanken eines „Internationalen Stahlkartells“) der Idee Jean Monnets, welche vorsah die deutsche und französische Kohle und Stahlproduktion vereinigt unter eine supranationale Hohe Behörde - der „ Haute Autorité “16 - zu stellen.17 Schumann sprach diesbezüglich von „der Schaffung einer mächtigen Produktionsgemeinschaft, die allen Ländern offen steht, die daran teilnehmen wollen, mit dem Zweck allen Ländern, die sie umfasst die notwendigen Grundstoffe für ihre industrielle Produktion zu gleichen Bedingungen zu liefern [und auf diese Weise] die realen Fundamente zu ihrer wirtschaftlichen Vereinigung legen “18 zu können.
2.2.1.1. Montanunion - Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl
Neben Deutschland und Frankreich schlossen sich auch Italien und die Beneluxstaaten (Belgien, Niederlande und Luxemburg) am 18. April 1951 in der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl - die auch EGKS oder Montanunion genannt wird - zusammen, was ihnen den Ruf der Gründerstaaten unserer heutigen Europäischen Union gewährt.19 Als diese Gemeinschaft im Folgejahr in Kraft trat, wurden neben dem bereits erwähnten Organ der Hohen Behörde auch eine parlamentarische Versammlung, ein Rat und ein europäischer Gerichtshof (EuGH) eingerichtet.20 Noch im selben Jahr, an dem dieser EGKS-Vertrag - der sich übrigens für den Verlauf des Integrationsprozess als durchaus prägend erwies - zu geltendem Recht wurde, ist von diesen sechs Nationen der Vertrag zur Errichtung der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) unterschrieben und anschließend erstmalig der Versuch unternommen worden, mit der Fusion der EGKS und der EVG eine Verfassung zu konstruieren, die in der Europäischen politischen Gemeinschaft (EPG) aufgehen und somit ein föderal strukturiertes Europa bilden sollte.21 Dieser Versuch scheiterte jedoch im Jahre 1954 durch die Intervention Frankreichs im Rahmen ihrer Nationalversammlung, wodurch die Generierung jener Verfassung mit dem fehlenden Veto des Landes niedergeschlagen wurde.22
2.2.1.2. Die beiden Europäische Atom- und Wirtschaftsgemeinschaften
Dieselben sechs Staaten waren es auch, die im Jahre 1957 mit den Römischen Verträgen zu dem Zweck den einheitlichen Europäischen Binnenmarkt voranzutreiben die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM) und Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) unterzeichneten, welche ein Jahr später gültig wurden und fortan unter die Zuständigkeiten der Europäischen Versammlung und des Europäischen Gerichthofes fallen sollten.23
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 1: Elementare Zielsetzungen der EWG- und EURATOM-Verträge 24
2.2.2. Phase Zwei: Konsolidierung und allmähliche Erweiterung (1958-1986)
2.2.2.1. Der Fusionsvertrag zur Europäischen Gemeinschaft
Der nächste große Schritt vollzog sich 1967 mit dem Inkrafttreten des 1965 unterzeichneten Fusionsvertrags, der auch unter Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft bekannt ist, mit dem die drei bis dahin separaten Gerichtshöfe zu einem einzigen verschmolzen und ebenso die drei Versammlungen nun fortan vereint als Europaparlament in Erscheinung traten, was die vertraglichen Gebilde der EGKS, EWG und EURATOM zu einer Europäischen Gemeinschaft (EG) zusammenfasste.25 Ergänzend sollte dem nun geborenen Kollektiv durch die exekutive Einsetzung einer gemeinsamen Kommission einerseits und eines Rates andererseits zusätzlich noch eine vereinfachte Verwaltung ermöglicht werden.26 Erst im Jahre 1968 sollte neben der Abschaffung der Zölle zwischen den sechs Mitgliedsstaaten auch ein einheitlicher Zolltarif nach außen - hinsichtlich des Handels mit Drittstaaten verwirklicht - und somit die europäische Zollunion geboren werden.27 Durch den Beitritt Großbritanniens, Dänemarks und Irlands wurde die Zahl der EG-Mitglieder im Jahre 1973 erstmals auf neun erhöht, mit dem nächsten Beitritt Griechenlands im Jahre 1981 und dem der Portugiesen und Spanier im Jahre 1986 schrittweise sogar auf zwölf verdoppelt.28
2.2.2.2. Das Schengener Übereinkommen
In diesem Jahr ist ebenfalls - nach dem im Vorjahr 1985 bereits mit dem Schengener Über- einkommen die schrittweise Entfernung der Personenkontrollen an den Binnengrenzen verab- schiedet wurde - die Einheitliche Europäische Akte unterzeichnet worden, die 1987 in Kraft trat und die Phase institutioneller Reformen und Vollendung des Binnenmarktes einleite.29
2.2.3. Phase drei: Die Institutionelle Reform und Vollendung des Binnenmarktes (1986-1993)
2.2.3.1. Die Einheitliche Europäische Akte
Mit der Einheitlichen Europäischen Akte vollzog sich die erste Revision der EG- Gründungsverträge, welche institutionelle und politische Ergänzungen in den folgenden Punkten einer demokratiefördernden legislativen Einbindung der Europäisch-Parlamentarischen Zusammenarbeit (EPZ), ausgedehnten qualifizierten Mehrheit im Rat, vertraglichen Einbettung der Forschungs-, Technologie-, arbeitsschutzbezogenen Sozialpolitik, sowie gemeinsamen Wirtschafts-, Währungs- und Umweltpolitik und auch den vollständigen Abbau der Binnenmarktgrenzen bis 1992 vorsah.30
Der letztgenannte Punkt impliziert die vier noch heute von der Europäischen Union gelebten Grundfreiheiten von Waren, Personen, Dienstleistungen und jener des Kapitals.31
2.2.4. Phase vier: Die Konstitutionalisierungsphase (Seit 1993)
2.2.4.1. Mit dem Vertrag von Maastricht zur Europäischen Union
Die nun gestellten Weichen sollten mit dem 1993 in Kraft getretenem Vertrag von Maastricht in der Europäischen Union (EU) aufgehen, fortan allen europäischen Gemeinschaften über- geordnet sein und die vertraglich fixierte Wirtschafts- und Währungsunion - die mit der Einführung des Euros als europäische Währung im Jahre 2003 ihren Abschluss fand - verwirklichen.32 Ab sofort wird allen neu beigetretenen Mitgliedsstaaten der offizielle Status der „Mitgliedsstaaten, für die eine Ausnahmeregelung gilt“, bis sie nach der Erfüllung der sog. „Maastrichter Konvergenzkriterien 33 “ die Aufnahme der einheitlichen Eurowährung und damit die Vollmitgliedschaft gewährt bekommen.34 Der auch unter dem Synonym Vertrag der Europäischen Union (EUV) bekannte Vertrag sollte eine wichtige Botschaft vermitteln: „Die Union soll mehr sein als eine Wirtschaftsgemeinschaft - das Ziel ist eine politische Union Europas“.35 Damit kamen die Mitgliedsstaaten simultan zu der Einigung, sich über die bloße wirtschaftliche Tätigkeit hinausgehend zu engagieren, was zu der Konzeption und Gründung einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), aber auch der einer Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Innenpolitik (ZJIP) geführt hat.36 Somit differenziert der Unionsvertrag jene Integrationsbereiche in drei Säulen, wobei die in den EG- Vertrag eingeflossenen Gründungsverträge (EGKS, EWG und EURATOM) als erste EG- Säule in die Struktur eingehen sollen und durch die beiden nicht ökonomisch orientierten separaten Vertragssäulen der GASP und ZJIP ergänzt zusammen den EUV abbilden, wie Tabelle 1 aufschlüsselt.37
[...]
1 Brunn, G. : Die Europäische Einigung von 1945 bis heute. S. 434.
2 Kunzmann, B. : Vertrag von Lissabon. S. 18.
3 Siehe Brunn, G. : Die Europäische Einigung von 1945 bis heute. S. 20f.
4 Vgl. Streinz, R., et al. : Der Vertrag von Lissabon zur Reform der EU. In URL: http://beck- online.beck.de/?vpath=bibdata/komm/StrOhHeHdbAEUV3/cont/StrOhHeHdbAEUV.htm.
5 Ebenda. Diese betonen hierzu die als bahnbrechend hervorgehobenen, entwicklungsgeschichtliche Theorien Immanuel Kants (1975) „Zum ewigen Frieden“, den „Entwurf eines europäischen Staatenbundes“ von Karl Christian Friedrich Krauses (1814), die Schrift des Grafen Claude Henri de Saint-Simon und seines Schülers Augustin Thierry „De la réorganisation de la société européenne ou de la nécessité des moyens de rassembler les peuples de l'Europe en un seul corps politique en conservant à chacun son indépendance nationale“ (ebf. 1814), den Schriften der Männer des italienischen Risorgimento insbesondere Guiseppe Mazzini ( 1849) , die berühmte Rede des französischen Dichters Victor Hugo als Präsident des Pariser Weltfriedenskongresses (ebf. 1849) und weitere wichtige Vertreter und Schriften der Europabewegung, die bspw. nach dem Vorbild der Vereinigten Staaten von Amerika oder dem Zusammenschluss demokratischer Völker entsprachen bis hin zum Grafen Richard Nicolaus Coudenhove-Kalergi mit seinem Buch „Paneuropa“ (1923). Diese beziehen sich dabei auf Kant (1795/ 1995), Krause ( 1814 in Reichel (Hrsg.) 1920), Stead ( 1899), Novicow ( 1901) und Graf Coudenhove-Kalergi (1923).
6 Vgl. dazu Brunn, G. : Die Europäische Einigung von 1945 bis heute. S. 21f. Dieser nennt in Bezug auf die „Idee Europa“ vereinzelte Ansätze europäischer Einigungsbewegungen, wie Bspw. den der Einheit der Christenheit, monarchischen oder staatlichen Vorherrschaftsbemühungen, welche den derzeitig sehnsüchtig herbeigesehnten zwischenstaatlichen Frieden zu schaffen versuchten. Diesbezüglich wird auf Entwürfe des Herzogs von Sully (1560-1641), jenen des Finanzministers des französischen Königs Heinrich IV., und auf den Immanuel Kants (1724-1804) hingewiesen, die sich in der späteren europäischen Einigungsbewegung niedergeschlagen haben.
7 Vgl. dazu Gehler, M. : Europa. S. 41.
8 Siehe ebenda.
9 Vgl. hierzu Brasche, U. : Europäische Integration. S. 1. Dieser bezieht sich hierbei hauptsächlich auf Wessels (2001).
10 Siehe dazu Hadeler, T. : Gabler Wirtschafts-Lexikon. S. 1568. Es wird weiter angemerkt, dass unter Beibehaltung der jeweiligen nationalen (Außen-)Handelspolitiken gegenüber Drittländern von einer Freihandelszone und bei Vereinheitlichung zu einer gemeinsamen wirtschaftspolitisch Handelspolitik gegenüber Drittländern von einer Zollunion gesprochen wird.
11 Ebenda. S. 3536.
12 Vgl. Borchardt, K.-D. : Das ABC des Rechts der Europäischen Union. S. 9
13 Siehe dazu Gehler, M. : Europa. S. 41.
14 Siehe dazu Hobe, S. : Europarecht. S. 4. Dieser weist darauf hin, dass bspw. nach Elvert (ohne Jahresangabe) in nur drei Entwicklungsstadien - die der Gründungsphase (1952-1970), Konsolidierungsphase (1970-1992) und die darauf aufbauende gegenwärtige Phase der „Europäisierung der Europäischen Union“ unterscheidet.
15 Vgl. hierzu Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland : Was ist die EU? S. 3.
16 Siehe Brunn, G. : Die Europäische Einigung von 1945 bis heute. S. 71
17 So Gehler, M. : Europa. S. 43, 83.
18 Paetsch, R. : Der lange Weg bis zum Vertrag von Lissabon. S. 2. Dieser Zitiert Wesels (2008), der wiederrum Schumann (1950) zitiert.
19 Siehe dazu denselben.
20 Siehe hierzu Bräuner, O. : Der Reformvertrag vn Lissabon und die demokratische Legitimation der EU. S. 4.
21 Vgl. einerseits Paetsch, R. : Der lange Weg bis zum Vertrag von Lissabon. S. 2. Dieser beruft sich zudem auf Weidenfeld (2006). Und andererseits siehe auch Seidel, F. : Der Vertrag von Lissabon. S. 5. Dieser bezieht sich wiederrum auf Weidenfeld (2006) und daneben auf Pfetsch/ Beichelt (2005).
22 Ebenda und auch Bräuner, O. : Der Reformvertrag vn Lissabon und die demokratische Legitimation der EU. S. 4.
23 Vgl. Paetsch, R. : Der lange Weg bis zum Vertrag von Lissabon. S. 2. Siehe auch Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland : Was ist die EU? S. 3.
24 Quelle: Eigene Tabelle in inhaltlicher Anlehnung an Gehler, M. : Europa. S. 46f. Dieser spricht ebenfalls von der Errichtung einer Zollunion, die jedoch aufgrund der nationalen Außenpolitik der definitorischen Bedeutung missfällt und somit - wie sich im bevorstehenden Textverlauf noch zeigen wird bis zum Jahre 1968 - eher einer reinen Freihandelszone gleichkommt. Siehe dazu entsprechend mehr im Fußnotenapparat unter Gliederungspunkt 2.2 „Die Chronologie des europäischen Integrationsprozesses“ (S. 3ff.) auf S. 3 dieser Arbeit.
25 Vgl. dazu Gehler, M. : Europa. S. 49f.
26 Ebenda.
27 Vgl. dazu Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland : Was ist die EU? S. 3.
28 Siehe dazu Seidel, F. : Der Vertrag von Lissabon. S. 7. Ergänzungen zu den genauen Jahreszahlen der Beitritte der Mitgliedsländer wurden entnommen aus der nachstehenden Quellenangabe. In letztgenannter Quelle ist zu erkennen, dass alle Beitritte von Mitgliedsstaaten im Verlauf der Europäischen Integration ausnahmslos zum 1. Januar eines jeweiligen Jahresangaben vollzogen wurden.
29 Vgl. dazu Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland : Was ist die EU? S. 3.
30 So Wessels, W. : Das politische System der Europäischen Union. S. 84f.
31 Ebenda und Hadeler, T. : Gabler Wirtschafts-Lexikon. S. 844.
32 Vgl. hierzu Paetsch, R. : Der lange Weg bis zum Vertrag von Lissabon. S. 3. Dieser verweist hierzu auf Wessels (2008).
33 Konvergenzkriterien: Diese Kriterien zielen darauf ab, die jeweiligen Volkswirtschaften Europas durch wirtschaftliche Vorgaben und institutionelle Veränderungen für die Einführung der einheitlichen, gemeinsamen Währung vorzubereiten. Sie umfassen die fünf Bereiche Preisstabilität (1), gesunde (2) und nachhaltige öffentliche Finanzen (3), dauerhafte (Nominalzins-)Konvergenz (4)und Wechselkursstabilität(5). Siehe dazu nachstehende. S. 6, 11.
34 Siehe dazu Europäische Kommission : Eine Währung für ein Europa. S. 11.
35 So die Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland : Was ist die EU? S. 3f.
36 Vgl. dazu Paetsch, R. : Der lange Weg bis zum Vertrag von Lissabon. S. 3. Dieser beruft sich hierzu wiederrum auf Wessels (2008).
37 Siehe Hadeler, T. : Gabler Wirtschafts-Lexikon. S. 981f. Die Angaben basieren auf Zippel (Ohne Jahresangabe).