Ethikdiskurs zwischen Goethe, Kant, Schiller


Seminararbeit, 2012

19 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2.1. Kants Moralphilosophie
2.2. Konsequenzen und Probleme der Moralphilosophie

3.1. Goethes Unterhaltungen
3.2. Schillers Beteiligung
3.3. Fazit aus dem Diskurs

4. Ist die Kritik berechtigt?

5. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Ist es moralisch verwerflich, Gutes zu tun, sofern man dabei nicht aus Pflicht­bewusstsein, sondern aus Neigung handelt? Wenn ich Hilfebedürftigen helfe und daran eine Freude habe, ist dann meine Hilfe immer noch moralisch wertvoll? Im Alltag sind wir häufig dazu geneigt, intuitiv nach einer konsequentialistischen Ethik zu handeln. Konsequentialistische Ethik-Vorstellungen beurteilen eine Handlung allein nach dem daraus resultierenden Ergebnis. Im oben genannten Beispiel würden wir von einem moralischen Wert ausgehen, da die Konsequenz gut ist. In der Philosophie entfaltet sich bei solchen Fragen jedoch eine Diskussion zwischen Gesinnungsethik und konsequentialistischer Ethik. Die Gesinnungsethik bewertet in Abgrenzung zum Konsequentialismus eine Handlung allein nach der Gesinnung und der Absicht. Ob die Handlung schließlich ein gutes Ergebnis erzielt, ist unwichtig für die moralische Bewertung, sofern die Handlung in einer guten Absicht erfolgt. Wenn ich also jemandem mit guter Absicht helfen will und dabei aber scheitere, dann kann meine Handlung nach dem Konsequentialismus moralisch nicht wertvoll sein; wohl aber nach der Gesinnungsethik.

Thema dieser Hausarbeit ist der ethische Diskurs zwischen Immanuel Kant, Johann Wolfgang von Goethe und Friedrich von Schiller. In diesem Diskurs stehen Fragen des richtigen und moralischen Handelns im Fokus. Die Grundlage für die Hausarbeit ist Goethes Novelle „Unterhaltungen deutscher Ausgewanderten“[1], in der er auf die Moralvorstellung Kants anspielt. Ich verwende in meiner Hausarbeit die hermeneutische Methode. Hermeneutik ist im weitesten Sinne die Lehre vom Auslegen, vom Verkünden und vom Verstehen. Man geht davon aus, dass es neben dem buchstäblichen Sinn einen Hintersinn gibt und dass dieser erschlossen werden kann. Der Hintersinn ist der vom Autor gemeinte Sinn. Ich verwende diese Methode, da Goethe auf die Moralvorstellung Kants ‚nur’ anspielt. Selbst, um eindeutige An­spielungen als solche erkenntlich zu machen, ist es notwendig, von einem Hintersinn auszugehen. Wenn der Hintersinn geleugnet wird, bleibt die Interpretation an der Oberfläche und es kann kein Bezug zu Kants Moralphilosophie hergestellt werden.

Das Ziel dieser Arbeit ist es, einen Überblick über den Ethikdiskurs zu verschaffen und bestimmte Positionen zu hinterfragen. Ich gehe zunächst auf die Moralvorstellung ein, die Kant in seiner „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“[2] darlegt, um vor dem Hintergrund dieser Vorstellung die Anspielungen Goethes zu erarbeiten. Bei der Darstellung des ethik-philosophischen Konflikts gehe ich außerdem auf die Beteiligung Schillers zur Diskussion ein. Abschließend werde ich diskutieren, inwiefern die vorliegende Kritik an Kant berechtigt ist.

2.1. Kants Moralphilosophie

Immanuel Kants Moralphilosophie lässt sich eindeutig der Gesinnungsethik zuordnen und steht damit in deutlicher Abgrenzung zu konsequentialistischen Ethiken. Max Scheler prägte in diesem Zusammenhang auch den Begriff ‚Erfolgsethik’. Kants Ziel ist es, allein durch Überlegung und ohne Empirie auf moralische Gesetze zu schließen. Das bedeutet, er betrachtet nicht das Verhalten der Menschen und schließt daraus auf allgemeine Gesetze zur Moral, sondern stellt eine Sollensfrage. Er sagt, was sein sollte, nicht, was ist. Im Mittelpunkt der kantischen Ethik steht der Widerstreit zwischen Vernunft und Neigung. Das Ziel ist eine Überwindung der Neigung durch die Vernunft. Kennzeichnend für seine Moralphilosophie ist der ‚kategorische Imperativ’. Um diesen Begriff zu diskutieren, ist jedoch eine Hinführung notwendig.

Bevor sich Kant mit dem kategorischen Imperativ beschäftigt, geht er auf den Begriff des ‚guten Willens’, den Begriff der Handlung ‚aus Pflicht’ und den Begriff der ‚Maximen’ ein. Der kategorische Imperativ folgt aus diesen Begriffen schließlich als eine Art höchste moralische Konsequenz. Bereits der erste Satz in Kants Grundlegung charak­terisiert die Grundlage für seine Moralvorstellung. „Es ist überall nichts in der Welt, ja überhaupt auch außer derselben zu denken möglich, was ohne Einschränkung für gut könnte gehalten werden, als allein ein guter Wille.“[3] Allein die Absicht, die hinter einer Handlung steht, kennzeichnet sie als moralisch wertvoll oder moralisch verwerflich. Das ist eine Eigenschaft der Gesinnungsethik. Nur meine Gesinnung ist entscheidend für den moralischen Wert meiner Handlung; ungeachtet der sich daraus ergebenden Konsequenzen. Alle anderen „Talente des Geistes“[4] sind nach Kant zunächst neutral. Erst durch einen guten oder schlechten Willen werden sie mit einer Wertung behaftet. Zum Beispiel sind Mut und Entschlossenheit Eigenschaften, die wir gewöhnlich positiv bewerten würden. Aber hier gilt: Erst durch den guten Willen können Mut und Entschlossenheit moralisch wertvoll werden. Das scheint nicht nur im Sinne Kants eine zutreffende Wertung zu sein, denn Mut und Entschlossenheit zu einem Diebstahl würden wir nicht als moralisch bezeichnen. Auch dem Verstand kommt in diesem Sinne keine moralische Güte zu; schließlich kann er ebenso gut dazu verwendet werden, verwerfliche Handlungen, wie Morde oder Überfälle zu planen und durchzuführen. Ein weiteres Prinzip zur Überprüfung einer Handlung hinsichtlich ihrer Güte ist der Pflichtbegriff. Kant unterscheidet zwischen „Handlungen aus Pflicht“ und „pflichtmäßigen Handlungen“.[5] Dabei kann wieder eine Bewertung hinsichtlich eines moralischen Wertes vorgenommen werden. Einen moralischen Gehalt besitzen ‚Handlungen aus Pflicht’. Solche Handlungen zeichnen sich dadurch aus, dass um der guten Handlung wegen gehandelt wird. Das bedeutet, ich handle in erster Linie, um etwas Gutes zu tun. Auf ‚pflichtmäßige Handlungen’ wirken andere eigennützige Interessen und Neigungen ein, sodass solche Handlungen keinen moralischen Wert besitzen. Kant formuliert dieses Verhältnis in einem Beispiel:

Gesetzt also, das Gemüt jenes Menschenfreundes wäre vom eigenen Gram umwölkt, der alle Teilnehmung an anderer Schicksal auslöscht, er hätte immer noch Vermögen, andern Notleidenden wohlzutun, aber fremde Not rührte ihn nicht, weil er mit seiner eigenen genug beschäftigt ist, und nun, da keine Neigung ihn mehr dazu anreizt, risse er sich doch aus dieser tödlichen Unempfindlichkeit heraus, und täte die Handlung ohne alle Neigung, lediglich aus Pflicht, alsdann hat sie allererst ihren echten moralischen Wert.[6]

Kant beschreibt einen Menschen, der durch einen Schicksalsschlag jede Neigung und Freude an der Hilfe verloren hat, jedoch ‚aus Pflicht’ seiner Verantwortung nachgeht. Nach Kant erkennt man den moralischen Wert einer Handlung besonders in einem solchen Fall. Die Maximen sind nun Gesetze, die das Handeln regeln. Diese Regeln sind eher Leitlinien, da man sie für sich selber festlegt und von keiner höheren Instanz abhängig ist. Dabei gilt: Eine Maxime muss verallgemeinerbar und somit für alle Menschen anwendbar sein.[7] Sie wird zwar subjektiv bestimmt, dabei muss aber darauf geachtet werden, dass dieses „allgemeine Gesetz“[8] einen für alle Menschen gültigen moralischen Wert besitzt. Die Maximen werden durch die Imperativen ergänzt, die hypothetisch, oder kategorisch sind.[9] Imperativen an sich erfüllen eine Sollensfunktion und bestimmen gewissermaßen, was gut ist.

Aus diesen Begriffen ergibt sich eine Synthese, die schließlich zum kategorischen Imperativ führt. Der gute Wille unterstützt den Pflichtbegriff dadurch, dass er den Antrieb dazu liefert, aus Pflicht zu handeln. Die Maximen sollten nach dem Pflichtbegriff ausgerichtet sein. So verfasst Kant die erste Formulierung des kategorischen Imperativs folgendermaßen: „Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, daß sie ein allgemeines Gesetz werde.“[10] Der kategorische Imperativ ist moralisch und an sich gut. Er betrachtet eine Handlung selber als Zweck. Das bedeutet, eine moralische Handlung wird um der guten Handlung wegen durchgeführt, nicht etwa, um etwas anderes zu bezwecken. Damit grenzt sich der kategorische Imperativ nach Kant vom hypothetischen Imperativ ab. Der hypothetische Imperativ sieht eine Handlung nur als Mittel zum Zweck und besitzt gewissermaßen eine ‚wenn – dann’ – Struktur. Handele ich nach dem hypothetischen Imperativ, dann führe ich nur ‚dann’ eine moralische Handlung aus, ‚wenn’ ich mir eine Gegenleistung erhoffe. Der hypothetische Imperativ ist nicht an sich gut.[11] Der kategorische Imperativ ist also das höchste Gebot der Moral.

Aus dieser Moralphilosophie wird besonders durch den Pflichtbegriff der Kontrast zwischen Neigung und Vernunft deutlich. Der kategorische Imperativ an sich ist zunächst eine Leitlinie für ein moralisches Leben. Aber der Pflichtbegriff ergänzt den Imperativ. Doch welche Konsequenzen sich aus dieser Moralphilosophie ergeben und inwiefern allein der Pflichtbegriff aus dieser Synthese heraus sticht, behandle ich im nächsten Abschnitt.

2.2. Konsequenzen und Probleme der Moralphilosophie

Was wird wohl der Auslöser gewesen sein, der Goethe dazu veranlasst hat, in diesen ethischen Diskurs einzusteigen? Zunächst einmal wird der normative Charakter Kants Ethik ein Grund gewesen sein. Seine Philosophie ist wertend und bestimmend. Die Maximen erfüllen eine Sollensfunktion. Sie sind Regeln und Werte, die gewissermaßen vorgeschrieben werden. Selbstverständlich sollen wir den Inhalt der Maximen selber festlegen. Eine nach Kant, aber auch im alltäglichen Sinn gültige Maxime wäre zum Beispiel: ‚Du sollst nicht töten’. Zumindest bei solchen Maximen besteht ein Konsens über die allgemeine Gültigkeit und somit die Verallgemeinerbarkeit. Die Verallgemeinerbarkeit ist also gar nicht das Problem des kategorischen Imperativs. Ein erstes Problem ergibt sich beim guten Willen und bei den Maximen. Hierbei besteht das Problem, dass sich die Gesinnung eines anderen nie überprüfen lässt. Deshalb neigen wir im Alltag dazu, Handlungen nach dem Erfolg zu beurteilen und somit intuitiv konsequentialistisch zu verfahren. Schließlich können wir nie mit absoluter Sicherheit wissen, aus welchen Beweggründen jemand handelt. Wir können Maximen und den guten Willen eines anderen nicht untersuchen. Das stellt jedoch noch nicht das Hauptproblem dar. Schließlich hat Kant eindeutig formuliert, dass die Maximen rein subjektiv festgelegt werden.[12] Das bedeutet, es ist auch gar nicht wichtig, zu wissen, nach welcher Maxime ein anderer handelt. Allein wichtig ist, dass ich mich an meine Maximen halte. Problematisch wird erst der Pflichtbegriff. Würde man zum Beispiel jemandem, der einem Hilfebedürftigen Geld spendet, unterstellen, er täte dies aus reinem Eigennutz, da er seiner Neigung folgt, Geld zu spenden? Hier besteht das Hauptproblem, an dem sich Goethe wohl gestört haben muss, als er auf Kant in seinen ‚Unterhaltungen’ angespielt hat.

Aber ich behaupte, daß in solchem Falle dergleichen Handlung, so pflichtmäßig, so liebenswürdig sie auch ist, dennoch keinen wahren sittlichen Wert habe, sondern mit andern Neigungen zu gleichen Paaren gehe, z. E. der Neigung nach Ehre, die […] mithin ehrenwert ist, Lob und Aufmunterung, aber nicht Hochschätzung verdient; denn der Maxime fehlt der sittliche Gehalt, nämlich solche Handlungen nicht aus Neigung, sondern aus Pflicht zu tun.[13]

Daraus ergibt sich anscheinend die Konsequenz, dass ich eingeschränkt bin, wenn ich moralisch handeln will. Kaum eine gute Tat scheint wirklich moralisch wertvoll zu sein, sofern ich eine Form von Freude, Genugtuung oder Neigung dabei empfinde. In diesem Zusammenhang spricht Eberhard Döring in seiner Abhandlung über Kants Philosophie sogar von einem „terroristischen Imperativ“.[14] Diese Konsequenz ist nun die Grundlage für Goethes Anspielungen in den Unter­haltungen. Ob man diese Schlussfolgerung tatsächlich ziehen kann, diskutiere ich im vierten Abschnitt.

3.1. Goethes Unterhaltungen

Goethes ‚Unterhaltungen deutscher Ausgewanderten’ spielen vor dem Hintergrund der französischen Revolution von 1789 und der darauf folgenden Koalitionskriege. Im Mittelpunkt der Rahmenhandlung steht eine Gesellschaft, die auf der Flucht vor der französischen Eroberung in einem Anwesen zusammenkommt und verschiedene Kurzgeschichten diskutiert. Diese Erzählungen werden von den Anwesenden vorgetragen und bilden die Binnenhandlung. Im Zusammenhang zum ethischen Diskurs werde ich die Erzählung „Der Prokurator“[15] und die Rahmenhandlung, in der die Gruppe diese Erzählung diskutiert behandeln. Die wesentlichen Personen der Gesellschaft, die in der Rahmenhandlung diskutieren sind die Baronesse, der das Anwesen gehört, Luise, einer jungen Frau, die durch ihre oft bissigen Kommentare auffällt und einem Geistlichen, der in den Unterhaltungen meist mit ‚der Alte’ gekennzeichnet wird. Beide Erzählungen werden von dem Geistlichen vorgetragen. Die Erzählung und die Diskussion sind im weitesten Sinne dadurch gekennzeichnet, dass sie den Kontrast zwischen Rationalität und Irrationalität diskutieren. Vernunft und Gefühl treffen aufeinander und scheinen, ebenso wie es aus der Grundlegung Kants hervorgeht, nicht miteinander zu harmonieren.

Das Ziel ist es, den Hintersinn aus der Erzählung ‚Der Prokurator’ und der anschließenden Diskussion zu erschließen. Goethe spricht nicht direkt davon, sich an dem ethischen Diskurs zu beteiligen. Allerdings ist das, was die Personen in seiner Unterhaltung sagen besonders markant. Und schließlich sagt schon Jean Grondin in seiner Einführung zur universellen Hermeneutik nach Schleiermacher: „… so ist es doch ganz offensichtlich, dass Menschen bei Verwendung derselben Worte nicht immer dasselbe denken…“[16] Die Bedeutung der Unterhaltungen geht also über die Summe der Worte an sich hinaus.

‚Der Prokurator’ ist eine Erzählung, die in zwei Abschnitte geteilt werden kann. Der erste Abschnitt hat den späten Entschluss eines Handelsmannes, sich zu verheiraten und eine Familie zu gründen, zum Inhalt. Bis zu diesem Entschluss beschäftigt sich der Handelsmann lediglich mit seinen Geschäften und findet allein darin die höchste Freude und Genugtuung. Erst auf einem Fest erkennt er, dass er sich auch nach einer eigenen Familie sehnt. Er findet zwar eine Frau, wird nach einem Jahr aber doch wieder von seiner Leidenschaft zur See zu fahren und zu Handeln gefasst und muss seine Frau für längere Zeit allein zurücklassen. Der zweite Abschnitt hat diese Zeit des Wartens zum Inhalt und setzt die Erfahrungen der Frau in den Mittelpunkt. Der Handelsmann verabschiedet sich mit einer markanten Bitte; er ‚erlaubt’ ihr, während seiner Abwesenheit ihre Zeit mit einem Liebhaber zu verbringen, allerdings mit der Prämisse, dass dieser Mann „bescheiden und verschwiegen die Freuden der Liebe noch durch die Wohltat des Geheimnisses zu erheben weiß.“[17] Der Mann, den sich die Frau des Handelsmannes aussucht, soll also ‚vernünftig’ sein und nicht leichtsinnig und tugendlos. Die Frau streitet zunächst ab, während der Abwesenheit des Mannes das Verlangen zu verspüren, ihm untreu zu werden. Nachdem sich der Handelsmann jedoch für längere Zeit schon auf seinen Reisen befindet, beginnt die Frau nach und nach Interesse zu zeigen an einem jungen Prokurator, der tatsächlich den Bedingungen entspricht. Sie tritt mit ihm in Kontakt und gesteht ihre Neigung. Der Prokurator scheint ihre Neigung zwar zu erwidern, hat jedoch gelobt, „ein Jahr lang in strengem Fasten zubringen und [sich] alle[n] Genusses, von welcher Art er auch sei, enthalten wolle.“[18] Er will also auf alle Neigungen und Freuden verzichten und sich einem strengen, asketischen Lebensstil widmen; zumindest für ein Jahr. Er schlägt der Frau des Handelsmannes allerdings vor, die verbleibende Zeit von zwei Monaten aufzuteilen. Sie soll also ebenfalls einen Monat in strenger Entsagung leben, sodass sie sich nach eben diesem Monat wieder sehen können. Die Frau willigt ein. Während dieser Zeit der Entsagung besinnt sie sich jedoch und weist den Prokurator nach dem Ablauf des Monats zurück. Die Entsagung habe sie gewissermaßen zur Erkenntnis ihrer selbst geführt und so habe sie ihre Neigungen verloren. Sie bedankt sich bei ihm für diese Erkenntnis und verabschiedet ihn.

[...]


[1] Johann Wolfgang von Goethe: Unterhaltungen deutscher Ausgewanderten. Stuttgart: Reclam (= Reclams Universal-Bibliothek 6558). Im Folgenden zitiert als: Goethe Unterhaltungen.

[2] Immanuel Kant: Grundlegung zur Metaphysik der Sitten. Stuttgart: Reclam (= Reclams Universal-Bibliothek 4507). Im Folgenden zitiert als Kant GMS.

[3] Kant GMS. S.15.

[4] Ebd.

[5] Vgl. Kant GMS. S.21.

[6] Ebd.. S.22.

[7] Vgl. Kant GMS, S.27.

[8] Ebd., Ebd.

[9] Vgl. Kant GMS. S.44.

[10] Ebd., S.53.

[11] Vgl. Kant GMS, S.51.

[12] Vgl. Kant GMS, S.25.

[13] Ebd., S.22.

[14] Eberhard Döring: Immanuel Kant. Eine Einführung. Wiesbaden: Marix Verlag 2004. S.216. Im Folgenden zitiert als Döring.

[15] Goethe Unterhaltungen, S.46ff.

[16] Jean Grondin: Hermeneutik. 2.Auflage. Göttingen: Vandenhoeck und Ruprecht 2009. S.14.

[17] Goethe Unterhaltungen, S.53.

[18] Ebd., S.60.

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten

Details

Titel
Ethikdiskurs zwischen Goethe, Kant, Schiller
Hochschule
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Note
1,0
Autor
Jahr
2012
Seiten
19
Katalognummer
V198627
ISBN (eBook)
9783656249368
ISBN (Buch)
9783656252856
Dateigröße
518 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Kant, Goethe, Schiller, Unterhaltungen deutscher Ausgewanderten, kategorischer Imperativ
Arbeit zitieren
Daniel Santosi (Autor:in), 2012, Ethikdiskurs zwischen Goethe, Kant, Schiller, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/198627

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