Leseprobe
Inhalt
1. Einleitung
2. Theoretischer Teil
2.1. Gesetzliche Grundlagen
2.2 Local Player Regel
3. Analyse der Jugendarbeit
3.1.Sportliches Abschneiden der A-Jugenden
3.2 Verschiedene Konzepte von Jugendarbeiten
3.2.1. Bayer Leverkusen
3.2.2. FSV Mainz 05
3.2.3 Ajax Amsterdam
4. Integration der Jugendspieler in die 1.Mannschaft
4.1. Erklärung der Methodik
4.2. Ergebnisse der Tabelle
4.3. Kategorisierung der Einsatzzeiten
5. Fazit
ANHANG
6. Quellen
7. Abbildungen
1. Einleitung
Es ist knapp über ein Jahr her,dass die deutsche Nationalmannschaftbei der Weltmeisterschaft2010 in Südafrika, Fußballfans rund umden Globus mit ihrer frischen, offensivenund technisch brillanten Weise Fussball zu spielen begeisterte. Dabei beeindruckte ein junges deutsches Teammit einem Durchschnittsalter von unter25 Jahren, ausschließlich aus Bundesliga-Spielern bestehend, die Welt mit wunderschönem und äußerst erfolgreichemOffensivfußball.
Anfang des Jahrtausends, also vor rund zehn Jahren, wäre dieses Szenario noch undenkbar gewesen. Damals war das Medienecho gewaltig, als die deutsche Mannschaft schon in der Vorrunde der Europameisterschaft in Holland und Belgien ausschied. Man warf dem Team vor, dass sie satt und überaltert wären, ohne dass junge Talente in die Kader der Bundesligaclubs drängen würden und sich so für die Nationalelf spielerisch bewerben könnten.
Spätestens dann wurde dem Deutschen Fussball Bund (DFB) bewusst, dass sie etwas unternehmen mussten. Sie reagierten relativ schnell und forderten von allenClubs der 1. – und 2. Bundesliga eine verpflichtende Einführung von Leistungszentren für Nachwuchsspieler. Man koppelte die Errichtung und Unterhaltung eines Jugendleistungszentrums mit dem Erwerb der Lizenz, ohne die man nicht spielberechtigt für die beiden Profiligen in Deutschland ist. Damit wurde 2001 der Grundstein für eineerfolgreicheZukunft des deutschen Fußballsgelegt, durch den man heute noch enorm profitiert.
Im Rahmen dieser Arbeit soll dargestellt werden wie die Einführung von Jugendleistungszentren von statten gegangen ist, an welche Rahmenbedingungen das Ganze geknöpft ist, was sie für Wirkungen und wie die Vereine davon profitiert haben. Darüber hinaus soll untersucht werden, ob und in welchem Zusammenhang, die „Local Player“ - Regel, ihren Einfluss zum jetzigen Status hatte.[1] War die Einführung dieser Regel ein „Witz“, so wie es damaligeund noch aktuelle Team-Manager der Nationalmannschaft nannte oder wird sie tatsächlich mit Überzeugung durchgesetzt.[2]
2. Theoretischer Teil
Der theoretische Teil dieser Arbeit beinhaltet Gesetze und Richtlinien für die Errichtung von Leistungszentren in deutschen Profi-Fussball, die vom Deutschen Fussball Bund (DFB) ausgegeben wurden.
2.1.Gesetzliche Grundlagen
Seitens des DFB gibt es seit der Spielzeit 2001/2002 genaue Richtlinien für die Errichtung und Unterhaltungvon Leistungszentren der Teilnehmer der Lizenzligen, also der Teams der 1. - und 2. Bundesliga. Diese Richtlinien sind im Ligastatut, im Anhang V der Lizenzordnung, fest vorgeschrieben und gehören zu einer der vielen Modalitäten, die erfüllt werden müssen um die Lizenz für eine der beiden Profi-Ligen zu erhalten.[3]
Als primäres Ziel wird angegeben, dass durch die Errichtung der professionellen Jugendzentren,die Qualität der Juniorenausbildungim Lizenzbereich und im oberen Amateurbereich verbessert und optimiert werden soll.
Der DFB hält sich aber bewusst raus, wenn es um die Arbeitsinhalte geht, die in den Jugendzentren gelehrt werden. Sofern diese nicht explizit von ihren Grundsätzen der Richtlinien abweichen, liegen sie in der Hand der Vereine, die frei in der Gestaltung und Organisation ihres Lehrprogramms sind. Auf die strukturellen Voraussetzungen, die der DFB für Leistungszentren vorgibt wird im folgenden Abschnitt eingegangen.
Die Clubs müssen zwischen A- bis D-Jugend mindestens sieben und dürfen maximal neun Mannschaften führen. Der Jugendbereich setzt sich aus den Jugenden A bis F zusammen, wobei sich die Jüngsten im F-Jugend Bereich befinden. Es bestehen keine Einschränkungen in der Anzahl der Teams für die F- und E-Jugend.
In der Regel beträgt das Alter der Sportler 7 bis 8 Jahre im F-Jugendbereich und 17 bis 19 Jahre in der ältesten Spielklasse, dem A-Jugendbereich.
Die Spieleranzahl der einzelnen Teams ist ab der D-Jugend auf 20 Spieler beschränkt, ab der B-Jugend dürfen dann bis zu 22 Spieler dem Kader angehören.[4] Zudem gibt es im A- und B-Jugend Bereich, dem sogenannten Leistungsbereich, eine Sonderregel: Diese besagt, dass ständig mindestens 12 Spieler spielberechtigt sein müssen, die in deutschenAuswahlmannschaften eingesetzt werden können.[5] Demnach müssen also mehr als 50 Prozent der Spieler in diesen Teams eine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Außerdem gibt es relativ genaue Vorgaben wie das Trainingsgelände auszusehen hat bzw. was es beinhaltet muss und die Zusammensetzung der sportlichen, medizinischen und physiotherapeutischen Betreuung ist auch festgelegt.
Als Hinweis hierfür sei erwähnt, dass die im Folgenden auftauchenden Bedingungen, die vom DFB vorgegeben sind, als ein Mindestmaß verstanden werden können.
Dabei wird stets zwischen zwei Kategorien unterschieden: Kategorie I bezieht sich auf Teams der 1. Bundesliga und Kategorie II auf Teams der 2. Bundesliga. Die zwei Kategorien sind inhaltlich relativ ähnlich klassifiziert. Sie unterscheiden sich größtenteils lediglich in ihrem Umfang.
Für Teams, die zur Kategorie I gezählt werden können, ist es eine Auflage, dass sie über ein Trainingsgelände mit (mindestens) 3 Rasenplätzen verfügen, wobei 2 davon Flutlicht besitzen müssen. Zudem müssen sie einen sogenannten Technikparcour besitzen und ihren Jugendspielern eine Möglichkeit bieten in der Nähe im Winter in einer Halle trainieren zu können. Die Kategorie II schreibt die gleichen Bedingungen vor, nur müssen diese Teams lediglich (mindestens) 2 Rasenplätze ihren Jugendspielern zur Verfügung stellen.
Für die sportliche Betreuung ist festgelegt, dass jede der Jugendmannschaften des Clubs der Kategorie I, einen Trainer haben muss, 3 von diesen Trainern hauptamtlich bei dem Verein tätig sind und davon wiederrum 2 die Fußballehrer Lizenz und einer die A-Lizenz besitzen muss.[6] Die Teams der Kategorie II müssen ähnliche Auflagen erfüllen, hierbei ist der Umfang mit 2 hauptamtlichen Trainern, davon einer mit der Fußballehrer Lizenz und einer mit derTrainer A-Lizenz, erneut kleiner.
Zudem richtet der DFB regelmäßig Informations- und Fortbildungsveranstaltungen in den jeweiligen Jugendleistungszentren aus. Hierbei ist die Teilnahme für dieJugendtrainer der Clubs beider Kategorien verpflichtend.
Der ärztliche und physiotherapeutische Bereich muss einen Behandlungsraum für Mediziner haben und darüber hinaus zwei Massageräume, eine Sauna und ein Entmüdungsbecken. Die Betreuung von diesem Bereich fällt dann auf einen Arzt, der in räumlicher Nähe zum Leistungszentrum ansässig sein muss und beim Verein mindestens teilzeitbeschäftigt sein sollte. Ergänzend dazu müssen ein Physiotherapeut und ein Diplomsportlehrer auf Vollzeit beschäftigt sein, einer von ihnen muss dabei die Rolle des Reha- und Koordinationsleiters übernehmen. Für Vereine der Kategorie II schreibt der DFB die gleiche Anzahl von Mitarbeitern in diesem Bereich vor, mit der Einschränkung, dass diese just auf Teilzeit angestellt sein müssen.
Zudem gibt es eine für alle Spieler des Aufbau- und Leistungsbereiches eine obligatorische medizinische Untersuchung, die einmal jährlich stattfindet.
Außerdem wird vom DFB vorgeschrieben, zumindest formal, dass eine Vereinbarkeit von Schule und (Fußball-)Club seitens des Clubs gewährleistet sein muss. Also dass der Club sicherstellen muss, dass kein Juniorenspieler des Leistungszentrums nach Absolvierung der allgemeinen Schulpflicht daran gehindert wird, seine schulische oder berufliche Ausbildung fortzuführen.[7]
Damit der Übergang zwischen Jugend- und Seniorenbereich fließender verläuft, gibt es die Möglichkeit, mit den Spielern aus dem Leistungsbereich, sogenannte Förderverträge abzuschließen. Diese orientieren sich an einem Standard - Mustervertrag der Deutschen Fußball Liga (DFL) und machen die Jugendspieler, rein rechtlich, zu Lizenzspielern.[8] Als Lizenzspieler werden alle Spieler aus dem Profi-Kader, sprich 1. – und Amateurbereich, gezählt. Mindestens 60 % dieser Förderverträge müssen mit für Deutschland einsetzbarenSpielern abgeschlossen werden.[9]
Zur Sicherung der Qualität der Jugendleistungszentren wurde zudem die Zertifizierung dieser eingeführt.Auf diesem Weg erhalten die Clubs von neutraler Seite Informationen, wo sie stehen und wo es möglicherweise noch Verbesserungspotenzial gibt. Die Zertifizierung ist für alle Clubs der 1. und 2. Bundesliga verpflichtend und jedes Jahr zu erbringen.
2.2 Local Player Regel
Neben den vielen Normen und Regelungen, die von den Jugenden der Profi-Clubs erfüllt werden müssen, kommt eine wesentliche Richtlinie hinzu, die zugleich im Seniorenbereich eingehalten werden muss. Die Rede ist von der sogenannten „Local Player“ Regel.[10]
Diese besagt, dass jeder Club eine Mindestanzahl lokal ausgebildeter Spieler im Lizenzspieler Kader haben muss. Deren Umfang ist auf mindestens acht lokal ausgebildete Spieler festgesetzt. Es wird in dem Fall zwischen vom Verband und vom Club ausgebildeten Spielern unterschieden und die Regel sieht vor, dass nicht weniger als vier dieser „Local Player“ vom Club ausgebildet worden sind. Die restlichen Spieler können vom Verband ausgebildet worden sein, wobei jeder Club innerhalb des DFB zum Verband gezählt werden kann.
Man erwirbt einen dieser beiden Statusse, damit dass man in drei Spielzeiten im Alter zwischen 15 und 21 Jahren für einen Club spielberechtigt war. Diese Regelung trat erstmals in der Spielzeit 2006/2007 in Kraft, wobei im ersten Jahr vier lokal ausgebildete Spieler im Lizenzspieler Kader sein mussten. Sie wurde dann jedes Jahr sukzessiv um zwei weitere Spieler angehoben bis man zum aktuellen Wert von acht Spielern kam.Die Local Player Regel hat damit die noch bis dahin vorherrschende Ausländerregelung abgelöst.[11] Das Ziel der Einführung einer solchen Quote war es, die Jugendarbeit der deutschen Profi-Clubs zu verbessern und die Rate der ausländischen Spieler zu minimieren. Es wurde versucht sich auf die jungen, talentierten Spieler in den Jugendmannschaften zu konzentrieren, damit die einzelnen Clubs nicht mehr sogenannte „fertige“ Spieler aus dem Ausland verpflichten um die Kader zu vervollständigen.
An dieser Stelle muss erwähnt werden, dass es eine „LocalPlayer“ Regel auch in der UEFA Champions League und der Europa League gibt. Diese schreibt den teilnehmenden Teams vor, dass von den 25 Spielern die für den Wettbewerb registriert werden dürfen, mindestens acht lokal ausgebildete Spieler darunter sein müssen.[12] Die Gewichtung zwischen im Verein und vom Verband ausgebildeten Spielern ist dabei wieder die gleiche wie in der Bundesliga.
Falls ein Verein weniger als acht lokal ausgebildete Spieler in seinerMannschaft hat, so wird die Anzahl der Spieler, die man für die internationalen Wettbewerbe registrieren kann, entsprechend gekürzt.[13] Dieser Fall ist beispielsweise in der Champions League Saison 2009/2010 für den damaligen Deutschen Meister VFL Wolfsburg eingetreten. Da sie die Mindestanzahl von 4 im Verein ausgebildeten Spielern nicht aufbringen
konnten, sondern lediglich nur einen Spieler, durften sie letztendlich nur insgesamt 22 Spieler für diesen Wettbewerb registrieren, sprich 3 Spieler weniger als im Normalfall[14].
Vergleichbare Sanktionen für Nicht-Erfüllung der Local Player Regelung in der Bundesliga konnten im Rahmen dieser Arbeit leider nicht gefunden werden.
3. Analyse der Jugendarbeit
Im folgenden Teil dieser Arbeit wird die Jugendarbeit der Clubs analysiert. Dabei wurde vor allem das sportliche Abschneiden der Vereine betrachtet und es sollte eine Art Indikator herauskommen, welcher Verein die „erfolgreichste“ (A-) Jugend in Deutschland hat.
3.1.Sportliches Abschneiden der A-Jugenden
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 1
Daten stammen aus:[15]
Die obere Tabelle beinhaltet insgesamt 17 verschiedene Vereine aus der 1. und 2. Bundesliga. All diese Vereine haben mindestens einmal an der Finalrunde, die veranstaltet wird, um den deutschen A-Jugend Meisterzu ermitteln, teilgenommen. Anschließend wurde ihr Abschneiden seit der Spielzeit 2003/2004 untersuchtund, wie folgt, bepunktet:
25 Punkte: A-Jugend Meister in der Endrunde
15 Punkte: Verlierer des Finales der Endrunde
10 Punkte: Aus im Halbfinale der Endrunde
6 Punkte: 2. Platzierter in der jeweiligen Bundesliga (nicht bester 2. Platz)
3 Punkte: 3. Platzierter in der jeweiligen Bundesliga
In der Spielzeit 2003/2004 wurde eine dreigliedrige A-Jugend Bundesliga mit einer am Ende stattfindenden Finalrunde eingeführt.[16] Diese Finalrunde setzt sich folgendermaßen zusammen: Die drei Erstplatzierten der drei Staffeln, sowie der beste 2. Platzierte aus diesen. Dieser wird schon vor der Saison mit Hilfe einer internen DFB-Liste (ähnlich der UEFA-5-Jahreswertung) bestimmt.[17]
Nebenbei ist anzuführen, dass der beste 2. Platzierte seit der Gründung der neuen A-Jugend-Bundesliga stets aus der Süd/Südwest Staffel kam und die aktuelle Liste erkennen lässt, dass der vierte Teilnehmer der Finalrunde 2012 erstmals aus der Nord/Nordost Staffel kommen wird.
Die Auflistung, die im Rahmen dieser Arbeit erstellt wurde, zeigt anschaulich, dass die erfolgreichsten A-Junioren-Mannschaften, wenn man Erfolg rein auf Tabellenplatzendplatzierung bzw. Endrundenplatzierungen runter bricht, aus der Jugend von Bayer Leverkusen, FC Bayern München, VFL Wolfsburg, Schalke 04, VFB Stuttgart und dem SC Freiburg kommen.
Zudem sollte sie ein Indiz geben, ob es ein Zusammenhang zwischen einer relativ erfolgreichen A-Jugend und der Eingliederung von Jugendspielern, die aus diesen Akademien stammen, in den Profi-Kader der Teams gibt. Auf diese mögliche Korrelation wird im Abschnitt 4 eingegangen.
[...]
[1] Im Abschnitt 2.2 wird näher auf die „Local Player“ Regel eingegangen
[2] Ausländerregel für Bierhoff ein Witz, http://www.faz.net/themenarchiv/2.1084/nachrichten/bundesliga-auslaenderregel-fuer-bierhoff-ein-witz-1304885.html (27.03.2012)
[3] Vgl. Ligaverband, Ligastatut Anhang V - Richtlinien für die Errichtung und Unterhaltung von Leistungszentren der Teilnehmer der Lizenzligen,S.63
[4] ebenda S. 64 Abschnitt c.) Punkt f.
[5] Vgl. Anhang V zur Lizenzordnung, Teilaspekt f.) S.66
[6] Die Fussball-Lehrer Lizenz ist die höchste Lizenz die bei DFB erlangt werden kann, nach ihr kommt die Trainer A-Lizenz, Trainerausbildung beim DFB: http://www.dfb.de/index.php?id=11284 (27.03.2012)
[7] Vgl. Ligastatut, S. 69 Abschnitt g.)
[8] Vgl. Mustervertrag, http://www.dfb.de/uploads/media/Mustervertrag_Vertragsspieler__04_2011_.pdf(27.03.2012)
[9] Ebenda Punkt 4.
[10] Vgl. Spieler – Lizenzordnung, §5a lokal ausgebildete Spieler, S.11
[11] Vorher wurde es seitens der DFL geregelt, dass pro Verein maximal fünf Ausländer aus Nicht-UEFA-Ländern gleichzeitig unter Vertrag stehen dürfen
[12] Vgl. Uefa Champions Legaue 2011/2012 Reglement, Abschnitt X – Spielberechtigung, Punkt 18.08, S.30 http://de.uefa.com/MultimediaFiles/Download/Regulations/competitions/Regulations/01/63/02/48/1630248_DOWNLOAD.pdf(27.03.2012)
[13] Ebenda, Punkt 18.12, S.30
[14] Vgl. Mit kleinem Wolfsrudel in die Gruppenphase , http://www.spox.com/de/sport/fussball/championsleague/0909/News/mit-kleinem-wolfsrudel-in-die-gruppenphase-vfl-wolfsburg-nur-mit-22-spielern-in-die-champions-league-nur-ein-local-player-im-kader-uefa.html(27.03.2012)
[15] A-Jugend-Meister unter Einbeziehung der jeweiligen Abschlusstabelle der verschiedenen Jahre auf: http://www.dfb.de/index.php?id=500519(27.03.2012) zu finden
[16] Diese dreigliedrige Bundesliga ist bestehend aus den Ligen: Nord/Nordost, Süd/Südwest und West
[17] DFB Liste zur Bestimmung des besten 2. Platzierten im Anhang als Grafik 1 beigefügt