Grin logo
en de es fr
Shop
GRIN Website
Publish your texts - enjoy our full service for authors
Go to shop › Law - Media, Multimedia Law, Copyright

Kritik-Schrift und Lösung zu GEMA-Tarife U-V (ab 2013)

1€ Musik-Pro-Kopf-Pauschale für Club- und Partyszene

Title: Kritik-Schrift und Lösung zu GEMA-Tarife U-V (ab 2013)

Essay , 2012 , 4 Pages

Autor:in: Christian Szabo (Author)

Law - Media, Multimedia Law, Copyright
Excerpt & Details   Look inside the ebook
Summary Excerpt Details

Gesellschaft = Kommunikation; Die Club- und Partyszene ist deutsches Kulturgut. Sie verbindet Menschen und regt zur Kommunikation an, sie macht die Menschen gesellig.

Musik ist stets Bindeglied zwischen Menschen und wäre ohne Interessens-Gruppen wie der deutschen Club- und Party-Szene nicht in dem Maße existenziell wie es heute der Fall ist. Die weltweite Popularität von Künstlern und deren Musik ist daher auch der deutschen Club- und Party-Szene zu verdanken. Dieser Club- und Party-Szene werden die technischen und kulturellen Entwicklungen der letzten 30 Jahre ebenfalls zugeschrieben und sind aus dem täglichen Leben der Gesellschaft nicht mehr wegzudenken, genauso wenig wie iPods, oder sonstige Medien.

Fazit:
Beendet man die Kommunikation zwischen Menschen an öffentlichen Treffpunkten und verbietet Musik zu spielen, gibt es keine Gesellschaft! „es schränkt unsere Freiheit ein“!

Excerpt


1€ Musik-Pro-Kopf-Pauschale (MPKP)

für

öffentliche Aufführung von Musik in Clubs, Diskotheken und auf Partys

von Christian Szab ó

Gegenwärtige Situation und Kritik an der GEMA-Tarif-Änderung

Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) hat mit einer Neuen Tarifstruktur (Vergütungssätze U-V) über Aufführungen von Unterhaltungs- und Tanz-Musik eine herbe Debatte in der Kreativund Veranstaltungswirtschaft (Club- und Partyszene) ausgelöst. Diese Neue Tarifstruktur, die ab 2013 in Kraft treten soll, ist existenzbedrohend für Gesellschaft und Kultur. Diese Neue Tarifstruktur ist unangemessen, in keiner Art und Weise akzeptabel und stellt eine Bedrohung der freiheitlich demokratischen Grundordnung für unsere Gesellschaft dar.

Lösungsvorschlag

-1€ Musik-Pro-Kopf-Pauschale (MPKP) als Alternative -

1€ MPKP gilt ausschließlich für Clubs und Party-Veranstalter zur Vergütung an die durch die GEMA vertretenen Rechteinhaber (Urheber, Autoren). Ausgeschlossen vom 1€ MPKP sind Konzerte, Strassenveranstaltungen und sonstige Gross-Events oder Schulaufführungen und Privat-Veranstaltungen.

Terminus/Geltungsbereich

- einheitlicher Eintrittspreis in Höhe von mind. 10€ als Culture-Entrance
- Anzahl der Teilnehmer/Besucher als Wahrnehmungs-/Bemessungs-Grundlage
- Ausschließlich Clubs und Diskotheken sowie Partys ab einer Raumgrösse von 100 qm.

Berechtigungs-/Wahrnehmungsgrundlage

Um eine Berechtigung zur Erhebung von Gebühren und „angemessenen“ Vergütung an Urheber/Autoren durch die GEMA zu rechtfertigen, wird die Anzahl der - REALEN - Wahrnehmenden (Zuhörer, Besucher) der aufgeführten/gespielten Musik (tatsächlich gehörte Musik) herangezogen.

Diese Grundlage der Wahrnehmung von Musik basiert auf der tatsächlich erreichten öffentlichen Zugänglichkeit.

D.h. kommt kein Besucher zur Veranstaltung = Extremfall, wird auch keine Gebühr/Vergütung an die GEMA/Rechteinhaber für Musikaufführungen fällig.

Begründung: Wenn keineöffentliche Wahrnehmung von Musik erfolgte, ist davon auszugehen das keine Begünstigung für den Veranstalter vorliegt, sondern eher ein Schaden der durch Investitionen nach Treu und Glauben erfolgte, um ein breites Publikum zu erreichen und aus welchen Gründen auch immer (ob mikro- oder makro-ökonomisch) der Verwertungserfolg für alle Parteien ausblieb.

Wertungs-Maßstab: Deröffentliche Zugang von Musik setzt voraus, dasüberhaupt Interesse in der Öffentlichkeit vorhanden sein muss. Um dieses Interesse zu wecken, werden Verwertungs-Aktivitäten (z.B. Werbung, Betriebsmittel) durch die Veranstalter für Partys durchgeführt, was den Zugang für die Öffentlichkeit erst möglich macht. Ohne Veranstalter keinöffentlicher Zugang zu den geschützten Werken (Siehe Rechtsgrundlage).

- Kein Verwertungserfolg = Keine Vergütung -

Dem Veranstalter gebührt beim Ausbleiben des Erfolgs ein Investitionsschutz, da er Vorkehrungen für eine zum Erfolg ausgerichtete Veranstaltung getroffen hat, das heißt Investitionen getätigt hat, mit dem Ziel „eine in Szene gestellte“ öffentliche Darbietung zu erreichen, um letztendlich auch den Erfolg von Originalwerken zu fördern. Aber auch Anstrengungen als Teilnehmer des öffentlich-kulturellen Lebens unternahm, um das Zusammenleben durch Kommunikation zu erleichtern. Dieser Aktivismus des Veranstalters ist daher gesellschaftlich zu würdigen sowie als schöpferische Leistung anzuerkennen und nicht zusätzlich zu schädigen.

Rechtsgrundlage

Häufig gestellte Fragen

Was ist die 1€ Musik-Pro-Kopf-Pauschale (MPKP)?

Die 1€ MPKP ist ein Lösungsvorschlag für die Vergütung von Musikaufführungen in Clubs und auf Partys. Es handelt sich um eine Pauschale von 1€ pro Kopf, die an die durch die GEMA vertretenen Rechteinhaber (Urheber, Autoren) gezahlt werden soll.

Für wen gilt die 1€ MPKP?

Die 1€ MPKP gilt ausschließlich für Clubs und Party-Veranstalter. Ausgeschlossen sind Konzerte, Straßenveranstaltungen, Großveranstaltungen, Schulaufführungen und Privatveranstaltungen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die 1€ MPKP gilt?

Es muss ein einheitlicher Eintrittspreis von mindestens 10€ als "Culture-Entrance" erhoben werden. Die Anzahl der Teilnehmer/Besucher dient als Grundlage für die Berechnung der Pauschale. Die Veranstaltung muss in Clubs, Diskotheken oder auf Partys ab einer Raumgröße von 100 qm stattfinden.

Wie wird die Berechtigung zur Erhebung von Gebühren durch die GEMA gerechtfertigt?

Die Berechtigung wird durch die Anzahl der tatsächlichen Zuhörer/Besucher der aufgeführten/gespielten Musik (tatsächlich gehörte Musik) gerechtfertigt. Es basiert auf der tatsächlich erreichten öffentlichen Zugänglichkeit von Musik.

Was passiert, wenn keine Besucher zu einer Veranstaltung kommen?

Wenn keine Besucher zur Veranstaltung kommen, wird auch keine Gebühr/Vergütung an die GEMA/Rechteinhaber für Musikaufführungen fällig.

Warum soll es keine Vergütung geben, wenn kein Verwertungserfolg erzielt wird?

Der Veranstalter soll beim Ausbleiben des Erfolgs einen Investitionsschutz genießen, da er Vorkehrungen für eine zum Erfolg ausgerichtete Veranstaltung getroffen hat. Ohne Veranstalter gäbe es keinen öffentlichen Zugang zu den geschützten Werken.

Was ist die Rechtsgrundlage für die öffentliche Zugänglichmachung?

Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung laut UrhG § 19a setzt voraus, dass Mitglieder der Öffentlichkeit Kenntnis über geschützte Werke erlangen und diese egal wo, zu jeder Zeit zugänglich sind. Bewusste Vorenthaltung geschützter Werke würde ein Eingriff in die freie Entfaltung im Sinne der Urheber und Einschränkung der Meinungs- und Informations-Freiheit im Sinne der Gesellschaft bedeuten.

Was kritisiert der Autor an der aktuellen GEMA-Tarif-Änderung?

Der Autor kritisiert, dass die neue Tarifstruktur (Vergütungssätze U-V) über Aufführungen von Unterhaltungs- und Tanz-Musik existenzbedrohend für die Kreativ- und Veranstaltungswirtschaft (Club- und Partyszene) ist. Er hält sie für unangemessen und eine Bedrohung der freiheitlich demokratischen Grundordnung.

Excerpt out of 4 pages  - scroll top

Details

Title
Kritik-Schrift und Lösung zu GEMA-Tarife U-V (ab 2013)
Subtitle
1€ Musik-Pro-Kopf-Pauschale für Club- und Partyszene
Author
Christian Szabo (Author)
Publication Year
2012
Pages
4
Catalog Number
V195708
ISBN (eBook)
9783656221296
Language
German
Tags
GEMA MUSIK RECHT CLUBS PARTYS
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Christian Szabo (Author), 2012, Kritik-Schrift und Lösung zu GEMA-Tarife U-V (ab 2013), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/195708
Look inside the ebook
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • https://cdn.openpublishing.com/images/brand/1/preview_popup_advertising.jpg
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
Excerpt from  4  pages
Grin logo
  • Grin.com
  • Payment & Shipping
  • Contact
  • Privacy
  • Terms
  • Imprint