Ist die Umsetzung der sich selbst gesetzten Ziele durch den Vertrag von Lissabon in Bezug auf die Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik gelungen?


Seminararbeit, 2010

15 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Gliederung

1. Einleitung

2. Die Hohe Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Europäische Auswärtige Dienst
2.1. Ziele, Aufgabenfelder und Handlungsformen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik
2.2. Problem der Kohärenz in der europäischen Außenpolitik
2.3. Europa der zwei Geschwindigkeiten

3. Fazit

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Die internationale Politik des 21. Jahrhunderts ist durch Krisen gekennzeichnet. Um diese zu überwinden, steht die Europäische Union vor der schwierigen Aufgabe, die unterschiedlichen Meinungen aus ihrem Kreise in einem gemeinsamen Entscheidungsfindungsprozess zusammenzuführen. Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Union, die aus einem Geflecht an ökonomischer und sicherheitspolitischer Interdependenz besteht, nimmt trotz ihrer Wichtigkeit, im Gegensatz zum wirtschaftlichen Bereich, nur eine untergeordnete Stellung im politischen Diskurs ein.[1]

Wirft man einen Blick zurück in die Frühphase der Europäischen Politischen Zusammenarbeit, so kann man sagen, dass mit Titel V des am 1. November 1993 in Kraft getretenen Maastrichter Vertrages nur ein Minimalkonsens erreicht wurde und die Einführung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik durch die damals zwölf EG-Staaten keinesfalls ausreichend war. Die Koordination und Kooperation zwischen den verschiedenen Akteuren der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik verlief äußerst schwerfällig und selbst die Klassifizierung der Außen- und Sicherheitspolitik als „gemeinsam“ war problematisch, denn die außenpolitische Kompetenz eines Staates ist eng mit dessen Souveränität verknüpft.[2]

Am 1. Mai 1999 kam es durch den Vertrag von Amsterdam zur ersten Reform der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. Dieser brachte teilweise eine Präzisierung sowie einige institutionelle Neuerungen, wie die Aufnahme der Petersberg-Aufgaben in Titel V, mit sich. Damit erreichte man eine Aufwertung der sicherheitspolitischen Dimension, aber der qualitative Fortschritt, der durch die Einführung des Amts des Hohen Vertreters der EU für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik getätigt wurde, stellte nur einen Zwischenschritt im Entwicklungsprozess der europäischen Außen- und Sicherheitspolitik dar.[3]

Auch die nächste Reformetappe, der Vertrag von Nizza, zeichnet sich als weiterer Optimierungsversuch der Entscheidungs- und Beschlussverfahren aus. Besonders das Verfahren der Verstärkten Zusammenarbeit prägt die Verknüpfung von gemeinsamen Werten und Interessen und damit das globale Engagement der Europäischen Union, die weiterhin mehr weltpolitische Verantwortung übernehmen wollte.[4]

Heutzutage gilt die Europäische Union in der Öffentlichkeit als wirtschaftlicher Riese und politischer Zwerg, der hauptsächlich als Zivilmacht und nicht als Militärmacht fungiert.[5] Durch den Vertrag von Lissabon ist die bisherige Dreisäulenstruktur der Union, die nun eine Organisation mit Rechtspersönlichkeit darstellt, aufgehoben.[6]

Die Europäische Union betreibt jedoch nicht nur Außenpolitik, denn sie verfolgt dabei auch eine Strategie[7]. Ihre Interessen äußern sich darin, dass sie politische Beziehungen mit wichtigen Partnerstaaten und bedeutenden regionalen Partnern pflegt.[8]

In der vorliegenden Arbeit sollen aber weniger diese Beziehungen, oder das konkrete außenpolitische Auftreten der Union beleuchtet werden. Vielmehr wird sich damit beschäftigt, inwiefern die Umsetzung der sich selbst gesetzten Ziele durch den Vertrag von Lissabon in Bezug auf die Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik gelungen ist.

Dafür werden im kommenden Abschnitt zunächst die Rolle der neuen Hohen Repräsentantin und ihre Aufgabenbereiche anhand des Vertrages über die Europäische Union (EUV) beschrieben. Ebenfalls wird auf den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) eingegangen, weil er als Beispiel dient, um zu veranschaulichen, dass trotz der vertraglichen Regelung noch immer viele Fragen unbeantwortet bleiben. Zum besseren Verständnis werden außerdem sehr kurz die Ziele, Aufgabenfelder und Handlungsformen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik erwähnt, damit in den darauf folgenden Kapiteln die Umsetzung des Vertrages von Lissabon durch kritische Betrachtungen veranschaulicht werden kann. Das Problem der Kohärenz, aber auch das Europa der zwei Geschwindigkeiten stellen somit den Kern dieser Arbeit dar und tragen dazu bei, dass am Ende Probleme nochmals resümiert, aber auch Verbesserungsvorschläge unterbreitet werden können.

2. Die Hohe Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Europäische Auswärtige Dienst

Im Jahre 1998 warb der damalige Bundesminister des Auswärtigen, Joschka Fischer, für einen gemeinsamen europäischen Außenminister anstelle einer geteilten Lösung. Damit wurde zwar nicht erstmalig das Modell des „Doppelhuts“ in den politischen Diskurs eingebracht, aber man kann zumindest festhalten, dass es mit im Namen der Deutschen Regierung eingebracht wurde.[9]

Aufgaben und Kompetenzen des heutigen Hohen Vertreters der EU für Außen- und Sicherheitspolitik finden sich unter Titel V in den Artikeln 18 und 27 des Vertrages über die Europäische Union. Zunächst wird der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit und mit Zustimmung des Präsidenten der Kommission ernannt. Einmal im Amt leitet er die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Union und macht Vorschläge zur Festlegung dieser Politik, wobei er sie im Auftrag des Rates durchführt. Der Hohe Vertreter handelt zusätzlich im Bereich der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik und hat den Vorsitz im Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ inne. Er ist Vizepräsident der Europäischen Kommission und soll somit für die Kohärenz des auswärtigen Handelns der Union sorgen. Allgemein wird dies als Prozessoptimierung angesehen, jedoch steht der Außenminister in einem dreiseitigen Beziehungsgeflecht, welches möglicherweise zu einer Einschränkung seiner Funktion führen kann

[...]


[1] Vgl. Algieri, Franco: Die Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Europäischen Union, In:

Weidenfeld, Werner (Hg.): Die Europäische Union. Politisches System und Politikbereiche, Bonn 2008, S. 455.

[2] Vgl. Semrau, Stephan: Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union,

Frankfurt a. M. 1998, S. 1.

[3] Vgl. Algieri, Franco: Die Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Europäischen Union, S. 457.

[4] Vgl. Algieri, Franco: Die Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Europäischen Union, S. 458.

[5] Vgl. Bendiek, Annegret/ Kramer, Heinz: Die EU als globaler Akteur. Unklare »Strategien«, diffuses Leitbild,

SWP-Studie, Berlin 2009, S. 5. Siehe auch: Müller-Brandeck-Bocquet, Gisela: Die Europäische Union als

Akteur in den Internationalen Beziehungen, S. 20.

[6] Vgl. Cremer, Hans-Joachim: Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) nach dem Vertrag über

eine Verfassung für Europa, In: Kadelbach, Stefan (Hg.): Außenbeziehungen der Europäischen Union, Baden-

Baden 2006, S. 59. Siehe auch: Kadelbach, Stefan (Hg.): Außenbeziehungen der Europäischen Union, Baden-

Baden 2006, S. 16.

[7] Strategie als planvolles Streben nach einem bestimmten längerfristigen Interesse.

[8] Vgl. Bendiek, Annegret/ Kramer, Heinz: Die EU als globaler Akteur, S. 9.

[9] Vgl. Karkowsky, Stephan: Die EU schafft sich einen Außenminister. Abschlussarbeit zurErlangung des
akademischen Grades Licentiatus Rerum Publicarum, Berlin 2004.

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Ist die Umsetzung der sich selbst gesetzten Ziele durch den Vertrag von Lissabon in Bezug auf die Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik gelungen?
Hochschule
Universität der Bundeswehr München, Neubiberg
Note
1,7
Autor
Jahr
2010
Seiten
15
Katalognummer
V200507
ISBN (eBook)
9783656265405
ISBN (Buch)
9783656265764
Dateigröße
519 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Hohe Vertreterin, Hoher Vertreter, Außenpolitik der EU, Europäische Sicherheitspolitik, Vertrag von Lissabon, Außen- und Sicherheitspolitik
Arbeit zitieren
Master of Arts Alexander Eichler (Autor:in), 2010, Ist die Umsetzung der sich selbst gesetzten Ziele durch den Vertrag von Lissabon in Bezug auf die Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik gelungen?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/200507

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