Das Thema dieser Hausarbeit lautet: Kindeswohlgefährdung und Datenschutz in der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Der durch das Inkrafttreten des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) am 01.10.2005 eingeführte § 8a SGB VIII hat in seiner Konsequenz konkrete Auswirkungen auf die Arbeit in Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Der hier definierte Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe bei Kindeswohlgefährdung berührt die Arbeit der Fachkräfte in diesen Einrichtungen. Sie sind aufgefordert, sich in ihrer alltäglichen Praxis mit den Begriffen „Kindeswohl“ und „Kindeswohlgefährdung“ auseinanderzusetzen, fachliche Standards zu entwickeln, rechtliche Grundlagen zu erarbeiten und Hilfemaßnahmen zu konzipieren, um diesem eingeforderten Kinderschutz Rechnung zu tragen. Im Rahmen dieser Hausarbeit wird in den ersten beiden Kapiteln auf die Begrifflichkeiten und Grundlagen des Kindeswohls und der Kindeswohlgefährdung eingegangen. Die daran anschließenden Ausführungen beschäftigen sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen allgemein und konkretisieren diese auf die Arbeit in Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit. In Kapitel 6 wird auf die zentrale Rolle des Datenschutzes in Bezug auf Kindeswohlgefährdung eingegangen und Kapitel 7 setzt sich mit Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung in der offenen Kinder- und Jugendarbeit auseinander. Eine abschließende Einschätzung zum Kinderschutz in der offenen Kinder- und Jugendarbeit, mit all seinen Dimensionen, rundet diese Hausarbeit ab.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Kindeswohl und Jugendhilfe
2.1 Kindeswohl – eine Begriffsbestimmung
2.1.1 Grundlagen für das Kindeswohl
2.1.2 Bedingungen für das Kindeswohl
3 Kindeswohlgefährdung – eine Begriffsbestimmung
3.1 Formen von Kindeswohlgefährdung
3.1.1 Körperliche Misshandlung und seelische Misshandlung
3.1.2 Vernachlässigung
3.1.3 Sexueller Missbrauch
3.1.4 Suchtabhängigkeit der Eltern
3.1.5 Erwachsenenkonflikte um das Kind
4 Rechtliche Rahmenbedingungen des Kinderschutzes
4.1 Kinderschutz aus verschiedenen rechtlichen Perspektiven
4.2 Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung – der neue § 8a SGB VIII
5 Offene Kinder- und Jugendarbeit und Kindeswohlgefährdung
5.1 Rechtliche Grundlage der offenen Kinder- und Jugendarbeit
5.2 Bedingungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit
5.3 Offene Kinder- und Jugendarbeit und der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
6 Datenschutz und Kindeswohlgefährdung
6.1 Allgemeine Erläuterungen
6.2 Was ist Soziadatenschutz?
6.2.1 Datenschutz bei der Erhebung und Speicherung von Sozialdaten
6.2.2 Datenschutz bei der Nutzung und Übermittlung von Sozialdaten
6.3 Kinderschutz vor Datenschutz?
7 Hilfen bei Kindeswohlgefährdung – Was kann eine Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit leisten?
7.1 Maßnahmen zur Prävention von Gefährdungen
7.2 Maßnahmen bei einer Gefährdungslage
8 Schlussbetrachtung
Zielsetzung & Themen
Die Hausarbeit untersucht die Herausforderungen und Handlungsmöglichkeiten von Fachkräften in der offenen Kinder- und Jugendarbeit beim Umgang mit Kindeswohlgefährdung unter besonderer Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Rahmenbedingungen und des Schutzauftrags nach § 8a SGB VIII.
- Grundlagen und Begriffsbestimmungen von Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung
- Rechtliche Rahmenbedingungen des Kinderschutzes und der Schutzauftrag der Jugendhilfe
- Datenschutz in der Sozialen Arbeit und die Abwägung zwischen Vertrauensschutz und Kinderschutz
- Praktische Maßnahmen zur Prävention und zum Vorgehen bei Gefährdungslagen
Auszug aus dem Buch
3.1.1 Körperliche Misshandlung und seelische Misshandlung
Die körperliche Misshandlung umfasst alle gewaltsamen Handlungen, die dem Kind körperliche Schäden und Verletzungen zufügen. Es kann sich dabei um gezielte, körperliche Züchtigung als eingesetztes Erziehungsmittel handeln oder aber Schädigungen aufgrund von unkontrollierten Affekthandlungen durch die Eltern bzw. anderen erwachsenen Personen beinhalten. Zu den körperlichen Misshandlungsformen zählen z.B. heftiges Schütteln des Kindes, Schläge mit der Hand oder anderen Gegenständen, Festhalten und Würgen, Zufügung von Verbrennungen, Verbrühungen und Vergiftungen (vgl. Maywald 2010:25). Diese Misshandlungen führen dann beim Kind zu Blutergüssen, Prellungen, Knochenbrüchen und inneren Verletzungen.
Wie bereits erwähnt sind körperliche Misshandlungen nicht einzeln zu betrachten, sondern gehen vielmehr in den meisten Fällen mit seelischen Misshandlungen einher. Diese Kopplung führt dann nicht nur zu körperlichen Entwicklungsverzögerungen, sondern meistens auch zu Verzögerungen im sozial-emotionalen Bereich des Kindes.
Die seelische Misshandlung ist die häufigste Form von Kindesmisshandlung. Sie umfasst die Gesamtheit unzureichender und ungeeigneter elterlicher Äußerungen, Handlungen, Haltungen und Beziehungsformen erwachsener Personen gegenüber Kindern (vgl. Münder u. a. 2000:55; Maywald 2010:29). Seelische Misshandlung kann sich z.B. äußern in „Form von Ablehnung, Überforderung, Herabsetzung und Geringschätzung, Ängstigung und Terrorisierung, Isolierung, Korrumpierung, Ausbeutung und Verweigerung von emotionaler Zuwendung und Unterstützung“(Maywald 2010:29). Sie kann aktiv erfolgen, z.B. in der direkten verbalen Herabsetzung des Kindes oder passiv, z.B. durch ständiges Ignorieren des Kindes. Bei der seelischen Misshandlung werden dem Kind überaus starke negative Gefühle und Einstellungen entgegen gebracht, sowie eine vertrauensvolle emotionale Basis in der Beziehung zu den Eltern oder anderen Sorgeberechtigten versagt. Dies führt letztlich zu prägnanten Einschränkungen in der seelischen, geistigen und körperlichen Entwicklung des Kindes (siehe auch Pinkvoss 2009:29).
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Arbeit führt in die Relevanz des Themas Kindeswohlgefährdung für die offene Kinder- und Jugendarbeit nach Einführung des § 8a SGB VIII ein.
2 Kindeswohl und Jugendhilfe: Es werden zentrale Begrifflichkeiten, die Bedeutung der Bedürfnispyramide nach Maslow sowie notwendige Bedingungen für ein gesundes Aufwachsen definiert.
3 Kindeswohlgefährdung – eine Begriffsbestimmung: Die verschiedenen Formen der Gefährdung, wie Misshandlung, Vernachlässigung und Suchtproblematiken der Eltern, werden systematisch erläutert.
4 Rechtliche Rahmenbedingungen des Kinderschutzes: Dieses Kapitel beleuchtet internationale Kinderrechte, das Grundgesetz sowie das BGB und konkretisiert den Schutzauftrag gemäß § 8a SGB VIII.
5 Offene Kinder- und Jugendarbeit und Kindeswohlgefährdung: Hier wird der spezifische Kontext der offenen Jugendarbeit und deren Rolle im Kinderschutz und der Prävention analysiert.
6 Datenschutz und Kindeswohlgefährdung: Die Arbeit diskutiert das Spannungsfeld zwischen Vertrauensschutz, Sozialdatenschutz und der Notwendigkeit des Kinderschutzes.
7 Hilfen bei Kindeswohlgefährdung – Was kann eine Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit leisten?: Es werden konkrete Präventionsmaßnahmen sowie ein standardisierter Handlungsablauf für Gefährdungslagen vorgestellt.
8 Schlussbetrachtung: Die Ergebnisse werden zusammengefasst und die Notwendigkeit der stetigen Weiterbildung der Fachkräfte betont.
Schlüsselwörter
Kindeswohl, Kindeswohlgefährdung, Kinderschutz, offene Kinder- und Jugendarbeit, § 8a SGB VIII, Datenschutz, Sozialdaten, Vertrauensverhältnis, Prävention, Jugendhilfe, Kindesmisshandlung, Vernachlässigung, Fachkräfte, Partizipation, Sozialraumorientierung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Schnittstelle zwischen dem Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung und den datenschutzrechtlichen Vorgaben innerhalb der offenen Kinder- und Jugendarbeit.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die Definition von Kindeswohl, die Formen der Kindeswohlgefährdung, die rechtlichen Grundlagen des Kinderschutzes (insbesondere § 8a SGB VIII) sowie die Herausforderungen des Datenschutzes in einer vertrauensbasierten pädagogischen Beziehung.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, Fachkräften in der offenen Jugendarbeit Orientierung für professionelles Handeln im Falle einer Kindeswohlgefährdung zu bieten, ohne dabei das essenzielle Vertrauensverhältnis zu den Kindern und Jugendlichen durch datenschutzrechtliche Konflikte zu gefährden.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine theoretische Auseinandersetzung auf Basis von Fachliteratur, rechtlichen Normen (SGB VIII, BGB, GG) sowie wissenschaftlichen Beiträgen zu Sozialpädagogik und Datenschutz.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Definition und Formen der Kindeswohlgefährdung, die Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen, die spezifische Situation der offenen Kinder- und Jugendarbeit, die Bedeutung des Datenschutzes für die Hilfebeziehung sowie ein praktisches Ablaufschema für den Umgang mit Gefährdungslagen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Schlüsselwörter sind Kindeswohlgefährdung, § 8a SGB VIII, offene Jugendarbeit, Datenschutz, Kinderschutz und pädagogische Professionalität.
Warum ist der Datenschutz in der offenen Jugendarbeit besonders kritisch?
Weil der Erfolg der pädagogischen Arbeit in der offenen Jugendarbeit auf einem freiwilligen Vertrauensverhältnis basiert; die Weitergabe von Daten ohne Einverständnis kann dieses Verhältnis nachhaltig zerstören.
Wie soll eine Einrichtung bei einer Gefährdungslage konkret handeln?
Die Arbeit schlägt einen fünfstufigen Handlungsablauf vor, der von der Wahrnehmung und Abschätzung des Gefährdungsrisikos über die Kontaktaufnahme und gemeinsame Problemkonstruktion bis hin zur erneuten Bewertung und dem bei Bedarf nötigen Einschalten des Jugendamtes reicht.
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- Barbara Zenz (Author), 2010, Kindeswohlgefährdung und Datenschutz in der offenen Kinder- und Jugendarbeit, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/198066