Die Funktion eines Gerichtsverfahrens besteht aus juristischer Sicht primär in der „Durchsetzung der objektiven Rechtsordnung“. Das beinhaltet im Anschluss an die Feststellung des individuellen Straftatbestandes eine gerechte also rechtmäßige Bestrafung des Täters. Somit hat ein Gerichtsverfahren neben der juristischen Funktion ebenso eine gesellschaftliche Funktion: Es stellt die Sühne des Verbrechens durch den Täter sicher.
Der Oradour-Prozess 1953 in Bordeaux, bei dem Angehörige eines SS-Verbandes wegen Mordes an 642 Bewohnern eines kleinen französischen Dorfes - dem Massaker von Oradour - angeklagt waren, hatte große Schwierigkeiten diesen Anforderungen gerecht zu werden. Die Tatsache, dass in diesem SS-Verband Franzosen aus dem Elsass am Massenmord beteiligt waren, machte es dem Gericht, durch den sich daraus entwickelnden innerfranzösischen Eklat, beinahe unmöglich, ein von äußeren Umständen unabhängiges und vor allem rechtmäßiges Urteil zu fällen. Juristisch fußte der Prozess nämlich auf einem äußerst umstrittenen Fundament: der nach dem Oradour-Massaker benannten „lex Oradour“-Verordnung, die das Prinzip der Kollektivschuld ermöglichte. Die Elsässer sind zum Großteil in die SS zwangsrekrutiert worden, weshalb der Prozess in Bordeaux von Protesten von elsässischer Seite gegen die Gleichbehandlung mit den Deutschen begleitet war.
Die Frage, die der vorliegenden Arbeit zugrunde liegt, lautet: Wie reagierte die deutsche Öffentlichkeit angesichts dieser widrigen Begleitumstände auf das Gerichtsverfahren in Frankreich, bei dem die Hinterbliebenen der Opfer einhellig die Todesstrafe für alle deutschen und französischen Angeklagten forderten?
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Die Vernichtung Oradours – Akteure und Erklärungsansätze
- Das Massaker
- Die 2. SS-Panzer-Division „Das Reich“ in Frankreich
- „Warum hat Oradour stattgefunden?“
- Wer gab den Befehl?
- Der Prozess in Bordeaux
- Verzögerungen vor Prozessbeginn - „lex Oradour“ und die elsässische Frage
- Prozessbeginn und die Intervention aus Paris
- Urteilsverkündung und Amnestie
- Die Rezeption des Oradour-Prozesses in der bundesdeutschen Presse
- „Oradour wird erneut die Gemüter erregen“ - Erwartungen und Befürchtungen an den Prozess
- Der Prozess wird politisch
- Breite Zustimmung für die Urteile
- Skandalöse Sonderamnestie
- Zusammenfassung
- Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit untersucht die Reaktionen der deutschen Öffentlichkeit auf den Oradour-Prozess 1953 in Bordeaux, bei dem Angehörige der 2. SS-Panzer-Division „Das Reich“ wegen Mordes an 642 Bewohnern des französischen Dorfes Oradour angeklagt waren. Der Fokus liegt auf der Berichterstattung und Kommentierung des Prozesses in der bundesdeutschen Presse im Zeitraum von Januar bis März 1953.
- Analyse der deutschen Reaktionen auf den Prozess im Kontext der deutschen Nachkriegsgesellschaft.
- Untersuchung der Frage, ob der Fokus der Rezeption auf dem Schicksal der deutschen Angeklagten oder auf der Rechtmäßigkeit des Verfahrens lag.
- Bewertung der deutschen Reaktionen auf die elsässischen Proteste gegen die Gleichbehandlung der französischen und deutschen Angeklagten.
- Bedeutung des Prozesses für die deutsch-französischen Beziehungen.
- Einordnung der Rezeption des Oradour-Prozesses in die deutsche Erinnerungskultur.
Zusammenfassung der Kapitel
- Kapitel 1: Einleitung - Einleitung und Darstellung der Forschungsfrage.
- Kapitel 2: Die Vernichtung Oradours – Akteure und Erklärungsansätze - Beschreibung des Massakers von Oradour, Vorstellung der 2. SS-Panzer-Division „Das Reich“ und die Rolle der Division im Zweiten Weltkrieg.
- Kapitel 3: Der Prozess in Bordeaux - Darstellung der Verzögerungen vor Prozessbeginn, der „lex Oradour“, der Intervention aus Paris und der Urteilsverkündung.
- Kapitel 4: Die Rezeption des Oradour-Prozesses in der bundesdeutschen Presse - Analyse der Erwartungen und Befürchtungen an den Prozess, der politischen Dimension des Prozesses, der Reaktionen auf die Urteile und die Amnestie.
Schlüsselwörter
Oradour-Prozess, 2. SS-Panzer-Division „Das Reich“, Massaker, „lex Oradour“, Elsass, deutsche Öffentlichkeit, bundesdeutsche Presse, Nachkriegsgesellschaft, deutsch-französische Beziehungen, Erinnerungskultur.
Häufig gestellte Fragen
Was war das Massaker von Oradour?
Am 10. Juni 1944 ermordeten Angehörige der 2. SS-Panzer-Division „Das Reich“ 642 Bewohner des französischen Dorfes Oradour-sur-Glane. Es gilt als eines der schwersten Kriegsverbrechen in Frankreich während des Zweiten Weltkriegs.
Was war die Besonderheit des Prozesses in Bordeaux 1953?
Neben deutschen SS-Männern waren auch 14 Franzosen aus dem Elsass angeklagt, die zwangsrekrutiert worden waren. Dies führte zu einer schweren innenpolitischen Krise in Frankreich und Spannungen zwischen dem Elsass und dem restlichen Frankreich.
Wie reagierte die deutsche Öffentlichkeit auf das Verfahren?
Die bundesdeutsche Presse verfolgte den Prozess mit einer Mischung aus Befürchtungen und politischem Interesse. Die Arbeit untersucht, ob die Berichterstattung eher auf die Sühne der Tat oder auf die Verteidigung der deutschen Angeklagten fokussiert war.
Was bedeutete die "lex Oradour"?
Dies war eine umstrittene Verordnung, die das Prinzip der Kollektivschuld ermöglichte, um alle Angehörigen der beteiligten Einheit juristisch belangen zu können, was jedoch rechtsstaatliche Grundsätze vor Herausforderungen stellte.
Welchen Einfluss hatte der Prozess auf die deutsch-französischen Beziehungen?
Der Prozess und die anschließende Amnestie für die elsässischen Beteiligten lösten in Frankreich Empörung aus und belasteten die junge deutsch-französische Annäherung sowie die gemeinsame Erinnerungskultur.
- Quote paper
- Lars Elliger (Author), 2012, Das Massaker von Oradour: Die deutsche Rezeption des Prozesses in Bordeaux 1953, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/196897