Die Arbeit der gracchischen Agrarkommission


Hausarbeit, 1997

15 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Hauptteil
1. Beginn der Kommission
a) Entwicklung der agrarwirtschaftlichen
Verhältnisse vor 133 v. Chr.
b) Tiberius Gracchus Agrarreform
2. Wahl der Kommission
3. Mitglieder und Arbeit
a) Mitglieder der Kommission
b) Arbeit der Kommission
c) Zensuszahlen von 131 bis 125 v. Chr.
4. Gesetzesgrundlagen
a) Entziehung der Rechtsprechung
b) Gaius Gracchus Agrarreform
c) Die drei nachgracchischen Agrargesetze

III. Schluß

I. Einleitung

Die Arbeit der gracchischen Agrarkommission fällt in eine Zeit, die durch erste Reformen letztlich mitentscheidend für das Ende der römischen Republik war. Fraglich ist jedoch, ob die Kommission selbst zu diesen Reformen beitragen konnte und wenn ja, inwiefern dies geschehen ist. Als Quelle dient vor allem Appian. In seiner Schrift über die Bürgerkriege beschreibt er recht genau die Vorgänge zwischen 133 und 111 v. Chr., die entscheidenden Jahre in Bezug auf die Agrarkommission. Plutarch schneidet das für diese Arbeit relevante Thema nur an, da er sich mehr auf die Gracchen als Personen bezieht. An einigen Stellen kann aber auch er Informationen beisteuern. Daß sowohl Appian, besonders aber Plutarch dem gracchischen Reformprogramm sehr positiv gegenüberstanden, ist für diese Arbeit nicht von großer Bedeutung. Zumal Appian rückblickend erkannte, daß die Durchführung der Agrargesetze scheitern mußte. Für die Forschung sind des weiteren die Grenzsteine (Cippi), die von der Tätigkeit der Kommission zeugen, sowie die inschriftlich teilweise erhaltene lex agraria von 111 v. Chr. wichtige Anhaltspunkte. Besonders letztere rekapituliert Tiberius Gracchus Gesetz noch einmal. Jedoch bestehen in der Übersetzung und Interpretation des epigraphischen Textes bis heute große Unstimmigkeiten. Teils resultieren sie aus dem Text selber, teils aus den fehlenden Teilen der Inschrift. Zu behandeln sind nun zunächst Entstehung und eigentliche Arbeit der Agrarkommission, um abschließend auf die Gesetze zu kommen, auf die diese Arbeit aufbaut und durch die sie schließlich eingestellt werden mußte.

II. Hauptteil

1. Beginn der Kommission

a) Zur Entwicklung der agrarwirtschaftlichen

Verhältnisse, die schließlich zur Entstehung der gracchischen Agrarkommission führten, muß zunächst die lex Claudia aus dem Jahre 218 v. Chr. erwähnt werden. Hiermit ist dem Senatorenstand der Handel untersagt worden, wodurch Land die ihm angemessene Einkommensgruppe wurde. Ein verstärkter Zugriff der oberen Schichten auf den ager publicus war die Folge1, große Güter bildeten sich heraus, die die Reichen vor allem von Sklaven bewirtschaften ließen2. Die Kolonisationspolitik stockte, weil sie hauptsächlich militärischer Sicherheit gedient hatte und dies seit Oberitalien befriedet war, unnötig geworden war3. Zudem waren die Bauern durch den Militärdienst im zweiten Punischen Krieg längere Zeit in Übersee. Sie verarmten und wanderten nach Rom ab. Der Mangel an assidui wuchs4.

b) Im Krieg mit Numantia wurde Tiberius Sempronius Gracchus mit diesen Mißständen konfrontiert5. 133 v. Chr. als Volkstribun begann er mit der Wiedereinsetzung der lex Licinia, einem alten licinisch-sextischem Gesetz, mit einigen Ergänzungen6. Sein Agrargesetz bestimmte, daß jeder höchstens 500 iugera des ager publicus nutzen durfte.

Maximal zwei Söhne konnten zusätzlich jeweils 250 iugera beanspruchen7. Das freiwerdende Land sollte durch eine jährlich neu gewählte

Dreimännerkommission an besitzlose Bauern verteilt werden. Dieses Land war nicht veräußerlich, um es vor dem Zugriff der Reichen zu schützen. Aus diesem Grunde mußte eine geringe Abgabe (vectigal) gezahlt werden, die deutlich machte, daß das Land weiterhin im Staatsbesitz verblieb8. In einem Zusatzgesetz erhielt die Kommission richterliche Verfügungsgewalt9, was auch durch ihren Titel deutlich wurde. So wurde die Kommission zunächst als triumviri agris iudicandis assignandis bezeichnet10. Tiberius konnte sein Ackergesetz jedoch nur durchbringen, indem er den interzedierenden Volkstribun Marcus Octavius entgegen der Verfassung absetzen ließ und damit die Reformen in der römischen Republik einleitete11.

2. Wahl der Kommission

Die Wahl der Agrarkommission fand durch den vollzähligen Tribus statt. Der Senat veranlaßte hierzu einen Volkstribunen, einen Volksbeschluß herbeizuführen. Durch den wurde ein Praetor mit der Leitung der Comitien beauftragt, die die Kommission wählten12. Hier wird die Oberhoheit des Volkswillens über den Rechtsvorgang der Gründung, sowie den der Kommissionsernennung deutlich. Die Wahlqualifikation war vom derzeitigen Rang in der ordentlichen Laufbahn unabhängig, die gleichzeitige Bekleidung eines ordentlichen Amtes und des des Triumvirs war durchaus statthaft. Ebenso konnte ein Triumvir wiedergewählt werden13. Das Ackergesetz des Tiberius sah zudem die jährliche Neuwahl der Triumvirn vor14. Nach früherer Ansicht beabsichtigte er damit die Angleichung an ordentliche Beamte, eine neuere Deutung sieht die Neuwahl als jährlichen Wechsel der Triumvirn im Vorsitz der Kommission15. Dieser Deutung entspricht, daß die Aufgabe der Kommission erst mit der Erledigung, also mit der Verteilung des Landes, enden konnte. Dabei konnte durch die auftretenden Probleme die Jahresfrist leicht überschritten werden.

[...]


1 Bleicken, Jochen: Geschichte der Römischen Republik, München 1980 (= Oldenbourg Grundriß der Geschichte, Bd. 2), S. 63; nachfolgend zitiert: Bleicken.

2 Alföldy, Gesa: Römische Sozialgeschichte, Wiesbaden 3. Aufl. 1984, S. 44; nachfolgend zitiert: Alföldy.

3 Bleicken, S. 64

4 Crawford, Michael: Die römische Republik, München 5. Aufl. 1994, S. 117; nachfolgend zitiert: Crawford.

5 Plut. 8, 3

6 Alföldy, S. 69

7 Münzer, F.: Sempronius (Gracchus), RE II A2 (1923), 1409- 1426, Sp. 1415

8 Bleicken, S. 64

9 Bringmann, Klaus: Römische Geschichte, Von den Anfängen bis zur Spätantike, München 2. Aufl. 1996, S. 44; nachfolgend zitiert: Bringmann; Bleicken, S. 65

10 Schumacher, Leonhard: Römische Inschriften, Stuttgart 1988, S. 84; nachfolgend zitiert: Schumacher.

11 Flach, Dieter: Römische Agrargeschichte, München 1990 (= Handbuch der Altertumswissenschaften III, 9), S. 55; nachfolgend zitiert: Flach.

12 Strasburger, H.: Triumviri, RE VII A1, 511-521, Sp.512; nachfolgend zitiert: Strasburger.

13 Strasburger, Sp.512f.

14 Crawford, S. 126

15 Strasburger, Sp. 515

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Die Arbeit der gracchischen Agrarkommission
Hochschule
Universität Münster  (Seminar für Alte Geschichte)
Veranstaltung
Proseminar: Reformen und Reformversuche in der Antike
Note
2,0
Autor
Jahr
1997
Seiten
15
Katalognummer
V197094
ISBN (eBook)
9783656230939
Dateigröße
394 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
arbeit, agrarkommission
Arbeit zitieren
Christina Wagner-Emden (Autor:in), 1997, Die Arbeit der gracchischen Agrarkommission, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/197094

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