Menschen mit einer geistigen Behinderung, die ein Kind bekommen, das ist für viele selbst heute noch unvorstellbar. Werden die Kinder dann nicht noch behinderter, oder wie sollen Menschen, die selber Unterstützung für den Alltag benötigen, in der Lage sein selber ein Kind zu versorgen? Es ist sozial unerwünscht, die Menschen auf der Straße starren, selbst Professionelle sind oftmals überfordert und das macht es zu einem der letzten Tabuthemen unserer Gesellschaft.
Folglich bekamen Menschen mit einer Behinderung lange Zeit präventiv eine Sterilisation oder im Falle einer Schwangerschaft die Abtreibung nahegelegt. Wenn es dann doch zu einer Geburt kam, war die Fremdunterbringung eines Kindes von Menschen mit geistiger Behinderung bis in die neunziger Jahre quasi die selbstverständliche Lösung und selbst heute findet es noch vielfach so statt. „Die Kinder werden teilweise sofort nach der Geburt routinemäßig von ihren Eltern getrennt. Der einzige Grund hierfür scheint oftmals die bloße Diagnose der geistigen Behinderung der Eltern zu sein, obwohl dies rechtlich keineswegs als Begründung ausreicht.“ (Rohmann 2008, S. 133) Dabei entpuppten sich Mythen wie Kinder behinderter Eltern würden automatisch auch behindert als falsch und es gibt mittlerweile zahlreiche Fallbeispiele von Eltern mit einer Behinderung, die in ihrer eigenen Wohnung ihr eigenes Kind unbeschadet großzogen. So schloss eine Untersuchung aus dem Jahr 1996 bereits ausgehend von ihren Ergebnissen auf eine Anzahl von 2500 Elternschaften geistig behinderter Menschen in der BRD, von denen ca. ein Drittel der Eltern ihr Kind in ihrer eigenen Wohnung aufzogen und weitere 25% mit ihrem Kind gemeinsam in einer Wohneinrichtung für Menschen mit geistiger Behinderung lebten. (vgl. Pixa-Kettner 1996, S. 14ff.)
In dieser Arbeit soll nun unter pädagogischen (siehe Kapitel 2) und rechtlichen (siehe Kapitel 3) Aspekt untersucht werden, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Elternschaft geistig behinderter Menschen durchaus gelingen kann und wo sich Schwierigkeiten ergeben. Anschließend wird Bezug auf geeignete Unterstützungsmöglichkeiten gegeben, welche es den Eltern erleichtern ein Kind zu erziehen bzw. die Elternschaft rechtlich erst ermöglichen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Pädagogischer Aspekt
2.1 Sicht der Eltern
2.2 Sicht des Kindes
3. Rechtlicher Aspekt
4. Unterstützungsprogramme
5. Fazit
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die vorliegende Arbeit untersucht unter pädagogischen und rechtlichen Gesichtspunkten, ob und unter welchen Voraussetzungen die Elternschaft von Menschen mit einer geistigen Behinderung gelingen kann und welche Schwierigkeiten dabei auftreten. Ziel ist es, die gesellschaftliche und juristische Auseinandersetzung zu beleuchten und geeignete Unterstützungsmodelle aufzuzeigen, die Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder begleiten.
- Herausforderungen und Vorurteile gegenüber Eltern mit geistiger Behinderung
- Die psychologische und soziale Perspektive des Kindes
- Rechtliche Grundlagen und das Wächteramt des Staates
- Entwicklungen im Kindswohlrecht und Eingriffsbefugnisse
- Modelle der begleiteten Elternschaft und Unterstützungsangebote
Auszug aus dem Buch
2.2 Sicht des Kindes
Doch man darf nicht nur an die Eltern denken, die ein Kind wollen, um sich selber zu verwirklichen. Ist es denn fair für ein Kind, wenn es von Behinderten aufgezogen wird?
Die Kinder werden wohl keine kompetente Hilfe bei der Erbringung ihrer Schulaufgaben von ihren Eltern bekommen und es werden sich schnell viele Bereiche abzeichnen, in denen die Kinder bald ihren Eltern helfen müssen. Richtig problematisch kann sich auch der psychologische Aspekt auswirken. Hinter ihren Rücken werden die Leute über sie reden: „Das ist also das Kind der Behinderten.“ Einige AltersgenossInnen werden vielleicht über sie spotten und manche Eltern werden ihren Kindern verbieten mit Ihnen zu spielen.
Die geistige Behinderung der Eltern ist also ein Risikofaktor für die Entwicklung des Kindes. Dietke Sanders systematisiert sieben Risiken betroffener Kinder (vgl. Sanders 2008, S. 165)
1. Eigene Behinderung: Die reine Vererbungswahrscheinlichkeit einer Behinderung liegt zwar nur unwesentlich höher als bei Eltern ohne Behinderung, allerdings ergab eine Studie aus Brandenburg, dass nur etwa ein Drittel der Kinder sich altersgerecht entwickeln. Eine weitere Studie beschrieb ca. die Hälfte der erfassten Kinder als geistig oder lernbehindert. Insgesamt besteht hierbei allerdings noch Forschungsbedarf, so dass über die Vererbung bzw. die weitere Entwicklung nur spekuliert werden darf. (vgl. Sanders 2008, S. 166)
2. Trennung von den Eltern: Kinder geistig behinderter Eltern haben ein stark erhöhtes Risiko von 40 % - 60 % getrennt von den leiblichen Eltern aufzuwachsen und stattdessen in Heimen oder von Pflegeeltern großgezogen zu werden. (vgl. Sanders 2008, S. 166)
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung thematisiert das soziale Tabu der Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung und stellt die zentrale Forschungsfrage nach der Gelingensbedingung unter pädagogischen und rechtlichen Aspekten.
2. Pädagogischer Aspekt: Dieses Kapitel analysiert sowohl die Sicht der Eltern, die sich oft für ihren Kinderwunsch rechtfertigen müssen, als auch die Entwicklungsperspektiven und Risiken für die betroffenen Kinder.
3. Rechtlicher Aspekt: Hier werden die verfassungsrechtlichen Grundlagen und das elterliche Erziehungsrecht unter Berücksichtigung des Kindeswohls sowie die Rolle des Jugendamtes und familiengerichtlicher Maßnahmen erörtert.
4. Unterstützungsprogramme: Das Kapitel beschreibt moderne Ansätze der begleiteten Elternschaft und Finanzierungsmodelle, die den Erhalt der Familie fördern sollen.
5. Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass das Recht auf Elternschaft zwar besteht, aber weiterhin von gesellschaftlichen Vorbehalten begleitet wird, weshalb der Ausbau professioneller Unterstützungsangebote notwendig bleibt.
Schlüsselwörter
Geistige Behinderung, Elternschaft, Kindeswohl, Pädagogik, Recht, Selbstbestimmung, Teilhabe, Unterstützungsangebote, Begleitete Elternschaft, Sorgerecht, Diskriminierung, Risikofaktoren, Inklusion, Familienförderung, Sozialgesetzbuch.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit?
Die Arbeit befasst sich mit der Thematik, ob Menschen mit einer geistigen Behinderung Kinder erziehen können und unter welchen Rahmenbedingungen dies möglich ist.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Die Schwerpunkte liegen auf der pädagogischen Sicht (Eltern/Kind), den rechtlichen Rahmenbedingungen und existierenden Unterstützungsprogrammen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, Vorurteile zu hinterfragen und zu analysieren, wie eine gelungene Elternschaft trotz Behinderung durch geeignete Unterstützung gesichert werden kann.
Welche wissenschaftliche Methode wird primär genutzt?
Die Arbeit stützt sich auf eine Literaturanalyse bestehender Studien und fachwissenschaftlicher Publikationen zum Thema Elternschaft und Behinderung.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die pädagogische Reflexion über die Situation von Eltern und Kindern sowie die detaillierte rechtliche Analyse des Sorgerechts und der staatlichen Eingriffsbefugnisse.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren das Dokument?
Wichtige Begriffe sind geistige Behinderung, Elternschaft, Kindeswohl, Begleitete Elternschaft und Unterstützungsmöglichkeiten.
Welche Risiken werden für die Kinder von behinderten Eltern diskutiert?
Es werden verschiedene Risikofaktoren wie die mögliche Vererbung einer Behinderung, Trennung von den Eltern, Vernachlässigung oder Diskriminierung und Parentifizierung genannt.
Welchen Einfluss hat das BGB auf die Elternschaft von Menschen mit Behinderung?
Das BGB regelt das elterliche Erziehungsrecht, wobei der Schutz des Kindeswohls (§ 1666 BGB) bei Gefährdung staatliche Eingriffe ermöglicht, die jedoch verhältnismäßig sein müssen.
Warum ist die Arbeit als "Gutes Recht oder eine Überforderung" betitelt?
Der Titel spiegelt den gesellschaftlichen und moralischen Konflikt wider: Während das Recht auf Elternschaft unbestritten ist, wird in der Praxis oft an der Fähigkeit zur Erziehung gezweifelt.
Welche Rolle spielt die Bundesarbeitsgemeinschaft Begleitete Elternschaft?
Sie bietet beispielhafte Konzepte und Netzwerke, um durch Erklären, Vormachen und Training die Erziehungskompetenzen zu stärken und Fremdunterbringungen zu vermeiden.
- Quote paper
- Florian Becher (Author), 2012, Elternschaft von Menschen mit einer geistigen Behinderung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/196594