Leseprobe
I. Inhaltsverzeichnis
II. Abbildungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Einleitung
2 Einführung in die Materie der latenten Steuern
2.1 Begriffsklärung
2.2 Aktive und passive latente Steuern
2.3 Bewertungsmethoden zur Bilanzierung latenter Steuern
2.4 Methoden der Abgrenzung latenter Steuern
2.4.1 Die Abgrenzungs-Methode
2.4.2 Die Verbindlichkeits-Methode
3 Latente Steuern nach neuer nationaler Norm
3.1 Ansatz
3.2 Bewertung
3.3 Aktivierungs- und Saldierungswahlrecht
3.3.1 Aktivierungswahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB
3.3.2 Saldierungswahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 3 HGB
4 Latente Steuern nach internationaler Norm
4.1 Konzeptionelle Grundlagen latenter Steuern nach IFRS
4.1.1 Aktive latente Steuern nach IFRS
4.1.2 Passive latente Steuern nach IFRS
4.2 Bewertung latenter Steuern
4.3 Ausweis latenter Steuern
4.3.1 Ausweis in der Bilanz
4.3.2 Ausweis in der GuV
5 Vergleich latenter Steuern zwischen IFRS und HGB in Tabellenform
6 Fazit
IV. Quellenverzeichnis
II. Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1) Differenzen zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz
Abbildung 2) Abgrenzungspflichtige Sachverhalte
Abbildung 3) Ursachen für aktive latente Steuern nach IFRS
Abbildung 4) Ursachen für passive latente Steuern nach IFRS
Abbildung 5) Gegenüberstellung der Regelungen von latenter Steuern nach HGB und IFRS
III. Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Einleitung
Bis zur Änderung durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) im Jahre 20091 spielten latente Steuern im deutschen Handelsrecht eine eher untergeordnete Rolle2. Doch im Zuge der Internationalisierung der Rechnungslegung sowie des vermehrten Auseinanderbrechens von Handelsbilanz und Steuerbilanz spielt das Thema „latente Steuern“ auch für heimisch angesiedelte Unternehmen eine wichtige Rolle. Durch das BilMoG führte der Gesetzgeber einen Übergang bei der Bewertung latenter Steuern vom Timing-Konzept zum international verwendeten Temporary-Konzept durch. Bislang bestand durch die umgekehrte Maßgeblichkeit zwischen Handels- und Steuerbilanz eine enge Verzahnung, die nun mit dem Ziel, eine „Informationsfunktion des handelsrechtlichen Abschlusses aufzuwerten und steuerlich motivierte Einflussfaktoren zu eliminieren,“3 aufgelöst wurde.
Doch trotz beträchtlicher Änderungen im HGB existieren weiterhin beträchtliche Unterschiede bei der Bilanzierung latenter Steuern zwischen deutscher und internationaler Rechnungslegung. Diese Abweichungen werden in der vorliegenden Arbeit herausgearbeitet und miteinander verglichen.
2 Einführung in die Materie der latenten Steuern
2.1 Begriffsklärung
Unter dem Ausdruck „latente Steuern“ kann man sich zunächst nichts Konkretes vorstellen. Der Bestandteil „Steuern“ ist durchaus geläufig, aber eine Latenz ist in diesem Zusammenhang nur schwer einzuordnen. Es kommt von dem lateinischen Begriff „latens“ und bedeutet verborgen, heimlich.4 Es handelt sich also um eine verborgene Steuer.
In der Bilanz treten latente Steuern bei einem identischen
Gewinnausweis in der Handels- und Steuerbilanz nicht auf. Doch je nach unternehmenspolitischer Zielsetzung kann die Steuerbelastung, die nach steuerlichen Grundsätzen ermittelt wurde, von der Steuerbelastung, die sich nach handelsrechtlichen Grundsätzen ergeben würde, abweichen.5 Dies liegt meist an den unterschiedlichen Zeitpunkten der Realisierung von unternehmerischen Erfolgen, also handelt es sich im Wesentlichen um zeitliche Verschiebungen von Erträgen und Aufwendungen,6 nicht aber um permanente Differenzen.7 Durch die verschiedenen Ansätze der Bewertung kommt es zu einem abweichenden Wert des steuerlichen Gewinns im Vergleich zur Handelsbilanz. Demzufolge kommt es zwischen der tatsächlichen Steuerbelastung nach Steuerbilanz und der fiktiven Steuerbelastung nach Handelsbilanz zu einem anders ausfallenden Wert. Um eine ordentliche Bilanz zu erstellen, wird durch die Buchung latenter Steuern der tatsächliche Steueraufwand berichtigt.8
2.2 Aktive und passive latente Steuern
Man unterscheidet bei der Korrektur der Bilanzen zwischen aktiven und passiven latenten Steuern. (vergleiche Abbildung 1)
Aktive latente Steuern sollen in der Zukunft liegende Steueransprüche (bei Reduzierung der Steuerbelastung) im derzeitigen Jahresabschluss abgrenzen.
Als passive latente Steuern werden Steuerbelastungen bezeichnet, die zwar handelsrechtlich gesehen in der aktuellen Periode begründet sind, jedoch aufgrund unterschiedlicher Gewinnermittlungsvorschriften erst in kommenden Perioden Steuerzahlungen mit sich ziehen.9
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1) Differenzen zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz10
In der folgenden Abbildung werden einige Beispiele für ein Auseinanderlaufen von Steuer- und Handelsbilanz aufgeführt, die eine Form der latenten Steuer mit sich bringen.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2) Abgrenzungspflichtige Sachverhalte11
2.3 Bewertungsmethoden zur Bilanzierung latenter Steuern
Für die Ermittlung von latenten Steuern gab es bis zur Einführung des BilMoG zwei zentrale Konzepte.
Das bislang angewandte GuV-orientierte Timing-Konzept berücksichtigte latente Steuern nur unter der Prämisse, dass Ergebnisunterschiede aufgrund von zeitlichen Bewertungs- und Bilanzierungsunterschieden zwischen Handels- und Steuerbilanz auftraten.12
Beim bilanzorientierten Temporary-Konzept müssen alle temporären Differenzen zur Steuerabgrenzung einbezogen werden, die sich aus den verschiedenen Ansätzen sowie Bewertungen in der Handelsbilanz und den Steuerwerten ergeben.13
Als temporäre Differenz bezeichnet man die „Unterschiedsbeträge zwischen dem Buchwert eines Vermögenswertes oder einer Schuld in der Bilanz und seinem Steuerwert.“14 Die Unterschiedsbeträge können entweder zu versteuernde temporäre Differenzen sein, „die zu steuerpflichtigen Beträgen in der Zukunft führen, wenn der Buchwert des Vermögenswertes realisiert oder die Schuld erfüllt wird.“15 Oder sie können abzugsfähige temporäre Differenzen sein, „die zu Beträgen führen, die in Zukunft abzugsfähig sind, wenn der Buchwert des Vermögenswertes realisiert oder eine Schuld erfüllt wird.“16
Bei der Verwendung des Temporary-Konzeptes werden im Gegensatz zum Timing-Konzept grundsätzlich alle Bilanzierungs- und Bewertungsdifferenzen, die zwischen der Steuerbilanz und IFRS entstehen, erfasst, sogar wenn es sich dabei um erfolgsneutrale Differenzen handelt.17
2.4 Methoden der Abgrenzung latenter Steuern
Um bei aktiven oder passiven latenten Steuern die Höhe des Bilanzansatzes zu ermitteln, wird in der Regel die sich aus Handels- und Steuerbilanz ergebende Differenz mit dem entsprechenden Steuersatz multipliziert.18 Zwei in der Praxis angewandte Methoden zur Abgrenzung latenter Steuern nach IFRS sind hier von Bedeutung:
2.4.1 Die Abgrenzungs-Methode
Die Abgrenzungs-Methode oder Deferred-Methode verfolgt das Ziel der periodengerechten Zuordnung der ertragsabhängigen Steueraufwendungen (matching principle).19 Dadurch soll exakt der Steueraufwand, der dem Handelsbilanzergebnis der vorherigen Periode entspricht, ausgewiesen werden (dynamische Orientierung).20 Nach dieser Methode bezeichnet man latente Steuern als aufgeschobene, also „deferred“ Steuern vom Einkommen und vom Ertrag.21 Denn sie nutzen die am Bilanzstichtag geltenden Steuersätze und passen sich nicht den bereits gebildeten Steuerlatenzen an, auch nicht, wenn sich Steuersätze in späteren Perioden ändern.22 Um also den Erfolg der vergangenen Periode richtig auszuweisen, wird die Differenz aus Handels- und Steuerbilanz mit dem Steuersatz, der zu jenem Zeitpunkt gültig war, multipliziert.23
Daraus resultiert folgende Rechnung:
Latente Steuer =
temporäre Differenz x Steuersatz zum Zeitpunkt der Entstehung der Differenz24
2.4.2 Die Verbindlichkeits-Methode
Die Verbindlichkeits-Methode oder Liability-Methode ist im Gegensatz zur deferred-Methode bilanzorientiert, daher steht „die richtige Darstellung der Forderungen und Verbindlichkeiten des Unternehmens [..] im Vordergrund.“25 Latente Steuern werden nach dieser Methode als „in der Bilanz zu berücksichtigende Steuervorauszahlungen bzw.
künftige Steuernachzahlungen verstanden.“26 Bei der Ermittlung der Verbindlichkeiten bzw. Forderungen gegenüber dem Fiskus ist im Gegensatz zur deferred-Methode der zukünftige Steuersatz entscheidend.27 Es handelt sich dabei allerdings nicht um einen erwarteten Steuersatz, sondern um einen gesetzlich bereits verabschiedeten Steuersatz. Sollte es nachträglich zu eventuellen Steuersatzänderungen kommen, müssen latente Steuern stets angepasst werden.28
Daraus ergibt sich folgende Rechnung:
Latente Steuer = temporäre Differenz x künftiger Steuersatz29
[...]
1 Vgl. Der Betrieb, 2009, S. 64.
2 Vgl. Herzig, N., 2010, S. 675.
3 Herzig, N., 2010, S. 675.
© Tobias Kook 1
4 Vgl. Pons.eu, 2011.
5 Vgl. KoR, 2003, S. 209.
6 Vgl. KoR, 2003, S. 209.
7 Vgl. Petersen, K.; Zwirner, C.; Künkele, K., 2009, S. 113.
8 Vgl. Baetge, J.; Kirsch, H.; Thiele, S., 2009, S. 531.
9 Vgl. Eitzen, B.; Dahlke, J., 2008, S. 15.
10 In Anlehnung an Küting K.; Weber C., 2008, S. 166
11 In Anlehnung an Herzig, N., 2010, S. 684f.
12 Vgl. Kühne, E.; Melcher, W.; Wesemann, M., WPg, 2009, S. 1006.
13 Vgl. Eitzen, B.; Dahlke, J., S. 18.
14 IAS 12 Ziff. 5
15 Vgl. IAS Plus, Abfrage am 01.11.2011.
16 Vgl. IAS Plus, Abfrage am 01.11.2011.
17 Vgl. Michael Konetzny auf experto.de, Abfrage am 01.11.2011
18 Vgl. Siegel, D., 2011, S.14.
19 Vgl. Epstein, B.; Jermakowicz, E. 2010, S. 753.
20 Vgl. Siegel, D., 2011, S.14.
21 Vgl. Eitzen, B.; Dahlke, J., 2009, S. 20.
22 Vgl. Coenenberg, A., 2009, S. 439.
23 Vgl. Siegel, D., 2011, S.14.
24 Vgl. Eitzen, B.; Dahlke, J., 2009, S. 20.
25 Coenenberg, A., 2009, S. 470.
26 Siegel, D., 2011, S.52.
27 Vgl. Coenenberg, A., 2009, S. 470.
28 Vgl. Eitzen, B.; Dahlke, J., 2009, S. 21.
29 Vgl. Eitzen, B.; Dahlke, J., 2009, S. 21.