Beratung und Begleitung von Menschen mit geistiger Behinderung: Qualitative Ansprüche an ein neues Betreuungsverständnis

Grundverständnis, Methodik und Zielorientierung


Bachelorarbeit, 2012

42 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhalt

1 Einführung

2 Die Verortung professioneller Beratung als pädagogisches Leitbild
2.1 Beratung als sozialpädagogischer Handlungstyp
2.2 Grundüberlegungen des klientenzentrierten Ansatzes nach Rogers
2.3 Kooperative Beratung nach Mutzeck

3 Kontext und Rahmenbedingungen des Beratungsbegriffs in der Begleitung von Menschen mit geistiger Behinderung
3.2 Paradigmenwechsel
3.3 Empowerment und Selbstbestimmung
3.4 Das Normalisierungsprinzip
3.5 Der Inklusionsgedanke
3.6 Exkurs: Spannungsfelder und Handlungsparadoxien alltäglicher Beratungsarbeit

4 Faktoren einer Systematisierung und Ausweitung von Beratung und Begleitung
4.1 Zur Implementierung neuer Perspektiven
4.1.1 Das Assistenzkonzept
4.1.2 Das Kundenmodell.
4.2 praktisch- methodische Konsequenzen
4.2.1 Das WKS- Modell: Alltags- und Prozessbegleiter
4.2.2 Das Beratungskonzept „So und So“

5 Fazit

6 Ausblick

7 Literaturverzeichnis

8 Originalitätserklärung

1 Einführung

Seit Beginn der 1990er Jahre und mit dem einschneidenden Impuls des Lebenshilfe Kongresses 1994 in Duisburg (Ich weiß doch selbst, was ich will! Menschen mit geistiger Behinderung auf dem Weg zu mehr Selbstbestimmung) ist die Forderung nach mehr Selbstbestimmung und Teilhabe für Menschen mit Behinderung in Deutschland zu einem zentralen Anliegen für die Organisation von Hilfen und die Vorstellung von professioneller Unterstützung im Alltag geworden. Lange wurden Menschen mit Behinderung als passive Empfänger von Hilfsmaßnahmen gesehen. Zunehmend werden sie jedoch als Ratsuchende, als eigenständige und entscheidungsfähige Zielgruppe wahrgenommen.

Mit dem Anspruch einer Hilfe zur Selbsthilfe wird der eher neuartige pädagogische Optimismus einer ressourcen- und kompetenzorientierten Sichtweise auf Menschen mit geistiger Behinderung fokussiert und die etablierten Denk- und Handlungsmuster der in der Behindertenhilfe professionell Tätigen wieder zunehmend kritisch hinterfragt. Die Begriffe des „Förderns“ oder „Betreuens“ suggerieren im Kontext von Gleichberechtigung, Selbstbestimmung und Teilhabe mittlerweile schnell ein Bild streng asymmetrischer Beziehungs- und Interaktionskonstellationen, den Gedanken des „Formens“ nach persönlichen und gesamtgesellschaftlichen Normen und Werten sowie den Anspruch des Behütens und Bewahrens vor der Gesellschaft und eigenen Fehlleistungen.

Als Abgrenzung und Neuorientierung gegenüber den bisher gängigen Begriffsbezeichnungen bedient sich aktuellere Literatur in diesem Bewusstsein vermehrt der Begriffe „Begleiter[1] “, „Assistent“ oder „Berater“. Ziel ist es dabei auch, Menschen mit geistiger Behinderung wieder als Subjekt von Interaktionen zu positionieren, anstatt sie durch eine Überhandnahme pädagogischer Konzepte zu objektivieren. Der Mensch mit Behinderung ist Experte in eigener Sache. Durch die seit 2009 auch für Deutschland verbindliche UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung wurde schließlich auch auf verfassungsrechtlicher Grundlage der Notwendigkeit Rechnung getragen, die Entscheidungsfreiheit für ihre persönliche Lebensgestaltung anzuerkennen und nachhaltig zu unterstützen.

Eine Annäherung an das bestehende Verständnis professioneller Beratung zeigt zwar hinsichtlich der Beratung von Menschen mit geistiger Behinderung zumeist methodisch offenere Zugangsweisen; es bleibt jedoch der Anspruch von Beratung als eigene Profession, die häufig extern stattfindend in vereinbarten zeitlichen Strukturen verläuft und dem situativen Kontext häufig entrückt erscheinen kann. Vor dem Hintergrund, dass ein großer Teil alltagspraktischer Hilfsangebote für Menschen mit geistiger Behinderung in stationären Einrichtungen geleistet wird und dabei gleichzeitig das intensivste Aufkommen situationsbedingter oder weiterreichender Beratungsanlässe bündelt, liegt dem neuen Verständnis der Begleiter oder Assistenten zu einem großen Teil auch ein Beratungsauftrag zu Grunde. Auch wenn im Sinne professioneller Beratung das Beziehungssetting in der Alltagsbegleitung von Menschen mit geistiger Behinderung kritisch zu betrachten ist, muss der Anspruch einer Hilfe zur Selbsthilfe eine Beratungskompetenz unabhängig von den Qualitäten und Möglichkeiten (institutionalisierter) professioneller Beratung fördern.

Unter Bezugnahme auf ein in der Praxis etabliertes Beratungsverständnis, die Rahmenbedingungen professioneller Grundhaltung in der Behindertenhilfe und anhand einer Auseinandersetzung mit beobachtbaren Dilemmata eines Betreuer – Bewohner – Verhältnisses, soll in der vorliegenden Arbeit schließlich der Versuch unternommen werden, den Begriff Beratung hinsichtlich einer Vorstellung von Lebensberatung auszuweiten, was voraussetzt, dass hierbei neben ideologischen und methodischen beraterischen Kompetenzen des Begleiters auch die Kompetenzen gehören, fachübergreifend und nahraumorientiert zu kooperieren sowie Wege zu mehr Selbstbestimmungsrecht und Teilhabe zu organisieren und zu ermöglichen. Im Kontext rechtlicher und ökonomischer Forderungen gerät auch die soziale Arbeit zunehmend unter Zugzwang, durch eine Optimierung ihrer Arbeitsweise als Produzent gesellschaftlicher Wohlfahrt und nicht als lästiger Kostenfaktor wahrgenommen zu werden.

Die folgende Arbeit kann aufgrund des gegebenen Rahmens und Umfangs der Thematik nicht den Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Ziel ist es hier, das alte etablierte Bild des „Betreuers“ bezüglich neuerer Anforderungen einzuordnen und zu zeigen, dass das Verständnis evaluierter und etablierter Beratungskonzepte eine Grundlage bieten kann, um auch für die Zielgruppe „Menschen mit geistiger Behinderung“ Konzepte zu entwickeln, die einerseits dem neuen Bild des Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft gerecht werden, andererseits auf professioneller Grundlage eine möglichst alltagsorientierte Bewältigung von Problemfragen und Anliegen ermöglicht. Meine persönlichen Erfahrungen durch die Arbeit in stationären Wohnhäusern und im Betreuten Wohnen der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung haben das Interesse am Thema der vorliegenden Arbeit geweckt. Die Sichtung von Literatur bestätigte darüber hinaus die Aktualität als wissenschaftliche und gesellschaftliche Fragestellung.

2 Die Verortung professioneller Beratung als pädagogisches Leitbild

2.1 Beratung als sozialpädagogischer Handlungstyp

Rat zu suchen oder um Rat gebeten zu werden ist zunächst ein zeitloses Phänomen des alltäglichen Lebens. Durch das Angebot emotionaler Zuwendung und praktischer Hilfe sowie dem Glauben an Kompetenz und Vertrauenswürdigkeit des Gegenübers, nimmt die sogenannte „Laienberatung“ (informelle Beratung[2] ) unter sich kennenden Personen einer Lebenswelt eine wichtige soziale Rolle für die Bewältigung situativer Probleme und Entscheidungsfragen ein. Im Kontext „natürlicher Hilfe“ und „sozialer Unterstützung“ wird den informellen sozialen Netzwerken der größte Anteil an der Bewältigung von Problemen, Fragen, Anliegen und Krisen zugerechnet. Dass außerhalb definierter beruflicher Zuständigkeiten bereits die meisten Probleme, ob beruflicher, gesundheitlicher, praktischer, psychischer oder anderer Art, entschärft werden können, ist durch zahlreiche empirische Untersuchungen belegt (vgl. Sickendiek et al., 2008, S.22). Nicht selten hat der Ratschlag des Anderen allerdings vornehmlich belehrenden Charakter. Handlungswege werden bisweilen aufgedrängt, es wird ermahnt und das Verhalten analysiert. Die Gefahr der Versuchung des Belehrens ist häufig auch bei Lehrern, Erziehern oder anderen im Sozial- und Gesundheitsbereich Tätigen beobachtbar. Das „Lehren“ und der „Wissensvorsprung“ als berufliches Markenzeichen erscheinen hierbei mehr oder weniger bewusst als Legitimation (vgl. Bachmair et al., 2007, S.18).

Beratung als weitverbreitete und vielfältige Hilfeform wird als „eine der zentralen professionellen Handlungsorientierungen und eine der wichtigsten Methoden sozialer, sozialpädagogischer und psychosozialer Arbeit“ betrachtet (Sickendiek et al., 2008, S.13). Beratung kann einerseits als eigenständige Methode aufgefasst werden, die extern in Beratungsstellen und -sprechstunden oder in Form eines aufsuchenden Angebots praktiziert wird, sowie andererseits als „Querschnittsmethode“ verstanden werden, die sich neben der Alltagsbegleitung und praktischen Hilfe Beratung als wichtige Kommunikationsform zwischen Helfer und Klient zum Anliegen macht.

Beratung im psychologisch- pädagogischen Sinn geht über die reine Vermittlung von Informationen hinaus (vgl. u.a. Nußbeck, 2006, S.19). Die (sozial-) pädagogische Bedeutung der Beratung liegt nach Mollenhauer (1964) darin, „dass sie kritische Aufklärung sein kann. Das Gespräch schafft Distanz, es ermöglicht, das Besprochene objektivierend zu betrachten, es ermöglicht ein rationales Verhalten zu sich selbst und zu den Bedingungen der eigenen Existenz“ (zit. n. Sickendiek et al., 2008, S.18). Beratung meint somit eine offene Kommunikation und ist von Erziehung abzugrenzen, sie duldet das „Nein des Ratsuchenden“ zugunsten eines Bildungsgewinns (ebd.) bewegt sich jedoch „zwischen den Polen einer gezielten Beeinflussung und direkten Lenkung einerseits und einer Selbststeuerung und Hilfe zur Selbsthilfe andererseits“ (Mutzeck, 2008, S.14). Spiess (2000) betont die zweigeteilte Sichtweise von Beratung sowohl als zeitlich und räumlich getrennte Aktivität zur Koordination und Ergänzung von Erziehung, Unterricht und Therapie als auch als zeitliche und räumliche „Verquickung“ mit selbigen (ebd. S.12).

In Annäherung an dieses pädagogische Verständnis kann Beratung mit Schwarzer und Posse (1986) auch definiert werden als „eine freiwillige, kurzfristige, oft nur situative, soziale Interaktion zwischen Ratsuchenden und dem Berater mit dem Ziel, im Beratungsprozess eine Entscheidungshilfe zur Bewältigung eines vom Klienten vorgegebenen aktuellen Problems durch Vermittlung von Informationen und/oder Einüben von Fertigkeiten gemeinsam zu erarbeiten“ (zit. n. Nußbeck, 2006, S.20). Die „spontan“ und „zwischendurch“ in das pädagogische Handeln integrierten Beratungsanlässe können als Chance und wichtiger Bestandteil eines Auftrags verstanden werden, dem sich der einzelne Berater durch das Weiterverweisen an Beratungsinstitutionen nicht ohne weiteres vorschnell entziehen möchte (Sickendiek et al., 2008, S.19).

Eine umfassende Definition von Beratung ist letztlich kaum zu formulieren (vgl. u.a. Schlee, 2008, S.18). Schwerpunkt und Perspektive ergeben sich vornehmlich disziplinspezifisch aus Psychologie, Sozialarbeit, (Sozial-) Pädagogik und psychosozialer Arbeit. Jedoch können grundlegende Übereinstimmungen gefunden werden, wenn oftmals die Förderung von Selbst- und Situationserkenntnis sowie die Eröffnung und Aktivierung von Kompetenzen und Ressourcen seitens der Klienten betont wird. Auch die Freiwilligkeit der Teilnahme wird einstimmig als notwendige Voraussetzung für Beratung hervorgehoben, was viele pädagogische Interaktionsmuster und Handlungsstrategien in der Arbeit mit der Zielgruppe „Menschen mit geistiger Behinderung“ fragwürdig erscheinen lassen kann. „Beratung“ wird mit gleicher Zielrichtung auch als „Begleitung“ verstanden (vgl. Spiess, 1998, S.12). Die Verwendung dieser Begriffe sollte im Folgenden also in ähnlicher Absicht erfolgen können. Die Verwendung des Begriffs „Begleiter“[3] ist zwar nicht unumstritten, muss aber, gerade in Bezug auf die teilweise schwerwiegenden Behinderungsgrade der Zielgruppe und der damit zusammenhängenden Probleme für ein Beratungsverständnis, häufig als tatsachenorientierter angesehen werden.

2.2 Grundüberlegungen des klientenzentrierten Ansatzes nach Rogers

Das klientenzentrierte Konzept geht auf den amerikanischen Psychologen Carl R. Rogers (1902 – 1987) zurück, der diesen Ansatz ab 1942 in den USA entwickelte. Unter anderem die Schriften von Martin Buber zur Begegnung und Beziehung vom „Ich und Du“ und Otto Rank, der als einer der ersten den Beziehungsaspekt in der psychotherapeutischen Begegnung hervorhob, beeinflussten Rogers maßgeblich. Die entscheidende Frage, welche Bedingungen dazu führen, dass eine Person von sich aus über ihr Erleben spricht, sich dabei besser verstehen lernt und schließlich zu Einstellungs- und Verhaltensänderungen gelangt, stand für Rogers im Zentrum der Überlegungen (vgl. Weinberger, 2006, S.20f).

Mit dem klientenzentrierten Ansatz (später auch personenzentrierter Ansatz) zählt Rogers zu den Begründern der Humanistischen Psychologie. Als „Dritte Kraft“ neben Psychoanalyse und Behaviourismus wird von dem jedem Menschen innewohnenden Bedürfnis nach konstruktiver Veränderung und Selbstverwirklichung ausgegangen. Der Mensch wird in seiner Einzigartigkeit betrachtet und besitzt die Fähigkeit des Wählens und Entscheidens. Im Gegensatz zu den klassisch – psychoanalytischen[4] Ansprüchen einer Entschlüsselung und Deutung bewusstgewordener Inhalte von unbewussten Lebenserfahrungen, legt die klientenzentrierte Psychotherapie Wert auf die Annahme, „dass dem Menschen sein Erleben grundsätzlich zugänglich sei“ (ebd.) und dass dem Bewusstwerden von Inhalten durch den Patienten Vertrauen geschenkt werden müsse. Innerhalb der Beziehung zwischen Klient und Therapeut wird der Aspekt der „Übertragung“ als therapeutisches Kernstück von der klientenzentrierten Psychotherapie abgelehnt. Sie sieht dadurch den menschlichen Aspekt im realen Zusammentreffen der therapeutischen Situation verleugnet. So steht nicht das Problem des Klienten im Vordergrund der Therapie, sondern das Individuum, das durch das spezielle non – direktive Beziehungsangebot Möglichkeiten zu Einstellungs- und Verhaltensänderungen entwickeln kann. Rogers formulierte drei notwendige Bedingungen für die „psychologisch relevante Veränderung des Selbstkonzepts einer Person“[5].

Unbedingte Wertschätzung oder Akzeptanz:

Der Therapeut oder Berater muss gegenüber den Gefühlen, Gedanken, Vorstellungen und Phantasien des Klienten vorbehaltlos offen sein und diese annehmen. Durch das Äußern von Solidarität und der Ermutigung des Ratsuchenden wird eine Anteilnahme an der Wahrnehmungswelt des Klienten verdeutlicht. Akzeptanz zu verwirklichen setzt die Selbstakzeptanz voraus, die die Offenheit und das Annehmen eigener innerer Vorgänge beinhaltet. Entscheidend für die Selbstakzeptanz wiederum ist das Gefühl, von anderen angenommen zu werden.

Empathie oder Einfühlendes Verstehen:

Das nicht urteilende Einfühlungsvermögen und Verstehen der Welt und der Probleme des Klienten setzt das persönliche Erlebthaben von Empfindungen voraus. Von Bedeutung ist auch die Fähigkeit des „role taking“. Das präzise einfühlende Verstehen und die Wahrnehmung aus der Sicht eines anderen, ist ohne die Fähigkeit, einen eigenen Standpunkt vorübergehend aufgeben zu können, nicht möglich. Davon abzugrenzen ist die Möglichkeit einer Identifikation mit der Lebenswelt des Klienten, einer Aufgabe der „Als- ob“ Position, die als zu vermeidende Gefahr bewusst gemacht werden muss, jedoch im professionellen Sinn nicht mit dem einfühlenden Verstehen gemeint sein kann.

Echtheit/ Kongruenz:

Die gegenwärtig ablaufenden inneren Vorgänge sind für den Berater oder Therapeuten fassbar und zeugen von Wahrhaftigkeit gegenüber dem Klienten. Die vorhandenen Gefühle und Einstellungen, das eigene Erleben, sind verfügbar und können gegenüber dem Klienten ausgedrückt und benannt werden. Das Bekennen und Mitteilen dieser Prozesse bewirkt Offenheit und Vertrautheit innerhalb der Beziehung, da der Therapeut oder Berater sich als Person zu erkennen gibt und nicht lediglich als Fachperson. Echtheit bezieht sich außerdem auf die Konfrontation und die Klärung des Beziehungsgehalts mit dem Klienten sowie die Benennung von Rahmenbedingungen.

Es ergänzen heute auch verschiedene Interventionstechniken (Tausch) die klientenzentrierte Therapie und Beratung zur methodischen Begleitung:

Spiegeln bezeichnet im wesentlichen eine methodische Konkretisierung des einfühlenden Verstehens.

Konfrontieren richtet die Aufmerksamkeit des Klienten auf Widersprüchlichkeiten in seinem Verhalten und in seinen Äußerungen.

Zusammenfassen kann in Form von Akzentuieren, Gegenüberstellen und Den roten Faden aufgreifen unterschiedliche Strategien verfolgen. Grundsätzlich kann das Gehörte rekapituliert werden und dem Ratsuchenden verdeutlicht werden, was wie verstanden wurde.

Konkretisieren ermöglicht eine Konzentration auf bestimmte Situationen, Gefühle, Beispiele mit dem Ziel einer differenzierten und aussagekräftigen Problembeschreibung. Es dient außerdem der Formulierung und Planung spezifischer Beratungs- und Veränderungsziele und deren Handlungsschritte.

Perspektivenwechsel – sofern vom Klienten erwünscht – ermöglichen dem Klienten das Hineinversetzen in die Situation eines für die Fragestellung oder das Problem zentralen Interaktionspartners, um zur eigenen Sicht in Distanz zu treten und neue, tiefergreifende Lösungsgrundlagen zu erforschen[6].

Eine zentrale Rolle in den Überlegungen Rogers kommt der Aktualisierungstendenz zu. Die „inhärente Tendenz zur Entfaltung aller Kräfte“ kennzeichnet jeden lebenden Organismus und „dient der Erhaltung oder dem Wachstum“ (Rogers, 1977, S.35). Ohne Behinderung bewirkt sie beim Individuum verlässlich Wachstum, Reife und Bereicherung für das Leben. Auch für die psychologische Entwicklung gilt, dass in einem „einigermaßen wachstumsfreundlichen Klima“ (ebd.) die Verwirklichung eines Individuums zuverlässig auch Hindernisse und Schmerz überwindet. Unzählige Umweltfaktoren können jedoch die Aktualisierungstendenz hemmen oder blockieren, sie verzerren, auf „anomale“ Weise äußern oder zu sozial destruktiven anstatt konstruktiven Wegen führen (vgl. auch Nußbeck, 2006, S.58).

Auch die Bedeutung des „Selbst“ als Bezugspunkt für das Handeln des Individuums ist Rogers bewusst. Ausgehend von der Unterscheidung eines Kleinkindes zwischen „Ich“ und „Mich“ gelangt das Selbstkonzept zu einer „strukturierten, konsistenten Vorstellungsgestalt“ die das „Ich“ in ihren Beziehungen zur Umwelt wahrnimmt und dabei durch Wertehaltungen geprägt wird. Sie ist, so Rogers, zwar „nicht unbedingt bewusst, aber dem Bewusstsein zugänglich“ (Rogers, 1977, S.36). Inkongruenz entsteht durch Erfahrungen, die nicht mit dem Selbstbild übereinstimmen und somit aus einer Diskrepanz zwischen Aktualisierungstendenz und Selbstaktualisierungstendenz, was zu Spannungen führt[7]. Die Beziehung innerhalb der Therapie muss vor diesem Hintergrund die Aufgabe erfüllen, das Selbstkonzept zu flexibilisieren, sodass auch negative Gefühle als Teil des „Selbst“ integriert werden können (vgl. Weinberger, 2006, S.27f) und, dass vom Klienten irgendwann ausgesprochen werden kann, was er im Alltag nicht wagt oder wessen er sich nicht bewusst war.

Im Kontext einer Ressourcenorientierung stellt der Ansatz von Rogers in Hinsicht auf die notwendigen und hinreichenden Bedingungen zur psychologischen Veränderung sowie die Grundannahmen über die Natur des Menschen („Aktualisierungstendenz“ und „Bedürfnis nach bedingungsloser positiver Wertschätzung) wichtige theoretische Grundlagen für die Beratung von Menschen mit geistiger Behinderung bereit. Allerdings bleibt schon an dieser Stelle festzuhalten, dass die defizitorientierte Einstellung Rogers' zum Ratsuchenden als „rigide und eingeengt“ nicht auf einen ressourcenorientierten Blick schließen lässt. Die Leitvorstellung der „fully functioning person[8] “ erscheint weiterhin für eine Zusammenarbeit mit Menschen mit geistiger Behinderung nicht geeignet. In Bezug auf die Untersuchungen eines Zusammenhangs zwischen Intelligenz und Behandlungserfolgen in der Therapie bemerkte Rogers (1977), dass „geistig defekte Individuen […] ungeeignete Kandidaten für die Beratung […] “ seien (zit. n. Stahl, 2012, S.75). Die Aussagekraft dieser Untersuchungen ist, so Stahl, nicht eindeutig. Deutlich ist jedoch die Konzentration Rogers' auf die Verbalisierungsfähigkeit der Klienten. Das Humanistische Menschenbild bleibt für ihn jedoch Bezugsrahmen unter Betonung einer Gültigkeit für alle Menschen. Zwar bleibt das Gespräch als Medium für die Beratung zentral, mittlerweile wird die Bedeutung nonverbaler Kommunikation und nonverbaler Botschaften allerdings, wie zum Beispiel bei Mutzeck, vermehrt aufgegriffen.

2.2.3 Kooperative Beratung nach Mutzeck

Abb.:1: Schachteltheorie[9]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Im Bereich Sonderpädagogik kann mit der „Kooperativen Beratung“ als systematische, personenkonzentrierte und ressourcenorientierte Gesprächsführung und Problemlösungsmethode auf ein System zurückgegriffen werden, das an „Nicht-Psychotherapeuten“ erfolgreich vermittelt wurde, ohne den Anspruch auf Therapie zu erheben (vgl. Stahl, 2012, S.77). Auch diese Beratungskonzeption orientiert sich vornehmlich am humanistischen Menschenbild. Sie betrachtet den Menschen als ein ganzheitliches, reflexives und potenziell aktives Subjekt, das zu sich selbst (Intraaktion) und zu seiner Umwelt, besonders zu seinen Mitmenschen, in Beziehung treten kann (Interaktion). Dabei ist sein Handeln nicht durch gradlinige Ursache- Wirkungs- Beziehungen erklärbar, sondern im Kontext systemischer[10] Bezüge eines zirkulären Rückkopplungsprozesses zu betrachten. Grundlage für die Beratung sind die (potenziellen) Fähigkeiten zu einem menschlichen Selbst(-verständnis):

Reflexivität: Selbstbewusstsein und -aufmerksamkeit; Fähigkeit des Nachdenkens und Überlegens; Überprüfung von Annahmen und Erklärungen zur Handlungssteuerung; Interpretation von Erfahrungen; Zukunftsorientierung; usw.

Rationalität, Intentionalität, Sinnorientierung, Erkenntnisfähigkeit: Handeln durch Kosten-Nutzen Abwägung; Entscheidungs- und Begründungsleistung; Kompetenz der Wissensaneignung und -beschaffung; psycho-logisches Handeln; Fähigkeit des (aktiven) Erkennens; Bedürfnis nach (psychischer) Bedürfnisbefriedigung/ subjektivem Wohlbefinden.

Emotionalität: subjektive Erfahrungstatsachen bzw. Bewusstseinsinhalte; Erwartungen, Überzeugungen, Wertungen, Beurteilungen etc. durch Selbstbetroffenheit; Erleben von Lust und Unlust; Stimmungen, Erlebnisse (Freude, Ärger, Angst, etc.); Beeinflussung des Reiz-Reaktions-Mechanismus; bildet eine Einheit.

Verbalisierungs- und Kommunikationskompetenz: Veräußerung von Gedanken, Gefühlen und Willen durch Sprache und Lautketten (auch Unterstützte Kommunikation, Gebärden); sprachliche Verständigung über Selbst- und Weltansicht; äußerer und innerer Bezug der Sprachäußerung; transformativer Verstehensprozess.

[...]


[1] Allein der Vereinfachung halber sei hier und im Folgenden mit der männlichen Form immer auch die weibliche bezeichnet.

[2] Anm.: Davon abzugrenzen ist die halbformalisierte Beratung, die unter anderem bei der Beratung von Eltern durch Lehrer, von Patienten durch Ärzte oder Ehepaaren durch Geistliche zum Tragen kommt, als Übergang zur professionellen Beratung, die ein „methodisches, wissenschaftliches, explizit professionelles Hilfsangebot von geschulten Beratern“ vorsieht (Stahl, 2012, S.35; vgl. u.a. auch Sickendiek et al, 2008, S.23).

[3] Anm.: Die Vorsilbe „be“ wird u.a. von Niehoff als „besitzergreifend“ in Frage gestellt. Allerdings spiegelt der Begriff eine Beziehungsebene wider (im Gegensatz zu „Assistenz“ vgl. Hähner et al., 2011, S.8).

[4] Nach der Freud'schen Auffassung charakterisiert den Menschen ein Streben nach Spannungsausgleich im Kontext des durch Mangel motivierten Lebens, was einen Widerspruch zum klientenzentrierten Ansatz darstellt (vgl. Rogers, 1977, S.9f).

[5] Zu den drei Grundhaltungen des Therapeuten vgl. Rogers, 1977, S.20ff; Mutzeck, 2008, S.97ff; Stahl, 2012, S.73f; Weinberger, 2006).

[6] Vgl. Breitenbach in Diouani-StreekEllinger, 2007, S.39ff

[7] Bspl.: Ein Kind, das in der Schule immer nur gute Noten schreibt, erhält eine negativ bewerte Arbeit zurück, die es nicht in sein Selbstkonzept integrieren kann. Das Kind ist subjektiv der Überzeugung, der Lehrer habe „falsche Aufgaben“ gestellt oder der Banknachbar wäre zu laut gewesen. Auch bei einem negativen Selbstkonzept kann im subjektiven Eindruck eine gute Leistung als Glück oder Zufall eingestuft werden, oder gute Leistungen völlig ignoriert werden (vgl. Weinberger, 2006, S.27 auch Rogers, 1977, S.37).

[8] Die hypothetische „f ully functioning person" ist vollständig kongruent, also „psychisch gesund".
Der Begriff ist gleichbedeutend mit optimaler psychischer Ausgeglichenheit, optimaler psychischer Reife, völliger Kongruenz, völliger Offenheit gegenüber Erfahrungen (vgl. http://www.psychotherapeutin.cc/index.php?article_id=13).

[9] Die schematische Darstellung ist dem Original in Mutzeck 2008, S.36 nachempfunden.

[10] Zu der systemischen Sichtweise vgl. auch Palmowski in Balgo & Lindemann (Hrsg.), 2006, S.194ff).

Ende der Leseprobe aus 42 Seiten

Details

Titel
Beratung und Begleitung von Menschen mit geistiger Behinderung: Qualitative Ansprüche an ein neues Betreuungsverständnis
Untertitel
Grundverständnis, Methodik und Zielorientierung
Hochschule
Universität zu Köln  (DP Heilpädagogik, Lehrstuhl Arbeit und berufliche Rehabilitation)
Veranstaltung
Rehabilitation, Pädagogik, Psychologie, Soziologie
Note
1,3
Autor
Jahr
2012
Seiten
42
Katalognummer
V197443
ISBN (eBook)
9783656236610
ISBN (Buch)
9783656237754
Dateigröße
563 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
beratung, methodik, zielorientierung, Empowerment, Inklusion, Begleitung, Menschen mit geistiger Behinderung, Assistenz, Kundenorientierung
Arbeit zitieren
Moritz Sturmberg (Autor:in), 2012, Beratung und Begleitung von Menschen mit geistiger Behinderung: Qualitative Ansprüche an ein neues Betreuungsverständnis, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/197443

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Beratung und Begleitung von Menschen mit geistiger Behinderung: Qualitative Ansprüche an ein neues Betreuungsverständnis



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden