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Das deutsche Strafrecht und die Verfolgung von NS-Verbrechen. Gibt es eine "gerechte Strafe"?

Titel: Das deutsche Strafrecht und die Verfolgung von NS-Verbrechen. Gibt es eine "gerechte Strafe"?

Hausarbeit , 2010 , 18 Seiten

Autor:in: Stefanie Wieczorek (Autor:in)

Jura - Strafrecht
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges sahen sich die Alliierten und die deutsche Justiz vor
ein großes Problem gestellt. Tausende Menschen hatten während der Zeit des
Nationalsozialismus unvorstellbare Verbrechen begangen und waren dafür nicht bestraft worden.
Nun war es an der Zeit dies nachzuholen.
Bei den NS – Verbrechen handelt es sich um eine Kriminalitätsform, die bisher unbekannt und
unvorstellbar war, insbesondere der Massenmord in den Vernichtungslagern und durch die
Einsatzkommandos. Ebenso unvorstellbar war aber auch, dass eine deutsche Regierung
Verbrechen anordnete und auch durchführte.
Ende der Fünfziger Jahre war bei den Deutschen eine weit verbreitete Schlussstrichmentalität
und das Bedürfnis, aus der eigenen Schuld entlassen zu werden, festzustellen.
Problematisch war es auch, dass zu viele Faktoren und Hindernisse einer freien, engagierten und
unbeeinflussten Strafverfolgung entgegen standen. Im Folgenden möchte ich die Frage klären,
ob das deutsche Strafrecht überhaupt dafür ausgelegt ist solche Verbrechen zu verfolgen und zu
bestrafen. Meine Aufzeichnungen beziehen sich größtenteils auf Adalbert Rückerls Buch „NS –
Verbrechen vor Gericht“. Adalbert Rückerl war der langjährige Leiter der 1958 eingerichteten
„Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer
Verbrechen“ in Ludwigsburg.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Justizielle Probleme bei NS – Verbrechen

2.1 Strafverfolgung nach dem Zweiten Weltkrieg

2.2 Beginn der Strafverfolgung in der Bundesrepublik Deutschland

2.3 Der Nachweis einer Tat

2.4 Die Verjährung

2.5 Die NS – Verbrechen und ihre Zeugen

2.6 Jugendstrafrecht, Beihilfe zum Mond, Befehls- und Putativ – Notstand

2.7 Gründe für die vorzeitige Beendigung eines Verfahrens

2.8 Tatkomplexe

2.9 Aussichten in die Gegenwart/Zukunft

3. Fazit

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die justiziellen Herausforderungen bei der strafrechtlichen Verfolgung von nationalsozialistischen Verbrechen in der Bundesrepublik Deutschland und geht der Frage nach, inwiefern das deutsche Strafrecht ein geeignetes Instrument darstellt, um diese historischen Verbrechen gerecht zu ahnden.

  • Die Entwicklung der Strafverfolgung von NS-Verbrechen seit 1945.
  • Die juristische Problematik der Beweisführung und Zeugenaussagen.
  • Debatten um Verjährungsfristen und rechtliche Sonderregelungen.
  • Die Anwendung von Jugendstrafrecht und Befehlsnotstand in NS-Prozessen.
  • Die Rolle der „Zentralen Stelle“ Ludwigsburg bei der Aufarbeitung.

Auszug aus dem Buch

2.4 Die Verjährung

Im Frühjahr 1960 geriet zum ersten Mal das Problem der Verjährung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen in das Blickfeld der Öffentlichkeit. Durch die Verjährung wird die gerichtliche Ahndung einer Straftat ausgeschlossen. Sie ist eine Einrichtung im Grenzbereich zwischen Gerechtigkeit und Rechtssicherheit. Mit Ausnahme des im Jahre 1954 in das Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland eingefügten Tatbestandes des Völkermordes (siehe §220a StGB), der aber aufgrund des Rückwirkungsverbots auf NS – Verbrechen nicht angewendet werden kann, unterlagen alle Straftaten nach dem Ablauf einer Frist der Verjährung.

Die Verjährungsfrist betrug bei Verbrechen, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind, zwanzig Jahre, bei Verbrechen mit mehr als zehn Jahren, fünfzehn Jahre, bei anderen Verbrechen, zehn Jahre. Im Regelfall beginnt die Verjährung nach Beendigung der Straftat zu laufen. Straftaten, die unter den Begriff NS – Verbrechen fallen, wurden jedoch während der Zeit des „Dritten Reiches“ als systemkonform nicht verfolgt. Die Verjährung ruht während der Zeit, in welcher nach gesetzlicher Vorschrift die Strafverfolgung nicht begonnen oder nicht fortgesetzt werden kann. Die Verjährung ruhte also bis zum Kriegsende in allen Fällen, in denen der, als Gesetz geachtete, „Führerwille“ einer Strafverfolgung entgegenstand.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die Schwierigkeiten der deutschen Justiz bei der strafrechtlichen Aufarbeitung der NS-Verbrechen nach 1945 und stellt die Leitfrage nach der Eignung des deutschen Strafrechts.

2. Justizielle Probleme bei NS – Verbrechen: Dieses Kapitel analysiert die komplexen Hürden, von der anfänglichen Alliierten-Kontrolle über Beweisprobleme bis hin zu Verjährungsdebatten und der Rolle von Zeugen.

2.1 Strafverfolgung nach dem Zweiten Weltkrieg: Beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen der Nachkriegszeit unter alliierter Kontrolle und den langsamen Übergang zu deutschen Zuständigkeiten.

2.2 Beginn der Strafverfolgung in der Bundesrepublik Deutschland: Analysiert die zögerliche Haltung der Justiz in den 1950er Jahren und die Rolle der neu gegründeten Zentralen Stelle Ludwigsburg.

2.3 Der Nachweis einer Tat: Erörtert die hohen Anforderungen an den Schuldnachweis und die Schwierigkeit, Täterschaft gegenüber Beihilfe bei NS-Verbrechen abzugrenzen.

2.4 Die Verjährung: Zeichnet die politischen Debatten und Gesetzesänderungen zur Verjährungsfrage von NS-Morden nach.

2.5 Die NS – Verbrechen und ihre Zeugen: Untersucht die psychologischen und prozesstechnischen Probleme bei der Vernehmung von Überlebenden und die schwindende Zeugenzahl.

2.6 Jugendstrafrecht, Beihilfe zum Mond, Befehls- und Putativ – Notstand: Behandelt spezielle juristische Fragestellungen zur Anwendung von Jugendstrafrecht und die Einwände von Angeklagten bezüglich Befehlsnotstand.

2.7 Gründe für die vorzeitige Beendigung eines Verfahrens: Nennt Faktoren wie Beweismangel, Flucht der Täter oder deren Tod als Gründe für das Scheitern von Verfahren.

2.8 Tatkomplexe: Erläutert die Kategorisierung von NS-Verbrechen in systematische Tatkomplexe wie Euthanasie, Massenvernichtung und Justizverbrechen.

2.9 Aussichten in die Gegenwart/Zukunft: Beschreibt die fortwährenden Bemühungen der Justiz, auch Jahrzehnte nach Kriegsende noch NS-Täter vor Gericht zu bringen.

3. Fazit: Das Fazit resümiert, dass das deutsche Strafrecht zwar zur moralischen Aufarbeitung beitrug, aber prinzipiell an Grenzen stieß, historische Epochen umfassend „bewältigen“ zu können.

Schlüsselwörter

NS-Verbrechen, Strafrecht, Strafverfolgung, Justiz, Bundesrepublik Deutschland, Verjährung, Holocaust, Beweisführung, Zentrale Stelle Ludwigsburg, Tatkomplexe, Täter, Zeugen, Kriegsverbrechen, Aufarbeitung, Rechtsstaatlichkeit.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundlegend?

Die Arbeit beschäftigt sich mit den rechtlichen und praktischen Schwierigkeiten bei der strafrechtlichen Ahndung von nationalsozialistischen Verbrechen durch die deutsche Justiz nach 1945.

Welches sind die zentralen Themenfelder?

Zu den Schwerpunkten zählen die historische Entwicklung der Strafverfolgung, die Beweisproblematik, die Rolle der Verjährungsfristen, Zeugenaussagen sowie die juristische Bewertung von Befehlsnotstand und Täterschaft.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Ziel ist es zu klären, ob das deutsche Strafrecht, das primär auf Einzeltaten ausgelegt ist, das geeignete Instrument zur Verfolgung von nationalsozialistischen Systemverbrechen darstellt.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit basiert auf einer rechtshistorischen Analyse, gestützt durch Dokumentationen und Fachliteratur (vornehmlich Adalbert Rückerl) sowie die Auswertung von Prozesserfahrungen.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert die justizielle Praxis, die Probleme bei der Identifizierung von Tätern, die rechtliche Behandlung von Tatkomplexen und die Herausforderungen bei der Arbeit mit Zeitzeugen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie NS-Verbrechen, Strafverfolgung, Verjährung, Aufarbeitung, deutsche Justiz und Zentrale Stelle Ludwigsburg charakterisieren.

Warum war der Nachweis einer Einzeltäterschaft so problematisch?

Da NS-Verbrechen oft als systematischer Massenmord durch eine Organisation begangen wurden, mussten Gerichte präzise individuelle Tatbeiträge nachweisen, was ohne Zeugen oder Dokumente extrem schwierig war.

Wie wurde die Frage des Befehlsnotstandes rechtlich bewertet?

Der Befehlsnotstand als Schuldausschließungsgrund wurde von der „Zentralen Stelle“ Ludwigsburg in keinem Fall bestätigt, da keine reale Gefahr für Leib und Leben bei Befehlsverweigerung nachgewiesen werden konnte.

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Details

Titel
Das deutsche Strafrecht und die Verfolgung von NS-Verbrechen. Gibt es eine "gerechte Strafe"?
Autor
Stefanie Wieczorek (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2010
Seiten
18
Katalognummer
V195069
ISBN (eBook)
9783656209928
ISBN (Buch)
9783656210030
Sprache
Deutsch
Schlagworte
probleme verfolgung ns-verbrechen umgang strafrecht instrument verbrechen
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Stefanie Wieczorek (Autor:in), 2010, Das deutsche Strafrecht und die Verfolgung von NS-Verbrechen. Gibt es eine "gerechte Strafe"?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/195069
Blick ins Buch
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