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Die Zukunft der Torpedoklage

Title: Die Zukunft der Torpedoklage

Seminar Paper , 2012 , 40 Pages

Autor:in: Clemens Hermanns (Author)

Law - Miscellaneous
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Die Grundidee des EuGVÜ und der EuGVVO sowie des für die EFTA-Staaten mit Ausnahme von Lichtenstein im Wesentlichen identischen LugÜ , war es, zwischen den beteiligten Staaten den freien Verkehr von Gerichtsentscheidungen in Zivil- und Handelssachen herzustellen. Grundlage hierfür, war das Vertrauen in die Gleichwertigkeit des Rechtsschutzes in den beteiligten Staaten. Dass es sich hierbei jedoch zum Teil eher um eine Fiktion handelt, zeigt sich im Hinblick auf die Problematik der Torpedoklage.

Nach dem in Art. 27 EuGVVO normierten Prioritätsgrundsatz, soll ein Verfahren, wegen desselben Streitgegenstandes und zwischen denselben Parteien, nur bei dem Gericht geführt werden, bei dem es zuerst anhängig gemacht wurde. Ein später angerufenes Gericht hat das Verfahren, bis die Zuständigkeit durch das zuerst angerufene Gericht rechtskräftig entschieden ist, auszusetzen und im Falle der Zuständigkeit des ersten Gerichts abzuweisen. Diese Regelung machten sich in den letzten Jahren vermehrt diejenigen zunutze, die damit rechnen mussten, durch Patentinhaber, aufgrund einer möglicherweise gegebenen Verletzung eines Patents, in Anspruch genommen zu werden. Dadurch, das ein Verfahren in einem Mitgliedstaat mit langsamer Gerichtsbarkeit anhängig gemacht wurde, konnten sie erreichen, dass ein auf Unterlassung gerichtetes Zweitverfahren des Patentinhabers verzögert oder durch Ablauf der Schutzdauer des Patents dauerhaft blockiert und damit sozusagen torpediert wurde.

Es stellt sich vor diesem Hintergrund die Frage, wie patentrechtlichen Torpedoklagen im Anwendungsbereich des Art. 27 EuGVVO zu begegnen ist und welche Möglichkeiten zur Lösung der Torpedoproblematik bestehen. Darüber hinaus soll ein Ausblick darüber gegeben werden, wie der Unionsgesetzgeber beabsichtigt, die bestehenden Probleme, durch Schaffung eines europaweiten Patentgerichtssystems, auszuräumen.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

A. Die Torpedoklage

I. Überlange Verfahrensdauer in einigen Mitgliedstaaten

II. Unionsweite Zuständigkeitsregelungen als Kern des Problems

B. Problembestimmung

I. Definition der Torpedoklage

II. Räumliche und materielle Abgrenzung

III. Fragestellung

C. Lösungsvorschläge und bestehende Probleme

I. Einschränkung der möglichen Gerichtsstände

1. Einschränkung des Art. 5 Nr. 3 EuGVO

a) Generelle Unanwendbarkeit bei negativen Feststellungsklagen

b) Vorlageverfahren zum EuGH

c) Abwägung der gegenüberstehenden Auffassungen

d) Fazit

2. Erweiterung des Art. 22 Nr. 4 EuGVO

3. Fazit

II. Lösung über die Streitgegenstandsidentität

III. Lösung über die Parteienidentität

IV. Reduktion der gebundenen Entscheidung des Zweitgerichts

1. In Fällen überlanger Verfahrensdauer vor dem Erstgericht

a) Tatsächliche überlange Verfahrensdauer

b) Voraussichtliche überlange Verfahrensdauer

c) Fazit

2. In Fällen von offensichtlicher Unzuständigkeit

V. Einrede des forum non conveniens

VI. Prozessführungsverbote (anti-suit injuctions)

VII. Widerklage vor dem Erstgericht

1. Grundsatz der perpetuatio fori

2. Problem der Rechtshängigkeit bei Streitgegenstandsidentität

3. Fazit

VIII. Erstreiten einer Einstweiligen Verfügung

1. Vorwegnahme der Hauptsache

2. Verfügungsanspruch und Verfügungsgrund

a) Verfügungsgrund wegen überlanger Verfahrensdauer

b) Bedenken gegen die Auffassung des LG Hamburg

c) Erfordernis einer Interessenabwägung

3. Zuständigkeit des nationalen Gerichts

4. Internationale einstweilige Verfügungen

5. Fazit

IX. Klageerhebung ohne vorherige Abmahnung

X. Schubladenklage

XI. Beteiligung am forum running

D. Ausblick

I. Problembewusstsein des Unionsgesetzgebers

II. Reformierung der mitgliedstaatlichen Justizsysteme

III. Einheitliches Patentgerichtssystem

1. Lösung der Torpedoproblematik durch Zentralisierung

2. Ablehnende Entscheidung des EuGH und Fazit

E. Gesamtfazit

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die Problematik der sogenannten "Torpedoklage" im europäischen Patentrecht und analysiert die Möglichkeiten, wie Patentinhaber den Blockadewirkungen durch Parallelverfahren in Mitgliedstaaten mit langsamerer Justiz begegnen können, unter Berücksichtigung der EuGVO-Vorgaben.

  • Rechtliche Einordnung und Definition der Torpedoklage
  • Einschränkungsmöglichkeiten von Gerichtsständen und prozessuale Lösungsansätze
  • Die Rolle von einstweiligen Verfügungen und internationalen Verfügungen
  • Perspektiven für ein einheitliches europäisches Patentgerichtssystem

Auszug aus dem Buch

I. Überlange Verfahrensdauer in einigen Mitgliedstaaten

Ein erstinstanzliches Verfahren in Italien dauerte im Jahr 2007 durchschnittlich 904 Tage, umgerechnet also 30,1 Monate oder 2,5 Jahre. Mit einer ähnlich langen Verfahrensdauer kann man in den osteuropäischen Mitgliedstaaten rechnen. Stellt man sich einmal vor, dass ein Unterlassungsanspruch erst nach 2,5 Jahren gegen den Verletzer eines Patentes gerichtlich festgestellt wird, kommt eine derart lange Verfahrensdauer einer Entwertung des Schutzrechtes gleich. Im Vergleich dazu dauerte ein entsprechendes Verfahren vor den in Deutschland für Patentstreitigkeiten zuständigen Landgerichten nur 7,9 Monate.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Die Torpedoklage: Dieses Kapitel führt in die Problematik ein, dass bei immateriellen Schutzrechten die Durchsetzbarkeit entscheidend für deren Wert ist, wobei eine überlange Verfahrensdauer in bestimmten Mitgliedstaaten eine Entwertung bewirkt.

B. Problembestimmung: Hier wird der Begriff der Torpedoklage analysiert, die als Mittel zur Verzögerung von Patentverletzungsverfahren durch Ausnutzung unionsweiter Zuständigkeitsregelungen eingesetzt wird.

C. Lösungsvorschläge und bestehende Probleme: Dieses Kapitel bildet den Hauptteil und prüft kritisch verschiedene Ansätze wie die Einschränkung von Gerichtsständen, die Nutzung von Widerklagen, einstweilige Verfügungen sowie prozessuale Strategien wie die Schubladenklage.

D. Ausblick: Es wird erörtert, inwiefern ein einheitliches Patentgerichtssystem langfristig eine Lösung für die Torpedoproblematik bieten könnte und wie der Unionsgesetzgeber dies angeht.

E. Gesamtfazit: Das Fazit zieht die Bilanz, dass der EuGH durch seine Rechtsprechung viele Ausweichversuche der nationalen Gerichte blockiert hat und Patentinhaber derzeit vor allem auf prozessuale Präventivmaßnahmen angewiesen sind.

Schlüsselwörter

Torpedoklage, EuGVO, Patentrecht, Art. 27 EuGVO, Parallelverfahren, Forum-Shopping, einstweilige Verfügung, negative Feststellungsklage, Patentinhaber, Rechtsmissbrauch, grenzüberschreitende Verletzungsverbote, Rechtssicherheit, Schutzrechtsdurchsetzung

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert die Herausforderungen, denen sich Patentinhaber gegenübersehen, wenn ihre Klagen in europäischen Mitgliedstaaten durch sogenannte "Torpedoklagen" (verzögernde Parallelverfahren in anderen EU-Ländern) blockiert werden.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die Schwerpunkte liegen auf dem europäischen Zivilprozessrecht, insbesondere der Auslegung der EuGVO, den Strategien zur Rechtsverfolgung im Patentrecht sowie der Wirksamkeit von einstweiligen Rechtsschutzmaßnahmen.

Was ist das primäre Ziel der Forschungsfrage?

Es wird untersucht, wie Patentinhaber innerhalb des bestehenden Rahmens der Art. 27 EuGVO effektiv gegen Torpedoklagen vorgehen können und ob aktuelle oder zukünftige Reformen, wie ein einheitliches Patentgericht, Abhilfe schaffen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Der Autor nutzt eine rechtsdogmatische Analyse unter Auswertung aktueller Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und nationaler Gerichte sowie der einschlägigen Fachliteratur.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Im Hauptteil werden verschiedene Ansätze wie die Einschränkung von Art. 5 Nr. 3 EuGVO, die Bedeutung von Streitgegenstands- und Parteienidentität sowie taktische Mittel wie die Schubladenklage detailliert geprüft.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Zu den prägenden Begriffen gehören Torpedoklage, EuGVO, Patentrecht, Art. 27 EuGVO, Parallelverfahren und einstweiliger Rechtsschutz.

Warum stellt Art. 27 EuGVO ein Problem für Patentinhaber dar?

Der Artikel erzwingt eine Aussetzung des Zweitverfahrens, sofern ein Parallelverfahren bei einem zuerst angerufenen Gericht anhängig ist, was Torpedokläger ausnutzen, um Verfahren in langsam arbeitenden Justizsystemen zu blockieren.

Ist die "Schubladenklage" eine effektive Abwehrstrategie?

Die Arbeit bewertet die Schubladenklage als eine Methode, um eine Klage bereits anhängig zu machen, ohne den Gegner sofort zu alarmieren, warnt jedoch vor den hohen Anforderungen an die Prozessführung und Kostenrisiken.

Warum lehnt der EuGH "anti-suit injunctions" zur Abwehr ab?

Der EuGH sieht in solchen Verboten einen unzulässigen Eingriff in die Zuständigkeit nationaler Gerichte und einen Verstoß gegen den Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens im europäischen Justizraum.

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Details

Title
Die Zukunft der Torpedoklage
College
University of Augsburg
Course
Seminar zum Thema Innovation und rechtliche Rahmenbedingungen
Author
Clemens Hermanns (Author)
Publication Year
2012
Pages
40
Catalog Number
V197976
ISBN (eBook)
9783656241966
ISBN (Book)
9783656246343
Language
German
Tags
Patentrecht Patent Zivilprozessrecht EuGVO EuGVVO Rechtshängigkeit Anhängigkeit Torpedo Italienischer Torpedo Torpedoklage Zuständigkeit Internationale Zuständigkeit Einstweilige Verfügung Streitgegenstand Kernpunkttheorie EuGH Europäischer Gerichtshof Unerlaubte Handlung Parallelverfahren Belgischer Torpedo Justizgewährungsanspruch Einheitspatent Europäisches Patent Europäisches Patentgericht
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Clemens Hermanns (Author), 2012, Die Zukunft der Torpedoklage, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/197976
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