Ist Existenz ein Prädikat?

Eine Untersuchung des Existenzbegriffs bei Kant und Frege


Seminararbeit, 2012

23 Seiten, Note: 1, 3


Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Ist Existenz ein logisches Prädikat?
2.1 Kants Analyse des Existenzbegriffs
2.2 Existenz als Begriff zweiter Stufe

3. Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Zu den zentralen Fragen in der Philosophie zählt die Frage, ob Existenz ein Prädikat ist. Hier sollte zunächst berücksichtigt werden, dass mit ‚Prädikat‘ kein grammatikalische s Prädikat gemeint ist; es steht daher nicht zur Debatte, ob das Vollverb ‚existieren‘ bei Eigenschaftszuschreibungen wie ‚ist ein Student‘ oder ‚ist fleißig‘ die grammatikalische Funktion des Kopula-Verbs erfüllt und damit eine grammatikalische Kategorie darstellt (vgl. auch Reicher 2005, S. 193). Gemeint ist stattdessen die Frage, ob Existenz eine Eigenschaft oder ein Merkmal ist, das individuellen Gegenständen zu- oder abgeschrieben werden kann. Denn wenn es so wäre, dann entspräche ein Satz der Form ‚a existiert‘ der logischen Form ‚Fa‘, wobei ‚F‘ ein genereller Term zur Bezeichnung eines Prädikatbegriffs und ‚a‘ einen singulären Term zur Bezeichnung eines bestimmten Individuums darstellt. Somit geht es bei der Frage, ob Existenz ein Prädikat sei, darum, ob Existenz vernünftigerweise als logisches Prädikat betrachtet werden kann. – Mit anderen Worten: Welche ist die angemessene logische Interpretation des Existenzbegriffs? (vgl. ebd.)

Die Beantwortung dieser Frage erfordert eine (logische) Analyse des Existenzbegriffs, die in der vorliegenden Arbeit auf der Grundlage von Texten Immanuel Kants beziehungsweise eines Texts von Gottlob Frege vorgenommen werden soll. Dabei wird folgende Untersuchungsfrage im Fokus des Interesses stehen: Wie interpretieren Kant und Frege den Existenzbegriff in logischer Hinsicht, und wie lassen sich ihre jeweiligen Positionen philosophisch beurteilen?

Den Beginn bildet Kants Analyse des Existenzbegriffs (vgl. 2.1.). Die Textgrundlage ist in diesem Zusammenhang der Abschnitt Von der Unmöglichkeit eines ontologischen Beweises vom Dasein Gottes aus dem dritten Hauptstück der zweiten Abteilung des ersten Teils der Kritik der reinen Vernunft (erste Auflage: 1781; zweite Auflage: 1787) sowie der erste Abschnitt Das Dasein ist gar kein Prädikat oder Determination von irgend einem Dinge aus der vorkritischen Abhandlung Der einzig mögliche Beweisgrund zu einer Demonstration des Daseins Gottes (erste Auflage: 1763; dritte Auflage: 1783). Anschließend wird der Existenzbegriff bei Gottlob Frege anhand des Textes Funktion und Begriff (1891) (vgl. 2.2.) untersucht. Die jeweiligen Ergebnisse beider Analysen werden dabei in den entsprechenden Abschnitten hinsichtlich ihrer philosophischen Relevanz betrachtet und entsprechend kritisch beurteilt. Die Untersuchung endet mit einer Zusammenfassung, die mit Rückgriff auf die zentrale Fragestellung die generierten Ergebnisse resümierend darstellt (vgl. 3.).

2. Ist Existenz ein logisches Prädikat?

In diesem Kapitel soll anhand von Kants und Freges Analyse des Existenzbegriffs die Frage diskutiert werden, ob Existenz nicht nur ein grammatikalisches, sondern auch ein logisches Prädikat ist. Begonnen wird mit Kant.

2.1. Kants Analyse des Existenzbegriffs

Bei Kant wird die Frage, ob Existenz ein logisches Prädikat ist, implizit im Zusammenhang mit seiner Kritik am so genannten ontologischen Gottesbeweis aus der Kritik der reinen Vernunft diskutiert. Dabei bezieht sich Kant stillschweigend auf den ontologischen Gottesbeweis[1] von René Descartes aus dessen Fünfter Meditation (vgl. etwa Gölz 2008, S. 149). Da Kant Descartes’ Version dieses Beweises nicht explizit darstellt, soll zur Vergegenwärtigung zunächst die entsprechende Stelle aus Descartes’ Fünfter Meditation zitiert werden:

„Wenngleich es nämlich nicht notwendig ist, daß ich jemals auf einen Gedanken an Gott verfalle, so ist es dennoch, so oft es mir beliebt, an ein erstes und höchstes Wesen zu denken, und seine Vorstellung gleichsam aus der Schatzkammer meines Denkens hervorzuholen, notwendig, ihm alle Vollkommenheiten zuzuschreiben, wenn ich sie auch dann nicht alle aufzähle oder auf sie einzeln achte. Und diese Notwendigkeit reicht vollständig aus, um später, wenn ich bemerke, daß das Dasein [Existenz] eine Vollkommenheit ist, richtig zu schließen, daß ein erstes und höchstes Wesen existiert“ (Descartes 1993, S. 61).

Mit anderen Worten: Wenn Gott als das erste und höchste Wesen per definitionem notwendig alle Prädikate zugeschrieben werden, die der Begriff der Vollkommenheit impliziert, und Existenz zu jenen Prädikaten zählt, die Vollkommenheit enthält, dann folgt daraus, dass Gott als höchstes Seiendes notwendigerweise existiert. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass Gott nicht vollkommen wäre, wenn er nicht existierte, da Existenz ein Prädikat ist, durch das Vollkommenheit begrifflich bestimmt ist. – Und da der Gottesbegriff durch alle Vollkommenheiten definiert ist, muss er auch die Eigenschaft der Existenz enthalten. Auf dieser Grundlage lässt sich das ontologische Argument wie folgt rekonstruieren:

1. Der Begriff Gottes impliziert alle Prädikate, die Vollkommenheit beinhalten.
2. Existenz ist ein Prädikat, das Vollkommenheit beinhaltet.
3. Also: Der Gottesbegriff enthält das Prädikat der Existenz (1, 2) (vgl. zu der Rekonstruktion des ontologischen Argumentes auch Tetens 2006, S. 280–281).

Was Kant an diesem Argument kritisiert, ist, dass aus dem – seiner Meinung nach „auf das bloße Geratewohl gewagten und endlich ganz geläufig gewordenen“ (KrV, B 621) – Gottesbegriff die absolut notwendige Existenz Gottes geschlossen wird. Er begründet dies zunächst damit, dass die definitionsgemäße Notwendigkeit von Urteilen oder Aussagen, wie beispielsweise, dass ein Dreieck drei Winkel habe, nicht die tatsächliche Existenz von Dreiecken erzwinge. Analog dazu folge aus dem Umstand, dass Gott als existierend gedacht, gesetzt oder definiert wird, nicht mit logischer Notwendigkeit seine reale Existenz:

„[D]ie absolute Notwendigkeit des Urteils ist nur eine bedingte Notwendigkeit der Sache oder des Prädikats im Urteile. Der vorige Satz sagte nicht, daß drei Winkel schlechterdings notwendig sind, sondern, unter der Bedingung, daß ein Triangel da ist, (gegeben ist) sind auch drei Winkel (in ihm) notwendigerweise da. Gleichwohl hat diese logische Notwendigkeit eine so große Macht bewiesen, daß, indem man sich einen Begriff a priori von einem Dinge gemacht hatte, der so gestellt war, daß man seiner Meinung nach das Dasein mit in seinem Umfang begriff, man daraus glaubte, sicher schließen zu können, daß weil dem Objekt dieses Begriffs das Dasein notwendig zukommt, d. i. unter der Bedingung, daß ich dieses Ding als gegeben (existierend) setze, auch sein Dasein notwendig (nach der Regel der Identität) gesetzt werde, und dieses Wesen daher selbst schlechterdings notwendig sei, weil sein Dasein in einem nach Belieben angenommenen Begriffe und unter der Bedingung, daß ich den Gegenstand desselben setze, mitgedacht wird“ (KrV, B 621–622).

In diesem Zusammenhang wird deutlich, inwieweit die Frage, ob Existenz ein Prädikat ist, bei Kant im Kontext des ontologischen Gottesbeweises relevant ist: Die Behauptung Kants, dass die absolute Notwendigkeit des Urteils nur eine bedingte Notwendigkeit des Prädikats im Urteile sei, lässt sich auf das oben rekonstruierte ontologische Argument von Descartes anwenden, so dass sich Folgendes ergibt: Die absolute Notwendigkeit der Konklusion „Der Gottesbegriff enthält das Prädikat der Existenz“ ist nur eine bedingte Notwendigkeit ihres sinngemäßen Prädikats ‚Existenz ist ein Prädikat‘. Genauer: Formallogisch ist der Schluss auf die Existenz Gottes gültig (3. folgt logisch aus den Prämissen 1. und 2.), die Notwendigkeit ergibt sich jedoch nur unter den gegebenen Definitionsbedingungen von Gott beziehungsweise Vollkommenheit; und zu diesen Bedingungen zählt die Existenz als eines jener Prädikate, welche Vollkommenheit enthält; demzufolge wird hier angenommen, dass Existenz ein Prädikat ist.

Somit ergibt sich bei Kant die Frage, ob Existenz ein Prädikat ist daraus, dass er untersucht, ob man von Gott a priori sagen kann, dass er notwendig als bewusstseinstranszendentes Wesen existiert. Denn dies setzt voraus, dass Existenz ein logisches Prädikat und somit die zweite Prämisse des ontologischen Argumentes richtig ist. Doch das bestreitet Kant.

Für Kant ist Existenz kein logisches Prädikat. In seinen eigenen Worten: „ Sein [Existenz] ist offenbar kein reales Prädikat, d. i. ein Begriff von irgend etwas, was zu dem Begriffe eines Dinges hinzukommen könne. Es ist bloß die Position [das heißt: die Setzung] eines Dinges, oder gewisser Bestimmungen an sich selbst“ (KrV, B 626, Hervorhebung im Original). Hier sollte berücksichtigt werden, dass Kant zwischen realen und logischen Prädikaten unterscheidet:

„Zum logischen Prädikate kann alles dienen, was man will, sogar das Subjekt kann von sich selbst prädiziert werden; denn die Logik abstrahiert von allem Inhalte. Aber die Bestimmung ist ein Prädikat, welches über den Begriff des Subjekts hinzukommt und ihn vergrößert. Sie muß also nicht [notwendigerweise] schon in ihm enthalten sein“ (KrV, B 626).

Kant charakterisiert die logischen Prädikate also dadurch, dass sie den Begriff eines Subjekts nicht erweitern, während die realen Prädikate dies tun und daher zur weiteren Bestimmung eines Subjektbegriffs beitragen. Insofern entspricht Kants Unterscheidung von logischen und realen Prädikaten der Unterscheidung von grammatikalischen und logischen Prädikaten. Wenn im Folgenden von realen Prädikaten im kantischen Kontext die Rede ist, dann wird auf logische Prädikate im Sinne von Prädikatbegriffen Bezug genommen.

Der zitierten Stelle zufolge ist für Kant Existenz deshalb kein reales beziehungsweise logisches Prädikat, weil es den Begriff eines Objektes nicht erweitert, sondern etwas ist, dass in einer Definition gesetzt oder bestimmt ist; und zwar derart, wie im ontologischen Argument Existenz zu den Definitionsbedingungen von Vollkommenheit und damit Gott gesetzt ist.

Kants These lässt sich an drei Hauptargumenten darstellen. Jedes dieser Argumente kann als eine reductio ad absurdum begriffen werden (siehe Tetens 2006, S. 281), genauer: Kant nimmt (implizit) zunächst um seines Argumentes willen die gegensätzliche These an und zeigt, dass diese zu einem Widerspruch führt. So wird bei allen Argumenten zunächst angenommen, dass Existenz ein logisches Prädikat ist.

Das erste Argument lautet wie folgt:

„Wenn ich das Prädikat in einem identischen Urteile aufhebe und behalte das Subjekt, so entspringt ein Widerspruch, und daher sage ich: jenes kommt diesem notwendigerweise zu. Hebe ich aber das Subjekt zusamt dem Prädikate auf, so entspringt kein Widerspruch; denn es ist nichts mehr, welchem widersprochen werden könnte. Einen Triangel setzen und doch die drei Winkel desselben aufheben, ist widersprechend; aber den Triangel samt seinen drei Winkeln aufheben, ist kein Widerspruch. Gerade ebenso ist es mit dem Begriffe eines absolut notwendigen Wesens [Gott] bewandt. Wenn ihr das Dasein desselben aufhebt, so hebt ihr das Ding selbst mit all seinen Prädikaten auf; wo soll alsdann der Widerspruch herkommen? Äußerlich ist nichts, dem widersprochen würde, denn das Ding soll nicht äußerlich notwendig sein; innerlich auch nichts, denn ihr habt, durch Aufhebung des Dinges selbst, alles Innere zugleich aufgehoben. Gott ist allmächtig; das ist ein notwendiges Urteil. Die Allmacht kann nicht aufgehoben werden, wenn ihr eine Gottheit, d. i. ein unendliches Wesen, setzt, mit dessen Begriff jener identisch ist. Wenn ihr aber sagt: Gott ist nicht, so ist weder die Allmacht, noch irgendein anderes seiner Prädikate gegeben; denn sie sind alle zusamt dem Subjekte aufgehoben, und es zeigt sich in diesem Gedanken nicht der mindeste Widerspruch“ (KrV, B 622–623, Hervorhebungen im Original).

Auf dieser Grundlage kann folgende Rekonstruktion seines Argumentes formuliert werden:

1. Annahme: Existenz ist ein logisches Prädikat.
2. Es ergibt einen logischen (begrifflichen) Widerspruch, wenn man das logische Prädikat eines Subjekts negiert („Gott ist nicht allmächtig“).
3. Also ergäbe es ebenso einen logischen Widerspruch zu sagen: „Das Wesen, das man per definitionem als existierend denkt, existiert tatsächlich nicht“ (1, 2).
4. Es ergibt jedoch keinen Widerspruch zu sagen: „Das Wesen, das man als allmächtig etc. sowie notwendig existierend denkt, existiert tatsächlich nicht“.
5. Also: Existenz ist kein logisches Prädikat (1, 2, 3, 4) (vgl. auch Tetens 2006, S. 283).

Warum für Kant die vierte Prämisse gilt, wird durch das nächste Argument verdeutlicht:

„Ich frage euch, ist der Satz dieses oder jenes Ding […] existiert, ist, sage ich, dieser Satz ein analytischer oder synthetischer Satz[2] ? Wenn er das erstere ist, so tut ihr durch das Dasein des Dinges zu euerem Gedanken von dem Dinge nichts hinzu, aber alsdann müßte entweder der Gedanke, der in euch ist, das Ding selber sein, oder ihr habt ein Dasein, als zur Möglichkeit gehörig, vorausgesetzt, und alsdann das Dasein dem Vorgeben nach aus der inneren Möglichkeit geschlossen, welches nichts als eine elende Tautologie ist. Das Wort: Realität, welches im Begriffe des Dinges anders klingt, als Existenz im Begriffe des Prädikats, macht es nicht aus. Denn, wenn ihr auch alles Setzen (unbestimmt was ihr setzt) Realität nennt, so habt ihr das Ding schon mit all seinen Prädikaten im Begriffe des Subjekts gesetzt und als wirklich angenommen, und im Prädikate wiederholt ihr es nur. Gesteht ihr dagegen, wie es billigermaßen jeder Vernünftige gestehen muß, daß ein jeder Existenzialsatz synthetisch sei, wie wollt ihr dann behaupten, daß das Prädikat der Existenz sich ohne Widerspruch nicht aufheben lasse? da dieser Vorzug nur den analytischen, als deren Charakter eben darauf beruht, eigentümlich zukommt“ (KrV, B 625–626, Hervorhebungen im Original).

Nachstehender Rekonstruktionsversuch wird zu dem zweiten Argument vorgeschlagen:

1. Annahme: Existenz ist ein logisches Prädikat.
2. Annahme: Logische Prädikate kommen in analytischen Sätzen vor.
3. Also sind Existenzsätze analytische Sätze (1, 2).
4. Existenzsätze sind jedoch synthetische Sätze, weil sie sich ohne Widerspruch negieren lassen[3].
5. Widerspruch zu 3: Existenzsätze sind analytische Sätze.
6. Also: Existenz ist kein logisches Prädikat (1, 2, 3, 4, 5).

Negative singuläre Existenzsätze, das heißt Sätze der Form ‚a existiert nicht‘, können also deshalb nie widersprüchlich sein, weil sie Kant zufolge synthetische Sätze sind. „Widersprüche sind möglich, wenn etwa ein Subjekt mit einem Prädikat unvereinbar ist“ (Perteck 2010, S. 146), wie bei „Gott ist nicht allmächtig“. Für Kant können logische Widersprüche daher nur bei analytischen Sätzen vorkommen, nie bei synthetischen. Deshalb ergebe „Gott existiert nicht“ keinen Widerspruch.

Dies berücksichtigend lautet das dritte Argument:

„Wenn ich also ein Ding, durch welche und wie viel Prädikate ich will, (selbst in der durchgängigen Bestimmung) denke, so kommt dadurch, daß ich noch hinzusetze, dieses Ding ist, nicht das mindeste zu dem Dinge hinzu. Denn sonst würde nicht eben dasselbe, sondern mehr existieren, als ich im Begriffe gedacht hatte, und ich könnte nicht sagen, daß gerade der Gegenstand meines Begriffes existiere. Denke ich mir auch sogar in einem Dinge alle Realität außer einer, so kommt dadurch, daß ich sage, ein solches mangelhaftes Ding existiert, die fehlende Realität nicht hinzu, sondern es existiert gerade mit demselben Mangel behaftet, als ich es gedacht habe, sonst würde etwas anderes, als ich dachte existieren. Denke ich mir nur ein Wesen als die höchste Realität (ohne Mangel), so bleibt noch immer die Frage, ob es existiere, oder nicht“ (KrV, B 628, Hervorhebung im Original).

In rekonstruierter Form ergibt sich damit:

1. Annahme: Existenz ist ein logisches Prädikat.
2. Annahme: Einem bestimmten Objekt, das man sich denkt, kommen beliebig viele logische Prädikate zu.
3. Annahme: Das so gedachte Objekt existiert tatsächlich.
4. Also kommt diesem gedachten Objekt zusätzlich das logische Prädikat der Existenz zu (1, 2, 3).
5. Diesem gedachten Objekt kommt jedoch nicht zusätzlich das logische Prädikat der Existenz zu, da es bereits als etwas Existierendes gedacht wird[4] ; andernfalls wäre das gedachte Objekt nicht identisch mit dem realen Objekt.
6. Also ist das gedachte Objekt nicht identisch mit dem tatsächlich existierenden Objekt (3, 4, 5).
7. Widerspruch zu 3.: Das so gedachte Objekt existiert tatsächlich.
8. Also: Existenz ist kein logisches Prädikat (4, 5, 6, 7) (vgl. auch Tetens 2006, S. 281–282).

Das heißt: In diesem Argument ergibt sich der Widerspruch daraus, dass ein bestimmtes Begriffsobjekt insofern nicht identisch mit einem real existierenden Gegenstand sein kann, als das wirkliche Objekt reale, also inhaltsleere Existenz besitzt, während das Begriffsobjekt nur als etwas Existierendes gedacht wird.

Kritisch anmerken lässt sich allerdings, dass ein Begriff qua Möglichkeit niemals identisch mit einem konkret existierenden Objekt sein kann; denn während ein mögliches Objekt vielfach instantiierbar ist, bedarf das wirkliche Objekt einer einmaligen durchgängig determinierten kausalen Einbettung in die Welt und kann daher nur in dieser einen Weise existent sein (vgl. Schneider 2011, S. 182). Für die Richtigkeit der Konklusion des Argumentes ist es jedoch nur entscheidend, dass begriffliche, nicht aktualisierte Existenz nicht identisch mit aktualer, verwirklichter Existenz sein kann.

Somit ist unter Berücksichtigung aller drei Argumente Folgendes festhalten: Für Kant scheitert der ontologische Gottesbeweis deshalb, weil Existenz als logisches Prädikat des Begriffsobjekts aufgefasst wird und so die Existenz Gottes analytisch aus dem Begriff desselben geschlossen wird. Die Aussage, dass Gott existiert, wäre demgemäß ein analytisch wahrer Satz. Dies bestreitet Kant jedoch, da aus seiner Sicht Existenzsätze keine analytischen, sondern synthetische Sätze darstellen. – Und „[s]ynthetisch kommt etwas hinzu, wenn ein Gegenstand existiert, der unter einen Begriff fällt, bzw. wenn ein Begriff einen (nicht-leeren) Umfang hat, analytisch jedoch nicht“ (Perteck 2010, S. 147). Aus Kants Analyse ergibt sich also, dass Gott ein Begriff mit einem leeren Umfang ist, genauer: „‚Es gibt nichts, dem die Eigenschaft zukommt, Gott zu sein‘“(ebd.).

Zu demselben Resultat kommt Kant bereits in der früheren Schrift Der einzig mögliche Beweisgrund zu einer Demonstration des Daseins Gottes. Dort ist die These, dass Existenz kein logisches Prädikat ist, bereits mit anderen Worten in der Überschrift des Abschnitts „Das Dasein ist gar kein Prädikat oder Determination von irgendeinem Dinge“ enthalten. An anderer Stelle desselben Abschnitts schreibt Kant weiter:

[...]


[1] Der ontologische Gottesbeweis geht zurück auf Anselm von Canterbury, der das ontologische Argument im zweiten bis fünften Kapitel seines Werks Proslogion (Anrede, 1077/78) entwickelt.

[2] Analytische Sätze kennzeichnen sich dadurch, dass ihre Prädikate im Begriff des Subjekts enthalten sind (wie zum Beispiel bei Definitionen beziehungsweise Tautologien: „Junggesellen sind unverheiratete Männer“). Prädikate in synthetischen Sätzen sind hingegen nicht im Subjekt enthalten, sondern erweitern diesen hinsichtlich seines Gehalts (etwa alle Erfahrungsurteile: „Aristoteles ist der Autor der Nikomachischen Ethik “) (vgl. hierzu besonders KrV, B 9–14).

[3] Hierbei lässt sich einschränkend anmerken, dass diese Prämisse zwar für kontingente Einzelobjekte, jedoch nicht bei Totalitätsbegriffen und damit nicht für alle Existenzsätze gilt. So ist ein Satz wie „Es gibt die Wirklichkeit“ ein analytisch wahrer Existenzsatz (vgl. Schneider 2011, S. 182). Für Kants Analyse des Existenzbegriffs ist das jedoch nicht relevant, da Kant sich nur auf synthetische Existenzsätze bezieht.

[4] Die These, dass ein bestimmtes Objekt immer schon als existierend gedacht werden muss, geht auf David Hume zurück. So vertritt Hume in seinem Traktat über die menschliche Natur (A Treatise of Human Nature, 1739–1740) folgende Auffassung: „Die Vorstellung der Existenz muß […] genau dasselbe sein, wie die Vorstellung dessen, was wir uns als existierend vergegenwärtigen. An irgend etwas einfach denken, und an etwas als ein Existierendes denken, das sind nicht zwei verschiedene Dinge. Die Vorstellung der Existenz fügt, wenn sie mit der Vorstellung eines beliebigen Gegenstandes verbunden ist, nichts zu ihr hinzu. Was immer wir vorstellen, stellen wir uns als existierend vor. Jede Vorstellung, die es uns beliebt, zu vollziehen, ist die Vorstellung von etwas Seiendem; und die Vorstellung von etwas Seiendem ist nichts anderes als eben eine beliebige von uns vollzogene Vorstellung“ (Hume 1978, S. 90–91).

Ende der Leseprobe aus 23 Seiten

Details

Titel
Ist Existenz ein Prädikat?
Untertitel
Eine Untersuchung des Existenzbegriffs bei Kant und Frege
Hochschule
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Veranstaltung
Gegenstände, die es nicht gibt
Note
1, 3
Autor
Jahr
2012
Seiten
23
Katalognummer
V200380
ISBN (eBook)
9783656267157
ISBN (Buch)
9783656267652
Dateigröße
503 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Ontologischer Gottesbeweis, Kritik der reinen Vernunft, Funktion und Begriff, Gottlob Frege, Immanuel Kant, Existenz, Prädikat zweiter Stufe, Prädikat erster Stufe, Descartes, Existenzbegriff, nicht-existierende Gegenstände, logisches Prädikat, Der einzig mögliche Beweisgrund zu einer Demonstration des Daseins Gottes
Arbeit zitieren
Christian Reimann (Autor:in), 2012, Ist Existenz ein Prädikat?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/200380

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Im eBook lesen
Titel: Ist Existenz ein Prädikat?



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden