Die Entwicklungen im Fernsehgeschäft vollziehen sich unter den wachsamen Augen des Bundeskartellamts und der KEK . Die im Medienbereich tätigen Unternehmen haben bereits vor einiger Zeit die Konvergenz der Medien für die Zukunft erkannt und ein Geflecht an Beteiligungen über die Grenzen einzelner Medien hinweg aufgebaut. Mit diesem Geflecht wird den Unternehmen die Möglichkeit eröffnet, ihre Produkte in die verschiedensten Märkte und Medienbereiche zu transportieren, um sie einem größeren Publikum zugänglich zu machen. Über die Grenzen der Medien und ihrer Märkte hinweg geschlossene Unternehmensverbindungen können als Medienkong-lomerate bezeichnet werden. Medienkonglomerate können im Einzelfall ein erhebli-ches ökonomisches Risiko mit sich bringen und somit Gegenstand kartellrechtlicher Prüfungen werden. Medienunternehmen unterliegen im Wesentlichen den Verboten für marktbeherrschende und marktstarke Unternehmen in uneingeschränktem Maße und ohne medienspezifische Anwendungsdoktrin. Bei Unternehmenszusammen-schlüssen in Deutschland ist das Bundeskartellamt vorwiegend für die Beurteilung der Zusammenschlüsse anhand der Regelungen der deutschen Fusionskontrolle, §§ 35 ff. GWB, zuständig. Ziel der deutschen Fusionskontrolle ist die Gewährleistung der Erhaltung wettbewerblicher Marktstrukturen. Gem. § 36 Abs.1 GWB hat die Be-hörde einen Zusammenschluss zu untersagen, von dem zu erwarten ist, dass er eine marktbeherrschende Stellung begründet oder verstärkt. Bei Fusionen unterscheidet man üblicherweise zwischen horizontalen, vertikalen und konglomeraten Fusionen. Bei einem horizontalen Zusammenschluss sind die Unternehmen auf denselben Märkten tätig. Bei vertikalen Zusammenschlüssen (z.B. zwischen Zulieferer und Hersteller oder zwischen Hersteller und Händler) können sich Verstärkungseffekte insbesondere im Hinblick auf das Tatbestandsmerkmal in § 19 Abs.2 Nr.2 GWB „Zu-gang zu den Beschaffungs- oder Absatzmärkten“ ergeben. Eine vertikale Integration im Medienmarkt erlaubt die Kontrolle über mehrer Produktionsstufen, maximal von der Produktion eines Inhaltes bis zum Vertrieb des Endproduktes an den Kunden...
Inhaltsverzeichnis
A EINLEITUNG
B PROBLEMSTELLUNG
C GANG DER UNTERSUCHUNG
D DIE BESONDERHEITEN KONGLOMERATER MEDIENZUSAMMENSCHLÜSSE AM BEISPIEL SPRINGER/PROSIEBENSAT.1
I. Die Entscheidung des BKartA
II. Besonderheiten der Entscheidung
III. Marktabgrenzung
IV. Fernsehwerbemarkt
1. Sachliche Marktabgrenzung
a) Kein Zuschauermarkt
b) Übergreifende sachlich relevante Märkte im digitalisierten Umfeld ?
aa) Funktionelle Austauschbarkeit
bb) Zwischenergebnis zur sachlichen Marktabgrenzung
cc) Ergebnis zu übergreifenden sachlich relevanten Märkten
2. Räumliche Marktabgrenzung
3. Marktbeherrschung (Duopol zwischen P7S1/Bertelsmann)
a) Zwei-Stufenprüfung nach § 19 Abs.2 S.2 GWB
aa) Fehlender Binnenwettbewerb
bb) Zwischenergebnis
cc) Fehlender Außenwettbewerb
dd) Zwischenergebnis
b) Zwischenergebnis zu § 19 Abs.2 S.2 GWB
4. Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung
a) Marktübergreifende Effekte
aa) Prüfungsgrundsätze aus der Entscheidung KfZ-Kupplungen
bb) Finanzielle Ressourcen
b) Möglichkeit der Cross-Promotion
aa) Crossmediale Werbung zu Gunsten von Konzernprodukten
bb) Publizistische Cross-Promotion
cc) Crossmediale Werbekampagnen
dd) Zwischenergebnis zur Cross-Promotion
5. Ergebnis zum Fernsehwerbemarkt
V. Lesermarkt für Straßenverkaufszeitungen
1. Sachliche Marktabgrenzung
2. Räumliche Marktabgrenzung
3. Marktbeherrschung
4. Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung
a) Marktübergreifende Effekte
aa) Möglichkeit zur Cross- Promotion
bb) Crossmediale Werbung zugunsten von Konzernprodukten
cc) Publizistische Cross-Promotion
b) Zwischenergebnis
5. Ergebnis zum Lesermarkt für Straßenverkaufszeitungen
VI. Anzeigenmarkt für Zeitungen
1. Sachliche Marktabgrenzung
2. Räumliche Marktabgrenzung
3. Marktbeherrschende Stellung
4. Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung
a) Durch Crossmediale Werbekampagnen
b) Zwischenergebnis
5. Ergebnis zum Anzeigenmarkt für Zeitungen
E BESONDERHEITEN DER PROGNOSEENTSCHEIDUNG
1. Prognosezeitraum
2. Grad der Wahrscheinlichkeit
F BLICK AUF DIE EG- PRAXIS
G FREIGABE UNDER AUFLAGEN
H FAZIT
I AUSBLICK
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert die kartellrechtliche Zulässigkeit konglomerater Medienzusammenschlüsse am Beispiel der durch das Bundeskartellamt untersagten Fusion von Axel Springer und ProSiebenSat.1, wobei der Fokus auf der Beweisbarkeit marktübergreifender Effekte liegt.
- Kartellrechtliche Beurteilung konglomerater Medienfusionen.
- Analyse marktübergreifender ("cross-medialer") Effekte und Cross-Promotion.
- Die Rolle von Prognoseentscheidungen in der Fusionskontrolle.
- Methoden der Marktabgrenzung im Mediensektor.
- Vergleich der deutschen Behördenpraxis mit der europäischen Rechtsprechung.
Auszug aus dem Buch
Die Besonderheiten konglomerater Medienzusammenschlüsse am Beispiel Springer/ProSiebenSat.1
Zunächst sollen im Folgenden die materiell-rechtlichen Besonderheiten konglomerater Medienzusammenschlüsse am Beispiel des Zusammenschlussvorhabens des AS Verlags mit P7S1 herausgestellt werden.
Das Zielunternehmen P7S1 betreibt primär werbefinanziertes Fernsehen mit den Sendern Sat.1, ProSieben, Kabel 1 und N 24. Kerngeschäft des AS Verlags ist das Verlegen von Zeitungen und Zeitschriften, insbesondere der Bild, der Welt, diverser regionaler Abonnementzeitungen und Anzeigenblätter sowie zahlreicher Zeitschriften. Auch im Rundfunkbereich sowie bei den elektronischen Medien hat der AS Verlag zahlreiche Aktivitäten entwickelt und verfolgt. In der Entscheidung des Bundeskartellamtes war nicht nur allein der Fernseh(werbe)markt zu beurteilen, sondern ebenso die Auswirkungen der beantragten Fusion auf die starke Stellung der AS AG im Pressebereich. Dies führt zu weit reichenden Fragen der Bewertung von Verflechtungen mit anderen medienrelevanten Märkten. Zentraler Aspekt der gesamten Entscheidung war die Frage nach der Beurteilung des Zusammengehens eines insbesondere im Pressebereich starken Unternehmens mit einem führenden Fernsehveranstalter.
Das Bundeskartellamt hat in seiner bisherigen Praxis bei der Prüfung der Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung durch einen konglomeraten Zusammenschluss in erster Linie darauf abgestellt, ob durch den Zusammenschluss die Finanzkraft verstärkt, der Zugang zu den Absatzmärkten verbessert oder potentielle Konkurrenten abgeschreckt werden. In seiner Entscheidung führt das Amt eine grundsätzliche Beurteilung konglomerater Zusammenschlüsse durch, wobei es nach einem Verweis auf die bisherige BGH-Rechtsprechung und die Rechtsprechung des EuGH zu konglomeraten Zusammenschlüssen feststellt, dass eine Untersagung auch ohne das Vorhandensein einer reinen Addition von Marktanteilen denkbar sei.
Zusammenfassung der Kapitel
A EINLEITUNG: Einführung in die Konvergenz der Medienmärkte und die Herausforderungen bei der kartellrechtlichen Beurteilung von Medienkonglomeraten.
B PROBLEMSTELLUNG: Darstellung der Schwierigkeiten bei der Feststellung einer marktbeherrschenden Stellung bei konglomeraten Zusammenschlüssen im Vergleich zu horizontalen Fusionen.
C GANG DER UNTERSUCHUNG: Überblick über den methodischen Aufbau der Arbeit und die Analyse der Entscheidung des Bundeskartellamts.
D DIE BESONDERHEITEN KONGLOMERATER MEDIENZUSAMMENSCHLÜSSE AM BEISPIEL SPRINGER/PROSIEBENSAT.1: Kernanalyse der Entscheidung des Bundeskartellamts, inklusive Marktabgrenzung und wettbewerblicher Verstärkungseffekte durch Cross-Promotion.
E BESONDERHEITEN DER PROGNOSEENTSCHEIDUNG: Erörterung der Anforderungen an Prognosezeitraum und Wahrscheinlichkeitsgrad bei der Untersagung von Fusionen.
F BLICK AUF DIE EG- PRAXIS: Vergleich der strengeren deutschen Fusionskontrollpraxis mit den Ansätzen der europäischen Wettbewerbsbehörden.
G FREIGABE UNTER AUFLAGEN: Untersuchung der Problematik, dass angebotene Verhaltensauflagen oft nicht ausreichen, um kartellrechtliche Bedenken bei strukturellen Effekten auszuräumen.
H FAZIT: Zusammenfassende Bewertung der Entscheidung und der Bedeutung von Cross-Promotion-Effekten für die Wettbewerbsanalyse.
I AUSBLICK: Einschätzung zukünftiger Entwicklungen im Fusionskontrollrecht und der Wettbewerbsfähigkeit der untersuchten Geschäftsfelder.
Schlüsselwörter
Medienkonglomerate, Fusionskontrolle, Bundeskartellamt, Axel Springer, ProSiebenSat.1, Cross-Promotion, Fernsehwerbemarkt, Marktbeherrschung, Medienkonvergenz, Wettbewerbsrecht, Prognoseentscheidung, Werbemarkt, marktübergreifende Effekte, Medienrecht, Oligopol.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit?
Die Arbeit behandelt die kartellrechtliche Kontrolle von konglomeraten Fusionen im Mediensektor, insbesondere am konkreten Beispiel der untersagten Übernahme der Sendergruppe ProSiebenSat.1 durch den Axel Springer Verlag.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Im Zentrum stehen die Wettbewerbsanalyse von Medienkonzernen, das Phänomen der "cross-medialen" Effekte, die Möglichkeiten der Cross-Promotion und die juristische Prüfung marktbeherrschender Stellungen bei fehlender Marktanteilsaddition.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, die kartellrechtliche Begründung des Bundeskartellamts für die Untersagung der Fusion nachzuvollziehen und zu bewerten, wie das Amt "marktübergreifende" Effekte als Indikator für eine Verstärkung marktbeherrschender Stellungen nutzt.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Die Arbeit folgt einem juristisch-analytischen Ansatz, der die Entscheidungspraxis des Bundeskartellamts unter Einbeziehung relevanter BGH-Rechtsprechung und europäischer Wettbewerbsvorgaben systematisch auswertet.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil analysiert die Marktabgrenzung, die Prüfung von Binnen- und Außenwettbewerb, sowie die detaillierte Untersuchung der Cross-Promotion in den Märkten Fernsehwerbung, Straßenverkaufszeitungen und Anzeigenmärkte.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Publikation?
Wichtige Begriffe sind Medienkonglomerate, Fusionskontrolle, Cross-Promotion, Fernsehwerbemarkt, Marktbeherrschung und Medienkonvergenz.
Warum untersagte das Bundeskartellamt die Fusion, obwohl keine Marktanteile addiert wurden?
Das Amt argumentierte, dass die Fusion durch cross-mediale Synergieeffekte (wie gegenseitige Bewerbung) das Duopol zwischen RTL und ProSiebenSat.1 verstärkt und den Wettbewerb durch Abschreckungseffekte beeinträchtigt hätte.
Welche Rolle spielt die "publizistische Cross-Promotion" in der Entscheidung?
Das Amt bewertete diese als besonders kritisch, da journalistische Inhalte ein höheres Vertrauen bei den Nutzern genießen als reine Werbeblöcke, wodurch die Marktposition der Bild-Zeitung und der Sendergruppe weiter zementiert worden wäre.
Wie unterscheidet sich die EG-Praxis von der des Bundeskartellamts?
Die EG-Gerichte stellen tendenziell höhere Beweisanforderungen an die Darlegung von Verstärkungswirkungen bei konglomeraten Fusionen und setzen eher auf Verhaltenszusagen als die deutsche Behörde.
- Arbeit zitieren
- Dr. Jens Steger (Autor:in), 2009, Konglomerate Medienzusammenschlüsse in der deutschen Fusionskontrolle, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/200139