Die Entstehung der Rechtsordnung in David Humes "A Treatise of Human Nature: Being an Attempt to Introduce the Experimantal Method of Reasoning into Moral Subjects"


Hausarbeit (Hauptseminar), 2008

15 Seiten, Note: 2


Leseprobe

Inhalt

1. Einleitung

2. Der Rechtssinn – eine natürliche oder künstliche Tugend
2.1 Die natürlichen Tugenden
2.2 Die künstlichen Tugenden
2.3 Der Rechtssinn als künstliche Tugend

3. Die Rechtsordnung
3.1 Die Entstehung der Rechtsordnung
3.1.1 Der Ursprung der Gesellschaft
3.1.2 Das Eigentum
3.1.3 Egoismus vs. Sympathie
3.1.4 Ein kurzer Rückblick an Hand von drei Sätzen
3.1.5 Unterscheidung von sittlich schönen und sittlichen Seite hässlichen Normen

4. Fazit: Der Mensch und die Gesellschaft

5. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Die Philosophie von David Hume ist begründet durch ihre Skepsis, wobei diese aber kein Hindernis für das Erlangen von Erkenntnis bildet, sondern eine Vorbedingung für wissenschaftliches Arbeiten ist. Er ist ein Freidenker, der ein neues Paradigma begründet: Verstand und Glaube sind keine Gegensätze, sondern stehen in einem unmittelbaren Zusammenhang. Hume zielt auf die Verbindung von wissenschaft-lichem Verstand und menschlicher Vernunft: Verstandesmäßig zieht der Mensch Schlüsse, die über die Erfahrung hinausgehen. Daraus lässt sich erkennen, dass im Zentrum von Humes Werk die Anthropologie steht, weil die unmittelbaren Gegenstände menschlicher Erfahrung allein die menschlichen Bewusstseinsinhalte / Perzeptionen sind. Dies führt Hume in seinem anonym veröffentlichten Erstlings- und zugleich Hauptwerk „ A Treatise of Human Nature: Being an Attempt to Introduce the Experimantal Method of Reasoning into Moral Subjects“ (1739/40)[1] aus. Dieses Frühwerk stieß bei seinem damaligen Publikum auf wenig Interesse, erst nach dem Erscheinen einer überarbeiteten Fassung erlangte Hume damit Berühmtheit[2].

Hume sieht die Basis der Erkenntnis in der Naturwissenschaft und will deren wissenschaftlichen Methoden auf die Erforschung des Menschen übertragen. Mit dem Treatise versucht Hume nun die experimentelle Begründungsmethode auf moralische Gegenstände anzuwenden. Ganz nach dem Vorbild von Newton möchte er die Phänomene in ihre einfachsten Elemente zerlegen und die empirischen Gesetze finden, die diese Elemente verbinden – diese Phänomene sind nach Hume die Bewusstseinsinhalte[3]. So war das Ziel des Treatise „die erkenntnisstheoretische Grundlegung eines Systems der geisteswissenschaftlichen Disziplinen und die Vorbereitung von dessen praktischer Realisierung“ (Lüthe 1991, S. 17).

Dabei unterteilt sich das Werk in drei Teile:

Buch I. Über den Verstand (Of the Understanding)

Hier äußert sich der Verfasser über die einfachsten Elemente des Bewusstseins: Eindrücke und Vorstellungen. Des Weiteren unterscheidet er drei Gesetze der Assoziation von Vorstellungen und untersucht den Ursprung dieser Gesetze

Buch II. Über die Affekte (Of Passions)

Das zweite Band behandelt die komplexe Welt der Empfindungen und die Gesetz-mäßigkeiten, nach denen Affekte oder Leidenschaften im Bewusstsein auftreten.

Buch III. Über Moral (Of Morals)

Hume fragt, was moralische Vorstellungen und Handlungsweisen sind und warum Menschen moralisch handeln. Buch III. baut stark auf dem zweiten Band auf, denn moralische Urteile gehören nach Hume nicht zum rationalen, sondern zum affektiven Bereich des Bewusstseins[4].

Als Basis aller Erkenntnis sieht Hume zwei Dinge: Sinneseindrücke (impressions) und Ideen (ideas). Unter Sinneseindrücken versteht Hume unmittelbare Sinnes- und Selbstwahrnehmungen, Ideen sind dagegen Abbilder von Eindrücken, Erinnerungen an vergangene Wahrnehmungen oder Vorstellungen. Ohne irgendwann in der unmittelbaren Wahrnehmung gegeben gewesen zu sein, ist Vorstellen oder Denken nicht möglich, wobei die Verbindung von Vorstellungen assoziativ nach dem Prinzipien der Ähnlichkeit, Berührung in Zeit oder Raum, Ursache und Wirkung erfolgt. Mit dieser Begrifflichkeit formulierte Hume die Grundthese des Empirismus: Alle Ideen, wie komplex sie auch seien, werden am Ende von Sinneseindrücken hergeleitet. Doch darf dabei nicht aus dem Sollen auf das Sein geschlossen werden. Diese Kurzform von Humes Gesetz besagt, dass aus Tatsachenaussagen keine Werturteile folgen. Hume verwendet dies auch in seiner Moralphilosophie, da er die Vernunft als Schöpfer der Sittenregeln ablehnt[5]. Vernunftserkenntnis ist nach Hume nur möglich, wenn es a priori eine unveränderliche Moral gäbe. Der Verstand ist in der Auffassung Humes auf Sinneseindrücke angewiesen und müsste dementsprechend die Moral als von ihm geschaut betrachten. Nach Hume ist also nicht die Vernunft, sondern ein moralischer Sinn[6], ein besonderes Gefühlsvermögen notwendig, um moralische Urteile fällen zu können. Im zweiten und dritten Buch des Treatise orientiert sich Hume an dieser Maxime, da er den Einfluss von Vernunft und Verstand in der Ethik so weit wie möglich einschränken will[7]. Dennoch kann der Verstand nicht gänzlich aus der moralischen Urteilsbildung ausgegrenzt werden, da er eine wichtige Rolle bei der Urteilsbildung besitzt, aber nicht die entscheidende Instanz am Ende ist[8]. Die Rolle, die der Verstand in Humes Ethik spielt, fasst Gräfrath in drei Punkten zusammen:

„1. Hume will durch empirische Untersuchungen zu Generalisierung über die menschliche Natur kommen. […]
2. Der Verstand kann wahre Aussagen über die Tatsachen liefern, auf die das moralische Urteil sich bezieht. […]
3. Bei unterschiedlichen moralischen Urteilen ist rationale Argumentation möglich, selbst wenn der Streit der unterschiedlichen Urteilenden nicht auf der Uneinigkeit über die relevanten Tatsachen beruht. […]“ (1991, S. 31f)

Hume sieht den Verstand als bloßen Sklave der Affekte und das er für sich allein genommen nicht zu Handlungen anregen kann, da moralische Urteile dies aber können, kann das moralische Werturteil nicht allein auf dem bloßem Verstand beruhen. Der Mensch wird somit weniger von Vernunft und Wissen geleitet als von seinen Gefühlen und Trieben. Humes Ethik bringt durch diese Auffassung ihren utilitaristischen Zug zum Ausdruck, da der Mensch sich im Notfall immer für sein eigenes Wohl und das der ihm Nahestehenden entscheidet. Als Folge davon, muss eine realistische Ethik auf der Harmonisierung des natürlichen Egoismus und dem notwendigen Gemeinwohl basieren. Im Bereich der Politik ist die zerstörende Kraft der Affekte die Hauptgefahr für die Stabilität der Gesellschaft[9]. Der Egoismus des Menschen und seines begrenzten Wohlwollens begründet die Notwendigkeit eines Regelsystems: Der Rechtsordnung.

Inhalt dieser Hausarbeit soll nun neben der Entstehung der Rechtsordnung, ihr Bezug zum Eigentum, aber auch das Wohlwollen (die Sympathie) und die Selbst-sucht (der Egoismus) sein. Wobei sich die erste Untersuchung mit der Differenz-ierung des Rechtssinns als natürliche oder künstliche Tugend befasst.

2. Der Rechtssinn – eine natürliche oder künstliche Tugend

Im folgenden Abschnitt soll Humes Unterscheidung zwischen natürlichen und künstlichen Tugenden untersucht werden, wobei am Ende die Feststellung folgt, dass der Rechtssinn eine künstliche, vom Menschen erschaffene Tugend ist.

Der Tugendbegriff Humes ist begleitet durch seinen Zusammenhang mit Lust und Unlust. Für Hume ist nicht die Vernunft entscheidend, da sie keinen Einfluss auf unsere Affekte und Handlungen hat. Vernunft führt allein zu der Erkenntnis von Wahrheit und Irrtum[10], „Handlungen können lobenswert oder tadelnswert sein, nicht aber vernünftig oder unvernünftig“ (Hume 1978, S.199). Durch das Gefühl von Lust oder Unlust erkennt der Mensch, ob seine Handlung tugendhaft oder lasterhaft ist. Lust und Unlust bringen Affekte hervor, die zu einem bestimmten Handeln führen und sind direkt auf Erfahrungen bezogen. Die Grundlage dafür bildet der menschliche Geist, der so beschaffen ist, dass er bei bestimmten Eigenschaften und Handlungen mit Gefühlen des Lobes bzw. des Tadelns reagiert. „Unser Bewußtsein der „Tugend“ besteht nur darin, daß wir bei der Betrachtung eines Charakters eine besondere Art von Befriedigung fühlen“ (Hume 1978, S. 213).

Hume definiert Tugend nicht durch die Funktion einer speziellen Charakter-eigenschaft, sondern über die Bewertung eines moralischen Standpunktes.

[...]


[1] Dieses Werk dient neben Humes anderem Buch „Eine Untersuchung über die Prinzipien der Moral“ (1751) als Hauptquelle für die vorliegende Hausarbeit.

[2] Vgl. Müller, Humes Typologie, S. 78ff

[3] Vgl. Graf Ballestrem, Art. Treatise , S. 735 Vgl. Lüthe, Hume, S. 16

[4] Inhaltswiedergabe nach: Graf Ballestrem, Art. Treatise , S. 735

[5] Vgl. Hume, Traktat, III. Buch, I. Teil, 1. Abschnitt (S. 197f )

[6] Vgl. Ders., III. Buch, I. Teil, 2. Abschnitt (S. 212)

[7] Vgl. Hepfer, Motivation und Bewertung, S. 24f

[8] Vgl. Gräfrath, Moral Sense, S. 29

[9] Lüthe, Hume, S. 21

[10] Vgl. Hume, Traktat, III. Buch, I. Teil, 1. Abschnitt (S. 198)

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Die Entstehung der Rechtsordnung in David Humes "A Treatise of Human Nature: Being an Attempt to Introduce the Experimantal Method of Reasoning into Moral Subjects"
Hochschule
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg  (Institut für Philosophie)
Veranstaltung
Das Versprechen
Note
2
Autor
Jahr
2008
Seiten
15
Katalognummer
V199032
ISBN (eBook)
9783656255307
ISBN (Buch)
9783656255628
Dateigröße
435 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
entstehung, rechtsordnung, david, humes, treatise, human, nature, being, attempt, introduce, experimantal, method, reasoning, moral, subjects
Arbeit zitieren
M.A. Miriam Bauer (Autor:in), 2008, Die Entstehung der Rechtsordnung in David Humes "A Treatise of Human Nature: Being an Attempt to Introduce the Experimantal Method of Reasoning into Moral Subjects", München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/199032

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