Spannungsfeld internationaler Freihandel und Intellectual Property Rights – Wohlfahrtseffekte auf Entwicklungsländer


Hausarbeit (Hauptseminar), 2012

16 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Handel: seine Vorteile und Beschränkungen
2.1 Wieso sich Freihandel lohnt
2.2 Schranken des freien Handels: Patentrechte und TRIPS
2.2.1 Geistiges Eigentum
2.2.2 Patente und ihre ökonomischen Auswirkungen
2.2.3 TRIPS

3 Wohlfahrtseffekte internationalen Patentschutzes
3.1 Mehr ist nicht besser? Wieso TRIPS die globale Wohlfahrt senkt
3.2 Technologietransfer durch Patente - stärkerer Schutz kann sich lohnen
3.4 Negative Folgen des Fortschritts - Samuelsons Globalisierungskritik

4 Schlussbetrachtung

5 Literaturverzeichnis

1 Einleitung

’’There is need for positive efforts designed to ensure that developing countries, and especially the least developed among them, secure a share in the growth in international trade commensurate with the needs of their economic development. ” (WTO, Jahr?)

Seit fast 18 Jahren bemüht sich die World Trade Organization (im Folgenden: WTO) um den Ab­bau von Handelshemmnissen und die Verbesserung internationaler Wirtschaftsbeziehungen. Zur gleichen Zeit nahm im Zuge der Globalisierung die industrielle Bedeutung von Intellectual Property Rights (im Folgenden: IPR) stark zu (vgl. Commision on Intellectual Property Rights, 2002). Eine wichtige internationale Kodifikation haben diese 1994 im Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte am geistigen Eigentum (engl.: Agreement on Trade-Related Aspects of Intellec­tual Property Rights, im Folgenden: TRIPS) erfahren. Das Abkommen hat als primäres Ziel die weltweite Harmonisierung von Richtlinien zu IPR in Form einer positiven Integration, d.h. dem Einführen von Mindeststandards. Dies steht in Gegensatz zu dem eigentlichen Ziel der WTO: der Verbesserung des Freihandels und dem Abbau von Handelshemmnissen, wodurch nicht zuletzt die Situation von Entwicklungs- und Schwellenländer verbessert werden soll (vgl. Hoekman und Ko- stecki, 2009). Inwieweit das TRIPS - insbesondere im Hinblick aufPatentrechte - im Zusammen­spiel mit dem globalen Handel der Wohlfahrt von Entwicklungs- und Schwellenländern tatsächlich zuträglich ist, möchte ich in meiner Arbeit betrachten. Diese Frage wird vermutlich nicht eindeutig zu beantworten sein, denn einerseits wirken sich IPR stimulierend auf das Wirtschaftswachstum aus, indem sie Erfindungen fördern und so die Produktion steigern, Investitionen erhöhen und Technologietransfers ermöglichen könnten. Andererseits mangelt es armen Ländern oft an Human­kapital und technischen Kapazitäten zur Produktion eigener Erfindungen. Die Verbraucher in diesen Ländern profitieren voraussichtlich wenig von neuer Forschung, da sie sich die meisten Güter - u.a. auch Medizin und landwirtschaftliche Inputs - nicht leisten können. Durch die strikte Durchsetzung von IPR könnten auch die Möglichkeiten des technologischen Lernens verringert und die heimische Wirtschaft durch Importe ausländischer Konkurrenz bedroht werden. Positive wie negative Folgen einer Harmonisierung des Patentrechts sind auf den ersten Blick nicht leicht voneinander zu tren­nen, da die Entwicklungsländer nicht als homogener Block, sondern mit großen Differenzen unter­einander in den Verhandlungen der Uruguay Runde auftraten, (vgl. Commission on Intellectual Property Rights, 2002)[1].

Die genannten Aspekte dieses Spannungsfeldes möchte ich im Folgenden beleuchten. Als Maßstab für die Situation eines Landes werde ich hierfür diejeweilige Entwicklung der Wohlfahrt (also der Konsumenten- und Produzentenrente) betrachten.

2 Handel: seine Vorteile und Beschränkungen

2.1 Wieso sich Freihandel lohnt

Durch die Globalisierung nehmen Ländern zunehmend am internationalen Handel teil. Sie erwei­tern so die Möglichkeiten ihrer nationalen Marktwirtschaften. Dass Freihandel prinzipiell für alle Beteiligten wohlfahrtssteigernd ist, zeigte zuerst Adam Smith in seiner Theorie der absoluten Preis­vorteile (vgl. Smith, 2009). David Ricardo erweiterte dieses Modell um den Begriff der komparati­ven Kostenvorteile bzw. Opportunitätskosten, laut derer sich Außenhandelsgewinne sogar dann realisieren lassen, wenn ein Land verglichen mit einem zweiten Land für alle produzierten Güter einen absoluten Nachteil in der Produktion besitzt. Bei unterschiedlichen Produktivitäten der Län­der ist es durch Spezialisierung und freien internationalen Handel auch in dieser Situation möglich, die terms of trade und damit diejeweiligen Konsummöglichkeiten aller Teilnehmer zu erhöhen und so die Wohlfahrt zu steigern (vgl. Krugman et al., 2012).

2.2 Schranken des freien Handels: Patentrechte und TRIPS

Trotz der oben dargestellten Grundprämisse der Vorteilhaftigkeit des unbeschränkten Handels wird dieser unter Umständen in bestimmten Bereichen eingeschränkt. Das wird allgemein als wohlfahrt­steigernd für alle beteiligten Länder angesehen - sowohl für Industrie- wie auch für Entwicklungs­länder. Dieser vermeintliche Widerspruch zu den Theorien von Smith und Ricardo und der Durch­setzung von Patenten soll in den folgenden Abschnitten behandelt werden.

2.2.1 Geistiges Eigentum

Geistiges Eigentum wird von der World Intellectual Property Organisation (WIPO) als „creations of the mind“ definiert und umfasst sowohl industrielles Eigentum wie Erfindungen und Trademarks, als auch Copyrights auf kreative Arbeiten. Laut Hoekman und Kostecki (2009) können geistige Eigentumsrechte wie Patente und Copyrights zusammengefasst als „knowledge goods“, also Wis­sensgüter, bezeichnet werden. Diese entstehen aus Aktivitäten in Forschung und Entwicklung, be­inhalten damit Erfindungen und Innovationen.

In ihren Eigenschaften entsprechen Wissensgüter den von Krugman (2010) genannten Eigenschaf­ten eines öffentlichen Gutes, d.h. es bestehen grundsätzlich Nicht-Ausschließbarkeit und Nicht­Rivalität im Konsum. Letzteres impliziert, dass die marginalen Kosten der Wissensverbreitung gleich Null sind: Die Teilhabe einer weiteren Person verursacht - abgesehen von Transaktionskos­ten - keine zusätzlichen Kosten. Da der Preis für ein Produkt unter Wettbewerbsbedingungen am Markt und bei optimaler Allokation stets den Grenzkosten der Bereitstellung des Produktes ent­spricht, würde dieser für geistiges Eigentum gleich Null sein (vgl. Hoekman und Kostecki, 2009). Nur unter diesen Bedingungen werden Konsumentenrente und Gesamtwohlfahrt maximiert. Unter die Kategorie von Wissensgütern fällt aber z.B. auch die genaue Rezeptur der Wirkstoffkomplexe von Medikamenten, deren Herstellung sehr günstig ist, diejedoch in der Entwicklung langwierig sind und zunächst enorme Kosten verursachen. Hier entstünden aus einem sehr geringen Marktpreis und kostenloser Verfügbarkeit der Informationen für alle erhebliche Anreizprobleme auf Seiten der Produzenten. Kein Unternehmen wäre mehr bereit, hohe Summen in die Forschung zu investieren, wenn es nur einen Preis in Höhe der Grenzkosten erzielen würde und wenn seine Konkurrenten das generierte Wissen umstandslos plagiieren könnten. Dies stellt ein bekanntes Phänomen öffentlicher Güter und positiver Externalitäten dar: das Problem des Trittbrettfahrerverhaltens. Durch die unent­geltliche und unausschließbare Nutzung des Gutes fürjeden Einzelnen sinkt die Bereitstellung unter die für die Gesellschaft effiziente Menge (vgl. Krugman, 2010). Man spricht in diesen Fällen von Marktversagen. Hoekman und Kostecki (2009) stellen daher fest, dass ein Preis, der nur die Grenz­kosten reflektiert, bei dynamischer Betrachtung gesellschaftlich nicht optimal ist, da er Investitio­nen in Forschung und Entwicklung und damit Innovationen und technologischen Fortschritt verhin­dert.

2.2.2 Patente und ihre ökonomischen Auswirkungen

Zur Umgehung der dargestellten Anreizproblematik in Forschung und Entwicklung (F&E) wurden Patente als ein Instrument entwickelt, das für bestimmte Zeit eine künstliche Ausschließbarkeit des Konsums von geistigem Eigentum durch Dritte herstellt. So entsteht für den Erfinder ein temporäres Monopol, durch welches Produzentenrente entsteht, die ein Engagement in der Forschung lohnens­wert macht. Es entstehen Gewinne, die die zuvor getätigten Investitionsausgaben kompensieren können (vgl. Hoekman und Kostecki, 2009). Dies passiert, da im Monopol der gewinnmaximale Output des Produzenten (siehe qm in Abb.l) an dem Punkt liegt, in dem sich Grenzerlös- und Grenzkostenkurve schneiden, sodass der Output stets geringer ist als bei vollkommenem Wettbe­werb (q*). Durch diese Verknappung der Angebotsmenge wird ein höherer Preis erzielt (pm), außer­dem stellt sich ein Verlust an Konsumentenrente ein, der zu einem Teil zu Produzentenrente wird und zu einem anderen an Gesamtwohlfahrt verloren geht.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1 Wohlfahrtseffekte im Monopol (vgl. Deardorff, 1992)

[...]


[1] Die Unterscheidung zwischen Entwicklungs- und Schwellenländern wird in der von mir verwendeten Literatur nicht vorgenommen. Daher umfasst der Begriff „Entwicklungsländer“ hier alle gemeinhin als developing countries bezeich- neten Länder, selbst emerging und newly industrialized countries wie Indien und China

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten

Details

Titel
Spannungsfeld internationaler Freihandel und Intellectual Property Rights – Wohlfahrtseffekte auf Entwicklungsländer
Hochschule
Georg-August-Universität Göttingen
Note
1,3
Autor
Jahr
2012
Seiten
16
Katalognummer
V195540
ISBN (eBook)
9783656214939
ISBN (Buch)
9783656216131
Dateigröße
508 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
spannungsfeld, freihandel, intellectual, property, rights, wohlfahrtseffekte, entwicklungsländer
Arbeit zitieren
Fanny Schories (Autor:in), 2012, Spannungsfeld internationaler Freihandel und Intellectual Property Rights – Wohlfahrtseffekte auf Entwicklungsländer, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/195540

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