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Die Auswirkungen des Europarechts auf das kirchliche Arbeitsrecht der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers

Das Antidiskriminierungsrecht

Titel: Die Auswirkungen des Europarechts auf das kirchliche Arbeitsrecht der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers

Diplomarbeit , 2007 , 50 Seiten , Note: 13 Punkte

Autor:in: Rüdiger-Mirco Nijenhof (Autor:in)

Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Die EU erscheint den meisten Menschen weit vom Leben entfernt, dass dies nicht immer so ist, die Rechtssetzung durch die EU vielmehr direkt und unmittelbar das Leben jedes Einzelnen beeinflussen kann, zeigt sich gerade im Antidiskriminierungsrecht. Hier hat die EU in den letzten Jahren einige Richtlinien erlassen, die das Ziel haben, Ungleichbehandlungen aufgrund verschiedener Gründe zu bekämpfen. Etwas verspätet hat auch die Bundesrepublik vier dieser Richtlinien in nationales Recht umgesetzt und so das AGG erlassen.

Bereits, als die ersten Richtlinien in Kraft traten, beschäftigte sich die wissenschaftliche Literatur mit möglichen Auswirkungen auf kirchliche Arbeitsverhältnisse. Der EuGH allerdings hat es bisher vermieden im Bereich des Religionsrechts Recht zu sprechen.

Nach bisher geltendem Recht, hat die Kirche die verfassungsrechtlich garantierte Möglichkeit sich im Rahmen des Selbstbestimmungsrechts, eigene kirchliche Gesetze zu geben und darin auch, nur dem eigenen Selbstverständnis verpflichtet, festzulegen, inwieweit eine bestimmte Konfession für ein bestimmtes Amt, eine bestimmte Funktion oder auch für eine bestimmte Tätigkeit notwendig ist, zudem auch, wie sich ein kirchlicher Mitarbeiter im Dienst, aber auch in seinem Privatleben zu verhalten hat.

Dabei ist zu bemerken, dass gerade das kirchliche Arbeitsrecht in den letzten Jahrzehnten enorm an Bedeutung gewonnen hat. Grund hierfür ist vor allem dass der Staat sich aus vielen Bereichen des Sozial- und Gesundheitswesens zurückgezogen hat und noch zurückzieht und die Kirchen, auch aufgrund ihres Selbstverständnisses, in diese Lücken nachgerückt sind und sie ausfüllen. So waren noch 1960 nur etwa 320.000 Menschen im Umfeld der beiden großen Volkskirchen beschäftigt, während es jetzt mehr als 1,2 Mio. sind.

Hier kommt nun aber der Konflikt zwischen dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht und dem Europarecht zum Tragen. Während die Kirche ihr eigenes Engagement und ihre eigene Tätigkeit vor allem als religiöses Handeln begreift, ist sie zugleich auch Arbeitgeber und hat Arbeitnehmer. Arbeitnehmer, die sich nun auf die Gleichbehandlungsrichtlinien und das AGG berufen können.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Vorwort

2. Das deutsche Staatskirchenrecht

2.1. Das kirchliche Selbstbestimmungsrecht

2.1.1. Die Träger des Selbstbestimmungsrecht

2.1.2. Der Inhalt des Selbstbestimmungsrechts

2.1.3. Die Schranken des Selbstbestimmungsrechts

2.1.4. Das Selbstbestimmungsrecht und die Grundrechtsbindung

2.2. Die Dienstgemeinschaft als prägendes Prinzip

3. Regelungen des kirchlichen Arbeitsrechts

3.1. Kirchliche Regelungen des Individualarbeitsrechts

3.1.1. Anstellungsvoraussetzungen

3.1.2. Die Loyalitätspflichten

3.1.3. Die Sanktionierung von Verstößen

3.2. Kirchliche Regelungen des kollektiven Arbeitsrechts

3.2.1. Die MAV-Mitgliedschaft

3.2.2. Die ADK-Mitgliedschaft

4. Europarecht

4.1. Regelungskompetenz der EU im kirchlichen Arbeitsrecht

4.1.1. Kompetenzbegründung

4.1.2. Kompetenzschranken

4.2. Anti-Diskriminierungsregelungen der EU im Arbeitsrecht

4.2.1. Primäres Gemeinschaftsrecht

4.2.2. Sekundäres Gemeinschaftsrecht

4.3. EG-Richtlinien und das nationale Recht

4.3.1. Die Richtlinienkonforme Auslegung

4.3.2. Anwendungsvorrang

5. Europarecht und das kirchliche Arbeitsrecht der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers

5.1. Allgemeines

5.2. Sachlicher Anwendungsbereich

5.2.1. Richtlinienkonforme Auslegung des § 2 Abs. 4 AGG

5.2.2. Wortlautauslegung des § 2 Abs. 4 AGG

5.2.3. Ergebnis der Auslegung

5.2.4. Anwendungsvorrang der Richtlinie

5.3. Persönlicher Geltungsbereich

5.3.1. Privatrechtliche Arbeitsverhältnisse

5.3.2. Öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

5.3.3. Zusammenfassung des Geltungsbereichs

5.4. Diskriminierung aufgrund der Religion

5.4.1. Grundsatz des Verbots der religiösen Diskriminierung

5.4.2. Ausnahme vom Verbot der religiösen Diskriminierung

5.5. Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität

5.6. Andere Diskriminierungen

6. Abschließende Zusammenfassung und Perspektive

6.1. Zusammenfassung

6.1.1. Allgemein

6.1.2. Diskriminierung aufgrund der Religion

6.1.3. Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität

6.1.4. Andere Diskriminierungen

6.1.5. Offene Fragen zum Geltungsbereich des AGG

6.2. Perspektive

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die Auswirkungen europäischer Antidiskriminierungsnormen auf das kirchliche Arbeitsrecht der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers. Das zentrale Ziel ist es zu klären, inwieweit das kirchliche Selbstbestimmungsrecht durch europäisches Recht eingeschränkt wird, insbesondere im Hinblick auf die Auswahl von Mitarbeitern nach der Konfession, die Auferlegung von Loyalitätspflichten sowie die Anforderungen an die Mitgliedschaft in Mitarbeitervertretungen.

  • Konflikt zwischen kirchlichem Selbstbestimmungsrecht und Europarecht
  • Rechtliche Bewertung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im kirchlichen Kontext
  • Analyse der Anstellungsvoraussetzungen und Loyalitätspflichten
  • Untersuchung von Diskriminierungsverboten aufgrund von Religion und sexueller Identität

Auszug aus dem Buch

2.2. Die Dienstgemeinschaft als prägendes Prinzip

Wichtiger Teil des Selbstverständnisses der Ev.-luth. Landeskirche ist das Prinzip der Dienstgemeinschaft. Der Begriff Dienstgemeinschaft beschreibt keinen Verband im Rechtssinne und definiert auch keine soziologische Gemeinschaft, er stellt vielmehr die Verbundenheit aller kirchlichen Mitarbeiter untereinander in der Verpflichtung zum gemeinsamen Auftrag der Kirche dar, ist damit Ausdruck des Priestertums aller Gläubigen, die nach lutherischer Lehre die Basis kirchlicher Struktur bildet und hat keine weltliche Parallele.

Teil dieser Dienstgemeinschaft sind nicht einzelne kirchliche Mitarbeiter, sie umschließt alle kirchlichen Bediensteten jedweder Tätigkeit, eine grundsätzliche Unterscheidung zwischen Erziehung, Berichterstattung und Meinungsäußerung und übrigem Dienst, bzw. zwischen geistlichen (Verkündigung und Seelsorge) und äußeren (Dienstleistungen, Verwaltung) Dienstbereichen ist nicht möglich und würde diesem Selbstverständnis völlig widersprechen, alle Dienstaufgaben der Kirchen stellen insoweit eine Einheit dar, ein Arzt eines evangelischen Krankenhauses wäre somit mit den gleichen Maßstäben der Dienstgemeinschaft zu messen, wie etwa ein Diakon oder ein Lehrer einer kirchlichen Schule.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Vorwort: Einführung in die Relevanz des europäischen Antidiskriminierungsrechts für kirchliche Arbeitgeber und Formulierung der zentralen Fragestellung.

2. Das deutsche Staatskirchenrecht: Erläuterung der verfassungsrechtlichen Grundlagen, insbesondere des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts und des Prinzips der Dienstgemeinschaft.

3. Regelungen des kirchlichen Arbeitsrechts: Darstellung der kirchlichen Normen für das Individual- und Kollektivarbeitsrecht sowie die Anstellungsvoraussetzungen und Loyalitätspflichten.

4. Europarecht: Analyse der Kompetenzen der EU im Bereich des Arbeitsrechts und des Verhältnisses von EG-Richtlinien zu nationalem Recht.

5. Europarecht und das kirchliche Arbeitsrecht der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers: Konkrete Anwendung des AGG und europäischer Richtlinien auf das Arbeitsrecht der Landeskirche, inklusive der Bewertung von Diskriminierungstatbeständen.

6. Abschließende Zusammenfassung und Perspektive: Fazit der Untersuchung mit der Erkenntnis, dass das bisherige kirchliche Recht weitestgehend fortbestehen kann, sowie Ausblick auf die Notwendigkeit eines europäischen Religionsverfassungsrechts.

Schlüsselwörter

Kirchliches Arbeitsrecht, Selbstbestimmungsrecht, Europarecht, Antidiskriminierungsrecht, AGG, Dienstgemeinschaft, Loyalitätspflichten, Konfession, Religionsfreiheit, Anstellungsvoraussetzungen, Landeskirche Hannover, Diskriminierung, Richtlinienkonforme Auslegung, Kollektives Arbeitsrecht, Kirchenmitgliedschaft.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert, wie sich europäische Antidiskriminierungsrichtlinien und das daraus resultierende Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auf das spezifische Arbeitsrecht der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers auswirken.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die Schwerpunkte liegen auf dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht, dem Prinzip der Dienstgemeinschaft, den Anstellungsvoraussetzungen (insb. Konfession) und der Frage, wie diese mit europäischen Vorgaben in Einklang stehen.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Das Ziel ist die wissenschaftliche Klärung, ob die Landeskirche ihre Mitarbeiter weiterhin aufgrund der Religion auswählen und an kirchliche Loyalitätspflichten binden darf, ohne gegen europäische Normen zu verstoßen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Untersuchung erfolgt durch eine systematische juristische Analyse des deutschen Staatskirchenrechts, des kirchlichen Eigenrechts sowie der europarechtlichen Rahmenbedingungen und deren Auslegung.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Es werden das deutsche Staatskirchenrecht, die kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen und das Europarecht detailliert dargestellt und anschließend in Kapitel 5 auf die spezifische Situation der Landeskirche angewandt.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Kirchliches Arbeitsrecht, Selbstbestimmungsrecht, Europarecht, AGG, Loyalitätspflichten, Konfession und Dienstgemeinschaft.

Welche Bedeutung hat das Prinzip der Dienstgemeinschaft für diese Arbeit?

Das Prinzip der Dienstgemeinschaft bildet den Kern des kirchlichen Selbstverständnisses und rechtfertigt die enge Bindung aller Mitarbeiter an das kirchliche Profil, unabhängig von ihrer spezifischen beruflichen Tätigkeit.

Wie bewertet der Autor die Auswirkungen des AGG auf die kirchliche Kündigungspraxis?

Der Autor kommt zu dem Schluss, dass das AGG zwar grundsätzlich anzuwenden ist, die Kirche aber aufgrund ihres Selbstbestimmungsrechts und der Regelungen in § 9 AGG weiterhin weitreichende Rechtfertigungsmöglichkeiten für Ungleichbehandlungen hat.

Ende der Leseprobe aus 50 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Die Auswirkungen des Europarechts auf das kirchliche Arbeitsrecht der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers
Untertitel
Das Antidiskriminierungsrecht
Hochschule
Niedersächsische Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege Hildesheim
Veranstaltung
Kirchliches Arbeitsrecht
Note
13 Punkte
Autor
Rüdiger-Mirco Nijenhof (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2007
Seiten
50
Katalognummer
V196266
ISBN (eBook)
9783668735514
ISBN (Buch)
9783668735521
Sprache
Deutsch
Schlagworte
auswirkungen europarechts arbeitsrecht landeskirche hannovers beispiel antidiskriminierungsrechts
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Rüdiger-Mirco Nijenhof (Autor:in), 2007, Die Auswirkungen des Europarechts auf das kirchliche Arbeitsrecht der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/196266
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Leseprobe aus  50  Seiten
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