Die vorliegende Arbeit behandelt die Frage, inwieweit der Vertrag von Lissabon als aktueller Status quo des europäischen Primärrechts differenzierte Integration in Form flexibler Regelungen als zulässige Machart europäischer Integration in das Vertragswerk aufgenommen hat.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Theoretischer Hintergrund
2.1 Das Modell der differenzierten Integration
2.2 Theoretische Differenzierungsansätze und ihre Variablen
2.2.1 Differenzierung nach „time“ am Beispiel des „Europa mehrerer Geschwindigkeiten“
2.2.2 Differenzierung nach “matter” am Beispiel des „Europa à la carte“
3 Methodik: Qualitative Inhaltsanalyse
4 Die Differenzierung nach „time“ und „matter“ in ausgewählten Politikfeldern des Vertrages von Lissabon
4.1 Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik: Formen der Zusammenarbeit
4.1.1 Verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der GASP
4.1.2 Ständige Strukturierte Zusammenarbeit im Rahmen der GSVP
4.2 Justiz- und Innenpolitik: Der „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“
4.2.1 „Notbremsen“ und vereinfachte Verstärkte Zusammenarbeit
4.2.2 Ausweitung der Opt-out- und Opt-in-Konzessionen
4.3 Europäische Grundrechte: Die Charta der Grundrechte
5 Zusammenfassung und Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht, inwieweit der Vertrag von Lissabon als aktueller Status quo des europäischen Primärrechts das Konzept der flexiblen Integration in Form spezifischer Differenzierungsvariablen aufgenommen hat, um der wachsenden Heterogenität und den Interessen der Mitgliedstaaten innerhalb der EU gerecht zu werden.
- Analyse des Modells der differenzierten Integration anhand der Variablen „time“ und „matter“.
- Untersuchung der Mechanismen „Verstärkte Zusammenarbeit“ und „Ständige Strukturierte Zusammenarbeit“ im Bereich der Sicherheits- und Verteidigungspolitik.
- Betrachtung flexibler Regelungen in der Justiz- und Innenpolitik, insbesondere durch „Notbremsen“ und Opt-out/Opt-in-Konzessionen.
- Bewertung der symbolischen versus rechtlichen Relevanz von Ausnahmeregelungen bei der Charta der Grundrechte.
Auszug aus dem Buch
4.1.1 Verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der GASP
Das Instrument der in Art. 20 EUV i.V.m. Art. 326 bis 334 AEUV geregelten VZ ermöglicht es den Mitgliedstaaten, welche es in Anspruch nehmen, in einem bestimmten Politikfeld, in dem die EU nicht die ausschließliche Zuständigkeit besitzt, innerhalb des Gemeinschaftsrahmens untereinander nach festgelegten Regeln enger zusammenzuarbeiten (Art. 20 Abs. 1 EUV). Dabei besitzt die VZ typischerweise einen „Ultima-Ratio-Charakter“, welcher durch das ihn konditionierende Motiv des „vertretbaren Zeitraums“ einer ungerechtfertigten Differenzierung des Integrationsprozesses entgegenwirkt (Art. 20 Abs. 2 EUV). Daruberhinaus kann eine VZ nur unter der weiteren Bedingung der Beteiligung einer „kritische[n] Masse“ von mindestens neun Mitgliedstaaten eingeleitet werden (Art. 20 Abs. 2 EUV) und sie muss „die Verwirklichung der Ziele der Union […] fördern, ihre Interessen […] schützen und ihren Integrationsprozess […] stärken.“ (Art. 20 Abs.1 EUV).
An dieser Stelle zeigt sich, dass, obgleich das Gesetz mit der VZ die Möglichkeit zu einer zeitlichen Differenzierung des Integrationsprozesses ausdrücklich vorsieht, der Herausbildung eines „geschlossenen Clubs“, welcher im Schutze des Gemeinschaftsrahmens rücksichtslos seine eigenen Interessen verfolgt, explizit entgegengewirkt werden soll. Dem wird in Art. 20 Abs. 4 EUV und Art. 326 AEUV Nachdruck verliehen, indem die erhabene Stellung des Acquis gegenüber der im Rahmen der VZ erlassenen und explizit nicht als Besitzstand geltenden Rechtsakte hervorgehoben wird.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Definition des Forschungsinteresses an flexiblen Integrationsmechanismen im Vertrag von Lissabon unter Berücksichtigung der Differenzierungsvariablen „time“ und „matter“.
2 Theoretischer Hintergrund: Theoretische Fundierung der differenzierten Integration durch das Analyseraster von Alexander Stubb und Einordnung der relevanten Variablen.
3 Methodik: Qualitative Inhaltsanalyse: Erläuterung der Anwendung der qualitativen Inhaltsanalyse nach Mayring zur Untersuchung der primärrechtlichen Vertragspassagen.
4 Die Differenzierung nach „time“ und „matter“ in ausgewählten Politikfeldern des Vertrages von Lissabon: Detaillierte Analyse der Flexibilitätsmechanismen in der GASP, GSVP, Justiz- und Innenpolitik sowie bei der Charta der Grundrechte.
5 Zusammenfassung und Fazit: Synthese der Ergebnisse und Beantwortung der Forschungsfrage hinsichtlich der Bedeutung der Flexibilisierungsmechanismen für den europäischen Integrationsprozess.
Schlüsselwörter
Vertrag von Lissabon, Differenzierte Integration, Flexible Integration, Time, Matter, Europa mehrerer Geschwindigkeiten, Europa à la carte, Verstärkte Zusammenarbeit, Ständige Strukturierte Zusammenarbeit, Notbremse, Opt-out, Opt-in, Charta der Grundrechte, GASP, GSVP
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die Mechanismen „flexibler Integration“ im Vertrag von Lissabon, um zu analysieren, wie die EU auf die zunehmende Heterogenität ihrer Mitgliedstaaten reagiert.
Welche zentralen Themenfelder stehen im Mittelpunkt?
Besonders fokussiert werden die Sicherheits- und Verteidigungspolitik, der Raum der Freiheit, Sicherheit und des Rechts sowie die Anwendung der Charta der Grundrechte.
Was ist die zentrale Forschungsfrage?
Die Frage lautet, inwieweit der Vertrag von Lissabon als aktueller Status quo des Primärrechts flexible Regelungen als zulässige und praktizierte Form der europäischen Integration implementiert hat.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es wird eine qualitative Inhaltsanalyse nach Philipp Mayring angewandt, um primärrechtliche Dokumente wie den EUV und den AEUV systematisch zu untersuchen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert spezifische Instrumente wie die Verstärkte Zusammenarbeit (VZ), die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit (SSZ), Notbremsen-Mechanismen und verschiedene Opt-out-Optionen.
Durch welche Schlüsselwörter lässt sich die Arbeit charakterisieren?
Die wichtigsten Schlagworte sind Differenzierte Integration, Time, Matter, VZ, SSZ, Opt-out und Europa à la carte.
Was unterscheidet die „Ständige Strukturierte Zusammenarbeit“ von der „Verstärkten Zusammenarbeit“?
Im Gegensatz zur VZ entfällt bei der SSZ der sogenannte „Ultima-Ratio-Charakter“ und es ist keine Mindestteilnehmerzahl erforderlich, was sie spezifisch für den militärischen Bereich der GSVP macht.
Wie ist das Opt-out-Verfahren bei der Charta der Grundrechte rechtlich zu bewerten?
Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass es sich eher um eine symbolische und bereichsspezifische Differenzierung handelt, die juristisch nicht als vollwertiges Opt-out gewertet werden sollte.
- Arbeit zitieren
- Kathrin Jahreis (Autor:in), 2011, Wie flexibel ist Lissabon?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/200273