Die Arbeit behandelt die kirchenrechtlichen Hintergründe der interkonfessionellen Kommunionspendung, im Codex Iuris Canonici von 1983, am Beispiel des Priesters Hasenhüttl. Dieser hatte auf dem Ökumenischen Kirchentag in Berlin 2003 die heilige Eucharistie an Mitglieder der evangelischen Kirche ausgeteilt und war daraufhin vom Priesteramt suspendiert worden. Die Verfehlungen Hasenhüttls und die Konsequenzen seines Handelns nach den Normen des kirchlichen Rechts, werden unter Berücksichtigung des Codex Iuris Canonici sowie den Enzykliken "Ecclesia de Eucharistia" und "Ut unum sint" von Papst Johannes Paul II. dargestellt und beurteilt. Dabei werden die allgemeinen Anforderungen der Kommunionspendung nach can. 844 §4 und die Konsequenzen der Suspension nach can. 1333 und der Exkommunikation nach can. 1331 dargestellt und am Beispiel Hasenhüttl expliziert.
Nach der Beurteilung des Seminarleiters, dem diese Arbeit als Leistungsnachweis vorgelegt wurde, wurde der Fall "klar dargestellt, alle kirchenrechtlichen Bezüge ausführlich beleuchtet und abschließend bewertet."
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Darstellung des Falls vom Ökumenischen Kirchentag an
3. Kirchenrechtliche Hintergründe
4. Was hat Hasenhüttl falsch gemacht?
5. Wie wird das Verhalten Hasenhüttls sanktioniert?
Bezüglich seines Verhaltens im Rahmen der unerlaubten Spendung der Eucharistie an Gläubige außerhalb der vollen Gemeinschaft der katholischen Kirche
Bezüglich seines Kirchenaustrittes
6. Reaktionen Hasenhüttls
7. Literaturverzeichnis
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit analysiert den kirchenrechtlichen Status und die Sanktionierung des Priesters Gotthold Hasenhüttl nach dessen umstrittener Spendung der Eucharistie an Protestanten während des Ökumenischen Kirchentages 2003 unter Anwendung der Normen des Codex Iuris Canonici.
- Kirchenrechtliche Rahmenbedingungen der Sakramentenspendung
- Die Eucharistie als Sakrament der kirchlichen Einheit
- Rechtliche Bewertung der Konzelebration und Eucharistiefeier
- Kanonische Sanktionen bei Ungehorsam und Schisma
Auszug aus dem Buch
4. Was hat Hasenhüttl falsch gemacht?
Die Spendung der Eucharistie an Protestanten durch Hasenhüttl lässt sich anhand der Umstände, die sich aus can. 844 ergeben, auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen:
(1) Dass für einen der evangelischen Gläubigen, an die Hasenhüttl die Eucharistie austeilte, Todesgefahr bestand, kann vernünftigerweise ausgeschlossen werden. (2) Hasenhüttl konzelebrierte mit einer evangelischen Pastorin. Die evangelischen Gläubigen hatten also durchaus die Möglichkeit einen Spender ihrer Gemeinschaft um die Eucharistie zu bitten. (3) Die Spendung der Eucharistie war organisiert und fand in einem aus Hasenhüttls Sicht angemessenen Rahmen statt, die Bitte der Gläubigen kam also in keinem Falle ungelegen; außerdem kann man davon ausgehen, dass niemand aus äußerem Zwang zur Kommunion ging.
(4) Ob die Gläubigen in jedem einzelnen Fall bezüglich des Sakramentes der Eucharistie den katholischen Glauben für sich bekundeten, wie der Codex Iuris Canonici es fordert, kann nicht festgestellt, aber im Zweifelsfalle doch wenigstens unterstellt werden. (5) Auch kann man mit etwas gutem Willen voraussetzen, dass die Gläubigen nach den obigen Kriterien in rechter Weise disponiert waren. (6, a) Rechtliche Hinderung würde beispielsweise im Falle einer schweren Sünde vorliegen, was aber nach Auslegung des kanonischen Rechts dem Bittenden nicht angesehen werden kann. Als nicht in der katholischen Kirche Getaufte und nicht in sie Aufgenommene, fallen die evangelischen Gläubigen nach can. 11 aber ohnehin nicht unter die Normen des kanonischen Rechts.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Arbeit führt in den Fall des suspendierten Priesters Hasenhüttl ein und skizziert die kirchenrechtliche Fragestellung bezüglich der Eucharistiespendung an Nicht-Katholiken.
2. Darstellung des Falls vom Ökumenischen Kirchentag an: Dieses Kapitel zeichnet den chronologischen Verlauf von Hasenhüttls umstrittener Eucharistiefeier 2003 bis zu seinem Kirchenaustritt 2010 nach.
3. Kirchenrechtliche Hintergründe: Es werden die relevanten Kanones (u.a. can. 844 CIC/1983) dargelegt, die den rechtlichen Rahmen für die Zulassung zur Eucharistie definieren.
4. Was hat Hasenhüttl falsch gemacht?: Die Handlungen Hasenhüttls werden kritisch anhand des kanonischen Rechts analysiert, wobei Verstöße gegen Gehorsams- und Liturgievorschriften identifiziert werden.
5. Wie wird das Verhalten Hasenhüttls sanktioniert?: Dieses Kapitel erläutert die kirchenrechtlichen Konsequenzen, insbesondere die Suspension und die Exkommunikation infolge des Kirchenaustritts.
6. Reaktionen Hasenhüttls: Hier wird die Argumentation Hasenhüttls zusammengefasst, der sein Handeln durch ein alternatives Verständnis von Kirchengemeinschaft rechtfertigt.
7. Literaturverzeichnis: Auflistung der verwendeten kirchenrechtlichen Quellen, Enzykliken und Presseberichte.
Schlüsselwörter
Kirchenrecht, Gotthold Hasenhüttl, Eucharistie, Ökumenischer Kirchentag, Codex Iuris Canonici, CIC 1983, Suspension, Exkommunikation, Konzelebration, Kirchenaustritt, Sakramente, volle Gemeinschaft, Amtsgehorsam, Interkommunion, Schisma.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit untersucht die rechtlichen und kirchenrechtlichen Konsequenzen der unerlaubten Eucharistiefeier durch den Priester Gotthold Hasenhüttl beim Ökumenischen Kirchentag 2003.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Zentrale Themen sind die kirchenrechtlichen Normen zur Sakramentenspendung, das Verständnis der Eucharistie als Einheitssakrament sowie die disziplinarischen Maßnahmen der Kirche bei Ungehorsam.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Das Ziel ist die Prüfung der Rechtmäßigkeit von Hasenhüttls Handeln auf Basis des Codex Iuris Canonici sowie die Erläuterung der darauf folgenden Sanktionen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit stützt sich auf eine juristische und kirchenrechtliche Analyse sowie die Auslegung kanonischer Texte und päpstlicher Enzykliken.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil analysiert den Ablauf des Falls, die kirchenrechtlichen Grundlagen für Sakramentenempfang und -spendung, die spezifischen Regelverstöße und die daraus resultierenden kirchlichen Strafverfahren.
Welche Schlüsselbegriffe prägen die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Kirchenrecht, Suspension, Eucharistie, volle Gemeinschaft und can. 844 CIC geprägt.
Wie unterscheidet sich die Argumentation Hasenhüttls von der der Kirchenleitung?
Hasenhüttl beruft sich auf ein weiter gefasstes Verständnis von Kirchengemeinschaft, während die Kirchenleitung auf dem strikten Einhalten der kanonischen Bande und des Gehorsams gegenüber dem Lehramt beharrt.
Warum wurde Hasenhüttl exkommuniziert?
Die Exkommunikation erfolgte als Tatstrafe infolge seines Kirchenaustritts im Jahr 2010, da dies nach Ansicht der Kirche einem Schisma gleichkommt.
Gibt es einen Unterschied zwischen Suspension und Exkommunikation im Fall Hasenhüttl?
Ja, die Suspension betraf primär sein Priesteramt und seine Lehrerlaubnis, während die Exkommunikation einen weitreichenderen Ausschluss von der sakramentalen Gemeinschaft darstellt.
- Arbeit zitieren
- Lukas Brand (Autor:in), 2012, Der Fall Hasenhüttl, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/195594