Mit der Wirkung der Grundrechte in der Privatrechtsordnung ist die „Gretchenfrage“ an jeden Juristen aufgeworfen: „Wie hältst Du es mit dem Verhältnis der Verfassung zum Privatrecht?“ Die dogmatischen Grundlagen dieser „Jahrhundertproblematik“ scheinen spätestens mit der berühmten „Lüth“ - Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gelegt worden zu sein. Aus den Grundrechten ergeben sich objektiv-rechtliche Handlungs- und Schutzpflichten, die es dem Staat gebieten, sich schützend vor die grundrechtlich verbürgten Rechtsgüter zu stellen und vor Beeinträchtigungen durch Dritte rechtlich und tatsächlich abzuschirmen. Eben diese grundrechtlichen Schutzpflichten finden ihr „zivilrechtliches Pendant“ in den Tatbeständen des Deliktsrechts (§§ 823 ff.), das heißt die deliktsrechtlichen Normen setzen die grundrechtliche Schutzpflicht im System des Privatrechts um. Demgemäß zieht sich die Grundrechtsthematik wie ein roter Faden durch das gesamte Deliktsrech.
Die Wirkung der Grundrechte im Deliktsrecht soll im Folgenden schwerpunktmäßig anhand der Entwicklung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts auf dessen Schutzbereiche dargestellt werden. Dabei spielen auch die Kollisionen des Persönlichkeitsrechts mit gegenläufigen Grundrechten und die Entschädigung für materielle bzw. immaterielle Beeinträchtigungen sowie der postmortale Persönlichkeitsschutz eine maßgebliche Rolle.
GLIEDERUNG
A. Einleitung
B. Hauptteil - Das allgemeine Persönlichkeitsrecht
I. Historische Entwicklung
II. Verhältnis zwischen verfassungs- und zivilrechtlichem Persönlichkeitsschutz
III. Inhalt und Schutzbereich des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts
1. Begriff der Persönlichkeit
2. Fallgruppenbildung
3. Sphärentheorie
4. Anerkannte Ausprägungen des zivilrechtlichen APR
a) Achtung der persönlichen Ehre
aa) Ehrenschutz und Meinungsfreiheit
(1) Werturteile
(2) Tatsachenbehauptungen
(3) Abgrenzung
bb) Ehrenschutz und Kunstfreiheit
cc) Zusammenfassung
b) Schutz vor ungewollten Indiskretionen und deren Verbreitung
aa) Schutz gegen Erhebung
bb) Schutz gegen Verbreitung
cc) Ausnahmetatbestand: „Personen der Zeitgeschichte“
dd) Zusammenfassung
c) Schutz vor kommerzieller Verwertung
d) Schutz vor Belästigungen
e) Schutz vor Beeinträchtigung der allgemeinen Handlungsfreiheit
f) „besondere“ Persönlichkeitsrechte
IV. Rechtswidrigkeit
V. Rechtsfolge: Schadensersatz
1. Vermögensschaden
2. Nichtvermögensschaden
VI. Postmortaler Persönlichkeitsschutz
1. Immaterielle Bestandteile
2. Vermögenswerte Bestandteile
3. Schutzzweck und Schutzdauer
C. Schluss
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- Veronika Kufner (Author), 2012, Grundrechte und Deliktsrecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/196233
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