Das Ziel des Wohlfahrtstaates war und ist es, allen Bürgern die soziale Sicherung zu gewährleisten. Die Entwicklung der neuen privaten Lebensformen und die wirtschaftliche Umstrukturierung auf dem Markt haben in der Gesellschaft das Streben nach der sozialen Sicherung und Stabilität noch mehr intensiviert. Das Wort „soziale Sicherheit“ wurde zum wichtigsten Ziel für jeden modernen Erwerbstätigen. Zu dem seriösen Problem ist die Frage nach der sozialen Sicherheit besonders für selbstständig Erwerbstätigen geworden. Wenn es sich um ein soziales System handelt, dann unterscheidet man meistens zwischen den abhängig Erwerbstätigen und selbstständig Erwerbstätigen. Schon selbst das Wort „selbstständig“ meint zwei Wörter, „Selbst“ und „Ständig“. Der deutsche Sozialstaat hat offensichtlich das soziale System für die Selbstständigen auf dem zweifachen Sinn des Wortes „selbstständig“ begründet. Die selbstständig Erwerbstätigen müssen meistens alle Kosten für die Altersversorgung, für die Pflegeversicherung und Krankenversicherung alleine tragen...
Das Ziel des Wohlfahrtstaates war und ist es, allen Bürgern die soziale Sicherung zu gewährleisten. Die Entwicklung der neuen privaten Lebensformen und die wirtschaftliche Umstrukturierung auf dem Markt haben in der Gesellschaft das Streben nach der sozialen Sicherung und Stabilität noch mehr intensiviert. Das Wort „soziale Sicherheit“ wurde zum wichtigsten Ziel für jeden modernen Erwerbstätigen. Zu dem seriösen Problem ist die Frage nach der sozialen Sicherheit besonders für selbstständig Erwerbstätigen geworden. Wenn es sich um ein soziales System handelt, dann unterscheidet man meistens zwischen den abhängig Erwerbstätigen und selbstständig Erwerbstätigen. Schon selbst das Wort „selbstständig“ meint zwei Wörter, „Selbst“ und „Ständig“. Der deutsche Sozialstaat hat offensichtlich das soziale System für die Selbstständigen auf dem zweifachen Sinn des Wortes „selbstständig“ begründet. Die selbstständig Erwerbstätigen müssen meistens alle Kosten für die Altersversorgung, für die Pflegeversicherung und Krankenversicherung alleine tragen:
„Für den Großteil der Selbstständigen besteht keinerlei Sozialversicherungspflicht, obwohl sie vielfach ähnlich wie Arbeitnehmer auf den Verkauf ihrer Arbeitskraft angewiesen sind und häufig geringere und unregelmäßige Einkommen erzielen als diese.“ (Karin Schulze Buschoff2 2006: 18)
Dagegen sind die Arbeitnehmer ausreichend abgesichert. Sie müssen nur den hälftigen Beitrag zur Krankenversicherung zahlen und die andere Hälfte wird von dem Arbeitgeber ergänzt. Es gibt natürlich unterschiedliche zusätzliche Sicherungsmaßnahmen, die für den Selbstständigen im Ruhestand das Leben absichern helfen.
Im Weiteren versuche ich alle positiven und negativen Momente des sozialen Sicherungssystems in Deutschland zu beschreiben und die Verbesserungsvorschläge zu analysieren.
Seit den neunziger Jahren hat die Zahl der selbstständig Erwerbstätigen in Deutschland stark zugenommen, denn viele Erwerbslose sahen im Schritt zum selbstständig Erwerbstätigen eine entscheidende Verbesserung ihrer Situation. Unterschiedliche staatliche Fördermaßnahmen haben den Zugang zu den günstigen Bedingungen für den Aufbau des eigenen Unternehmens eröffnet. Darunter ist die Existenzgründungsförderung für Arbeitslose:
„Als arbeitsmarktpolitisches Instrument hat diese in den letzten Jahren zunehmen d an Bedeutung gewonnen. Während es im Jahr 1994 nur knapp 37 000 geförderte Gründungen gab, waren es 2004 schon mehr als 350 000. Seit 2003 werden deutlich mehr als die Hälfte aller Existenzgründer von der Arbeitsagentur gefördert.“ (Karin Schulze Buschoff2 2006: 2)
Außer der Existenzgründungsförderung wird von der Arbeitsagentur das sogenannte Überbrückungsgeld angeboten, das auch zu den wichtigen Förderinstrumenten gezählt wird. Von beiden genannten Maßnahmen können die selbstständig Erwerbstätigen offenbar nur profitieren und sicher in die selbstständige Zukunft schauen. Doch wenn man sich mit der Frage der sozialen Sicherung bei den selbstständig Erwerbstätigen beschäftigt, dann treten deutliche Mängel zutage. Besonders betroffen sind die Selbstständigen mit kleinem Einkommen. Sie müssen regelmäßig ein Teil von dem verdienten Einkommen für ihre Altersversorgung zur Seite legen, und da sie meistens ein geringes Einkommen haben, ist dies oft nicht möglich. Deswegen besteht für Kleinunternehmer ein nicht geringes Risiko, im Alter unter die Armutsgrenze zu rutschen. Es gibt aber unterschiedliche staatliche Zuschüsse für die private Altersvorsorge zum Beispiel Riester-Förderung und Rürup-Rente. Der einzige Nachteil von solchen Sonderrenten liegt daran, dass sie nur von den gutverdienden Selbstständigen genützt werden können:
„Der Staat unterstützt die ohnehin schon Privilegierten, nämlich die Besserverdienenden unter den Selbstständigen, nicht aber die kleinen Selbstständigen.“ (Karin Schulze Buschoff2 2006: 18)
So bleiben die Kleinunternehmer meistens marginalisiert und nicht ausreichend abgesichert. Um die selbstständig Erwerbstätigen bei der Beitragszahlung zu entlasten, versucht man das Beitragsgestaltungsmodell „Arbeitnehmer-Arbeitgeber“ auf das Verhältnis „Selbstständige–Auftraggeber“ zu übertragen. In diesem Fall muss der Auftraggeber die Hälfte der Kosten für die Krankenversicherung übernehmen. Dieses Beitragsgestaltungsmodell wurde auch als Modell des Freibetrags bezeichnet. Trotz der Freibetragsregelung bleibt das Problem des fehlenden Arbeitgebers bei den selbstständig Erwerbstätigen teilweise bestehen. Somit wird die Einbeziehung der selbstständig Erwerbstätigen in die gesetzliche Sozialversicherung ehe als kritisch angesehen.
Einige positive Momente versprechen den selbstständig Erwerbstätigen die sozialen Leistungen für die Eltern. Hier haben die selbstständig erwerbstätigen Mütter den Anspruch auf Mutterschafts-, Erziehungs- und Kindergeld. Auf diese Weise sind sie nach der Geburt des Kindes für einige Zeit genügend abgesichert. Trotz angebotener Alternativen müssen Selbstständige Mütter meistens bis kurz vor den Geburtstermin arbeiten. Im Unterschied zu den abhängig beschäftigten Müttern haben die selbstständig erwerbstätigen Mütter keine Möglichkeit, nach dem Mutterschutzgesetz behandelt zu werden:
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- Olga U. (Author), 2010, Berufliche Selbstständigkeit - privilegiert oder prekär?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/200144